Acht Fragen an die Vizepräsidentin für Studium und Lehre zum Thema Einführung einer Rahmenprüfungsordnung an der Uni Jena
Prof. Dr. Karina Weichold
Foto: Anne Günther (Universität Jena)Die Universität Jena arbeitet derzeit an einer Rahmenprüfungsordnung, die erstmals einheitliche Regelungen für alle Fakultäten schafft. Ziel ist es, das Studium an vielen Stellen flexibler zu gestalten – etwa durch prüfungsrechtliche Erleichterungen wie mehr Prüfungsversuche und flexiblere Abmeldefristen. Um diesem Mehr an Freiheit und Eigenverantwortung einen Rahmen zu geben, soll eine Prüfungsfrist festgelegt werden: eine zeitliche Orientierung, bis zu der die im jeweiligen Studiengang abzulegenden Modulprüfungen sowie die Abschlussarbeit im Regelfall abgeschlossen sein sollen.
Kürzlich hat diese Prüfungsfrist für Gesprächsstoff gesorgt: Studierendenvertreter und -vertreterinnen sowie Autoren und Autorinnen der studentischen Hochschulzeitung sehen hierin eine „Maximalstudiendauer“ und befürchten, dass sie den Druck für die Studierenden erhöhen und besonders chronisch kranke sowie ehrenamtlich tätige Studierende benachteiligen könnte.
Für Professorin Karina Weichold, Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der Universität Jena, ist die Entwicklung der Rahmenprüfungsordnung neben der Initiative #gewinnenundhalten von Studierenden ein Kernthema ihrer Amtszeit. Im Interview erläutert sie, was im Entwicklungsprozess der Rahmenprüfungsordnung bezüglich der benannten „Maximalstudiendauer“ gemeinsam mit allen Fakultäten ausgehandelt wurde, welche Unterstützung Studierende in diesem Zusammenhang erhalten sollen – und warum die Universität darin vor allem eine Chance für frühzeitigen Dialog und Begleitung einzelner Studierender sieht.
Beginnen wir ganz vorn: Warum war es an der Zeit, für die Universität Jena eine Rahmenprüfungsordnung zu erarbeiten?
Die Erarbeitung einer Rahmenprüfungsordnung war für uns ein notwendiger und zugleich sorgfältig geplanter Schritt. Abgesehen davon, dass einige Regelungen in die Jahre gekommen sind und sich die Anforderungen an Studium und Lehre – etwa durch neue Studienformate und unterschiedliche Lebenssituationen der Studierenden – in den letzten Jahren deutlich verändert haben, lagen an den Fakultäten, manchmal sogar innerhalb der Fakultäten, unterschiedliche Regelungen für dieselben Sachverhalte in den Prüfungsordnungen der Studiengänge vor. Die grundlegenden prüfungsrechtlichen Regelungen oder – bei Einzelfallentscheidungen – der prüfungsrechtliche Rahmen müssen jedoch für alle Studierenden gleichermaßen gelten. Die Vereinheitlichung grundlegender Regelungen bietet den langersehnten Anlass zur Aktualisierung des Prüfungsrechts, welches seit mehreren Jahren von unseren Studierenden angemahnt wurde, aber bisher nur partiell umgesetzt werden konnte. Durch das Festhalten einheitlicher Regelungen in einer Rahmenprüfungsordnung kann zudem die Prüfungsverwaltung der bislang über 60 verschiedenen Prüfungsordnungen entlastet werden.
Wer war am Erarbeitungsprozess beteiligt und was war Ihnen hierbei besonders wichtig?
Der Prozess war lang und bewusst breit angelegt. Die Beratungen erstreckten sich über mehrere Semester, hauptsächlich im erweiterten Studienausschuss, in dem die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Studienausschusses (Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrenden, des akademischen Mittelbaus und der Studierenden), die Studiendekaninnen und Studiendekane, Vertreterinnen und Vertreter des Studierendenrats (StuRa), des Dezernats 1 sowie der Gleichstellungs-, Diversitäts- und Datenschutzstellen mitgewirkt haben. Zusätzlich fand im September 2024 eine breit angelegte Informationsveranstaltung für alle Interessierten an unserer Universität statt, und im Oktober 2024 gab es ein eigenes Treffen zwischen der StuRa-AG und mir, um gezielt Rückmeldungen der Studierenden zum aktuellen Entwurf der Rahmenprüfungsordnung einzuholen. Die Entwürfe wurden außerdem in den Fakultätsräten diskutiert, und die Rückmeldungen flossen fortlaufend in die zentralen Gremien zurück. Besonders wichtig war uns dabei, dass sich alle Beteiligten – Studierende, Lehrende und Mitarbeitende – aktiv in die inhaltlichen Entscheidungen einbringen konnten.
