
(§ 34 ThürHG - § 15 Grundordnung)
Blick auf Jena
Information
Die nächste Sitzung des Universitätsrats findet am Donnerstag, dem 21. November 2025, 08:30 Uhr (s.t.) – 17:45 Uhr via Zoom statt.
Aufgaben des Universitätsrats
Der Universitätsrat gibt laut § 34 Abs. 1 ThürHgExterner Link Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Darüber hinaus hat er u.a. folgende Aufgaben:
- Mitwirkung in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an
der Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers - Stellungnahme zur Grundordnung und deren Änderungen
- Stellungnahme vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium
- Stellungnahme zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung
- Bestätigung des Wirtschaftsplans sowie wesentlicher Änderungen für das Landesvermögen
- Bestätigung des Wirtschaftsplans sowie wesentlicher Änderungen für das Körperschaftsvermögen
- Beschluss und Feststellung des Jahresabschlusses
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums und die Entlastung des Präsidiums
Mitglieder des Universitätsrats
Der Hochschulrat hat nach § 34 Abs. 3 ThürHgExterner Linkacht stimmberechtige Mitglieder, von denen mindestens drei Frauen sein sollen. Mitglieder sind
- fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen aus Wissenschaft, Kunst, Kultur, Wirtschaft, Politik
oder Gesellschaft, die nicht Mitglieder der Universität sein und nicht dem Ministerium angehören dürfen - zwei Mitglieder der Hochschule mit Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Statusgruppen
- ein Vertreter des Ministeriums
Weiterhin gehören dem Universitätsrat nach § 34 Abs. 7 ThürHgExterner Link bzw. nach §§ 20 Abs. 4 und 30a Abs. 3 Grundordnungpdf, 445 kb mit beratender Stimme an:
- die Mitglieder des Präsidiums
- die/der Personalratsvorsitzende
- eine Vertretung des zentralen Organs der Studierendenschaft
- der Wissenschaftliche Vorstand des Universitätsklinikums
- die Gleichstellungsbeauftragte
- die/der Diversitätsbeauftragte
-
Universitätsratsmitglieder mit beschließender Stimme
Externe Mitglieder
- Dr. Bettina Böhm (Leibniz-Gemeinschaft)
- Prof. Dr. Wolfgang Marquardt (RHTW Aachen)
- Dr. Michelangelo Masini (ZEISS Group)
- Dr. Michael Stückradt (Universität zu Köln)
- StS Prof. Dr. Steffen Teichert (Staatssekretär für Wissenschaft und Kultur)
- Prof. Dr. Hans Weder (Universität Zürich)
Interne Mitglieder
- Prof. Dr. Birgitta König-Ries (Vertreterin der Hochschullehrer:innen)
- Dr. Kristina von Rhein (Vertreterin der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung)
-
Universitätsratsmitglieder mit beratender Stimme
Präsidium
- Prof. Dr. Andreas Marx (Präsident)
- Prof.in Dr. Bärbel Kracke (Vizepräsidentin für Universitätsgemeinschaft und Engagement)
- apl. Prof.in Karina Weichold (Vizepräsidentin für Studium und Lehre)
- Prof. Dr. Thomas Pertsch (Vizepräsident für Forschung und Transfer)
- Dr. Thoralf Held (Kanzler)
Weitere
- Prof. Dr. David J. Green (Diversitätsbeauftragter)
- Karsten Horn (Personalratsvorsitzender)
- Prof. Dr. Thomas Kamradt (Wissenschaftlicher Vorstand des Universitätsklinikums)
- Susanne Schoele (Schwerbehindertenvertretung)
- Paul Staab (Vertretung des zentralen Organs der Studierendenschaft)
- apl. Prof. Dr. Annette Weinke (Gleichstellungsbeauftragte)
Christopher Domhardt, Dr.
Geschäftsstelle Universitätsrat
Präsidialamt
