Kursentgelte

Kursentgelte (außer DaF)

Hier finden Sie Informationen zur Höhe der Kursentgelte sowie alle notwendigen Kontoinformationen zur korrekten Überweisung.
Kursentgelte
Foto: Anja Osenberg – pixabay
Hinweis

Diese Angaben gelten ausdrücklich NICHT für
• Sprachkurse des Fachbereichs Deutsch als Fremdsprache (DaF) und
• Angebote der Abteilung Personalentwicklung, welche ggf. durch das Sprachenzentrum durchgeführt werden.

Allgemeines

Das angegebene Entgelt bezieht sich auf jeweils einen Kurs und ein Semester. Bitte überweisen Sie das Kursentgelt erst, wenn Sie eine Zulassung für den entsprechenden Kurs im elektronischen Vorlesungsverzeichnis FriedolinExterner Link erhalten haben.

Semesterbegleitende Sprachkurse (außer DaF)

Studierende der FSU und anderer deutscher Hochschulen (Zweithörer)

Wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule studieren, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zweithörerschaft stellen.

Bitte überweisen Sie für einen Kurs mit

  • 2 SWS insgesamt 20 €
  • 4 SWS insgesamt 40 €

an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 500000/02 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

 

Beispiel:

Max Mustermann besucht einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 999999, dann lautet der Verwendungszweck: 500000/02 999999 Englisch Max Mustermann

Doktoranden/PhD-Studierende der FSU (mit Studierendenstatus)

Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA mit einer Matrikelnummer der Universität Jena, dann überweisen Sie für einen Kurs mit

  • 2 SWS insgesamt 20 €
  • 4 SWS insgesamt 40 €

an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 500000/02 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

Wenn z.B. Max Mustermann einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 123456 besucht, dann lautet der Verwendungszweck: 500000/02 123456 Englisch Max Mustermann

 

Bitte beachten Sie:

Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA, aber keine Matrikelnummer, zählen Sie zu den Beschäftigten der FSU Jena und bezahlen das Gastentgelt.

Sie promovieren,  haben aber keine gültige THOSKA? Dann zählen Sie zu den Gästen.

Doktoranden/PhD-Studierende außerhalb der FSU (kein Studierendenstatus)

Wenn Sie außerhalb der FSU promovieren, stellen Sie zuerst einen Kursteilnehmerantrag.

Bitte bezahlen Sie für einen Kurs mit

  • 2 SWS insgesamt 100 €
  • 4 SWS insgesamt 200 €

mit EC-Karte am Automaten im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ).

Oder überweisen Sie den Betrag an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 10050-20413025 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

Wenn z.B. Max Mustermann einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 123456 besucht, dann lautet der Verwendungszweck: 10050-20413025 123456 Englisch Max Mustermann

Gäste

Bitte stellen Sie einen  Kursteilnehmerantrag.

Bitte bezahlen Sie für einen Kurs mit

  • 2 SWS insgesamt 100 €
  • 4 SWS insgesamt 200 €

mit EC-Karte am Automaten im Studierenden-Service-ZentrumExterner Link (SSZ).

Oder überweisen Sie den Betrag an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 10050-20413025 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

Wenn z.B. Max Mustermann einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 123456 besucht, dann lautet der Verwendungszweck: 10050-20413025 123456 Englisch Max Mustermann

Befreiung von der Beitragspflicht

Pflichtprogramm laut Studienordnung

Sofern die Teilnahme an Sprachkursen laut der Studienordnung zum Pflichtprogramm Ihres Studienganges gehört, müssen Sie kein Kursentgelt entrichten. Allg. Sprachanforderungen gehören nicht dazu.

Bitte informieren Sie sich vor Zahlung des Kursentgeltes in Ihrer Studienordnung oder bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt, ob dies auf Sie zutrifft. Als Nachweis der Belegpflicht legen Sie im Sekretariat des Sprachenzentrums bitte die relevante Passage der Studienordnung vor.

Fortbildung für Beschäftigte der FSU

Für Beschäftigte der Universität Jena kann es aus dienstlichen Gründen zu Fort- bzw. Weiterbildungszwecken notwendig sein, an Sprachkursen teilzunehmen. Gegebenenfalls werden die anfallenden Kursentgelte gänzlich oder teilweise aus dem Fortbildungsbudget Ihrer Einrichtung oder Ihres Instituts übernommen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ihnen vorgesetzten Stellen.

