Zweitstudium
Wie der Name schon sagt, ist ein Zweitstudium ein zweites Studium nach dem erfolgreichen Abschluss eines Erststudiums (Abschlusszeugnis und -urkunde liegen bereits vor). Das kann eine fachlich verwandte Studienrichtung sein, aber auch das "Traumstudium", das nach dem ersten Studienabschluss schon immer gereizt hat. Für die Wahrnehmung eines Zweitstudiums steht die gesamte Palette der Studienangebote für ein grundständiges Studium an der Universität Jena zur Verfügung. In zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine Quote für Zweitstudienbewerber/-innen.
Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich über die Bewerbungsportale so wie andere Studieninteressierte auch. Bewerber für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen über die Bewerberportale (DoSV bzw. hochschulstart.de) gehen.
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Besondere Informationen und Hinweise für die Beantragung der Zulassung für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen (1. Fachsemester) in den zulassungsbeschränkten Staatsexamen-Studiengängen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin
Sie haben ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule bereits abgeschlossen und wollen nun mit einem Medizin-, Pharmazie- oder Zahnmedizinstudium (im 1. Fachsemester) beginnen?
Dann gelten für Sie besondere Regeln bei der Zulassung.
Die Bewerbung für ein Zweitstudium hat für das 1. Fachsemester bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.deExterner Link) zu erfolgen.
Sie finden eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsweges und der Zulassungsregularien auf deren Internetseiten und können im Leitfaden des jeweiligen Bewerbungssemester unter https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/downloadsExterner Link im Punkt „Die Zulassung zum Zweitstudium“ die aktuellsten Informationen abrufen.Wesentlicher Punkt der Zweitstudienbewerbung ist die Begründung des Zweitstudienwunsches.
Folgende Gründe werden seitens Hochschulstart anerkannt:
· Zwingende berufliche Gründe („berufsrechtliches Erfordernis“)
· Wissenschaftliche Gründe
· Besondere berufliche Gründe
· Sonstige berufliche Gründe
· Sonstige GründeSie finden zu diesen Punkten entsprechende Erläuterungen und Hinweise im o.g. Leitfaden.
Die jeweilige Bewerbung einschließlich Begründung hat für alle Gründe form- und fristgerecht auf www.hochschulstart.deExterner Link zu erfolgen.
Besonderheiten bei „wissenschaftlichen Gründen“:
Lediglich beim Punkt „wissenschaftliche Gründe“ müssen Sie parallel / zusätzlich zur o.g. hochschulstart-Bewerbung ein Gutachten an der von Ihnen im Bewerbungsportal an erster Priorität genannten Hochschule beantragen.Sollten Sie die Geltendmachung „wissenschaftlicher Gründe“ in Erwägung ziehen, beachten Sie bitte zunächst folgendes:
Ein Zweitstudium kann aus wissenschaftlichen Gründen grundsätzlich nur dann befürwortet werden, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Da aber jedes Studium einen gewissen wissenschaftlichen Bezug hat, müssen die bisherigen Tätigkeiten nach dem Studium sich nachweislich im Verhältnis zu anderen Bewerbenden mit gleicher Ausbildung besonders abheben, um eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen annehmen zu können.
Solche Tätigkeiten können z. B. längere Forschungszeiten als wissenschaftlicher Assistent, ein abgeschlossenes Promotionsverfahren oder einschlägige Publikationen sein, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Eine bloße Absichtserklärung, in der Zukunft forschen zu wollen, reicht jedenfalls nicht aus.Insbesondere seitens der Medizinischen Fakultät bestehen folgende ergänzende Erwartungen:
· Eindeutiges Interesse sowie Fokus auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung
· Separate Aufführung aller wissenschaftlichen Tätigkeiten nach dem Erststudium (Extra-Blatt).
Sollten Sie keine solche wissenschaftlichen Tätigkeiten nachweisen können, wird von einer Bewerbung aus wissenschaftlichen Gründen abgeraten.Erfüllen Sie nach eigener Einschätzung diese grundsätzlichen Voraussetzungen, haben Sie bei www.hochschulstart.deExterner Link die Universität Jena als erstpriorisierten Studienort für das angestrebte Zweitstudium angegeben und können Sie jeweils entsprechende Nachweise vorlegen, beantragen Sie die Gutachtenerstellung bitte bis Mitte Mai im Jahr des beabsichtigten Studienstarts mittels Übersendung vollständiger Unterlagen bei der Universität.
Hierzu gehören insbesondere:
· Vollständig ausgefülltes Musterformular „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“ (siehe o.g. Leitfaden)
· Anschreiben mit ausführlicher Darstellung und Herleitung der „wissenschaftlichen Gründe“
· Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (insbesondere mit ausführlicher Darstellung sämtlicher Bildungsabschlüsse und Tätigkeitszeiten)
· Nachweisunterlagen zu den geltend gemachten „wissenschaftlichen Gründen“
(u.a. wiss. Tätigkeitsnachweise, Publikationen, Dokumentation akademischer Verfahren, usw. …)
· Nachweis des Erststudienabschlusses (Zeugnis und Urkunde) jeweils in amtlich beglaubigter FormPostanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
Zweitstudienbewerbung (hochschulstart.de)
Fürstengraben 1
07743 JenaDie o.g. Antragsfrist sollte unbedingt eingehalten werden, da anschließend noch ausreichend Zeit für die Begutachtung in den betreffenden Fakultäten (Medizinische Fakultät für Medizin / Zahnmedizin bzw. Fakultät für Biowissenschaften für Pharmazie) bestehen muss.
Erfolgt die Antragstellung zu spät, ist eine Begutachtung für die dann aktuelle Bewerbungskampagne durch die Fakultäten nicht mehr möglich und müsste abgelehnt werden.Ist die Begutachtung erfolgt und liegt ein Ergebnis vor, wird das Begutachtungsergebnis von der Universität direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. Über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten Sie dann von der Stiftung einen Bescheid.
Unter bestimmten Voraussetzungen (das Zweitstudium ist berufsrechtlich erforderlich oder im ersten Studium wurde ein weit überdurchschnittlicher Abschluss erreicht) kann das Zweitstudium ohne oder weitgehend ohne die Zahlung von Langzeitstudiengebühren erfolgen.
Studierenden-Service-Zentrum
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Öffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65)
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
Fürstengraben 1
07743 Jena