Gebührenordnung

Ab dem 01.02.2026 tritt eine neue Beitragsordnung in Kraft

Gebührenordnung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V.

Beitragsordnung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V.

§ 1 Beitragspflicht

(1) Die Mitglieder der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V. leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

(2) Die Beitragshöhe wird durch diese Beitragsordnung geregelt.

§ 2 Beitragshöhe

Individualmitgliedschaft

Regulärer Beitrag                             60 Euro

Absolventen                                      30 Euro in den ersten drei Jahren, danach gilt der reguläre Beitrag

Studierende und
Auszubildende                                 12 Euro

Gemeinschaftliche                          100 Euro für zwei Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft
Mitgliedschaft

Fördermitgliedschaft                      200 Euro

Firmen und Vereine

Gemeinnützige Vereine                  200 Euro

Firmen                                               500 Euro, der Förderer erhält eine Rechnung.

(2) Über diese Grundbeiträge hinaus, bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, in welchem Maße sie die Gesellschaft durch einen höheren Mitgliedsbeitrag finanziell unterstützen wollen und können.

§ 3 Fälligkeit, Zahlungsweise und Spendennachweis

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres fällig.

(2) Die im Laufe des Jahres beitretenden Mitglieder entrichten den Beitrag gemäß Satzung für das ganze Jahr.

(3) Die Zahlung erfolgt bevorzugt durch SEPA-Lastschrift oder Überweisung auf das Vereinskonto.

(4) Der Verein stellt für Mitgliedsbeiträge über 300 Euro eine Zuwendungsbestätigung aus. Für geringere Beiträge kann ein „Vereinfachter Spendennachweis“ genutzt werden.

§ 4 Sonderregelungen

(1) Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen eine Beitragsreduzierung oder -befreiung beschließen.

(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.01.2026 beschlossen und tritt am 01.02.2026 in Kraft.