Sommer, Daniela
Dezernat 4
Raum 107
Ziegelmühlenweg 1
07743 Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena stellt ihren Beschäftigten etwa 760 Stellplätze an über 50 Standorten zur Verfügung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Kosten, die Vergabekriterien, die Kündigungsmodalitäten und Zugang zum Antrag. Darüberhinaus haben wir Ihnen ein FAQ zusammengestellt. Die Standorte der Parkplätze finden Sie auf einer Karte aufgeführt.
Die monatlichen Stellplatzgebühren belaufen sich auf:
34,51 € Stellplätze in Tiefgaragen oder Parkhäusern
22,61 € befestigte Stellplätze unter freiem Himmel
10,00 € Motorräder
15,00 € Fahrradstellplatz (ThULB/abschließbarer Raum)
Bitte füllen Sie das TicketExterner Link aus.
Auszug aus § 4 der Parkplatzdienstvereinbarung unter Bezug auf Anlage 5:
Die zur Verfügung stehenden Park- und Stellplätze werden zunächst an Gehbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder G vergeben. Die Vergabe der unter Anlage 1 genannten Parkplätze erfolgt mit folgender Gewichtung:
Bei gleicher Punktevergabe gilt das Datum des Antrages auf einen Stellplatz.
Legende:
P: Parkplatzstandort
P mit ∧: Parkhaus/Tiefgarage
P blau: keine Einschränkungen
P rot: Einschränkungen durch Baustelle, Sperrung usw.
P grün: freie Parkplätze
EIN- UND AUSFAHRT AUF DIE PARKPLÄTZE:
Sie erreichen die Parkplätze über verschiedene Einfahrtsysteme (Schranken, Poller, Tore etc.). Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausfahrt haben, prüfen Sie bitte zuerst Ihre Zutrittsberechtigung (Schlüssel, Thoskakarten etc.). Insbesondere bei den Schranken mit einem dezentralen Steuerungssystem können Sie bei Bedarf die Telefonnummer an den Schranken anrufen. Unser Wachdienst hilft Ihnen im Notfall gerne weiter.
Grundsätzlich können wir die Stellplätze nur an Beschäftigte der Friedrich-Schiller-Universität Jena vermieten (siehe § 1 (1) der Dienstvereinbarung).
An größeren Standorten finden Überbelegungen statt. Das heißt, hier gehen wir davon aus, dass durch Urlaub, Krankheit, Home-Office etc. nicht jeden Tag alle Beschäftigten anwesend sind. Die Entscheidung, welcher Standort überbelegt wird, wird individuell bei der Abteilung Liegenschaften/Service festgelegt.
Ja, es gibt eine Warteliste. Sind derzeit alle Stellplätze an Ihrem Wunschstandort belegt, nehmen wir Sie gern auf unserer Warteliste auf.
Nein, zur Zeit gibt es keine Ladestationen für Elektroautos. Aufgrund des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes überprüfen wir derzeit, wo Ladestationen errichtet werden können. Bei Bestandsgebäuden, bei denen mindestens 20 Stellplätze vorhanden sind, besteht ab 01.01.2025 die Pflicht, eine Ladestation anzubieten.
Nein, es gibt keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Aufgrund der hohen Nachfrage an Stellplätzen können wir nicht jede Anfrage positiv beantworten. Insbesondere bei den Parkplätzen im Stadtzentrum gibt es eine sehr hohe Nachfrage. Gerne bieten wir Ihnen Alternativstandorte an, die sich nicht im unmittelbaren Umfeld Ihres Arbeitsplatzes befinden.
Raum 107
Ziegelmühlenweg 1
07743 Jena
1. Etage
Ziegelmühlenweg 1
07743 Jena
Bürozeiten:
Termin nach Vereinbarung