Sollte die Buchung unserer Fahrbereitschaft nicht möglich sein, versuchen wir gemeinsam mit Ihnen alternative Lösungen zu finden, wie zum Beispiel:
Buchung einer externen Spedition bei größeren Materialtransporten oder Umzügen
Beauftragung eines externen Fahrservices oder
Fahrzeug für Selbstfahrende zur Verfügung stellen
Informationen zur Nutzung
Bitte sorgen Sie für
eine beförderungs- und ladungssichere Verpackung, indem Sie z. B. Kleinmaterial in geeignete Kartons oder Kisten verpacken,
tatkräftige Helfer/Hausmeister an der Be- und Entladestelle und
Transporthilfsmittel für sperrige und/oder schwere Gegenstände.
Entsprechend § 22 der StVO sind für die Ladungssicherung sowohl die Fahrer als auch die Versender verantwortlich. Nach Unterweisung und Belehrung sind die Fahrer angewiesen, unzureichend verpacktes und nicht ladungssicher zu transportierendes Material abzulehnen.
Hinweis
Sofern Gefahrgüter (z. B. Chemikalien, biologisches Material, Gase, Lithium-Batterien) über öffentliche Verkehrswege transportiert werden sollen, wenden Sie sich bitte im Voraus an die GefahrgutbeauftragtenExterner Link.
FAQ
Welche Fahrzeuge stehen zur Verfügung?
2 PKW mit Platz für max. 3 Fahrgäste
2 Kleinbusse mit Platz für 7 bzw. 8 Fahrgäste
1 Kleintransporter mit Ladebordwand
Ist eine Reisekostenabrechnung notwendig?
Für die Beantragung der Dienstreise und Abrechnung der Reisekosten sind alle Beschäftigten selber zuständig. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf bei der Reisekostenstelle.
Weitere Informationen zu Dienstreisen erhalten Sie hierExterner Link.
Fakultäten und Instituten werden Personen- und Materialtransporte pro gefahrenen km mittels interner Leistungsverrechnung berechnet.
Steht die Fahrbereitschaft allen Mitarbeitern zur Verfügung?
Die Ressourcen der Fahrbereitschaft stehen vorrangig der Universitätsleitung (Personen- und Materialtransporte, Messen) sowie zur Aufrechterhaltung der internen Abläufe der Universität (Hauspost, Kurierdienste) zur Verfügung.
Erfolgt eine Weiterberechnung der Fahrten und Transporte?
Die im Rahmen der Nutzung von Mobilitätsangeboten entstehenden Kosten werden an die wissenschaftlichen Einrichtungen weiterberechnet (ausgenommen Fahrten innerhalb von Jena):
km-Pauschale Fahrzeug inkl. Fahrer = 0,85 €
Wartezeit Fahrer 35 €/Std. bei halbstündlicher Abrechnung
km-Pauschale Selbstfahrerfahrzeug = 0,55 €
Pauschale Fahrt nach Erfurt (z. B. Bahnhof, Flughafen, Ministerium) und zurück inkl. Fahrer = 50 € zzgl. Wartezeit
Pauschale Fahrt nach Leipzig (z. B. Flughafen, Messe) und zurück inkl. Fahrer = 100 € zzgl. Wartezeit