Das Landesprüfungsamt für Lehrämter bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Unterlagen bitte in den Briefkasten unten vor der Haustür einwerfen. Dies gilt nicht für Hausarbeiten.
Die Abgabe der Hausarbeit ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (03641- 9400 930, lpa-jena@uni-jena.de) oder durch nachweisbaren Postversand möglich.
Terminablaufplan Wintersemester 2020/2021
Terminablaufplan Sommersemester 2021, 1. Prüfungsabschnitt
NEU: Terminablaufplan Sommersemester 2021, [pdf, 123 kb] 2. Prüfungsabschnitt
Hinweis: Es wird voraussichtlich keine Variante 1 für den 2. Prüfungsabschnitt im Wintersemester 2021/2022 geben
Die für Hochschulprüfungen geltenden Regelungen der Rahmensatzung der FSU Jena zur Regelung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
gelten nicht für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung für die Lehrämter an der FSU Jena, der Bauhaus Universität Weimar oder der Hochschule für Musik Weimar.
Es gelten die Bestimmungen der Staatsprüfungsverordnungen und die auf deren Grundlage getroffenen Festlegungen des Landesprüfungsamtes für Lehrämter.
Dies gilt insbesondere für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Staatsprüfungen sowie die Zulassung zu den einzelnen Prüfungsabschnitten der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung.
Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt kann nach geltendem Verwaltungsrecht vor dem Zeitpunkt der rechtlich bindenden Zulassung ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.
1. Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen)
verbindliche Anmeldung und Abmeldung zu den Staatsprüfungen bis zum 30.11.2020 über Friedolin oder Formular für Fächer die nicht in Friedolin eingepflegt sind, die im WS 2020/2021 abgelegt werden sollen (schriftliche und mündliche Prüfungen) nach erfolgter Zulassung und Angabe der Bereiche (bis zum 23.11.2020)
Prüfungszeitraum 08.02.2021-31.03.2021
Schriftliche Prüfungen WiSe 2020/2021:
Prüfungstermine unter: Prüfungstermine schriftlich
Mündliche Prüfungen Nachholzeitraum SoSe 2020:
Prüfungstermine unter (UNI-login erforderlich): Prüfungstermine mündlich
2. Prüfungsabschnitt (Hausarbeit):
Wintersemester 2020/2021 Variante 2
Ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der wissenschaftlichen/künstlerisch-praktischen Hausarbeit über 28 Tage hinaus ist nur aus Gründen pandemiebedingter Beeinträchtigung möglich. Einem solchen Antrag ist ein entsprechender Nachweis beizufügen, aus dem hervorgeht, dass im konkreten Einzelfall eine besondere pandemiebedingte Beeinträchtigung der Bearbeitung der Hausarbeit vorliegt, die eine über den Zeitraum von 28 Tagen hinausgehende Verlängerung der Bearbeitungszeit der wissenschaftlichen Hausarbeit erfordert. Dazu muss sich aus dem Nachweis ergeben, in welchem Zeitraum und Zeitumfang eine Bearbeitung der Hausarbeit aus pandemiebedingten Gründen nicht möglich war. Das zuständige Prüfungsamt oder der Fachbereich der Hochschule müssen die pandemiebedingten Gründe und den sich daraus ergebenden Zeitraum und Zeitumfang der Beeinträchtigung der Bearbeitung der Hausarbeit bestätigen.