Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Senates sowie des Universitätsrates zusammen, wobei die genaue Zusammensetzung abhängig ist von den anstehenden Aufgaben (u.a. § 36 des Thüringer Hochschulgesetzes). Zuständig ist die Hochschulversammlung insbesondere für die Wahl/Abwahl der Präsidentin/des Präsidenten, die Wahl/Abwahl der Kanzlerin/des Kanzlers sowie für die Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungspläne und deren Fortschreibung.
Den Vorsitz der Hochschulversammlung führt der Universitätsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Wolfgang Marquardt.
Geschäftsstelle für zentrale Gremien
Thomas Heller, PD Dr.
Präsidialamt

Foto: Jens Meyer (Universität Jena)
Universitätshauptgebäude, Raum 1.12
Fürstengraben 1
07743 Jena