Zur Kommissionsarbeit
Von der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber bis zur Erarbeitung eines Listenvorschlags übernimmt die Berufungskommission eine zentrale Rolle innerhalb eines Berufungsverfahrens.
Minerva von Rodin
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Der Berufungsleitfaden der Universität bündelt alle für Berufungen an der Universität Jena relevanten Gesetze und Satzungen sowie Standardabläufe in einem Dokument und soll als Nachschlagewerk und Arbeitshilfe dienen. Er wird ergänzt durch einen Leitfaden für Tenure-Track-Verfahren.
Sie finden den Berufungsleitfaden hierpdf, 4 mb und den Tenure-Track-Leitfaden hierpdf, 876 kb. Beide sind auch im Verwaltungshandbuch HanFRIED verzeichnet.
Bei Fragen zum Berufungsleitfaden oder zu Berufungsverfahren nutzen Sie bitte die Mail-Adresse berufung@uni-jena.de. Vielen Dank.
FAQ
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Wie wird eine Berufungskommission zusammengesetzt?
Mehr erfahrenpdf, 276 kbEine kleine Berufungskommission setzt sich aus fünf Professorinnen und Professoren – davon mindestens eine Externe oder ein Externer –, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zwei Studierenden zusammen.
Eine große Berufungskommission besteht aus sieben Professorinnen und Professoren – davon mindestens zwei, die nicht der Fakultät angehören, davon mindestens eine Externe oder ein Externer –, drei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie drei Studierenden.
Ist die zu besetzende Professur für einen fakultätsübergreifenden Forschungsschwerpunkt oder für das Lehrangebot anderer Fakultäten von Bedeutung, sollen die beteiligten Fakultäten in der Kommission vertreten sein; insbesondere in diesem Fall soll eine große Berufungskommission gebildet werden.
Bei der Besetzung einer Professur mit erziehungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung ist ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Lehrerbildungsausschusses in die Berufungskommission aufzunehmen.
Mindestens vierzig Prozent der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder sollen Frauen sein; mit Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten kann diese Quote aus sachlichen Gründen unterschritten werden.
Mit beratender Stimme gehören der Kommission an:
- die Dekanin oder der Dekan der Fakultät, soweit nicht stimmberechtigtes Mitglied der Kommission,
- die Gleichstellungsbeauftragte, die sich durch die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät vertreten lassen kann,
- die oder der Beauftragte für Diversität, der sich durch einen Abwesenheitsvertreter vertreten lassen kann, sowie
- die Schwerbehindertenvertretung, sofern eine Bewerberin oder ein Bewerber eine Schwerbehinderung geltend macht.
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Wie wird Befangenheit im Rahmen des Verfahrens definiert?
Personen, die im Sinne von § 20 und 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVerfG)Externer Link befangen sind oder bei denen unter Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)Externer Link ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen in die unparteiliche und unbefangene Amtsausübung zu rechtfertigen (Besorgnis der Befangenheit), sind von der Mitwirkung in der Berufungskommission auszuschließen.
Dies gilt sowohl für Mitglieder der Kommission als auch für Gutachterinnen und Gutachter.
Die DFG-Empfehlungen unterscheiden zwischen „Ausschluss“ und „Einzelfallentscheidung“.
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Welche Angaben muss der Bericht der Berufungskommission enthalten?
