Jung, akademisch, prekär.
Studie zu sozialer Lage und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom IAW Bremen in Kooperation mit ver.di und GEW
Assistent*innen sind in Thüringen jene Beschäftigte, die häufig und anderenorts studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK), studentisch/e Beschäftigte, studentische Mitarbeitende oder "HiWis" genannt werden. In Thüringen heißt diese Beschäftigtengruppe (die auch Tutor*innen umfasst!) seit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) offiziell Assistent*innen. Deswegen: Assistenzrat.
An den Thüringer Hochschulen können Assistenzräte als Interessenvertretungen der studentisch Beschäftigten gewählt werden (§ 88 Abs. 5 ThürPersVG). Die einjährige Amtsperiode des Assistenzrates beginnt jeweils zum 01. Oktober jeden Jahres.
Der Assistenzrat trägt dafür Sorge, dass die Interessen von Assistent*innen universitätsintern aber auch darüber hinaus wahrgenommen werden und Berücksichtigung finden. Dafür war er in der Vergangenheit an Verhandlungen zur "Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen an der Friedrich-Schiller-Universität" sowie bei der Entstehung der "Rahmendienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der Assistenten" beteiligt. Darüber hinaus steht der Assistenzrat in engem Kontakt zur Regional-Gruppe der bundesweiten Tarifbewegung TVStud (Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte).
Zentrale Aufgabe des Assistenzrates ist die Vertretung der Interessen der studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sind. Dafür nimmt unter anderem ein Mitglied des Assistenzrates an den Sitzungen des Personalrates teil, in denen er*sie ein Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistent*innen betreffen, ein Stimmrecht wahrnimmt (§ 88 Abs. 5 ThürPersVG).
Es ist Anspruch des Assistenzrates, auskunftsfähige Ansprechpersonen für Assistent*innen zu sein. Kontaktiert/Kontaktieren Sie uns gerne mit euren/Ihren Anliegen, Anregungen oder Problemen rund um studentische Beschäftigungsverhältnisse an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür sind wir unter den Kontaktdaten am Seitenende für euch/Sie erreichbar.
Die Fristen des Personaldezernates sind lang und haben Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis!
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen haben den Zweck einer unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn ihr Kontakt mit uns aufnehmt, können weitere Details und ein Vorgehen besprochen werden. Darüber hinaus können wir euch weiterleiten oder ggf. zu einem Rechtsbeistand raten. Diese Informationen sollen also in erster Linie eine Orientierung bieten und verstehen sich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Zu den wichtigsten Dokumenten gehört eine Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen an der Friedrich-Schiller-Universität, die in ihrer aktuellen Fassung seit 27. Februar 2024 gilt.
Darüber hinaus existiert eine für Thüringer Hochschulen geltende Rahmendienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der AssistentenExterner Link.
Zwei Vorlagen (Excel- und PDF-Format) für die Dokumentation eurer Arbeitszeit sowie einen Rechner zur Ermittlung eurer Urlaubszeit finder ihr hier.
Ganymed Stark (er/ihm) (B.A. Soziologie/Psychologie)
Charly Eggers (keine Pronomen) (B.A. Soziologie/Politikwissenschaft)
Ruth Simbürger (sie/ihr) (B.A. Soziologie/Geschichte)
Lilia Kurnosova (sie/ihr) (M.A. Soziologie)
Lisa Wagenschwanz (sie/ihr) (B.A. Soziologie/Politikwissenschaft)
Universitätshauptgebäude, Raum des Personalrat: E.013 - E.016
Fürstengraben 1
07743 Jena
Sprechzeiten:
nach vorheriger Vereinbarung über E-Mail