Entdecken Sie neue Möglichkeiten: MSCA Postdoctoral Fellowships 2026
Die EC2U-Partneruniversitäten teilen Möglichkeiten zur Forschungszusammenarbeit und bieten mehr als 150 Betreuungsangebote für MSCA-Postdoktorandenstipendien innerhalb der Allianz.
Sie suchen nach Fördermöglichkeiten? Wir freuen uns, Ihnen Förderprogramme des DAAD und der Erasmus-Programme sowie weitere Formate für den internationalen Austausch vorstellen zu können.
Wir beraten Sie bei der Einwerbung von Drittmitteln und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie richtigen Förderprogramms, in administrativen Angelegenheiten und geben Ihnen Feedback zu Ihrem Antrag (u.a. in Bezug auf die Begutachtungskriterien).
Sie möchten von uns direkt über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert werden? Dann melden Sie sich hier für unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter an.
Zu den Erasmus+ Partnerländern finden regelmäßig Regionen-Netzwerktreffen statt. Diese Netzwerktreffen dienen dem Finden von Synergien innerhalb der UJena, der Vorbereitung auf den jährlichen Erasmus+ KA171-Antrag sowie der Information durch die Beteiligung verschiedener DAAD-Regionalbüros. Für die Regionen-Netzwerke gibt es zudem einen Mailverteiler, über den Informationen zu den Ländern, die Netzwerktreffen und Fördermöglichkeiten verschickt werden. Dafür kann man sich hier anmelden.
Sie sind an Informationen zur Zusammenarbeit mit China interessiert? Besuchen Sie unsere ChinaKooP - China-Kompetenz-Plattform für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Thüringen.
Blended Intensive Programs (BIPs)
Sie möchten mit europäischen Partnern einen Workshop, eine Sommer-/Winterschule oder Exkursionen durchführen oder ein Staff Event initiieren? Dann wäre ein Blended Intensive Programme (BIP) eine gute Möglichkeit, dies umzusetzen. Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar, durch die innovative Lern- und Lehrmethoden gefördert werden sollen. Momentan können noch 5 BIPs vergeben werden, bei denen die UJena die Rolle der koordinierenden Universität einnimmt. Diese müssen bis Ende Mai 2027 durchgeführt werden.
Sie möchten mit europäischen Partnern einen Workshop, eine Sommer-/Winterschule oder Exkursionen durchführen oder ein Staff Event initiieren? Dann wäre ein Blended Intensive Programme (BIP) eine gute Möglichkeit, dies umzusetzen.
Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar, durch die innovative Lern- und Lehrmethoden gefördert werden sollen.
Im Rahmen der BIPs können Studierende und Lehrende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit einer virtueller Phase (Dauer nicht vorgegeben) teilnehmen. In einem BIP kooperieren mindestens 3 Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern.Externer Link
Programmkoordination
Internationales Büro und Fakultäten/Institute (= Federführung in den Fakultäten/Instituten) offen für alle Fachrichtungen und alle Studienzyklen
Beteiligte Universitäten
Neben der UJena weitere Beteiligung von mind. 2 Hochschulen aus 2 weiteren ProgrammländernExterner Link (ohne GB und Schweiz)
Die Beteiligung von Hochschulen aus PartnerländernExterner Link ist zusätzlich möglich, wird jedoch nicht gefördert.
Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, d.h. es muss zwischen den Universitäten auch Inter-Institutional Agreements (IAA) geben, damit eine Förderung erfolgen kann.
Physische Mobilität
Gemeinsame physische Präsenzphase an einer der teilnehmenden Universitäten für die Dauer von 5 - 30 Tagen
Virtuelle Komponente
Vor, während oder nach der Mobilität (Dauer nicht vorgegeben), gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork; gleichzeitige Bearbeitung als Teil der Lernziele
Teilnehmende
Mindestens 10 mobile Teilnehmende von den beteiligten Hochschulen (bei weniger als 10 Teilnehmenden keine Finanzierung mit Erasmus+ OS-Mitteln)
Keine Teilnehmenden-Obergrenze, aber Begrenzung OS-Mittel auf maximal 20 Teilnehmende
Teilnehmende sind Lernende (Studierende oder Personal). Personal, das als Lehrende an einem BIP teilnimmt, zählt nicht zu der Teilnehmendenzahl.
Teilnehmende von Partneruniversitäten in Partnerländern zählen nicht zur Mindestteilnehmendenzahl.
Transparenz der Anmelde-, Auswahl- und Teilnahmekriterien: Kommunikation und Dokumentation (bei mobilen Studierenden wird eine Bewerberliste analog zu Erasmus+ Semesteraufenthalten geführt, sofern UJena-Studierende an einem BIP im Ausland teilnehmen)
Förderung Mobilität Teilnehmende
Teilnehmende aus Programmländern, die an die UJena kommen: Eine Förderung ist an der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage) zu beantragen.
Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der UJena, die im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional Agreement muss vorhanden sein) gehen möchten, wenden sich bitte an Jana Blumenstein. Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
Bitte beachten Sie, dass auch für BIPs, an denen die UJena teilnehmende und damit entsendende Universität ist, 4 Monate vor Start des BIPs eine Antragsskizze eingereicht werden muss. Die Meldeliste mit den Teilnehmenden muss 3 Monate vor der Mobilität eingereicht werden.
Die folgenden Förderraten gelten für Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der UJena:
Tag 1-14: 79 EUR/Tag
Tag 15-30: 56 EUR/Tag
Nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig
Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich 100 EUR einmalig erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt):
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• ggf. Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• ggf. erwerbstätige Studierende
Hochschulpersonal: Abrechnung nach Thüringer Reisekostengesetz (Städtekatalog Übernachtungspauschale, Reise 2. Klasse, Tagespauschale); Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
Credits
Mindestens 3 ECTS für Studierende, Abschluss eines Learning Agreement
BIP können auch für Personal konzipiert werden: Workload entsprechend mindestens 3 ECTS
Die UJena kann in der momentanen Förderpersiode noch 5 BIPs als koordinierende und aufnehmende Universität vergeben (die Gelder müssen bis Mai 2027 verausgabt werden). D.h., sie koordiniert und organisiert das jeweilige BIP am eigenen Campus. Die anderen beteiligten Partnerhochschulen senden ihre Teilnehmenden zum BIP nach Jena. Die UJena-Studierenden sind in diesem Fall nicht mobil. Die gesendeten mobilen Teilnehmenden erhalten eine Erasmus+ Mobilitätsförderung von der Heimathochschule (= entsendende Hochschule).