Folgende Gliederung kann als Muster für den Bericht der Berufungskommission genutzt werden:
1. Ausschreibung
- Datum Ausschreibungsbeginn und -ende
- Ort/e der Ausschreibung
2. Sitzungen der Berufungskommission
- Termine der Sitzungen mit Hinweis auf die jeweilige Agenda
3. Berufungskommission
- Namen der stimmberechtigten Mitglieder der Berufungskommission zzgl. Hochschul- bzw. Einrichtungs- und Fakultätszugehörigkeit gegliedert nach Statusgruppen
- Namen der beratenden Mitglieder der Berufungskommission zzgl. Amts- bzw. Funktionsbezeichnung
- Anzeige personeller Austausche unter Angabe von Zeitpunkt und Grund sowie erfolgte Zustimmung des Fakultätsrats bzw. des Dekans oder der Dekanin
4. Befangenheiten
- Anzeige und Prüfung des Anscheins von Befangenheit seitens der Mitglieder der Berufungskommission bzw. Fehlanzeige
- Personelle und verfahrenstechnische Konsequenzen bei Vorliegen von Befangenheitsgründen
5. Bewerberinnen und Bewerber
- Anzahl der eingegangenen Bewerbungen insgesamt, Anzahl der Bewerberinnen
- Anzahl der Bewerbungen, in denen eine anerkannte Behinderung geltend gemacht wird, oder Fehlanzeige
6. Aktive Rekrutierung
- Anteil der Bewerberinnen im Verhältnis zu den im ersten Vorgespräch festgelegten Korridorwerten
- Darstellung der Maßnahmen zur Aktiven Rekrutierung und zum Headhunting sowie Anzahl und Namen der zusätzlichen Bewerberinnen und Bewerber
7. Kriterien der Bewerbungsauswahl
- Muss-Auswahlkriterien gemäß Ausschreibung; ggf. nähere Definition und Gewichtung
- Kann-Auswahlkriterien gemäß Ausschreibung; ggf. nähere Definition und Gewichtung
8. Bewerbungsvorauswahl
- Namentliche Nennung der Bewerberinnen und Bewerber mit stichwortartiger fachlicher Begründung für die Auswahl bzw. Nichtberücksichtigung ggfls. zu Gruppen zusammengefasst; ggfls. Aussage zum Vorhandensein habilitationsäquivalenter Leistungen
- Bei W1-Professuren: Prüfung der Einhaltung der 6-Jahres-Frist der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber; Dokumentation der Festlegungen zum weiteren Umgang mit der 6-Jahres-Frist
- Bei Professuren mit erziehungswissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung: Prüfung einer 3-jährigen Schulpraxis; Dokumentation der Festlegungen zum weiteren Umgang mit dem Kriterium der Schulpraxis
- Ergebnisse einer zweiten Vorauswahlrunde auf der Basis von Schriftenreferaten o.ä.
9. Berufungsvorträge und Gespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern
- Modus der persönlichen Vorstellung
- Darstellung der Vorstellungsvorträge, Lehrproben und Gespräche sowie Begründung der Auswahl der zu begutachtenden Bewerber und Bewerberinnen
- Eindrücke der Berufungskommission aus der persönlichen Vorstellung
- Beschluss über die Begutachtung der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten
10. Begutachtung
- Name und institutionelle Zugehörigkeit von Gutachterinnen und Gutachtern
- Fachliche Begründung der Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter
- Feststellen der Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter, sofern nicht in den Gutachten selbst dokumentiert
- Zentrale Argumente der Gutachten und jeweilige Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten
- Auseinandersetzung der Berufungskommission mit den Gutachten, insbesondere mit kritischen Aussagen
11. Listenvorschlag
- Begründete Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten; Aufnahme einer Begründung im Fall der Abweichung von einer Dreierliste
- Abstimmungsergebnis der Berufungskommission
- Hinweis auf Sondervoten
12. Laudationes/Würdigung
- Name und Listenplatzierung der Kandidatinnen und Kandidaten
- Leistungen in Forschung und Lehre
- Aussagen zur Passfähigkeit
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Welche Unterlagen werden für das Vorgespräch mit dem Präsidium (Vorgespräch II) benötigt?
Bitte reichen Sie bis spätestens 14 Tage vor dem Vorgespräch mit dem Präsidium die hierfür erforderlichen Unterlagen per Mail an berufung@uni-jena.de ein. Sie können im Berufungsportal unter dem Reiter "Berufungsakte" benutzungsfreundlich per Knopfdruck heruntergeladen werden. Die Zusammenstellung unterscheidet sich von der für das Vorgespräch mit dem Senat.
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Welche Unterlagen werden für die Diskussion im Senat benötigt?
Bitte reichen Sie bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Termin der Senatssitzung die hierfür erforderlichen Unterlagen per Mail an senat@uni-jena.de ein. Sie können im Berufungsportal unter dem Reiter "Berufungsakte" benutzungsfreundlich per Knopfdruck heruntergeladen werden. Die Zusammenstellung unterscheidet sich von der für das Vorgespräch mit dem Präsidium.
- Schematische Abbildung ordentlicher Berufungsverfahrenpdf, 960 kb
- Berufungsordnung der Universität Jenapdf, 276 kb
- Berufungsportal der Universität JenaExterner Link
- Berufungsleitfaden, Stand 04/2021pdf, 4 mb
- Flowchart Tenure-Track Evaluationpdf, 52 kb · en
- Tenure-Track-Leitfaden, Stand 12/2024pdf, 876 kb
Ihre Ansprechpartnerin
Stabsstelle Berufungsmanagement
Universitätshauptgebäude, Raum 2.25b und 2.27b
Fürstengraben 1
07743 Jena
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