Blick auf Jena

Der Universitätsrat

Blick auf Jena
Foto: Rainer Wächter

Der Universitätsrat gibt laut Thüringer Hochschulgesetz Empfehlungen ab "zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots" (§ 34 Abs. 1). Darüber hinaus gibt er u.a. Stellungnahmen zur Grundordnung und deren Änderungen ab, er bezieht Position zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen und er bestätigt den Wirtschaftsplan. Der Universitätsrat besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Senat für je vier Jahre gewählt werden. Weiterhin gehören dem Universitätsrat mit beratender Stimme an: die Mitglieder des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte, die/der Diversitätsbeauftragte, die/der Personalratsvorsitzende, eine Vertretung der Studierendenschaft und der Wissenschaftliche Vorstand des Universitätsklinikums.

Geschäftsstelle für zentrale Gremien
Thomas Heller, PD Dr.
vCard
Präsidialamt
PD Dr. Thomas Heller
Foto: Jens Meyer (Universität Jena)
Universitätshauptgebäude, Raum 1.12
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link