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Drittmittelförderung international

Vorstellung Förderprogramme Erasmus+, DAAD und weitere
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Sie suchen nach Fördermöglichkeiten? Wir freuen uns, Ihnen Förderprogramme des DAAD und der Erasmus-Programme sowie weitere Formate für den internationalen Austausch vorstellen zu können.

Wir beraten Sie bei der Einwerbung von Drittmitteln und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie richtigen Förderprogramms, in administrativen Angelegenheiten und geben Ihnen Feedback zu Ihrem Antrag (u.a. in Bezug auf die Begutachtungskriterien).

Förder-Newsletter des Internationalen Büros

Sie möchten von uns direkt über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert werden? Dann melden Sie sich hier für unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter an.

Information

Zu den Erasmus+ Partnerländern finden zweimal jährlich Regionen-Netzwerktreffen statt. Diese Netzwerktreffen dienen dem Finden von Synergien innerhalb der UJena, der Vorbereitung auf den jährlichen Erasmus+ KA171-Antrag sowie der Information durch die Beteiligung verschiedener DAAD-Regionalbüros. Für die Regionen-Netzwerke gibt es zudem einen Mailverteiler, über den Informationen zu den Ländern, die Netzwerktreffen und Fördermöglichkeiten verschickt werden. Dafür kann man sich hier anmelden.

Sie sind an Informationen zur Zusammenarbeit mit China interessiert? Besuchen Sie unsere ChinaKooP - China-Kompetenz-Plattform für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Thüringen.

Hinweis

Blended Intensive Programs (BIPs)

Sie möchten mit europäischen Partnern einen Workshop, eine Sommer-/Winterschule oder Exkursionen durchführen oder ein Staff Event initiieren? Dann wäre ein Blended Intensive Programme (BIP) eine gute Möglichkeit, dies umzusetzen. Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar, durch die innovative Lern- und Lehrmethoden gefördert werden sollen.

Blended Intensive Programs (BIPs)

  • Kontakt
  • Allgemeine Informationen

    Sie möchten mit europäischen Partnern einen Workshop, eine Sommer-/Winterschule oder Exkursionen durchführen oder ein Staff Event initiieren? Dann wäre ein Blended Intensive Programme (BIP) eine gute Möglichkeit, dies umzusetzen.

    Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar, durch die innovative Lern- und Lehrmethoden gefördert werden sollen.  

    Im Rahmen der BIPs können Studierende und Lehrende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit einer virtueller Phase (Dauer nicht vorgegeben) teilnehmen. In einem BIP kooperieren mindestens 3 Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern.Externer Link

  • Rahmenbedingungen

    Programmkoordination

    Internationales Büro und Fakultäten/Institute (= Federführung in den Fakultäten/Instituten) offen für alle Fachrichtungen und alle Studienzyklen

    Beteiligte Universitäten

    Neben der UJena weitere Beteiligung von mind. 2 Hochschulen aus 2 weiteren ProgrammländernExterner Link (ohne GB und Schweiz)

    Die Beteiligung von Hochschulen aus PartnerländernExterner Link ist zusätzlich möglich, wird jedoch nicht gefördert. 

    Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, d.h. es muss zwischen den Universitäten auch Inter-Institutional Agreements (IAA) geben, damit eine Förderung erfolgen kann.

    Physische Mobilität

    Gemeinsame physische Präsenzphase an einer der teilnehmenden Universitäten für die Dauer von 5 - 30 Tagen

    Virtuelle Komponente

    Vor, während oder nach der Mobilität (Dauer nicht vorgegeben), gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork; gleichzeitige Bearbeitung als Teil der Lernziele

    Teilnehmende

    Mindestens 15 mobile Teilnehmende von den beteiligten Hochschulen (bei weniger als 15 Teilnehmenden keine Finanzierung mit Erasmus+ OS-Mitteln)

    Keine Teilnehmenden-Obergrenze, aber Begrenzung OS-Mittel auf maximal 20 Teilnehmende

    Teilnehmende sind Lernende (Studierende oder Personal). Personal, das als Lehrende an einem BIP teilnimmt, zählt nicht zu der Teilnehmendenzahl.

    Teilnehmende von Partneruniversitäten in Partnerländern zählen nicht zur Mindestteilnehmendenzahl.

    Transparenz der Anmelde-, Auswahl- und Teilnahmekriterien: Kommunikation und Dokumentation (bei mobilen Studierenden wird eine Bewerberliste analog zu Erasmus+ Semesteraufenthalten geführt, sofern UJena-Studierende an einem BIP im Ausland teilnehmen)

    Förderung Mobilität Teilnehmende

    Teilnehmende aus Programmländern, die an die UJena kommen: Eine Förderung ist an der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage) zu beantragen.

    Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der UJena, die im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional Agreement muss vorhanden sein) gehen möchten, wenden sich bitte an Jana Blumenstein. Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).

    Bitte beachten Sie, dass auch für BIPs, an denen die UJena teilnehmende und damit entsendende Universität ist, eine Antragsskizze eingereicht werden muss.

    Die folgenden Förderraten gelten für Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der UJena:

    Tag 1-14: 70 EUR/Tag

    Tag 15-30: 50 EUR/Tag

    Nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig

    Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich 100 EUR einmalig erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt):

    • Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
    • Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
    • ggf. Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • ggf. erwerbstätige Studierende

    Hochschulpersonal: Abrechnung nach Thüringer Reisekostengesetz (Städtekatalog Übernachtungspauschale, Reise 2. Klasse, Tagespauschale); Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).

    Credits

    Mindestens 3 ECTS für Studierende, Abschluss eines Learning Agreement

    BIP können auch für Personal konzipiert werden: Workload entsprechend mindestens 3 ECTS

  • Mögliche Konstellationen der Beteiligung an einem BIP

    Die UJena kann in der momentanen Förderpersiode 4 BIPs als koordinierende und aufnehmende Universität vergeben (die Gelder müssen bis Mai 2023 verausgabt werden). D.h., sie koordiniert und organisiert das jeweilige BIP am eigenen Campus. Die anderen beteiligten Partnerhochschulen senden ihre Teilnehmenden zum BIP nach Jena. Die UJena-Studierenden sind in diesem Fall nicht mobil. Die gesendeten mobilen Teilnehmenden erhalten eine Erasmus+ Mobilitätsförderung von der Heimathochschule (= entsendende Hochschule).

    Die koordinierende Hochschule kann auch entsendender Partner sein, wenn das BIP in einem anderen Programmland durchgeführt wird. In diesem Fall entsendet die koordinierende Hochschule mobile Teilnehmende. Die Mobilitäten werden als Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+ gefördert.

    Vorstellbar sind 3 Konstellationen:

    Konstellation 1: Die UJena ist koordinierende Universität, das BIP findet in Jena statt (UJena ist aufnehmende Einrichtung). Teilnehmende der UJena erhalten keine Förderung, da keine Mobilität stattfindet.

    Konstellation 2: Die UJena koordiniert das BIP, aber Veranstaltungsort der gemeinsamen kurzen Mobilitätsphase ist eine andere Universität in einem Programmland. Die UJena ist koordinierende und entsendende Universität (kann auch ausschließlich koordinieren und niemanden entsenden). Mobile Teilnehmende der UJena können Erasmus+Mobilitätszuschüsse bekommen.

    Konstellation 3: Eine Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert das BIP, die UJena nimmt als Partneruniversität daran teil und schickt mobile Studierende oder Personal zum BIP. Die Teilnehmenden der UJena erhalten einen Mobilitätszuschuss von der UJena als entsendende Universität. Es greifen die Förderbedingungen der Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bei Studierenden und/oder der Erasmus+ Personalmobilität.

  • Antragstellung: Jena als koordinierende Universität

    Die UJena ist koordinierende Universität, das BIP findet in Jena statt (UJena ist aufnehmende Einrichtung). Teilnehmende der UJena erhalten keine Förderung, da keine Mobilität stattfindet.

    Das Internationale Büro entscheidet über die Anträge. Da das Programm neu ist und bereits Fördermittel vorhanden sind, sind die Chancen auf Förderung gut (sofern das geplante BIP die Anforderungen erfüllt).

    Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitungszeit eines BIPs im Durchschnitt 6 Monate beträgt.

    Bei der Planung ist es insbesondere wichtig, den interkulturellen Kalender zu berücksichtigen: Semesterzeiten der teilnehmenden Universitäten, Feiertage in den jeweiligen Ländern, etc..

    Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsskizze,pdf, 157 kb die Sie bitte per E-Mail an Anne Poser schicken.

  • Antragstellung: Jena als teilnehmende Universität

    Eine Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert das BIP, die UJena nimmt als aktive* Partneruniversität daran teil und schickt mobile Studierende oder Personal zum BIP. Die Teilnehmenden der UJena erhalten einen Mobilitätszuschuss von der UJena als entsendende Universität. Es greifen die Förderbedingungen der Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bei Studierenden und/oder der Erasmus+ Personalmobilität (siehe Rahmenbedingungen, Förderung Mobilität Teilnehmende).

    Pro BIP können bis zu 5 Personen der UJena gefördert werden. Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).

    Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsskizze, pdf, 157 kbdie Sie bitte per E-Mail an Anne Poser schicken. Die Antragsskizze muss mind. 6 Wochen vor Beginn des BIP eingereicht werden.

    *aktiv bedeutet, dass die UJena einen Beitrag zur Lehre/Konferenz leistet und nicht nur Studierende entsendet

  • Förderung BIP

    Für die organisatorische Unterstützung (sog. OS-Mittel) kann die koordinierende Universität (in der Regel die Universität, an der die physische Mobilität stattfindet) Mittel für 15-20 Teilnehmende beantragen. Für die Durchführung eines BIPs erhalten die koordinierenden Stellen (Lehrstühle, Institute etc.) an der UJena ein Budget von 5.000,00 Euro OS-Mittel. Das Budget kann für die folgenden Maßnahmen ausgegeben werden:

    • Vorbereitung, Gestaltung, Entwicklung, Durchführung und Nachbereitung des Programms
    • Durchführung von virtuellen Aktivitäten
    • allgemeine Verwaltung und Koordinierung
    • Erstellung von Dokumenten oder Lehrmaterial
    • Anmietung von Räumen
    • Anmietung von Ausrüstung
    • Exkursionen 
    • Kommunikationsaktivitäten, Übersetzungen und Dolmetschen
    • vorbereitende Besuche
    • Verwaltungsaufgaben 
    • Personal
    • anteilige Beteiligung an Übernachtungskosten der Teilnehmenden
  • BIPs in oder mit Beteiligung der UJena

    UJena als koordinierende Universität

    PhD-Workshop „Strategies for Intercultural Learning and Multilingualism for European Campuses“Externer Link
    - Leitung: Prof. Dr. Christoph Vatter (IWK) und Jun.-Prof. Dr. Lukas Eibensteiner (Didaktik der Romanischen Schulsprachen)
    - Zeitraum: 17. - 21.04.2023
    - Teilnehmende Universitäten: Universität Poitiers, Universität Salamanca, Universität Iasi, Universität Turku

    Internationaler Sommerkurs für deutsche Sprache und KulturExterner Link
    - Leitung: Dr. Thomas Müller, Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
    - Zeitraum: 07.- 25.08.2023
    - Teilnehmende Universitäten: Univerzita Jana Evangelisty Purkyně v Ústí nad Labem, Universidade d Coimbra, Univerzita Mateja Bela v Banskej Bystrici, Prešovská univerzita v Prešove    

    Traumata and Intentional Memory: Reconciliation Resources for our European Union
    - Leitung: Ph.D. Martin O´Malley (Angewandte Ethik) und Dr. Francesco Ferrari (Theologie)
    - Zeitraum: 18. - 22. März 2024
    - Teilnehmende Universitäten: tba

    UJena als teilnehmende Universität

    First Coimbra Group BIP in the field of Peace and Conflict Studies
    Topic: Memory Studies: Peace, Conflict and Transformationpdf, 4 mb
    - Koordinierende und aufnehmende Universität: University of Vilnius
    - Teilnehmende und entsendende Universitäten: UJena, Leitung: PhD Martin O'Malley (Geschäftsführung Global Applied Ethics Institute / Vorsitz Ethikkommission) und University of Granada
    - Zeitraum: Wann: 20. - 31. März 2023

    Mapping the World. Early modern Knowledge about the OtherExterner Link
    - Koordinierende und aufnehmende Universität: Universität Padua 
    - Teilnehmende und entsendende Universitäten: UJena, Leitung: Prof. Dr. Kim Siebenhüner (Historisches Institut) und Universität Wien
    - Seminar im Zeitraum vom 03.04. - 10.07.2023 (Präsenzphase in Padua 18. - 25. Juni)

    Learning a Language with a Different Alphabet
    - Koordinierende und aufnehmende Universität: Universität Poitiers
    - Teilnehmende und entsendende Universitäten: UJena, Leitung: Leitung von Prof. Dr. Christoph Vatter (IWK) und Jun.-Prof. Dr. Lukas Eibensteiner (Didaktik der Romanischen Schulsprachen) und Universität Salamanca
    - Zeitraum: 26. - 30. Juni 2023

DAAD-Förderprogramme

  • Kontakt und Hinweise zu Anträgen

    Projektakquise | Beratung

    Stefanie Waterstradt 
    stefanie.waterstradt@uni-jena.de
    +49 3641 9-401574

    Bitte beachten Sie, dass DAAD-Anträge von der/dem Projektverantwortlichen selbst im DAAD-Portal beantragt/eingepflegt und bearbeitet werden müssen. 

    Für Anträge, die die Befürwortung der Hochschulleitung benötigen, bitten wir Sie, 4 Wochen vor Frist Kontakt mit dem IB aufzunehmen. Die Anträge müssen durch das IB geprüft und dann an den Präsidenten weitergeleitet werden. Dieser Prozess kann - je nach Antrag und Korrekturaufwand des Antrages - zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen.

  • Studienreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland, Frist: 01.05.2024

    Studienreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden in DeutschlandExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Im Rahmen von Studienreisen (Hochschulbesuchen) sind fachbezogene Kenntnisse vermittelt. Begegnungen mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern tragen zur Etablierung von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen bei. Landeskundliche Einblicke in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland werden erworben.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Studienreisen an mindestens zwei deutschen Hochschulen für bis zu 15 ausländische Studierende in Begleitung eines Hochschullehrenden für maximal 12 Tage.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Gruppen von ausländischen Studierenden ab dem 2. Fachsemester, eingeschriebenen Graduierten, (in Ausnahmefällen) Promovierenden und einem begleitenden Hochschullehrenden.

  • Studienpraktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland, Frist: 01.05.2024

    Studienpraktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in DeutschlandExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Im Rahmen von Studienpraktika im Hochschulbereich (z.B. durch Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule sind fachbezogene Kenntnisse vermittelt. Begegnungen mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern tragen zur Etablierung von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen bei.

    Landeskundliche Einblicke in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland werden erworben.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Studienpraktika auf Einladung einer deutschen Hochschule für bis zu 15 ausländische Studierende in Begleitung eines Hochschullehrenden für maximal 12 Tage.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Gruppen von ausländischen Studierenden ab dem 2. Fachsemester, eingeschriebenen Graduierten, (in Ausnahmefällen) Promovierenden und einem begleitenden Hochschullehrenden.

  • Ta’ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen 31.05.2024

    Ta’ziz Partnerschaft - KurzmaßnahmenExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Ziel der Ta’ziz Kurzmaßnahmen ist die Initiierung, Intensivierung, Erweiterung und/oder Konsolidierung von Kooperationen und Wissensaustausch zwischen den teilnehmenden Hochschulen und außeruniversitären Akteuren vorrangig aus den Ländern Tunesien, Sudan, Libanon und Irak, darüber hinaus auch Algerien, Ägypten, Jemen, Jordanien, Libyen und Marokko sowie Deutschland in den Bereichen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und/oder Transfer. Weitere Ziele sind der (über-) fachliche und/ oder administrative Kompetenzerwerb von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/oder Hochschulmanagementpersonal und die Umsetzung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und/ oder Reformprozesse im Bereich Hochschulmanagement, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Gefördert werden Anbahnungsreisen oder Fact Finding Missions, der Austausch von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/ oder Hochschulmanagementpersonal im Rahmen einer Kurzmaßnahme, (digitale-) Veranstaltungen wie z.B. Fort-/ Weiterbildungen, Workshops, Sommer-/ Winterschulen, Tagungen, Konferenzen und die Entwicklung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und oder Hochschulmanagement.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Studierende (Bachelor/Master), Doktorandinnen und Doktoranden, Lehrende, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, Professorinnen/Professoren und/ oder Hochschulmanagementpersonal sowie außeruniversitäre Akteure aus Deutschland und den arabischen Partnerländern. Die Einbindung von Deutschland-Alumnae und - Alumni wird begrüßt.

  • Ausbau der Hochschulzusammenarbeit mit den Ländern Ost- und Südosteuropas, des Südkaukasus und Zentralasiens, Antragstellung jederzeit möglich

    Ausbau der Hochschulzusammenarbeit mit den Ländern Ost- und Südosteuropas, des Südkaukasus und ZentralasiensExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Ziel des Programms ist es, das Interesse von deutschen Studierenden und Graduierten für einen Studien-, Forschungs- oder Praktikumsaufenthalt in Ländern Ost- und Südosteuropas (mit Ausnahme der EU-Länder) sowie des Südkaukasus und Zentralasiens zu steigern sowie zur Internationalisierung der beteiligten Hochschulen beizutragen.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Gefördert werden in der Programmlinie 1 Go East-Osteuropatage an deutschen Hochschulen und in der Programmlinie 2 Go East-Projektanbahnungsreisen in die Zielregion.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Bachelor- und/oder Masterstudierende, Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Habilitanden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Professorinnen/Professoren

     

  • Entwicklungsbezogene Begleitseminare - Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus dem globalen Süden, Antragstellung jederzeit möglich

    Entwicklungsbezogene Begleitseminare -Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus dem globalen Süden Externer Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Ziel des Programms ist es, durch die Vermittlung überfachlicher Qualifikationen und Kompetenzen die Karrierechancen künftiger Fach- und Führungskräfte aus dem globalen Süden positiv zu beeinflussen. Darüber hinaus werden der entwicklungsrelevante Austausch und der Aufbau von Netzwerken zwischen Studierenden, beteiligten Hochschulen und/oder außeruniversitären Akteuren unterstützt

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Es werden Fort- und Weiterbildungen sowie Netzwerkmaßnahmen gefördert (Interkulturelle Dialogveranstaltungen zur Integration und Konfliktlösung; Exkursionen zu Einrichtungen der deutschen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit (EZ); Trainingsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung; Begleitseminare zur fachlichen Vernetzung).

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Studierende und Graduierte aus dem globalen Süden, vorrangig aus DAAD-geförderten „Entwicklungsbezogenen Postgraduiertenstudiengängen - EPOS“ oder länderbezogenen Stipendienprogrammen in Deutschland, Geförderte aus DAC-Ländern der DAAD-Standardprogramme sowie andere Teilnehmende aus den genannten Programmen.

     

Erasmus+ Förderlinien

  • Kontakt

    Projektakquise | Beratung

    Stefanie Waterstradt 
    stefanie.waterstradt@uni-jena.de
    +49 3641 9-401574

  • Projektvorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und Kooperationsprojekte - Antragstellung ist laufend möglich

    Projektvorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und KooperationsprojekteExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Die Förderung von Projektvorbereitungsreisen ist im Rahmen der in Brüssel zentral verwalteten Erasmus+ Programmlinien sowie der Cooperation Partnerships möglich. Ziel ist es, die Planung des Projekts durch die direkte Kommunikation der Projektpartner zu unterstützen.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Es können Anbahnungsreisen für einzelne Mitarbeiter aus deutschen Hochschulen gefördert werden. Ein Zuschuss zu den Reisekosten kann für geplante Projekte folgender Erasmus+ Programmlinien beantragt werden:

