Schülerinnen und Schüler, die nach der Auffassung ihrer Lehrkräfte besondere Begabungen aufweisen, können bereits während der Schulzeit ein Studium beginnen. Unsere Juniorstudierenden erhalten das Recht, wie ein/-e richtige/-r Studierende/-r, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und somit einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Studienmodule zu absolvieren. Die erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen können in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt werden.
Das Juniorstudium an der FSU Jena richtet sich an motivierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10. Über die Aufnahme als Juniorstudierender an der Uni Jena entscheidet die Schule. Dabei beurlaubt die Schulleitung die Schülerin bzw. den Schüler vom Unterricht an der Schule und der Besuch von Lehrveranstaltungen an der Uni Jena finden ergänzend zum Unterricht an der Schule statt. Deshalb gilt es auch als eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule. Die Teilnehmer/-innen werden von der Uni Jena als Juniorstudierende aufgenommen, sofern in den betreffenden Fächern freie Kapazitäten vorhanden sind.
In erster Linie bieten sich für ein Juniorstudium die Lehrveranstaltungen an, die auch für Gasthörende freigegeben sind. Aber auch eine Teilnahme an anderen als den genannten Seminaren und Vorlesungen ist möglich. Werfen Sie vielleicht mal einen Blick in das aktuelle Vorlesungsverzeichnis der einzelnen Fakultäten und lassen Sie sich bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen durch eine/-n Studienfachberater/-in unterstützen.
Schülerinnen und Schüler können sich im Studierenden-Service-Zentrum für das Juniorstudium anmelden. Zur Anmeldung gehört der vollständig ausgefüllte Antrag auf Juniorstudium [pdf, 319 kb] einschließlich der Befürwortung durch die Schule, ein kurzes Bewerbungsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, eine Kopie des letzten Zeugnisses und ein Passfoto.
Bis zum 15. März (Sommersemester) bzw. bis zum 15. September (Wintersemester) muss die vollständige Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers im Studierenden-Service-Zentrum der FSU Jena eingegangen sein. Nach der Bearbeitung der Anmeldung erhält die Schülerin bzw. der Schüler sowie nachrichtlich die Schule eine Zulassung für die Teilnahme am Juniorstudium.
Juniorstudierende können in den für sie ausgewählten Veranstaltungen an den Prüfungen teilnehmen, sofern sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Lösen einer vorgegebenen Mindestanzahl von Übungsaufgaben) erbracht haben. In zulassungsbeschränkten Fächern können allerdings in der Regel keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Was als Prüfungsleistung gilt, hängt von der jeweiligen Lehrveranstaltung ab. In der Regel wird zwischen Klausur, Referat oder Hausarbeit unterschieden.
Falls Prüfungen absolviert werden sollen, sind die Regelungen zur Prüfungsanmeldung zu beachten. Da Juniorstudierende sich nicht im Friedolin (dem universitätsweit für regulär Studierende genutzten Studien- und Prüfungsverwaltungssystem) anmelden können, sind hier Sonderregelungen zu treffen. Bei der Prüfungsanmeldung händigt der Juniorstudierende dem Prüfer das Formular zur Prüfung aus, welches vom Studierenden-Service-Zentrum auf Anfrage bereitgestellt wird (siehe Zulassungsbescheid). Der/die Prüfende trägt dort nach der Prüfung die Prüfungsdaten und das Ergebnis ein. Im Anschluss leitet der Prüfende das Formular weiter an das Studierenden-Service-Zentrum.
Im Juniorstudium erworbene Leistungen können nach Erwerb der Hochschulreife auf Antrag in einem späteren Studium anerkannt werden.
Das Juniorstudium ist sogar im Thüringer Hochschulgesetz verankert. Juniorstudierende werden zwar nicht immatrikuliert, erhalten aber auch einen eigenen Studierendenausweis.