Luftbild auf einen Parkplatz

Parkplätze für Beschäftigte

Verwaltung und Zuweisung universitärer Stellplätze
Luftbild auf einen Parkplatz
Foto: fill/pixabay

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena stellt ihren Beschäftigten etwa 760 Stellplätze an über 50 Standorten zur Verfügung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Kosten, die Vergabekriterien, die Kündigungsmodalitäten und Zugang zum Antrag. Darüberhinaus haben wir Ihnen ein FAQ zusammengestellt. Die Standorte der Parkplätze finden Sie auf einer Karte aufgeführt.

Kosten

Die monatlichen Stellplatzgebühren belaufen sich auf:

34,51 € Stellplätze in Tiefgaragen oder Parkhäusern
22,61 € befestigte Stellplätze unter freiem Himmel
10,00 € Motorräder
15,00 € Fahrradstellplatz (ThULB/abschließbarer Raum)

Antrag für einen Stellplatz

Zur Beantragung eines Stellplatzes füllen Sie bitte die Anlage 2 der Parkplatzdienstvereinbarungpdf, 27 kb aus.

Bitte senden Sie uns den Antrag per Hauspost oder per E-Mail an: parkplatzvergabe@uni-jena.de

Nach Zusendung des ausgefüllten Antrages, erhalten Sie von uns die Information, ob wir Ihnen einen Stellplatz zuweisen können oder ob wir Sie auf der Warteliste vermerken.

Mitteilung von Änderungen

Bitte teilen Sie uns Änderungen zu Ihren persönlichen Daten, wie z. B. KfZ-Kennzeichen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zur Erreichbarkeit etc. formlos an  parkplatzvergabe@uni-jena.de mit.

Kriterien der Stellplatzvergabe:

Auszug aus § 4 der Parkplatzdienstvereinbarung unter Bezug auf Anlage 5:

Die zur Verfügung stehenden Park- und Stellplätze werden zunächst an Gehbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder G vergeben. Die Vergabe der unter Anlage 1 genannten Parkplätze erfolgt mit folgender Gewichtung:

  • 40 Punkte für Mitarbeitende, die keine zumutbare Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben
  • 40 Punkte für Mitarbeitende, die wegen der Betreuung von Angehörigen auf die Benutzung eines privaten PKW angewiesen sind
  • 20 Punkte für Mitarbeitende, die abwechselnd gemeinsam einen Park- oder Stellplatz nutzen

Bei gleicher Punktevergabe gilt das Datum des Antrages auf einen Stellplatz.

Standorte Parkplätze

Legende:

P: Parkplatzstandort

P mit ∧: Parkhaus/Tiefgarage

P blau: keine Einschränkungen

P rot: Einschränkungen durch Baustelle, Sperrung usw.

P grün: freie Parkplätze

Kündigung Stellplatz

Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung formlos per E-Mail an parkplatzvergabe@uni-jena.de zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. 

Hinweis

EIN- UND AUSFAHRT AUF DIE PARKPLÄTZE:

Sie erreichen die Parkplätze über verschiedene Einfahrtsysteme (Schranken, Poller, Tore etc.). Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausfahrt haben, prüfen Sie bitte zuerst Ihre Zutrittsberechtigung (Schlüssel, Thoskakarten etc.). Insbesondere bei den Schranken mit einem dezentralen Steuerungssystem können Sie bei Bedarf die Telefonnummer an den Schranken anrufen. Unser Wachdienst hilft Ihnen im Notfall gerne weiter.

FAQ

  • Können die Stellplätze an universitätsfremde Personen und Firmen vermietet werden?

    Grundsätzlich können wir die Stellplätze nur an Beschäftigte der Friedrich-Schiller-Universität Jena vermieten (siehe § 1 (1) der Dienstvereinbarung). 

  • Findet eine Überbelegung der Standorte statt?

    An größeren Standorten finden Überbelegungen statt. Das heißt, hier gehen wir davon aus, dass durch Urlaub, Krankheit, Home-Office etc. nicht jeden Tag alle Beschäftigten anwesend sind. Die Entscheidung, welcher Standort überbelegt wird, wird individuell bei der Abteilung Liegenschaften/Service festgelegt.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Ja, es gibt eine Warteliste. Sind derzeit alle Stellplätze an Ihrem Wunschstandort belegt, nehmen wir Sie gern auf unserer Warteliste auf.

  • Gibt es eine Ladestation für E- Autos?

    Nein, zur Zeit gibt es keine Ladestationen für Elektroautos. Aufgrund des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes überprüfen wir derzeit, wo Ladestationen errichtet werden können. Bei Bestandsgebäuden, bei denen mindestens 20 Stellplätze vorhanden sind, besteht ab 01.01.2025 die Pflicht, eine Ladestation anzubieten.

  • Habe ich einen Anspruch auf einen Stellplatz?

    Nein, es gibt keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Aufgrund der hohen Nachfrage an Stellplätzen können wir nicht jede Anfrage positiv beantworten. Insbesondere bei den Parkplätzen im Stadtzentrum gibt es eine sehr hohe Nachfrage. Gerne bieten wir Ihnen Alternativstandorte an, die sich nicht im unmittelbaren Umfeld Ihres Arbeitsplatzes befinden.

Kontakt Zuweisung Parkplätze​

  1. Sommer, Daniela Dezernat 4

Aktuell ist die Position "Bewirtschaftung Parkplätze" vakant. Bitte wenden Sie sich vorübergehend an Frau Daniela Sommer.

Parkplatzvergabe

1. Etage
Ziegelmühlenweg 1
07743 Jena

Bürozeiten:
Termin nach Vereinbarung