Die koordinierende Hochschule kann auch entsendender Partner sein, wenn das BIP in einem anderen Programmland durchgeführt wird. In diesem Fall entsendet die koordinierende Hochschule mobile Teilnehmende. Die Mobilitäten werden als Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+ gefördert.
Vorstellbar sind 3 Konstellationen:
Konstellation 1: Die UJena ist koordinierende Universität, das BIP findet in Jena statt (UJena ist aufnehmende Einrichtung). Teilnehmende der UJena erhalten keine Förderung, da keine Mobilität stattfindet.
Konstellation 2: Die UJena koordiniert das BIP, aber Veranstaltungsort der gemeinsamen kurzen Mobilitätsphase ist eine andere Universität in einem Programmland. Die UJena ist koordinierende und entsendende Universität (kann auch ausschließlich koordinieren und niemanden entsenden). Mobile Teilnehmende der UJena können Erasmus+Mobilitätszuschüsse bekommen.
Konstellation 3: Eine Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert das BIP, die UJena nimmt als Partneruniversität daran teil und schickt mobile Studierende oder Personal zum BIP. Die Teilnehmenden der UJena erhalten einen Mobilitätszuschuss von der UJena als entsendende Universität. Es greifen die Förderbedingungen der Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bei Studierenden und/oder der Erasmus+ Personalmobilität.
Die UJena ist koordinierende Universität, das BIP findet in Jena statt (UJena ist aufnehmende Einrichtung). Teilnehmende der UJena erhalten keine Förderung, da keine Mobilität stattfindet.
Das Internationale Büro entscheidet über die Anträge. Da das Programm relativ neu ist und bereits Fördermittel vorhanden sind, sind die Chancen auf Förderung gut (sofern das geplante BIP die Anforderungen erfüllt).
Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitungszeit eines BIPs im Durchschnitt 6 Monate beträgt.
Bei der Planung ist es insbesondere wichtig, den interkulturellen Kalender zu berücksichtigen: Semesterzeiten der teilnehmenden Universitäten, Feiertage in den jeweiligen Ländern, etc..
Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsskizze,pdf, 157 kb die Sie bitte per E-Mail an Anne Poser schicken.
Eine Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert das BIP, die UJena nimmt als aktive* Partneruniversität daran teil und schickt mobile Studierende oder Personal zum BIP. Die Teilnehmenden der UJena erhalten einen Mobilitätszuschuss von der UJena als entsendende Universität. Es greifen die Förderbedingungen der Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bei Studierenden und/oder der Erasmus+ Personalmobilität (siehe Rahmenbedingungen, Förderung Mobilität Teilnehmende).
Pro BIP können bis zu 5 Studierende und 1 Lehrende*r der UJena gefördert werden. Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsskizze,pdf, 157 kb die Sie bitte per E-Mail an Anne Poser schicken. Die Antragsskizze muss mind. 16 Wochen vor Beginn des BIP eingereicht werden.
*aktiv bedeutet, dass die UJena einen Beitrag zur Lehre/Konferenz leistet und nicht nur Studierende entsendet
Für die organisatorische Unterstützung (sog. OS-Mittel) kann die koordinierende Universität (in der Regel die Universität, an der die physische Mobilität stattfindet) Mittel für 10-20 Teilnehmende beantragen. Für die Durchführung eines BIPs erhalten die koordinierenden Stellen (Lehrstühle, Institute etc.) an der UJena ein Budget von 300,00 Euro OS-Mittel pro mobilen Teilnehmenden. Das Budget kann für die folgenden Maßnahmen ausgegeben werden:
UJena als koordinierende Universität
Internationaler Sommerkurs für deutsche Sprache und KulturExterner Link
Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 - Industriestädte im Wandel
Russisch lernen und leben: Intensivkurs in Narva (OstEstland)
Kontakte zwischen den romanischen Sprachen und Deutsch in Weimar und Mitteldeutschland im 18. Jh. sowie deren Folgen
UJena als teilnehmende Universität
Projektakquise | Beratung
Stefanie Waterstradt
stefanie.waterstradt@uni-jena.de
+49 3641 9-401574
Bitte beachten Sie, dass DAAD-Anträge von der/dem Projektverantwortlichen selbst im DAAD-Portal beantragt/eingepflegt und bearbeitet werden müssen.
Für Anträge, die die Befürwortung der Hochschulleitung benötigen, bitten wir Sie, 4 Wochen vor Frist Kontakt mit dem IB aufzunehmen. Die Anträge müssen durch das IB geprüft und dann an den Präsidenten weitergeleitet werden. Dieser Prozess kann - je nach Antrag und Korrekturaufwand des Antrages - zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen.
Studienreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden in DeutschlandExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Rahmen von Studienreisen (Hochschulbesuchen) sind fachbezogene Kenntnisse vermittelt. Begegnungen mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern tragen zur Etablierung von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen bei. Landeskundliche Einblicke in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland werden erworben.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Studienreisen an mindestens zwei deutschen Hochschulen für bis zu 15 ausländische Studierende in Begleitung eines Hochschullehrenden für maximal 12 Tage.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gruppen von ausländischen Studierenden ab dem 2. Fachsemester, eingeschriebenen Graduierten, (in Ausnahmefällen) Promovierenden und einem begleitenden Hochschullehrenden.
Studienpraktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in DeutschlandExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Rahmen von Studienpraktika im Hochschulbereich (z.B. durch Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule sind fachbezogene Kenntnisse vermittelt. Begegnungen mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern tragen zur Etablierung von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen bei.
Landeskundliche Einblicke in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland werden erworben.
Studienpraktika auf Einladung einer deutschen Hochschule für bis zu 15 ausländische Studierende in Begleitung eines Hochschullehrenden für maximal 12 Tage.
Gruppen von ausländischen Studierenden ab dem 2. Fachsemester, eingeschriebenen Graduierten, (in Ausnahmefällen) Promovierenden und einem begleitenden Hochschullehrenden.
