
Diese Angaben gelten ausdrücklich NICHT für
• Sprachkurse des Fachbereichs Deutsch als Fremdsprache (DaF) und
• Angebote der Abteilung Personalentwicklung, welche ggf. durch das Sprachenzentrum durchgeführt werden.
-
Studierende der FSU und anderer deutscher Hochschulen (Zweithörer)
Wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule studieren, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zweithörerschaft stellen.
Kursentgelt für einen Kurs mit
- 2 SWS insgesamt 20 €
- 4 SWS insgesamt 40 €
-
Doktoranden/PhD-Studierende der FSU (mit Studierendenstatus)
Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA mit einer Matrikelnummer der Universität Jena, dann ist das Entgelt für einen Kurs mit
- 2 SWS insgesamt 20 €
- 4 SWS insgesamt 40 €
Bitte beachten Sie:
Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA, aber keine Matrikelnummer, zählen Sie zu den Beschäftigten der FSU Jena und bezahlen das Gastentgelt.
Sie promovieren, haben aber keine gültige THOSKA? Dann zählen Sie zu den Gästen.
-
Doktoranden/PhD-Studierende außerhalb der FSU (kein Studierendenstatus)
Wenn Sie außerhalb der FSU promovieren, stellen Sie zuerst einen Kursteilnehmerantrag.
Das Entgelt für einen Kurs mit
- 2 SWS ist insgesamt 100 €
- 4 SWS ist insgesamt 200 €
-
Gäste
Bitte stellen Sie einen Kursteilnehmerantrag.
Das Entgelt ist für einen Kurs mit
- 2 SWS insgesamt 100 €
- 4 SWS insgesamt 200 €
-
Befreiung von der Beitragspflicht
Fortbildung für Beschäftigte der FSU
Für Beschäftigte der Universität Jena kann es aus dienstlichen Gründen zu Fort- bzw. Weiterbildungszwecken notwendig sein, an Sprachkursen teilzunehmen. Gegebenenfalls werden die anfallenden Kursentgelte gänzlich oder teilweise aus dem Fortbildungsbudget Ihrer Einrichtung oder Ihres Instituts übernommen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ihnen vorgesetzten Stellen.
Wahlpflichtveranstaltungen/ ASQ-Module
Für Wahlpflichtveranstaltungen, d.h. Veranstaltungen, die Sie als Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ) anrechnen lassen können, besteht keine Beitragsbefreiung.