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Rückmeldung

Weiterstudieren ohne Bürokratie
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Foto: Marco Körner

Was genau müssen Studierende beachten?

Wer schon an der Friedrich-Schiller-Universität immatrikuliert ist und ins nächste Semester kommen möchte, muss sich rechtzeitig rückmelden. Dies ist vor jedem Wintersemester ab Mitte Juni und vor jedem Sommersemester ab Mitte Dezember möglich. Dafür überweisen Sie einfach den neuen Semesterbeitrag (und ggf. Gebühren) auf das Konto der Universität. Dies muss vor dem Wintersemester bis zum 15. August und vor dem Sommersemester bis zum 15. Februar erledigt sein, die genauen Termine finden Sie hier.

Wenn die Überweisung mit dem korrekten Verwendungszweck und Betrag vorgenommen wurde, erfolgt einige Tage später automatisch die Freischaltung im System. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis Thoska neu validieren, sich in Friedolin für Veranstaltungen eintragen sowie Studienbescheinigungen und Datenblätter ausdrucken. Personenspezifische Daten für die Rückmeldung finden Sie in FriedolinExterner Link (nach Login) unter »Rückmeldeinformation«.

Rückmeldung verpasst?

Wer die Rückmeldetermine verpasst, wird noch nicht gleich exmatrikuliert. Gegen eine Säumnisgebühr von 25 Euro können Studierende sich auch noch verspätet innerhalb einer Nachfrist (15. März bzw. 15. September) zurückmelden.

Wenn Sie feststellen, dass Sie trotz Überweisung nicht korrekt zurückgemeldet sind, kommen Sie bitte im Studierenden-Service-Zentrum vorbei oder melden Sie sich per Service-DeskExterner Link. Manchmal treten Probleme bei der Zuordnung der eingehenden Beträge auf. Bitte weisen Sie in solchen Fällen die erfolgte Überweisung mittels Kontoauszug oder Bank-Bareinzahlungsbeleg nach.

Internationale Studierende

  • Ausländische Gaststudierende (Austauschprogramme) können sich für ein Folgesemester rückmelden, wenn Sie dafür eine Zulassung oder eine Verlängerungserlaubnis der Heimathochschule und der Universität Jena haben. Das Formular für die Verlängerungserlaubnis erhalten Sie vom Team »Internationale Studierende« unter incoming@uni-jena.de

  • DSH-Kursteilnehmer/-innen können sich maximal für ein 2. DSH-Kurs-Semester rückmelden, nämlich wenn sie eine positive Einschätzung am Ende des 1. Kurssemesters erhalten haben und den Eingangstest zum Beginn des nächsten Semesters im höchsten Kursniveau bestehen. Der Semesterbeitrag für das Folgesemester ist rückmeldefristgerecht zu zahlen und wird erstattet, falls die Rückmeldung wegen zu niedriger Einstufung nicht durchgeführt werden kann. Eine weitere Kursteilnahme nach Bestehen der DSH-2-Prüfung ist nicht möglich. Über die Fristen zur Zahlung der DSH-Kursgebühren werden DSH-Kursteilnehmer/-innen im Kurs rechtzeitig informiert.

  • Teilnehmer/-innen am Internationalen Studienzentrum Thüringen können sich rückmelden, wenn sie eine positive Einschätzung am Ende des ersten Kollegsemesters erhalten und im Internationalen Büro vorgelegt haben.

    Für die Zahlung des Semesterbeitrags gelten für alle die üblichen Regeln und Fristen.

Ausnahmen

Schwerbehinderte sind bei Vorlage des Beiblattes mit gültiger Wertmarke von der Zahlung des Anteils für das Bahnticket und das ÖPNV-Tickets befreit. Bitte zahlen Sie zunächst voll ein und wenden Sie sich bezüglich der Rückerstattung dieser Anteile bis Semesterbeginn an das Studierenden-Service-Zentrum.

Studierenden-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena