Blick in den Senatssaal im Hauptgebäuder der Universität Jena, im Vordergrund eine Bronzebüste der römischen Göttin Minerva

Zentrale Gremien

Senat, Universitätsrat, Hochschulversammlung, Erweitertes Präsidium
Blick in den Senatssaal im Hauptgebäuder der Universität Jena, im Vordergrund eine Bronzebüste der römischen Göttin Minerva
Foto: Jens Meyer (Universität Jena)
  • Senat

    Der Senat, bestehend aus 25 stimmberechtigten Mitgliedern, ist als zentrales Verwaltungsorgan an allen wichtigen Entscheidungen der Uni Jena beteiligt – er bestätigt Vizepräsident:innen und wählt die Mitglieder des Universitätsrats sowie die Beauftragten für Gleichstellung und Diversität. Im Senat werden universitätsweit geltende Richtlinien und Ordnungen wie die Grund- und Berufungsordnung verabschiedet.

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  • Universitätsrat

    Der Universitätsrat berät und unterstützt die Friedrich-Schiller-Universität bei der Profilbildung, der Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie bei der Weiterentwicklung des Studienangebots. Außerdem bestätigt er u. a. den Wirtschaftsplan der Universität. Es gibt acht stimmberechtigte sowie weitere beratende Mitglieder.

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  • Hochschulversammlung

    Die Hochschulversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Senats und des Universitätsrats zusammen und ist u. a. zuständig für die Wahl/Abwahl von Präsident:in und Kanzler:in. Darüber hinaus beschließt sie über die Struktur- und Entwicklungspläne (STEP). Den Vorstitz der Hochschulversammlung übernimmt der:die Vorsitzende des Universitätsrats.

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  • Erweitertes Präsidium

    Das Erweiterte Präsidium im Sinne eines Entwicklungsrats berät als Steuerungsgruppe das Präsidium der Universität Jena u. a. zur Struktur- und Entwicklungsplanung. Das Gremium beteiligt neben dem Präsidium alle Fakultäten und Statusgruppen sowie Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte. Den Vorsitz hat der Präsident inne.

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