Hörsaal

Rufinhaberinnen und Rufinhaber

Rufinhaberinnen oder -inhaber treten mit der Universitätsleitung in Verhandlungen über die Ausgestaltung der Professur ein, für die sie sich beworben haben. Als wichtige Ansprechpartnerin steht ihnen hierbei die Stabsstelle Berufungsmanagement zur Seite, die Fragen und Anliegen aufnimmt und im Rahmen der Verhandlung klärt.
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Information

Zum digitalen BerufungsportalExterner Link der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach Anmeldung im Berufungsportal kann dort tagesaktuell der Stand des Verfahrens eingesehen werden, für das eine Bewerbung erfolgt ist.

Mit Erteilung des Rufs bittet der Präsident um eine Erklärung, ob eine Rufannahme grundsätzlich angestrebt wird, und bei positiver Antwort um ein Konzept, das die künftige Lehr- und Forschungstätigkeit skizziert und die daraus benötigte Ausstattung ableitet. Hierfür ist es wichtig, sich mit dem Dekan bzw. der Dekanin der betreffenden Fakultät zu beraten und abzustimmen. Zusätzlich sind ein schriftlich formulierter Gehaltswunsch sowie ggf. der Hinweis auf Unterstützung durch den Dual Career Service in einem gesonderten Schreiben sehr hilfreich.

Das Konzept der Rufinhaberin oder des Rufinhabers bildet die Grundlage für das Verhandlungsgespräch mit der Universitätsleitung.

An den Berufungsverhandlungen nehmen neben dem Präsidenten und dem Kanzler die Dekanin oder der Dekan sowie gegebenenfalls die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor sowie die Berufungsbeauftragte teil. Mit ihnen wird über die sachliche und personelle Ausstattung sowie fachliche Belange gesprochen. Die Verhandlung über die persönlichen Bezüge findet ohne Beteiligung von Fakultätsangehörigen im direkten Anschluss an das Ausstattungsgespräch statt.

Als Ergebnis der Verhandlungen erhält die Rufinhaberin oder der Rufinhaber ein Angebot der Universität Jena über die künftige sachliche und personelle Ausstattung der Professur sowie ein gesondertes Schreiben zu den persönlichen Bezügen. Binnen eines angemessenen Zeitraums, der in der Regel vier Wochen beträgt, hat die Rufinhaberin oder der Rufinhaber die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob sie oder er das Angebot des Präsidenten annimmt.

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Ihre Ansprechpartnerin

Stabsstelle Berufungsmanagement

Universitätshauptgebäude, Raum 2.25b und 2.27b
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link