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel des Programms ist es, das Interesse von deutschen Studierenden und Graduierten für einen Studien-, Forschungs- oder Praktikumsaufenthalt in Ländern Ost- und Südosteuropas (mit Ausnahme der EU-Länder) sowie des Südkaukasus und Zentralasiens zu steigern sowie zur Internationalisierung der beteiligten Hochschulen beizutragen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden in der Programmlinie 1 Go East-Osteuropatage an deutschen Hochschulen und in der Programmlinie 2 Go East-Projektanbahnungsreisen in die Zielregion.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Bachelor- und/oder Masterstudierende, Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Habilitanden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Professorinnen/Professoren
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel des Programms ist es, durch die Vermittlung überfachlicher Qualifikationen und Kompetenzen die Karrierechancen künftiger Fach- und Führungskräfte aus dem globalen Süden positiv zu beeinflussen. Darüber hinaus werden der entwicklungsrelevante Austausch und der Aufbau von Netzwerken zwischen Studierenden, beteiligten Hochschulen und/oder außeruniversitären Akteuren unterstützt
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Fort- und Weiterbildungen sowie Netzwerkmaßnahmen gefördert (Interkulturelle Dialogveranstaltungen zur Integration und Konfliktlösung; Exkursionen zu Einrichtungen der deutschen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit (EZ); Trainingsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung; Begleitseminare zur fachlichen Vernetzung).
WER WIRD GEFÖRDERT?
Studierende und Graduierte aus dem globalen Süden, vorrangig aus DAAD-geförderten „Entwicklungsbezogenen Postgraduiertenstudiengängen - EPOS“ oder länderbezogenen Stipendienprogrammen in Deutschland, Geförderte aus DAC-Ländern der DAAD-Standardprogramme sowie andere Teilnehmende aus den genannten Programmen.
Projektakquise | Beratung
Stefanie Waterstradt
stefanie.waterstradt@uni-jena.de
+49 3641 9-401574
Projektvorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und KooperationsprojekteExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Die Förderung von Projektvorbereitungsreisen ist im Rahmen der in Brüssel zentral verwalteten Erasmus+ Programmlinien sowie der Cooperation Partnerships möglich. Ziel ist es, die Planung des Projekts durch die direkte Kommunikation der Projektpartner zu unterstützen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es können Anbahnungsreisen für einzelne Mitarbeiter aus deutschen Hochschulen gefördert werden. Ein Zuschuss zu den Reisekosten kann für geplante Projekte folgender Erasmus+ Programmlinien beantragt werden:
Budget/Fördersumme
Bei der Fördersumme handelt es sich um jährlich festgelegte Länderpauschalen aus Mitteln des BMBF. Die Förderung wird in Form einer einmaligen Reisepauschale ausgezahlt, deren Höhe vom Zielland abhängt. Eine Projektvorbereitungsreise kann auch in mehrere Länder durchgeführt werden. Eine Reisekostenpauschale wird nur für ein Land ausgezahlt. Hierfür wird die jeweils höchste Länderpauschale der betroffenen Länder ausgewählt.
Zeitraum/Vertragsdauer/Förderdauer
Die Dauer der Vorbereitungsreise können Sie flexibel bestimmen, da Ihnen unabhängig davon eine festgelegte Länderpauschale bewilligt wird.
Zuschüsse für Vorbereitungsreisen können nur einmal pro Projekt und pro Aufruf gewährt werden. Die Reisen können von Januar bis Mitte November stattfinden.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Das Angebot richtet sich an Hochschullehrer und deren Mitarbeiter, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe im Erasmus+ Programm einen Projektantrag einreichen wollen.
Eine Projektvorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.
Vorbereitungsreisen sind in Abhängigkeit der Erasmus+ Programmlinie in Programm- oder PartnerländerExterner Link möglich.
Diese Erasmus+-Förderlinien werden zentral vom Internationalen Büro beantragt.
Mobilität zu Unterrichtszwecken
Hochschullehrende und Mitarbeiter*innen von Unternehmen haben die Möglichkeit, im Ausland zu unterrichten. Dies ist in jedem Fachbereich möglich.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Hochschulpersonal kann in der beruflichen Entwicklung gefördert werden - durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (keine Konferenzen) und durch Job Shadowing/Hospitationen/Fortbildungen an einer Partnerhochschule oder bei einer entsprechenden Einrichtung im Ausland.
Mobilität mit ProgrammländernExterner Link
Mobilität mit PartnerländernExterner Link
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt schreiben Sie bitte eine E-Mail an outgoing@uni-jena.de.
Erasmus+ Cooperation PartnershipsExterner Link
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 16.01.2026
(Link folgt)
ZIEL DES PROGRAMMS
Für Kooperations- und Partnerschaftsprojekte in Erasmus+ stehen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund. Die Erasmus+ Cooperation Partnerships bieten deutschen Hochschulen und anderen Organisationen die Möglichkeit, bildungsbereichsübergreifend ihre Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Erasmus+ Cooperation Partnerships fördern die strukturierte Zusammenarbeit von mindestens drei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern zur Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten in verschiedenen Bildungssektoren.
Welche Arten von Projekten können gefördert werden?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Vorhaben realisiert werden, die mindestens eine der folgenden horizontalen Prioritäten oder sektorspezifischen Prioritäten für den Hochschulbereich adressieren:
Horizontale Prioritäten:
Hochschulsektorspezifische Prioritäten:
Welche Aktivitäten sind förderbar?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Aktivitäten in Form von Arbeitspaketen gefördert werden, die das Erreichen der Projektziele gewährleisten, wie zum Beispiel:
Projektmanagement und -durchführung inklusive Planung und Vorbereitung des Projekts, administrative Koordination und Qualitätssicherung, virtuelle Treffen, Erstellung von Kommunikationsmaterial und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung (bis zu 20% des Gesamtbudgets)
Umsetzungsaktivitäten wie länderübergreifende Projekttreffen zur Vernetzung und zum Austausch von Best-Practice-Lösungen, Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten und die gemeinsame Erarbeitung von Projektergebnissen
Aktivitäten und Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Verbreitung der Projektergebnisse beitragen
Budget
Antragsteller können je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen aus drei möglichen festen Pauschalbeträgen wählen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Diese stellen den Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt dar.
Laufzeit
Es können Projekte mit einer Dauer von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten beantragt werden. Die Projektlaufzeit muss bereits bei der Beantragung festgelegt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb des EU-Förderzeitraums und ausschließlich kostenneutral möglich.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Cooperation Partnerships zielen auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten ab. Darüber hinaus können auch sogenannte nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer als Projektpartner, jedoch nicht als Antragsteller, an Cooperation Partnerships beteiligt sein. Dabei gilt als Voraussetzung, dass ihre Teilnahme einen deutlich sichtbaren inhaltlichen Mehrwert für ein Projekt darstellt.