Wahlpflichtveranstaltungen/ ASQ-Module

Für Wahlpflichtveranstaltungen, d.h. Veranstaltungen, die Sie als Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ) anrechnen lassen können, besteht keine Beitragsbefreiung

Intensivkurse von Juli bis September (außer DaF)

Studierende der FSU und anderer deutscher Hochschulen (Zweithörer)

Wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule studieren, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zweithörerschaft stellen.

Bitte überweisen Sie für einen Kurs mit

  • 30 UE insgesamt 20 €
  • 60 UE insgesamt 40 €

an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 500000/02 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

Wenn z.B. Max Mustermann einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 123456 besucht, dann lautet der Verwendungszweck: 500000/02 123456 Englisch Max Mustermann

Doktoranden/PhD-Studierende der FSU (mit Studierendenstatus)

Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA mit einer Matrikelnummer der Universität Jena, dann überweisen Sie für einen Kurs mit

  • 30 UE insgesamt 20 €
  • 60 UE insgesamt 40 €

an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 500000/02 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

Wenn z.B. Max Mustermann einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 123456 besucht, dann lautet der Verwendungszweck: 500000/02 123456 Englisch Max Mustermann

 

Bitte beachten Sie:

Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA, aber keine Matrikelnummer, zählen Sie zu den Beschäftigten der FSU Jena.

Sie promovieren,  haben aber keine gültige THOSKA? Dann zählen Sie zu den Gästen.

Doktoranden/PhD-Studierende außerhalb der FSU (ohne Studierendenstatus)

Wenn Sie außerhalb der FSU promovieren, stellen Sie zuerst einen Kursteilnehmerantrag.

Bitte bezahlen Sie für einen Kurs mit

  • 30 UE insgesamt 100 €
  • 60 UE insgesamt 200 €

mit EC-Karte am Automaten im Studierenden-Service-ZentrumExterner Link (SSZ).

Oder überweisen Sie den Betrag an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 10050-20413025 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

Wenn z.B. Max Mustermann einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 123456 besucht, dann lautet der Verwendungszweck: 10050-20413025 123456 Englisch Max Mustermann

Gäste

Bitte stellen Sie einen Kursteilnehmerantrag.

Bitte bezahlen Sie für einen Kurs mit

  • 30 UE insgesamt 100 €
  • 60 UE insgesamt 200 €

mit EC-Karte am Automaten im Studierenden-Service-ZentrumExterner Link (SSZ).

Oder überweisen Sie den Betrag an

Empfänger: Friedrich-Schiller-Universität Jena

IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03

BIC: MARKDEF1820

Verwendungszweck: 10050-20413025 Veranstaltungsnummer Sprache Vorname Nachname

Wenn z.B. Max Mustermann einen Englischkurs mit der Veranstaltungsnummer 123456 besucht, dann lautet der Verwendungszweck: 10050-20413025 123456 Englisch Max Mustermann

Befreiung von der Beitragspflicht

Pflichtprogramm laut Studienordnung

Sofern die Teilnahme an Sprachkursen laut der Studienordnung zum Pflichtprogramm Ihres Studienganges gehört, müssen Sie kein Kursentgelt entrichten.

Bitte informieren Sie sich vor Zahlung des Kursentgeltes in Ihrer Studienordnung oder bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt, ob dies auf Sie zutrifft. Als Nachweis der Belegpflicht legen Sie im Sekretariat des Sprachenzentrums bitte die relevante Passage der Studienordnung vor.

 

Fortbildung für Beschäftigte der FSU

Für Beschäftigte der Universität Jena kann es aus dienstlichen Gründen zu Fort- bzw. Weiterbildungszwecken notwendig sein, an Sprachkursen teilzunehmen. Gegebenenfalls werden die anfallenden Kursentgelte gänzlich oder teilweise aus dem Fortbildungsbudget Ihrer Einrichtung oder Ihres Instituts übernommen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ihnen vorgesetzten Stellen.

Wahlpflichtveranstaltungen/ ASQ-Module

Für Wahlpflichtveranstaltungen, d.h. Veranstaltungen, die Sie als Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ) anrechnen lassen können, besteht keine Beitragsbefreiung.