Welches sind die wesentlichen Eckpunkte der erarbeiteten Rahmenprüfungsordnung?
Konsens des gemeinsamen Entwicklungsprozesses der Rahmenprüfungsordnung war und ist, dass die bislang relativ strengen Regelungen im Studienverlauf, beispielsweise zur Anzahl der Wiederholungsversuche oder zur An- und Abmeldung von Prüfungen, aufgehoben werden.
Leistungsdruck und Prüfungsstress, wichtige Einflussfaktoren auf die mentale und körperliche Gesundheit, werden mit der neuen Rahmenprüfungsordnung merklich abgebaut, mit dem Ziel, die Studierenden durch einen weiten Gestaltungsspielraum zu entlasten. Ganz konkret bedeutet das: Alle Studierenden haben künftig drei Versuche für jede Prüfung– das war bisher je nach Fakultät unterschiedlich geregelt, und nur wenige hatten diese Möglichkeit. Außerdem können endgültig nicht bestandene Wahlpflichtmodule durch andere ersetzt werden, was zusätzliche Flexibilität gibt. Auch der Umgang mit Prüfungen wird insgesamt entspannter: Eine Abmeldung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich, und Studierende können bei Klausuren frei wählen, ob sie sich zum ersten oder zweiten Prüfungstermin innerhalb des Semesters anmelden. Zwangsanmeldungen zu Wiederholungsprüfungen entfallen, d.h. wer eine Prüfung innerhalb eines Semesters nicht besteht, kann frei entscheiden, ob er die Prüfung im nächsten Prüfungszyklus oder ggf. später wiederholen möchte – auch das gibt Raum für eine bessere individuelle Planung. Darüber hinaus können die Fakultäten eigene ergänzende Regelungen treffen, die ihren Studierenden zusätzliche Vorteile bieten – zum Beispiel Optionen zur Notenverbesserung oder die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung, wenn die letzte abschlussrelevante Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.
Mit den neuen Regelungen gewinnen die Studierenden deutlich mehr Flexibilität und Eigenverantwortung. Um diese neuen Freiräume in der Waage zu halten, braucht es aber auch einen gemeinsamen Orientierungspunkt – und den bildet die Prüfungsfrist. Die unterschiedlichen Vorstellungen zur Prüfungsfrist wurden im erweiterten Studienausschuss ausführlich, teils kontrovers und in großer Offenheit diskutiert. Am Ende stand eine gemeinsame, von allen beteiligten Gruppen und Fakultäten getragene Formulierung.
Studierendenvertreter und -vertreterinnen sowie Autoren und Autorinnen der studentischen Hochschulzeitung nehmen den Aspekt der Prüfungsfrist auf und kritisierten sie jüngst öffentlich. Die Vermutung lautet, die Regelungen sähen eine Maximalstudiendauer vor. Die Sorge ist, dass mit der Prüfungsfrist zusätzlicher Druck, besonders auf vulnerable Gruppen, entsteht. Können Sie erklären, was genau dahintersteckt und wie die Universität diese Frist versteht?
Erst einmal finde ich es erfreulich, dass sich die Studierenden vielfältig in die Debatte einbringen und möchte sie ermutigen, sich über unsere demokratischen Universitätsstrukturen weiterhin so lebendig und konstruktiv in die Gestaltung der Universitätsgemeinschaft einzubringen. Auch die Studierenden im erweiterten Studienausschuss haben sich aktiv und kritisch an den Diskussionen beteiligt. Ebenso haben sich einzelne Lehrende im Laufe des Prozesses – teilweise außerhalb der Gremien – mit wertvollen Anregungen und kritischen Hinweisen zu einzelnen Regelungen eingebracht. Genau das ist aber auch Kernstück unseres Erarbeitungsprozesses für die Rahmenprüfungsordnung: Der Einbezug einer Vielfalt an Perspektiven über einen demokratisch geprägten Prozess, um am Ende eine Ordnung zu entwickeln, die von vielen getragen wird. Die jüngste Kritik an der Rahmenprüfungsordnung seitens der Studierenden war aus meiner Sicht ein willkommener Anlass, mit den Studierenden ins Gespräch zu kommen. Ich habe deshalb Anfang November 2025 Studierende des StuRa-Vorstands, des Studienausschusses und des Akrützel zu einem offenen Gespräch eingeladen. In dem Gespräch wurde deutlich, dass es an manchen Stellen auf Kommunikationsproblemen basierende Missverständnisse gibt, denen wir über unseren Dialog abhelfen konnten.
Nehmen wir das Beispiel der Maximalstudiendauer. Allein der verwendete Begriff für die entworfene Regelung in §17 ist irreführend, denn er suggeriert, dass die Regelung eine absolute Endfrist für das Studium festlegt. Die entsprechende Regelung im Entwurf für die Rahmenprüfungsordnung sieht jedoch vor, dass die Fristen verlängert werden können, wenn die Studierenden eine Überziehung nicht zu vertreten haben. Damit handelt es sich um eine Frist, die nicht als Sanktion, sondern als Anlass für Kontakt, Beratung und Unterstützung dient. Die Prüfungsfrist bedeutet nicht per se das Ende des Studiums, sie markiert vielmehr den spätesten Moment, an dem Studierende handeln müssen. Durch die ebenfalls in der Ordnung verankerte Pflicht der Fakultäten, rechtzeitig vorab auf diese Frist hinzuweisen, ist der Hinweis auf das Fristende zugleich Signal für die Studierenden und die Möglichkeit, mit Prüfungsämtern und Studienfachberatungen ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam kann geschaut werden, welche Gründe es für das verlängerte Studium gibt und welche Art von Unterstützung Studierende gegebenenfalls benötigen. Der Universität ist es wichtig, dass niemand einfach durchrutscht. Wir möchten Studierende frühzeitig erreichen, um gemeinsam Wege zu finden, ihr Studium erfolgreich abzuschließen.
Es gibt neben den Studierenden, die Probleme mit dem Studium an sich haben, auch solche, die die Fristen erreichen, weil sie beispielsweise Sorgepflichten tragen, in ehrenamtlichen Bereichen tätig sind oder auch mit chronischen Krankheiten kämpfen. Solche Studierenden brauchen schlichtweg mehr Zeit und haben die Überziehung der Regelstudienzeit grundsätzlich nicht zu vertreten. Die Prüfungsfrist ist so angelegt, dass sie von vornherein flexibel gehandhabt werden kann. Wer also zum Beispiel aus gesundheitlichen oder familiären Gründen mehr Zeit braucht, kann eine Begründung einreichen – und die Frist wird im Sinne einer Nichtanrechnung auf die Regelstudienzeit angepasst. Das ist ausdrücklich Teil der Regelung und kein Härtefallantrag. Darüber hinaus kann das Fristversäumnis aber auch auf Einzelfallgründe gestützt werden, auch noch im allerletzten Moment, d.h. nach Verstreichen der Frist. Vulnerablen Gruppen wird somit von vornherein mehr Zeit zugestanden, d.h. sie sind Bestandteil der Regel.
Im oben genannten Gespräch mit den Studierenden haben wir eine entsprechende Formulierung zur Definition von in jedem Fall zu berücksichtigenden Fallgruppen für die Rahmenprüfungsordnung gemeinsam erarbeitet, hierunter auch vulnerable Gruppen, um für Entscheidungen zur Prüfungsfrist verlässliche Grundlagen zu schaffen. Wir werden diesen Vorschlag im nächsten Treffen des erweiterten Studienausschusses vorstellen und hoffen, dass wir damit den Sorgen der Studierenden entgegenkommen.
Einige Studierende fragen sich, ob die neuen Regelungen der Rahmenprüfungsordnung nicht zu streng sind. Wie sehen Sie das?
Im bundesweiten Vergleich bewegen wir uns klar im guten Mittelfeld. Viele Universitäten haben ähnliche Fristenmodelle und Prüfungsregelungen, manche sind sogar deutlich restriktiver, andere wiederum deutlich offener. Wir haben bewusst einen Weg gewählt, der Verbindlichkeit schafft, ohne unnötig Druck aufzubauen. Uns ist wichtig, studierfreundlich zu bleiben und gleichzeitig die Qualität und Verlässlichkeit des Studienbetriebs zu sichern. Dieser ausgewogene Ansatz ist auch in vielen Rückmeldungen positiv hervorgehoben worden.
Könnte die Rahmenprüfungsordnung nicht einfach ohne eine Prüfungsfrist auskommen?