Cooperation Partnerships sind multinational und umfassen mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten. Alle am Projekt beteiligten Organisationen müssen bei der Beantragung angegeben werden. Es gibt keine maximale Anzahl an Partnern. Weitere assoziierte Partnerorganisationen können in Projekten eingebunden werden, erhalten jedoch keine Fördermittel.
Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Lot 2)
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 07.12.2025 (Link folgt)
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der
europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren und alle relevanten Interessenträger dazu anzuregen, konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen
gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den ökologischen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische
Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen
haben. Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa benannt wurden (siehe Förderkriterien).
Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen
Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit
die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben
für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern. Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der
Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5)
sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen.
An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Vorschläge, die die folgenden industriellen Ökosysteme betreffen, haben Vorrang, wenn keine entsprechenden Blaupausen bestehen oder wenn die bestehenden Blaupausen bis Ende 2023 auslaufen:
1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Frachtverkehr usw.
2. Textilien: Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw.
3. Erneuerbare Energie: Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas usw.
4. Elektronik: Produktion von Elektronik usw.
5. Einzelhandel: Einzelhandel; Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw.
6. Baugewerbe: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; usw.
7. Raumfahrt/Verteidigung: Produktion von Luftfahrzeugen; Produktion von Raumfahrzeugen und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und Technologien usw.
8. CO2-arme energieintensive Industrien: Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.
Vorschläge, die die folgenden industriellen Ökosysteme betreffen, haben keine Priorität, da die entsprechenden Blaupause-Allianzen bereits laufen:
9. Tourismus: Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw.
10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; Veterinärwesen usw.
11. Kreativ-/Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; usw.
12. Digitales: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen usw.
13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw.
14. Gesundheit: Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege usw.
Die Allianzen müssen für ihren Vorschlag das jeweilige industrielle Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht.Für jedes industrielle Ökosystem kann nur ein einziger Vorschlag für eine Förderung ausgewählt werden. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause ist, oder ein Ökosystem betreffen, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause- Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte unterscheiden.
Die folgenden Aktivitäten müssen durchgeführt werden:
Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung
Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme
Innerhalb des ersten Jahres der Aktivität (reaktive Maßnahme)
Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus der COVID-19-Pandemie und dem digitalen und ökologischen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen):
Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme)
Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen:
Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme
Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss
WER WIRD GEFÖRDERT?
An Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen mindestens zwölf Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein. Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf:
4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre) – für jedes industrielle Ökosystem kann nur ein einziger Vorschlag für eine Förderung ausgewählt werden. Bei gleicher Qualität wird ein Vorschlag, der sich auf ein Ökosystem bezieht, das nicht von einer laufenden Allianz im Rahmen der Blaupause abgedeckt wird, als relevanter als ein Vorschlag, der einen Teil eines Ökosystems betrifft, in dem bereits eine Blaupause läuft, bewertet.
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 07.12.2025 (Link folgt)
ZIEL DES PROGRAMMS
Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer,
disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt. Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen
Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und
Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen.
Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden:
Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) muss in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen enthalten sein:
Förderung von Innovation
Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten
Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung
Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit
WER WIRD GEFÖRDERT?
Antragsberechtigt ist jede öffentliche oder private Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Das Konsortium einer Allianz für Bildung und Unternehmen besteht aus mindestens acht Partnereinrichtungen (die mindestens vier verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten). Darunter müssen mindestens drei Partner aus der Wirtschaft und mindestens drei Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen sein. In jedem Antrag soll mindestens je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) vertreten sein.
Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf:
Teacher AcademiesExterner Link
Die Teacher Academies (Lehrkräfteakademien) sind Europäische Partnerschaften im Bereich der Lehrerausbildung und -weiterbildung. Die europäische und internationale Perspektive der Lehrerbildung soll gestärkt werden und der Lehrerberuf an Attraktivität gewinnen.
Dabei kommt der Mobilität des Lehrpersonals eine wichtige Rolle zu, ferner den Möglichkeiten der beruflichen (Weiter-)entwicklung durch entsprechende Weiterbildungsangebote für Lehrende. Die Teacher Academies sind mit der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 nun zum zweiten Mal ausgeschrieben. Damit treibt die Europäische Kommission die Entwicklung des Europäischen Bildungsraums weiter voran.
Was wird gefördert?
Die Teacher Academies bringen die Anbieter der Lehrerausbildung und -weiterbildung mit anderen relevanten Akteuren wie Ministerien und Lehrerverbänden zusammen, um neue Strategien zu erproben und Programme für berufsbezogenes Lernen zu entwickeln, die effektiv, zugänglich und auf andere Bereiche übertragbar sind. Die Kooperationen bieten dem Lehrpersonal dabei auch Kurse, Module und andere Lernmöglichkeiten bezüglich aktueller Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Inklusion. Außerdem wird die Mobilität von Lehrerbildung gefördert und eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen den Anbietern der Lehrerausbildung und -weiterbildung sowie weiteren Akteuren angestrebt.
Budget
Die Fördersumme beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Projekt.
Zeitraum/Vertragsdauer
Drei Jahre
Welche Länder können teilnehmen?
Es können Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Erasmus+Programm assoziierten Drittländern (aktuell: Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei) teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung, die den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen stellt, muss aus einem der oben genannten Länder kommen.
Das Konsortium einer Teacher Academy besteht aus mindestens drei Partnereinrichtungen, die mindestens drei verschiedene EU-Mitgliedstaaten / assoziierte Drittländer vertreten (wovon mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU sein müssen). Darunter müssen mindestens zwei staatlich anerkannte Anbieter von Lehrergrundausbildung aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten / mit dem Programm assoziierten Drittländern sein sowie mindestens ein staatlich anerkannter Anbieter von Lehrerweiterbildung. Weiterhin wird mindestens eine Schule, die Referendariate anbietet, als Voll- oder assoziierter Partner benötigt.
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Die Anträge werden zunächst von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragstellende, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachtern qualitativ bewertet. Die Förderentscheidung wird – auf Basis der Expertenbewertung – von der Europäischen Kommission getroffen.
Die vier Auswahlkriterien:
Wie sehen die Antragsdokumente aus?
Die Antragsdokumente sind im Funding & Tender Opportunities Portal (FTOP)Externer Link veröffentlicht.
Zukunftsorientierte ProjekteExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Zukunftsorientierte Projekte zielen auf die Entwicklung und Ermittlung innovativer (politischer) Ansätze ab, die das Potenzial haben, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsorientierte Ideen, die auf EU-politische Schwerpunktsetzungen reagieren.
Mit den Zukunftsorientierten Projekten sollen Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden.
Nach dem Bottom-Up-Ansatz sollen die groß angelegten Projekte eine systemische Wirkung auf europäischer Ebene erzielen, eine Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen gewährleisten und die politische Agenda der allgemeinen und beruflichen Bildung vorantreiben.
Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die entweder:
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Zukunftsorientierte Projekte richten sich an alle Fachbereiche. Geförderte Projekte können somit unterschiedlicher Art sein. Auf unseren Seiten im Bereich Beispiele aus der PraxisExterner Link finden Sie Zusammenfassungen einiger geförderter Projekte. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results PlatformExterner Link eine Auflistung mit Kurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.
Förderfähige Themenbereiche
Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ist in drei Lose unterteilt, die sich an unterschiedliche Bildungsbereiche bzw. -sektoren richten. Mindestens eine der aufgelisteten thematischen Prioritäten muss Gegenstand eines Projektantrages sein.
Los 1|Verschiedene Bildungsbereiche
Los 2|Berufsbildungssektor
Los 3| Sektor der Erwachsenenbildung
Budget
Die Förderlinie folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlags des Antragstellenden bestimmt. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des Kostenvoranschlags begrenzt.
Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:
Für Los 1| Bereichsübergreifende Prioritäten: 800 000 EUR
Für Los 2| Berufliche Aus- und Weiterbildung: 700 000 EUR
Für Los 3| Erwachsenenbildung: 1 000 000 EUR
Laufzeit
Projekte, die unter Los 1 gefördert werden, sind für einen Zeitraum von 24 bis 48 Monaten vorgesehen.
Projekte der Lose 2 und 3 dauern 24 Monate.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Institutionen aus den folgenden Ländern können ein Projektkonsortium bilden:
Alle Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern1 stattfinden. Das Projektkonsortium muss aus mindestens drei Organisationen aus drei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (davon mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten) bestehen. Zudem bestehen weitere losspezifische Kriterien, die Sie dem Erasmus+ ProgrammleitfadenExterner Link sowie der Webseite der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) entnehmen können
Jean-Monnet-Aktionen Teacher TrainingsExterner Link
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 07.12.2025 (Link folgt)
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Rahmen des Erasmus+ Programms 2021-2027 bieten die Jean Monnet-Aktionen neue Fördermöglichkeiten für Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrerbildende Hochschulen und Einrichtungen für Lehrerweiterbildung in Bezug auf die europäische Dimension des Schulunterrichts und insbesondere für den Europaunterricht.
Ziel ist es, ein besseres Verständnis der EU und seiner Institutionen in Schulen und Berufsschulen zu unterstützen (ISCED 1 - 4).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Im Rahmen der "Teacher Trainings" entwickeln lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerweiterbildung Bildungsangebote zu EU-Themen für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU-Themen zu etablieren.
Im Rahmen der Jean Monnet-Teacher Trainings können u.a. Materialien entwickelt werden, die Inhalte und Lehrmethoden für Lehrkräfte der verschiedenen Unterrichtsstufen, mit unterschiedlichem Hintergrund und Erfahrungen bereitstellen oder Angebote entwickelt werden, die Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, bei ihren Lehrkräften Wissen über die EU aufzubauen. Die angebotenen Aktivitäten sollten die Lehrkräfte dazu befähigen, einen EU-Blickwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren.
Eine Beschreibung der Aktionen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEAExterner Link). Die Dokumentation des Launch-Event der EU-Kommission "Jean Monnet Teacher Trainings" finden Sie hierExterner Link. In der vergangenen Programmgeneration wurden bereits Jean Monnet-Projekte im Bereich "Learning EU@school" gefördert. Projektbeschreibungen und -ergebnisse finden Sie auf der Erasmus+ Project Result PlatformExterner Link (bitte nach "Erasmus+/Jean Monnet projects" filtern)
Budget
Teacher Trainings: Max. 300 000 Euro
Zeitraum/Vertragsdauer
Drei Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern. Teacher Trainings können Anbieter der Lehrergrund- und Weiterbildung beantragen. Der Antrag wird ohne Konsortium durch die einzelne Einrichtung gestellt.
Jean Monnet-Politische DebatteExterner Link
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 15.12.2025 (Link folgt)
ZIEL DES PROGRAMMS
Diese Aktion fördert einerseits Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung (zwei pro Jahr) und andererseits Netzwerke in weiteren Bildungsbereichen, die Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrerbildende Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zusammenbringen.
Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung
Zwei groß angelegte Thematische Netzwerke werden jedes Jahr jeweils zu EU-internen Fragen und zu außenpolitischen Fragen gefördert, die sich mit einer spezifischen Priorität befassen. Im Aufruf 2022 soll sich das Netzwerk zu EU-internen Fragen dem Thema "Zukunft Europas" widmen; Das Netzwerk zu außenpolitischen Fragen soll das Thema "Europa in der Welt" adressieren.
Ziel ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.
Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Die Netzwerke bringen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie Anbieter der Lehrergrund- und /oder -weiterbildung zusammen, um bewährte Praktiken auszutauschen, Erfahrungen zu Inhalten und Methoden auszutauschen und Wissen über europäische Themen zu vermitteln. Die Netzwerke sollten sich vor allem darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung
Es werden ein Netzwerk zu internen EU-Themen: "Zukunft Europas" und ein Netzwerk zu außenpolitischen Themen - "Europa in der Welt" gefördert. Zu den Aktivitäten gehören die Sammlung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten, Studien, Artikeln sowie den Austausch zu Verfahren und guter Praxis. Ziel ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.
Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Diese bringen Schulen, Berufsbildungsanbieter sowie Anbieter der Lehrerausbildung und -weiterbildung zusammen, um den Austausch guter Praxis, Lehrmethoden zu curricularen und außercurricularen Aktivitäten, Co-Teaching für die Lehre von EU-bezogenen Themen zu fördern. Lehrende können kurze Mobilitäten absolvieren, um CoTeaching/ Co-Tutoring-Aktivitäten mit ihren Partnern durchzuführen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Eine Beschreibung der Aktionen finden Sie im Erasmus+ ProgrammleitfadenExterner Link. In der Erasmus+ Project Results PlattformExterner Link finden Sie die bisher geförderten Jean Monnet-Netzwerke im Hochschulbereich. Dort können Sie z.B. erfahren, welche Hochschulen in Deutschland bereits beteiligt waren, welche Themen adressiert wurden, Projektbeschreibungen lesen, etc.
Budget
Zeitraum/Vertragsdauer
Drei Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung
Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern oder aus Erasmus+ Partnerländern können einen Antrag stellen.
Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Schulen, Berufsbildungsanbieter und/oder Anbieter der Lehrergrund- und -weiterbildung aus Erasmus+ Programmländern können einen Antrag stellen. Das Konsortium besteht aus mindestens 6 Einrichtungen aus mindestens 3 Erasmus+ Programmländern, darunter mindestens 4 Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED-Stufen 1 bis 4) und maximal 2 Hochschulen, die in der Lehrergrund- und/oder -weiterbildung tätig sind.
Kapazitätsaufbauprojekte im HochschulbereichExterner Link
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 12.12.2025 (Link folgt)
ZIEL DES PROGRAMMS
Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung von Hochschulen und Hochschulsystemen in nicht am Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand durch gemeinsame Projekte in folgenden Bereichen:
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Förderlinie unterteilt sich in drei Projektstränge.
Strang 1: Diese Projekte fördern Kooperationsprojekte mit weniger erfahrenen Hochschulen und Newcomern aus Drittstaaten mit dem Ziel
Strang 2: Diese größer angelegten Projekte fördern durch peer learning und den Austausch von Erfahrung und Guter Praxis
Strang 3: In Strukturreformprojekten werden die Entwicklung von kohärenten und nachhaltigen Hochschulsystemen in Drittländern unterstützt durch
Budget
Strang 1: 200.000-400.000 Euro
Strang 2: 400.000-800.000 Euro
Strang 3: 800.000-1 Mio. Euro
Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Ausstattungskosten (nur für Hochschulen aus nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern), Untervertragskosten sowie andere anfallende Kosten (z.B. für Verbreitung, Druck oder Übersetzung).
Zeitraum/Vertragsdauer
Strang 1: zwei oder drei Jahre
Strang 2: zwei oder drei Jahre
Strang 3: drei oder vier Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Mitgliedstaaten und dem Erasmus+ Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Länder in den Regionen 1-11, mit Ausnahme der Hocheinkommensländer in den Regionen 5, 7 und 8 (siehe ProgrammleitfadenExterner Link, Abschnitt "förderfähige Länder" ).
Hochschulen aus diesen Ländern können sowohl als Koordinator als auch als Partner teilnehmen.
Regionale Besonderheiten der Konsortiumsstruktur:
Bestimmte Hochschulen und Organisationen in Drittländern unterliegen EU-SanktionenExterner Link und dürfen keine Fördermittel erhalten. Sollten Sie eine Kooperation mit einer der dort aufgelisteten Hochschulen und/oder Organisationen planen, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit der NA DAAD.
Strukturreformprojekte (Strang 3): Die (Bildungs-)Ministerien der beteiligten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer müssen an den Strukturprojekten als Partner beteiligt sein.
Prioritäten
Für die beiden Projektstränge 1 + 2 werden regionale Prioritäten definiert. Antragstellende Einrichtungen müssen im Antrag darstellen, welche Prioritäten das geplante Projekt adressiert. Die geltenden Prioritäten werden im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP)Externer Link veröffentlicht.
Erasmus Mundus Design MeasuresExterner Link
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 18.12.2025 (Link folgt)
ZIEL DES PROGRAMMS
Diese Förderlinie dient der Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zur Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs in Europa (und darüber hinaus), um sich im zweiten Schritt gegebenenfalls auf eine Erasmus Mundus Joint Master Förderung zu bewerben.
Dies soll insbesondere unterrepräsentierte EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Drittländer und Institutionen aus diesen Ländern ermutigen, an der Förderlinie Erasmus Mundus teilzunehmen. Auch sollen neue thematische Fachbereiche angesprochen werden.
Eine anschließende Antragstellung unter Erasmus Mundus Joint Master ist nicht zwingend.
Budget: Pauschale von 60.000 Euro
Zeitraum/Vertragsdauer: 15 Monate
WER WIRD GEFÖRDERT?
Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Drittländer teilnehmen. Die antragstellende Hochschule kann aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem sowie nicht assoziiertem Drittland kommen. Weitere Institutionen aus allen vorgenannten Ländern können beteiligt werden.
Erasmus Mundus Joint MasterExterner Link
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 18.12.2022 14:30 – 17:30 Uhr
ZIEL DES PROGRAMMS
Transnationale Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende, die mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Durchführung eines gemeinsamen internationalen Masterstudiengangs in einem Hochschulkonsortium aus mindestens drei Hochschulen. Davon müssen mindestens zwei Hochschulen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stammen. Weitere akademische und nicht-akademische Partner aus EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierten und nicht assoziierten Drittländern können involviert werden.
Das Konsortium vergibt Vollstipendien an exzellente Studierende aus der ganzen Welt.
Die Studierenden absolvieren Studienaufenthalte an mindestens zwei Hochschulen des Konsortiums, davon mindestens einen Studienabschnitt an einer Hochschule aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland.
Der Studiengang schließt mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss ab.
Budget:
Das Budget setzt sich aus drei Kostenkategorien zusammen:
Verwaltungskostenpauschale - errechnet sich durch eine monatliche Pauschale von 750 Euro pro Stipendiaten/in und pro Selbstzahler, die am Masterkurs teilnehmen. Insgesamt max. 1,8 Mio. Euro pro Projekt für 100 Studierende.
Stipendien (vormals installation costs, travel costs und subsistence cost) - 1.400 Euro pro Stipendiat/in pro Monat. Insgesamt max. 2,02 Mio. Euro pro Projekt für 60 Studierende.
Zusätzlich 30 Stipendien (Aufruf 2022) für Studierende aus bestimmten Partnerländern. Insgesamt max. 1,5 Mio. Euro pro Projekt.
Special needs - Stückkosten zwischen 3.000 bis 60.000 Euro pro Stipendiat/in. Insgesamt max. 120.000 Euro pro Projekt.
Zeitraum/Vertragsdauer
Das Konsortium erhält einen Vertrag über 6 Jahre für die Durchführung von mindestens 4 Durchgängen des Masterkurses.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht assoziierte Drittländer teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung kann aus einem der vorgenannten Länder kommen.
Jean Monnet-Aktionen im Bereich der HochschulbildungExterner Link
Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 15.12.2023 14:30 – 17:00 Uhr
ZIEL DES PROGRAMMS
Die Aktionen fördern die Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien an Hochschulen weltweit. Unter EU-Studien ist das Studium Europas in seiner Gesamtheit mit besonderem Schwerpunkt auf der EU-Dimension, sowohl aus interner als auch aus globaler Perspektive zu verstehen.
Die Aktionen stehen allen Fachrichtungen offen, solange ein EU-Blickwinkel untersucht wird.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Module: kurze Lehrprogramme von mindestens 40 Stunden pro Studienjahr auf dem Gebiet der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschule angeboten werden. Sie können sich auf allgemeine, spezifische oder multidisziplinäre Aspekte von EU-bezogenen Thematiken konzentrieren und können daher von mehreren Dozenten und Dozentinnen angeboten werden. Auch Sommerkurse oder Intensivkurse sind möglich.
Lehrstühle: für Professoren und Professorinnen mit Spezialisierung auf Studien zur Europäische Union. Im Rahmen des Jean-Monnet-Lehrstuhls müssen mindestens 90 Lehrstunden pro Studienjahr durch den Jean Monnet chair holder selber unterrichtet werden. Er/sie kann auch ein Team haben, das die Aktivitäten des Lehrstuhls unterstützt und erweitert, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher Lehrstunden.
Centers of Excellence: Forschungs- und Wissenszentren zu EU-Themen, die Fachwissen und die Kompetenzen hochrangiger Experten bündeln, mit dem Ziel, Synergien zwischen verschiedenen Disziplinen und Ressourcen in europäischen Studien zu entwickeln und gemeinsame transnationale Aktivitäten zu schaffen.
Budget
Module: Max. 30.000 Euro
Lehrstühle: Max. 50.000 Euro
Exzellenzzentren: Max. 100.000 Euro
Zeitraum/Vertragsdauer
Drei Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Hochschulen weltweit können einen Antrag stellen. Der Antrag wird nicht im Konsortium, sondern von einer einzelnen Hochschule gestellt.
Projektakquise | Beratung
Stefanie Waterstradt
stefanie.waterstradt@uni-jena.de
+49 3641 9-401574
Japan Society for the Promotion of Science (JSPS): Postdoctoral Fellowship standardExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Dieses Programm soll dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten ausländischer Forscher*innen voranzutreiben und gleichzeitig Wissenschaft und Internationalisierung in Japan zu fördern.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gemeinsame Forschung, Diskussionen und Meinungsaustausch mit Forschenden in Japan
WER WIRD GEFÖRDERT?
Hochqualifizierte Wissenschaftler*innen aus Deutschland, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Friedrich-Schiller-Universität Jena: Impulse – conferences
Förderung
• Erhöhung der Sichtbarkeit und wissenschaftlichen Qualifizierung von Promovierenden und Postdocs der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Themenschwerpunkte
• Themenoffen
Art und Umfang der Förderung
• Bis zu 1.000 EUR zur Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen mit eigenem Fachbeitrag
Funding
• Binational German-US-research projects on climate change
Scope
• Proposals must focus on research on climate change and provide a clear rationale for the need for a US-German collaboration.
Type and Extent of Funding
• Funding for a period of up to three years
• Project related costs (personnel, travel, consumables etc.)
Note: All proposals submitted to this opportunity must be preceded by an Expression of Interest (EOI), sent to the NSF at least 60 calendar days prior to the date the applicants intend to submit a proposal.
NSF-DFG Funding Opportunity for Collaborations in Physics (NSF-DFG PHYS)Externer Link
FundingExterner Link
• Binational German-US-research projects on physic with a clear need for a US-German collaboration
Scope
• Atomic, Molecular and Optical Physics
• Elementary Particle Physics
• Gravitational Physics
• Nuclear Physics
• Particle Astrophysics and Cosmology
• Physics of the Information Frontier
• Physics of Living Systems
• Plasma Physics
• Quantum Information Science
Type and Extent of Funding
• Funding for a period of up to three years
• Project related costs (personnel, travel, consumables etc.)
Frist: Es gibt keine Stichtage für die Einreichung von Anträgen. Alle Anträge werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet. Sobald ein Antrag vollständig vorliegt, wird er an unabhängige Fachgutachter weitergeleitet und nach Vorlage der schriftlichen Fachgutachten in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.
ZIEL DES PROGRAMMS
Aktives Gewinnungsverfahren, das erfolgreiche Wissenschaftler*innen in Deutschland in
die Lage versetzt, stark umworbene, internationale Forschende aus dem Ausland, die sich
bislang nicht bei der Stiftung bewerben, aktiv anzusprechen und sie zur Durchführung
gemeinsamer Forschungsvorhaben an ihre Einrichtungen einzuladen. Mit dem Programm werden so fachlich und regional neue Kooperationspartner*innen für Deutschland gewonnen. Gleichzeitig soll der Anteil der im Humboldt-Forschungsstipendienprogramm geförderten Frauen erhöht werden.
In zwei ProgrammlinienExterner Link können sich sowohl aufsteigende Wissenschaftler*innen, die erst
vor kurzem eine (Junior-)Professur oder eine Gruppenleitung übernommen haben, als auch bereits etablierte und erfahrene Forschende bewerben. Jährlich werden etwa 40 Personen als "Scouts" in einem kompetitiven Peer-Review-Verfahren ausgewählt, die anschließend selbstständig Nachwuchsforschende im Ausland identifizieren und der Stiftung zur Förderung vorschlagen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Für aktualisierte Ausschreibungen und Bewerbungsformulare nutzen Sie die ausgearbeitete Förderdatenbank der Humboldt-Stiftung.Externer Link
WER WIRD GEFÖRDERT?
Als ausgewählter Scout haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wissenschaftstalente aus
dem Ausland vorzuschlagen. Diese erhalten das Stipendium nach formaler Prüfung in
einem Direktverleihungsverfahren.
Kontakt: Susanne Golz/Dr. Mareike Rind: gawi@uni-jena.de
ZIEL DES PROGRAMMS
Die Humboldt-Stiftung fördert Wissenschaftler*innen, unabhängig von Fachrichtung und Nationalität. Damit soll der Wissenschaftsstandort Deutschland durch internationalen Forschungsaustausch gestärkt werden. Die Stiftung setzt sich für internationale Verständigung, wissenschaftlichen Fortschritt und Entwicklung ein.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Für aktualisierte Ausschreibungen und Bewerbungsformulare nutzen Sie die ausgearbeitete Förderdatenbank der Humboldt-Stiftung.Externer Link
WER WIRD GEFÖRDERT?
Promovierte Wissenschaftler*innen mit überdurchschnittlichen Qualifikationen finden bei der AvH ein Programm für Ihr Forschungsvorhaben.
Kontakt: Susanne Golz/Dr. Mareike Rind: gawi@uni-jena.de
Für Wissenschaftler*innen aus der Ukraine haben wir eine Website erstellt. Sie finden dort eine Übersicht über Ansprechpersonen, die Beratung und Unterstützung vermitteln sowie Informationen über aktuelle Förderprogramme.
ZIEL DES PROGRAMMS
Das Fulbright-Programm ermöglicht den Austausch zwischen den Vereinigten Staaten und mehr als 180 Ländern weltweit. Das Deutsch-Amerikanische Fulbright-Programm hat seit seiner Entstehung im Jahr 1952 mehr als 45.000 Amerikaner*innen und Deutsche gefördert. Ziel des Programms ist die Förderung von gegenseitigem Verständnis zwischen den USA und Deutschland durch akademischen und kulturellen Austausch.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Fulbright-Programm bietet Voll-, Teil- oder Reisestipendien sowie Fortbildungsseminare.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Studierende, Professor*innen, Lehrende und Fremdsprachenassistent*innen (Voll-, Teil- oder Reisestipendien)
Hochschuladministrator*innen und Landeskundler*innen (Fortbildungsseminare)
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.fulbright.de/Externer Link
Carl-Zeiss-Humboldt-ForschungspreisExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
WAS WIRD GEFÖRDERT?
WER WIRD GEFÖRDERT?
Spitzenforscher*innen aus dem Ausland, die eine Kooperation mit Fachkolleg*innen in den Förderländern der Carl-Zeiss-Stiftung Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen anstreben
Kontakt: Servicezentrum Forschung und Transfer
E-Mail: sft@uni-jena.de
Women Involvement in Science and Engineering Research (WISER)Externer Link
Indo-German Science & Technology Centre (IGSTC), established by the Department of Science & Technology (DST), Government of India and the Federal Ministry of Education and Research (BMBF), Government of Germany invites applications from women researchers in India/Germany to participate and collaborate in an ongoing R&D&I project without applying for fresh project grant in partnering countries.
Women researchers are still underrepresented in Science, Technology, Engineering and Mathematics (STEM) due to varied reasons. The situation has improved to a certain extent over the last few years, but an imbalance remains. Keeping in view the above scenario, this scheme intends to build scientific capacity, retain and promote women researchers in India/Germany by utilising complementary expertise in science, technology, innovation and research partnerships.
Overview of program:
Financial Assistance
The grant will cover basic project assistance (including research staff*, consumables and contingency) for the awardee in the parent country and one month research stay in host country (single round-trip airfare, visa fee, medical insurance, per diem for the stay). The maximum grant for three years will be up to ₹ 39 lakhs/€ 48000.
*Research staff is only for Indian awardee.
Who can apply?
Women holding regular/long-term research position in academia or research institute/industry.
SMALL IMMEDIATE NEED GRANTSExterner Link
IGSTC supports 2+2 Projects involving industry, academia and research partners, Indo-German Joint Workshops and Industrial Fellowships targeted to young researchers in India to get exposure at German industrial set up in Germany. These are major programmes and grants are disbursed after due procedures and processes with a specific time frame.
The German and Indian “Engineering, Academic & Research” (EAR) community is large and exceeds half a million in numbers. However, our existing programme lines are defined and do not offer the possibility to provide quick assistance to kick off ad-hoc opportunities. There are several other modes & initiatives which require minor funding that the EAR community could utilize to formulate and collaborate for enhancing Indo-German S&T collaboration.
IGSTC can support such initiatives for quick turnaround decisions to address this gap. Through this initiative, support will be given for a proposal that requires modest funding and has the potential to embark on good bilateral Indo-German collaboration.
Applications are accepted throughout the year
Objectives
To support seed/modest funding for proposals towards:
Who can apply?
Funding support
Up to ₹ 9 lakhs (€ 10000) per proposal.
Applicable categories/areas
The specific areas/categories may include but not be limited to the following:
IGSTC-CONNECT PlusExterner Link
Indo-German Science & Technology Centre and Alexander von Humboldt Foundation (AvH) jointly launched the IGSTC-CONNECT Plus Programme in May 2018. The Programme is aimed at boosting Indo-German networking and long term collaboration among the participants of the Indo-German Frontiers of Engineering Symposia (INDOGFOE), which is co-organised by the Department of Science and Technology (DST) and the Alexander von Humboldt Foundation.
INDOGFOE is a series of interdisciplinary, bilateral conferences, which brings together outstanding, early career Indian and German engineers and scientists from industries, universities, and other research institutions. This creates a platform to introduce their areas of research and technical work, thereby facilitating an interdisciplinary transfer of knowledge and methodology, which may lead to the development of cooperative networks of young scientists from both countries.
To encourage collaboration among the participants of INDOGFOE, AvH has devised a follow-up Programme CONNECT, which allocates residence allowances for working visits of participants in INDOGFOE partner countries for up to a total of 30 days per conference. In order to support working visits of successful CONNECT applicants from India and Germany, IGSTC will implement, administer and manage the IGSTC-CONNECT Plus Programme. Under this program, IGSTC will support international travel expenses for successful Indian and German CONNECT participants, thus promoting the scientific exchange and networking.
Who can apply?
The applicant must have participated in one of the INDOGFOE in India or in Germany and must have started a cooperation with at least one participant of the partner country. Cooperating partners must have participated in the same conference. Either the applicant or the hosting partner must be based in India or Germany at the time of application.
Evaluation
All IGSTC-CONNECT Plus applications from Indian and German scientists submitted to AvH along with AvH-CONNECT scheme will be exclusively and independently reviewed and evaluated by AvH according to the principles and practices of AvH-CONNECT. IGSTC will further scrutinize the AvH recommended applications before taking a final decision on travel support.
Funding Support
Travel expenses of successful Indian and German IGSTC-CONNECT Plus applicants are covered in accordance to the following procedure:
How to apply?
Applications should be submitted directly to the Humboldt Foundation along with CONNECT applications. Successful applicants will be informed by IGSTC in writing within a period of three months.
IGSTC will not accept and consider any applications submitted directly to IGSTC.
For more information and application procedure contact AvH Berlin office.Externer Link