Gebührenordnung
Gebührenordnung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V.
Beitragsordnung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V.
§ 1 Beitragspflicht
(1) Die Mitglieder der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V. leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
(2) Die Beitragshöhe wird durch diese Beitragsordnung geregelt.
§ 2 Beitragshöhe
Individualmitgliedschaft
Regulärer Beitrag 60 Euro
Absolventen 30 Euro in den ersten drei Jahren, danach gilt der reguläre Beitrag
Studierende und
Auszubildende 12 Euro
Gemeinschaftliche 100 Euro für zwei Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft
Mitgliedschaft
Fördermitgliedschaft 200 Euro
Firmen und Vereine
Gemeinnützige Vereine 200 Euro
Firmen 500 Euro, der Förderer erhält eine Rechnung.
(2) Über diese Grundbeiträge hinaus, bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, in welchem Maße sie die Gesellschaft durch einen höheren Mitgliedsbeitrag finanziell unterstützen wollen und können.
§ 3 Fälligkeit, Zahlungsweise und Spendennachweis
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres fällig.
(2) Die im Laufe des Jahres beitretenden Mitglieder entrichten den Beitrag gemäß Satzung für das ganze Jahr.
(3) Die Zahlung erfolgt bevorzugt durch SEPA-Lastschrift oder Überweisung auf das Vereinskonto.
(4) Der Verein stellt für Mitgliedsbeiträge über 300 Euro eine Zuwendungsbestätigung aus. Für geringere Beiträge kann ein „Vereinfachter Spendennachweis“ genutzt werden.
§ 4 Sonderregelungen
(1) Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen eine Beitragsreduzierung oder -befreiung beschließen.
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.01.2026 beschlossen und tritt am 01.02.2026 in Kraft.