Friedrich-Schiller-Universität Jena - Rueckmeldung
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Rückmeldung und Beurlaubung zum Sommersemester 2013

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Auf dieser Seite werden Sie darüber informiert, dass ab Januar 2013 die Rückmeldung für das Studium zum Sommersemester 2013 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) möglich ist. Denn nur wer sich zurückmeldet, kann das Studium an FSU im kommenden Semester fortsetzten. Des Weiteren finden Sie Informationen zu den Modalitäten für einen angestrebten Fachrichtungswechsel bzw. für eine Beurlaubung.

 

Frist:

Eingang des vollständigen Semesterbeitrages bis 15. März 2013 auf dem Universitätskonto.

Nur wer sich ordnungsgemäß zurückgemeldet hat, wird im System freigeschaltet und kann sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (LSF) bzw. Friedolin für die Veranstaltungen des Sommersemesters 2013 eintragen.

Verfahren:

Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrages in einer Gesamthöhe von 185,40 €. 
Bitte verwenden Sie dazu unbedingt folgende Überweisungsdaten:

Universität Jena
Konto: 830 015 03
BLZ: 820 000 00
Bundesbank Leipzig

Verwendungszweck (1. Zeile): 131-Matrikelnummer-799 Name
Verwendungszweck (2. Zeile):  für Name, Vorname


[anstatt "Matrikelnummer", "Name", "Vorname" sind die persönlichen Angaben einzusetzen].

Für Überweisungen aus dem Ausland nutzen Sie bitte folgende Bankdaten:

IBAN DE09820000000083001503

BIC MARKDEF1820

Sobald der Eingang der Überweisung registriert wurde, sind Sie, wenn die Voraussetzungen dafür gem. FSU-Immatrikulationsordnung und § 68 ThürHG erfüllt sind, zurückgemeldet. Beachten Sie bitte, dass auch die Entrichtung der (falls zutreffend mit gesondertem Bescheid angeforderten) Langzeitstudiengebühr Rückmeldevoraussetzung ist.

Inhaber einer thoska können die Gültigkeit der Karte nach erfolgter Überweisung verlängern (= Kartenvalidierung) und Bescheinigungen aus dem Internet ausdrucken. Wer trotz fristgemäßer Zahlung bis Anfang März 2013 seine thoska noch nicht validieren konnte, meldet sich bitte direkt mit dem Zahlungsnachweis im Studierenden-Service-Zentrum.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nur mit korrekt eingegebenen Überweisungsdaten bei der Bank ein fehlerfreies Einlesen in unsere Datei möglich ist. Sollten Probleme bei der Zuordnung der eingehenden Beträge auftreten, müssen Sie uns die erfolgte Überweisung bitte mittels Kontoauszug oder Bank-Bareinzahlungsbeleg nachweisen können.

ACHTUNG!

Bei einer Beurlaubung braucht der Semesterbeitrag nicht bezahlt zu werden, wenn die Beurlaubung vor Ende des Rückmeldetermins beantragt wird. Liegt der Beantragungszeitpunkt nach dem Rückmeldetermin aber noch vor Semesterbeginn, ist eine Rückerstattung auf Antrag möglich. Bei Nichtzahlung des Semesterbeitrages ruhen aber in aller Regel die sonst mit dem Studierendenstatus verbundenen Vergünstigungen.

Fachrichtungswechsel müssen mit dem im Studierenden-Service-Zentrum erhältlichen Formular bis 15.01.2013 bei zulassungsbeschränkten Fächern bzw. bis 15.03.2013 bei zulassungsfreien Fächern beantragt werden. Bei einem Wechsel in höheren Fachsemestern lassen Sie bitte eine Einstufung im zuständigen Prüfungsamt vornehmen (Antragsrückseite). Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen in Ihrem Rückmelde-Erinnerungsbrief.

Anträge auf Beurlaubung

 

können mit dem im Studierenden-Service-Zentrum erhältlichen Formular oder formlos gestellt werden. Alle notwendigen Unterschriften und Belege fügen Sie bitte Ihrem Antrag bei. 

Wer bis Mitte Dezember 2012 keinen Rückmelde-Erinnerungsbrief erhalten hat, meldet sich bitte während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Zentrum.

 

Kontakt

Studierenden-Service-Zentrum
Telefon: 03641-931111
Fax:
03641-931112
E-Mail: