Die Mobilitätsangebote der Fahrbereitschaft (Personentransport) sowie die Möglichkeit der Selbstnutzung der dafür vorgesehenen Fahrzeuge stehen grundsätzlich allen Beschäftigten der Universität Jena zur Verfügung. Voraussetzung für Personenfahrten ist der Nachweis einer genehmigten Dienstreise.
Die Vergabe wird in nachstehender Reihenfolge priorisiert:
Basiskreis
Mitglieder des Präsidiums
Mitglieder des Universitätsrates
Dekaninnen/Dekane
Erweiterter Nutzerkreis
Beschäftigte außerhalb des Basiskreises können bei dienstlich begründetem Anlass Mobilitätsangebote nutzen, insbesondere bei:
Fahrten im Rahmen von Messen, Veranstaltungen, Schulbesuchen, Weiterbildungen
Transport von Material zu universitären Terminen
Sonderfälle
In begründeten Fällen kann der Fahrdienst mit Fahrer auch durch weitere Personen genutzt werden, insbesondere:
im Rahmen der Betreuung externer Gäste (z. B. Berufungskommissionen oder Delegationen)
bei gesundheitlichen Einschränkungen, die eine eigenständige Fahrt ausschließen
Grundsätzlich sind Personenfahrten innerhalb von Jena nach Möglichkeit zu vermeiden. Stattdessen ist vorrangig der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen.
Antrag auf Nutzung
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage mittels Ticket zu:
Sollte die Buchung unserer Fahrbereitschaft nicht möglich sein, versuchen wir gemeinsam mit Ihnen alternative Lösungen zu finden, wie zum Beispiel:
Buchung einer externen Spedition bei größeren Materialtransporten oder Umzügen
Beauftragung eines externen Fahrservices oder
Fahrzeug für Selbstfahrende zur Verfügung stellen
Informationen zur Nutzung
Bitte sorgen Sie für
eine beförderungs- und ladungssichere Verpackung, indem Sie z. B. Kleinmaterial in geeignete Kartons oder Kisten verpacken,
tatkräftige Helfer/Hausmeister an der Be- und Entladestelle und
Transporthilfsmittel für sperrige und/oder schwere Gegenstände.
Entsprechend § 22 der StVO sind für die Ladungssicherung sowohl die Fahrer als auch die Versender verantwortlich. Nach Unterweisung und Belehrung sind die Fahrer angewiesen, unzureichend verpacktes und nicht ladungssicher zu transportierendes Material abzulehnen.
Hinweis
Sofern Gefahrgüter (z. B. Chemikalien, biologisches Material, Gase, Lithium-Batterien) über öffentliche Verkehrswege transportiert werden sollen, wenden Sie sich bitte im Voraus an die GefahrgutbeauftragtenExterner Link.
FAQ
Welche Fahrzeuge stehen zur Verfügung?
2 PKW mit Platz für max. je 3 Fahrgäste (Fahrergebunden)
2 Kleinbusse mit Platz für 7 bzw. 8 Fahrgäste (auch zur Selbstnutzung)
1 Kleintransporter mit 2 Sitzplätzen (auch zur Selbstnutzung)
1 großer Transporter mit 2 Sitzplätzen und Ladebordwand (eingeschränkt auch zur Selbstnutzung)
Ist eine Reisekostenabrechnung notwendig?
Für die Beantragung der Dienstreise und Abrechnung der Reisekosten sind alle Beschäftigten selber zuständig. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf bei der Reisekostenstelle.
Weitere Informationen zu Dienstreisen erhalten Sie hierExterner Link.
Steht die Fahrbereitschaft allen Mitarbeitern zur Verfügung?
Die Ressourcen der Fahrbereitschaft stehen vorrangig der Universitätsleitung (Personen- und Materialtransporte, Messen) sowie zur Aufrechterhaltung der internen Abläufe der Universität (Hauspost, Kurierdienste) zur Verfügung.
Erfolgt eine Weiterberechnung der Fahrten und Transporte?
Die im Rahmen der Nutzung entstehenden Kosten werden verursachergerecht unter Angabe des PSP-Elements den wissenschaftlichen Organisationseinheiten zugeordnet.
Es gelten folgende Abrechnungssätze:
Kilometerpauschale Fahrzeug inkl. Fahrer: 0,85 EUR pro km
Wartezeit Fahrer: 35,00 EUR pro Stunde bei halbstündlicher Abrechnung
Kilometerpauschale Fahrzeug zur Selbstnutzung: 0,55 EUR pro km
Pauschale für Fahrten nach Erfurt (z. B. Bahnhof, Flughafen, Ministerium) und zurück inkl. Fahrer: 50,00 EUR zzgl. Wartezeit
Pauschale für Fahrten nach Leipzig (z. B. Flughafen, Messe) und zurück inkl. Fahrer: 100,00 EUR zzgl. Wartezeit