Den Vorgang, mit dem ein Studium beginnt – also die Einschreibung an einer Universität – nennt man Immatrikulation. Das Gegenstück dazu ist die Exmatrikulation. Gründe dafür gibt es viele: Das Studium ist beendet, Sie wechseln an eine andere Hochschule, brechen aus anderen Gründen das Studium ab oder pausieren. In all diesen Fällen stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation. Diese ist für verschiedene weitere Stellen (so u.a. für die ggf. spätere Einschreibung an einer weiteren Hochschule, für das BAföG-Amt oder die Kindergeldstelle, künftige Arbeitgeber usw.) sehr wichtig.
Was muss ich bei der Exmatrikulation beachten?
Die Exmatrikulation ist online über den Studienservice in Friedolin 2.0 zu beantragen. Eine Anleitung zur Antragstellung finden Sie hierExterner Link.
Wenn Sie bereits frühzeitig wissen, dass Sie sich zum nächsten Semester exmatrikulieren wollen, dann sollte der Antrag innerhalb der Rückmeldefrist (Wintersemester bis 15. August / Sommersemester bis 15. Februar) im Studierenden-Service-Zentrum gestellt sein.
Nach Registrierung der Exmatrikulation erhalten Sie neben der Exmatrikulationsbescheinigung auch eine Studienverlaufsbescheinigung der Universität, die Sie sich für spätere Nachweiszwecke gut abspeichern sollten. Die Bescheinigungen sind ohne Unterschrift gültig. Die Exmatrikulationsbescheinigung ist für verschiedene weitere Stellen (so u.a. für die ggf. spätere Einschreibung an einer weiteren Hochschule, für das BAföG-Amt oder die Kindergeldstelle, künftige Arbeitgeber usw.) sehr wichtig.
Die Exmatrikulationsbescheinigung ist gleichzeitig eine Rentenbescheinigung. In nicht allzu ferner Zeit wird die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommen und Sie zum Zwecke der »rentenrechtlichen Kontenklärung« um einen Nachweis Ihrer Studienzeit bitten. Genau hierfür ist diese Bescheinigung also auch gedacht.
Hinweise: Ihre Notenübersichten aus Friedolin sollten Sie im Vorfeld der Exmatrikulation schon ausgedruckt oder abgespeichert haben. Gleiches gilt für die Studienbescheinigungen und das jeweilige Datenblatt.Falls Sie E-Mails aus Ihrem Uni-Postfach behalten wollen, sollten Sie diese vor der Exmatrikulation ebenfalls herunterladen. Und: Bücher müssen vorab zurückgegeben und etwaige Außenstände bezahlt sein. Ein etwaiges Thoska-Guthaben sollten Sie vorab noch aufbrauchen.Ganz allgemein sollten Sie beachten, dass mit Wirksamwerden der Exmatrikulation bestimmte Rechte nicht mehr bestehen (u.a. Bibliothek, Semesterticket, IT-Accountrechte ...). Wer noch fortsetzende IT-Rechte (bspw. moodle, zoom, digitale Bibliothek, ...) benötigt, sollte sich rechtzeitig vor Beantragung einer Exmatrikulation bzgl. der Fortsetzung des Immatrikulationsstatus bzw. zum passenden Exmatrikulationszeitpunkt beraten lassen.
Sonderfall: Rücktritt von der Immatrikulation/Einschreibung
Sie haben es sich doch anders überlegt? Möchten Sie Ihre Immatrikulation/Einschreibung rückgängig machen, müssen Sie uns den Studierendenausweis (thoska) in Verbindung mit dem schriftlichen Antrag auf Rücktritt von der Immatrikulation (Formular siehe https://www.uni-jena.de/7665/formulare-materialien) bis zum letzten Arbeitstag in der zweiten Vorlesungswoche zurückschicken. In diesem Fall löschen wir Ihre Einschreibung und Sie gelten für das gesamte Semester als nicht eingeschrieben.
Bei Löschungen und Rückgabe der thoska bis zum Tag vor Semesterbeginn (also bis 30.09. bzw. 31.03.) zahlen wir Ihnen auch den Semesterbeitrag anteilig zurück. Der Beitragsbestandteil 'thoska' wird bei einer Löschung nicht zurückerstattet. Gleichzeitig wird nach der aktuellen Gebührenordnung der Universität Jena zusätzlich eine Löschungsgebühr i.H.v. 25,00 € fällig, die mit der (anteiligen) Rückerstattung des Semesterbeitrages verrechnet wird.
Senden Sie uns die Semesterunterlagen zu spät oder nicht vollständig zurück, sind Sie für das laufende Semester eingeschrieben; statt einer Löschung ist dann nur noch die Exmatrikulation möglich. Bei einer späteren Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge zählt dieses Semester als Studiensemester.