Gute Betreuung während der Promotion
Informationen für Promovierende und Professorinnen und Professoren
Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung Ihrer Promotion zwischen Ihnen und Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Die Betreuungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand an einer Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Einer Ihrer Betreuerinnen/Betreuer muss Mitglied der Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena sein, an der Sie promovieren wollen. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Zustimmung durch den Fakultätsrat eine Betreuung auch ohne eine Mitbetreuung durch ein Mitglied der Fakultät erfolgen.
Eine Muster-Betreuungsvereinbarung der Graduierten-Akademie, die sich an den Empfehlungen der DFGpdf, 41 kb orientiert, finden Sie hier:
GA Muster-Betreuungsvereinbarungdocx, 54 kb
Die meisten Fakultäten haben auch eigene Mustervereinbarungen: