Welche Leistungsnachweise müssen beim Deutschlandstipendium eingereicht werden?
Die Art der erforderlichen Leistungsnachweise richtet sich nach dem Studiengang und Studienabschnitt.
Laden Sie die Leistungsnachweise mit der Bewerbung im Bewerbungsportal hoch. Bitte beachten: Bei Fehlen von Pflichtdokumenten ist die Bewerbung ungültig!
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Bachelorstudierende
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt
- kein Nachweis von Studienleistungen erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende ab dem 3. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- aktueller Nachweis über Studienleistungen: aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote und ECTS aus Friedolin (Version: „Leistungen - vollständige Übersicht über alle Leistungen"); sofern die Notenbescheinigung aus Friedolin keine Durchschnittsnote ausweist, lassen Sie sich vom zuständigen Prüfungsamt eine aktuelle Bescheinigung über Prüfungsleistungen mit Angabe der Durchschnittsnote und ECTS ausstellen.
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Masterstudierende
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Bachelorzeugnis oder vollständige Übersicht der Studienleistungen aus dem vorherigen Bachelorstudiengang mit Durchschnittsnote und ECTS, sofern noch kein Bachelorzeugnis vorliegt (intern: aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote und ECTS aus Friedolin; sofern die Notenbescheinigung aus Friedolin keine Durchschnittsnote ausweist, lassen Sie sich vom Prüfungsamt eine aktuelle Bescheinigung über Prüfungsleistungen mit Angabe der Durchschnittsnote und ECTS ausstellen)
- Bei Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind, muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden.
- Bei internationalen Hochschulabschlüssen muss eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem eingereicht werden. Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des Formulars „Modifizierte bayerische Formel“pdf, 346 kb selbst berechnet werden. In diesem Fall muss das ausgefüllte und ausgedruckte Formular der Berechnung eingereicht werden. Bitte beachten: Bei Fehlen der Umrechnung ist die Bewerbung ungültig!
- kein Nachweis von Studienleistungen im Masterstudium erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende ab dem 3. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Bachelorzeugnis
- Bei Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind, muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden.
- Bei internationalen Hochschulabschlüssen muss eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem eingereicht werden. Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des Formulars „Modifizierte bayerische Formel“pdf, 346 kb selbst berechnet werden. In diesem Fall muss das ausgefüllte und ausgedruckte Formular der Berechnung eingereicht werden. Bitte beachten: Bei Fehlen der Umrechnung ist die Bewerbung ungültig!
- aktueller Nachweis über Studienleistungen: aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote und ECTS aus Friedolin (Version: „Leistungen - vollständige Übersicht über alle Leistungen"); sofern die Notenbescheinigung aus Friedolin keine Durchschnittsnote ausweist, lassen Sie sich vom zuständigen Prüfungsamt eine aktuelle Bescheinigung über Prüfungsleistungen mit Angabe der Durchschnittsnote und ECTS ausstellen.
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Lehramtsstudierende
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt
- kein Nachweis von Studienleistungen erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende ab dem 3. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- aktueller Nachweis über Studienleistungen: aktuelle Notenbescheinigung mit ECTS aus Friedolin (Version: „Leistungen - vollständige Übersicht über alle Leistungen"); die Durchschnittsnote ist selbst zu errechnen. Es kann nur die ungewichtete Durchschnittsnote aller in der Leistungsübersicht enthaltenen Modulnoten berechnet werden (arithmetisches Mittel).
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Staatsexamen Rechtswissenschaften
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt
- kein Nachweis von Studienleistungen erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende ab dem 3. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- aktuelle Bescheinigung des Prüfungsamtes über Prüfungsleistungen mit Angabe der erreichten Punktzahl; bitte beachten: nur das Zwischenprüfungszeugnis ist nicht ausreichend
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Staatsexamen Humanmedizin
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt
- kein Nachweis von Studienleistungen erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende im 3. bis 5. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung
Pflichtdokumente für Studierende im 6. bis 10. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung
- Zeugnis über den Ersten Abschnitt Ärztlichen Prüfung
- Leistungsübersicht für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung
Pflichtdokumente für Studierende ab 11. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung
- Zeugnis über den Ersten Abschnitt Ärztlichen Prüfung
- Leistungsübersicht für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung
- Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
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Staatsexamen Zahnmedizin
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt
- kein Nachweis von Studienleistungen erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende im 3. bis 5. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Ausbildung
Pflichtdokumente für Studierende im 6. und 7. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Ausbildung und Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Pflichtdokumente für Studierende ab 8. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Ausbildung, Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
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Staatsexamen Pharmazie
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt
- kein Nachweis von Studienleistungen erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende ab dem 3. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- aktuelle Beurteilung der Studienleistungen zur Bewerbung für ein Stipendium
Pflichtdokumente für Studierende ab dem 6. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
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Diplom Theologie
Pflichtdokumente für Studierende im 1. und 2. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt
- kein Nachweis von Studienleistungen erforderlich
Pflichtdokumente für Studierende ab dem 3. Fachsemester:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Leistungsnachweise entsprechend dem Studienplan