Was genau müssen Studierende beachten?
Wer schon an der Friedrich-Schiller-Universität immatrikuliert ist und ins nächste Semester kommen möchte, muss sich rechtzeitig rückmelden. Die Höhe des zu zahlenden Betrages sowie die Überweisungsdaten können Sie vor jedem Wintersemester ab Mitte Juni und vor jedem Sommersemester ab Mitte Dezember in Friedolin 2.0 einsehen.
Für die Rückmeldung überweisen Sie einfach den neuen Semesterbeitrag (und ggf. Gebühren) auf das Konto der Universität. Der Geldeingang auf dem Konto der Universität muss vor dem Wintersemester bis zum 15. August und vor dem Sommersemester bis zum 15. Februar erfolgt sein.
Es kann vorkommen, dass die Rückmeldung für das Folgesemester gesperrt ist. Im Studienservice in Friedolin 2.0 können Sie in diesem Fall einen Antrag auf Aufhebung der RückmeldesperreExterner Link stellen.
Wenn die Überweisung mit dem korrekten Verwendungszweck und Betrag fristgerecht vorgenommen wird, erfolgt einige Tage später die Freischaltung im System (Rückmeldung), sofern keine Rückmeldehindernisse bestehen. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis Thoska neu validieren, sich in Friedolin für Veranstaltungen eintragen sowie Studienbescheinigungen und Datenblätter ausdrucken. Eine Anleitung zum Bescheinigungsdruck in Friedolin 2.0 finden Sie hierExterner Link.
Rückmeldung verpasst?
Wer die Rückmeldetermine verpasst, wird noch nicht gleich exmatrikuliert. Gegen eine zusätzliche Säumnisgebühr von 25 Euro können Studierende sich auch noch verspätet innerhalb einer Nachfrist (15. März bzw. 15. September) zurückmelden.
Wenn Sie feststellen, dass Sie trotz Überweisung nicht zurückgemeldet sind, melden Sie sich vorzugsweise über den Service-DeskExterner Link. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kommen Sie bitte im Studierenden-Service-Zentrum vorbei. Manchmal treten Probleme bei der Zuordnung der eingehenden Beträge auf. Bitte weisen Sie in solchen Fällen die erfolgte Überweisung mittels Kontoauszug oder Bank-Bareinzahlungsbeleg nach.
Internationale Studierende
- Ausländische Gaststudierende (Austauschprogramme) können sich für ein Folgesemester rückmelden, wenn Sie dafür eine Zulassung oder eine Verlängerungserlaubnis der Heimathochschule und der Universität Jena haben. Das Formular für die Verlängerungserlaubnis erhalten Sie vom Team »Internationale Studierende« unter incoming@uni-jena.de
- DSH-Kursteilnehmer/-innen können sich maximal für ein 2. DSH-Kurs-Semester rückmelden, nämlich wenn sie eine positive Einschätzung am Ende des 1. Kurssemesters erhalten haben und den Eingangstest zum Beginn des nächsten Semesters im höchsten Kursniveau bestehen. Der Semesterbeitrag für das Folgesemester ist rückmeldefristgerecht zu zahlen und wird erstattet, falls die Rückmeldung wegen zu niedriger Einstufung nicht durchgeführt werden kann. Eine weitere Kursteilnahme nach Bestehen der DSH-2-Prüfung ist nicht möglich. Über die Fristen zur Zahlung der DSH-Kursgebühren werden DSH-Kursteilnehmer/-innen im Kurs rechtzeitig informiert.
- Teilnehmer/-innen am Internationalen Studienzentrum Thüringen können sich rückmelden, wenn sie eine positive Einschätzung am Ende des ersten Kollegsemesters erhalten und im Internationalen Büro vorgelegt haben.
Für die Zahlung des Semesterbeitrags gelten für alle die üblichen Regeln und Fristen.
Ausnahmen
Schwerbehinderte sind bei Vorlage des Beiblattes mit gültiger Wertmarke von der Zahlung des Anteils für das Bahnticket und das ÖPNV-Tickets (aktuell Deutschlandsemesterticket) befreit. Bitte stellen Sie innerhalb der Rückmeldefrist einen Antrag auf GebührenbefreiungExterner Link in Friedolin 2.0.
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Während der Betriebsruhe der Universität Jena (22.12.2025 - 02.01.2026) bleibt das SSZ geschlossen. Es finden keine Öffnungs- oder Sprechzeiten statt. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder erreichbar. Nutzen Sie bitte gern den Service-Desk bzw. die Online-Antragsmöglichkeit auf https://friedolin2.uni-jena.de/
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65)
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
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Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
Fürstengraben 1
07743 Jena