Hochschulversammlung

Die Hochschulversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Senates sowie des Universitätsrates zusammen, wobei die genaue Zusammensetzung abhängig ist von den anstehenden Aufgaben (u.a. § 36 des Thüringer Hochschulgesetzes). Zuständig ist die Hochschulversammlung insbesondere für die Wahl/Abwahl der Präsidentin/des Präsidenten, die Wahl/Abwahl der Kanzlerin/des Kanzlers sowie für die Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungspläne und deren Fortschreibung.

Den Vorsitz der Hochschulversammlung führt der Universitätsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Wolfgang Marquardt.

Geschäftsstelle für zentrale Gremien
Thomas Heller, PD Dr.
Präsidialamt
PD Dr. Thomas Heller
Universitätshauptgebäude, Raum 1.12
Fürstengraben 1
07743 Jena