Senat
Der Senat ist das zentrale Kollegialorgan der akademischen Selbstverwaltung. Er beschließt die universitätsweit geltenden Ordnungen, darunter Grund- und Berufungsordnung, und wählt die Beauftragten für Gleichstellung und Diversität. Ihm gehören sechzehn stimmberechtigte Mitglieder aus allen Statusgruppen an; den Vorsitz führt der Präsident.
Zentrales Gremium