Wir verstehen diesen Wunsch sehr gut. Viele Studierende möchten so flexibel wie möglich studieren – das ist nachvollziehbar, und Flexibilität ist uns auch wichtig. Genau deshalb enthält die neue Rahmenprüfungsordnung ja viele Erleichterungen. Die Prüfungsfrist setzt dem Ganzen aber einen Rahmen, der in erster Linie nicht einschränken, sondern unterstützen soll. Wir wissen aus Erfahrung, dass Studierende manchmal den Anschluss verlieren, wenn sich Prüfungen über Jahre verschieben. Die Frist gibt aus unserer Sicht Orientierung und sorgt dafür, dass man rechtzeitig miteinander ins Gespräch kommt, bevor Schwierigkeiten zu groß werden. Zugleich geht es auch um Chancengleichheit und Fairness: Alle Studierenden sollen unter vergleichbaren Bedingungen studieren können – und zwar mit klaren, transparenten Regeln. Und ganz wichtig noch einmal: Die Prüfungsfrist ist keine starre Grenze. Wer aus gesundheitlichen, familiären oder anderen nachvollziehbaren Gründen mehr Zeit braucht, kann die Frist unproblematisch verlängern lassen. Unser Ziel ist nicht, Druck zu erzeugen, sondern Studierende auf ihrem Weg zum Abschluss gut zu begleiten.
Die Studierenden sind auch besorgt darüber, dass Studierende mit Einschränkungen in eine Bittstellerposition geraten könnten und beweisen müssen, dass sie krank genug sind.
Wenn Studierende eine Verlängerung der Prüfungsfrist beantragen, müssen sie die Gründe dafür natürlich darlegen. Das ist kein Misstrauen, sondern eine Frage der Chancengleichheit. Wir möchten sicherstellen, dass alle Studierenden unter vergleichbaren Bedingungen behandelt werden. Deshalb braucht es nachvollziehbare Nachweise – zum Beispiel ärztliche Atteste, Bescheinigungen über Pflegeverpflichtungen oder andere Belege, die die Situation erklären. Nur so können die Fakultäten beziehungsweise Prüfungsämter sachgerecht entscheiden und gewährleisten, dass die Regelung fair angewendet wird. Uns ist dabei wichtig: Es geht nicht um Bürokratie, sondern um Transparenz und Gerechtigkeit. Wer gute Gründe hat, bekommt Unterstützung. Gleichzeitig sorgen die Nachweise dafür, dass alle Studierenden die gleichen Chancen haben – unabhängig davon, in welcher Fakultät sie studieren. Der Vorlage detaillierter ärztlicher Atteste bedarf es aus unserer Sicht in den meisten Fällen nicht.
Beim Nachteilsausgleich ist die Situation etwas anders. Nachteilsausgleich wird gezielt diejenigen gewährt, die eine Beeinträchtigung oder Einschränkung haben, die sich auf eine konkrete Prüfungssituation auswirkt. Das Ziel ist hier, Chancengleichheit herzustellen, indem individuelle Nachteile ausgeglichen werden – zum Beispiel durch verlängerte Bearbeitungszeiten, angepasste Prüfungsformen oder technische Hilfsmittel, zugleich aber benachteiligte Studierende nicht im Übermaß zu bevorteilen. Es geht also nicht darum, die Anforderungen zu senken, sondern die gleichen Bedingungen für alle zu schaffen. Wir wissen, dass Studierende es mitunter als belastend empfinden, dass der Nachteilsausgleich gegebenenfalls mehrfach beantragt werden muss und mitunter ausführliche ärztliche Berichte vorzulegen sind. Das ist nachvollziehbar. Der Grund dafür liegt darin, dass jede Prüfung anders gestaltet ist und sich die jeweilige Beeinträchtigung unterschiedlich auswirken kann. Das gesamte Nachteilsausgleichsverfahren dient also dem Ziel, den Ausgleich möglichst passgenau und fair zu gestalten.
Wie geht es im Prozess der Rahmenprüfungsordnung weiter?
Wir nehmen die Rückmeldungen sehr ernst, bleiben im Dialog mit allen Statusgruppen und prüfen sorgfältig, wo Anpassungen sinnvoll oder notwendig sind. An erster Stelle steht für uns immer das Gespräch – denn nur im Austausch können wir gute Lösungen finden, die von allen mitgetragen werden. Deshalb werden wir Dezember 2025 eine weitere Informationsveranstaltung zur Rahmenprüfungsordnung für den erweiterten Studienausschuss anbieten und noch einmal das aktuelle Stimmungsbild sowie Rückmeldungen aller Statusgruppen einholen. Ziel ist es dann, die Rahmenprüfungsordnung im Wintersemester 2025/26 im Senat zu verabschieden. Für alle Studierenden, die bereits eingeschrieben sind, gibt es eine gute Nachricht: Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenprüfungsordnung beginnt die Semesterzählung bis zur Prüfungsfrist von vorne – also bei Semester eins. Ich bin überzeugt davon, dass die Rahmenprüfungsordnung an der Uni Jena eine gute Entwicklung anstoßen wird: erfolgreiche Studienabschlüsse, zufriedene Studierende und eine Universität, die partnerschaftlich begleitet.
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