    •     Erasmus Mundus Joint Master Degrees
    •     Erasmus Mundus Design Measures
    •     Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich (CBHE)
    •     Kooperationspartnerschaften
    •     Allianzen für Innovation
    •     Lehrkräfteakademien
    •     Jean Monnet-Netzwerke
    •     Zukunftsorientierte Projekte
    •     Programmlinien der Leitaktion 3: Politikunterstützung

     

    Budget/Fördersumme

    Bei der Fördersumme handelt es sich um jährlich festgelegte Länderpauschalen aus Mitteln des BMBF. Die Förderung wird in Form einer einmaligen Reisepauschale ausgezahlt, deren Höhe vom Zielland abhängt. Eine Projektvorbereitungsreise kann auch in mehrere Länder durchgeführt werden. Eine Reisekostenpauschale wird nur für ein Land ausgezahlt. Hierfür wird die jeweils höchste Länderpauschale der betroffenen Länder ausgewählt.

    Zeitraum/Vertragsdauer/Förderdauer

    Die Dauer der Vorbereitungsreise können Sie flexibel bestimmen, da Ihnen unabhängig davon eine festgelegte Länderpauschale bewilligt wird.

    Zuschüsse für Vorbereitungsreisen können nur einmal pro Projekt und pro Aufruf gewährt werden. Die Reisen können von Januar bis Mitte November stattfinden.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Das Angebot richtet sich an Hochschullehrer und deren Mitarbeiter, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe im Erasmus+ Programm einen Projektantrag einreichen wollen.

    Eine Projektvorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.

    Vorbereitungsreisen sind in Abhängigkeit der Erasmus+ Programmlinie in Programm- oder PartnerländerExterner Link möglich.

  • Mobilität mit Programm- und Partnerländern - Personalmobilität

    Diese Erasmus+-Förderlinien werden zentral vom Internationalen Büro beantragt.

    Mobilität zu Unterrichtszwecken

    Hochschullehrende und Mitarbeiter*innen von Unternehmen haben die Möglichkeit, im Ausland zu unterrichten. Dies ist in jedem Fachbereich möglich.

    Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

    Hochschulpersonal kann in der beruflichen Entwicklung gefördert werden - durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (keine Konferenzen) und durch Job Shadowing/Hospitationen/Fortbildungen an einer Partnerhochschule oder bei einer entsprechenden Einrichtung im Ausland.

    Mobilität mit ProgrammländernExterner Link

    Mobilität mit PartnerländernExterner Link

    Bei weiteren Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt schreiben Sie bitte eine E-Mail an outgoing@uni-jena.de.

  • Erasmus+ Cooperation Partnerships (KA220) - jährliche Ausschreibung, Frist 2024: 05. März 2024, 12 Uhr

    Erasmus+ Cooperation PartnershipsExterner Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: 16.01.2024 14:00 – 16:00 Uhr

    (Link folgt)

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Für Kooperations- und Partnerschaftsprojekte in Erasmus+ stehen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund. Die Erasmus+ Cooperation Partnerships bieten deutschen Hochschulen und anderen Organisationen die Möglichkeit, bildungsbereichsübergreifend ihre Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben.

     

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Die Erasmus+ Cooperation Partnerships fördern die strukturierte Zusammenarbeit von mindestens drei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern zur Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten in verschiedenen Bildungssektoren.

    Welche Arten von Projekten können gefördert werden?

    Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Vorhaben realisiert werden, die mindestens eine der folgenden horizontalen Prioritäten oder sektorspezifischen Prioritäten für den Hochschulbereich adressieren:

    Horizontale Prioritäten:

    Hochschulsektorspezifische Prioritäten:

    • Förderung vernetzter Hochschulsysteme
    •  Förderung einer innovativen Lern- und Lehrpraxis
    • Entwicklung der MINT/MINKT-Fächer in der Hochschulbildung, insbesondere Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich
    • Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung
    • Aufbau inklusiver Hochschulsysteme
    • Unterstützung der digitalen und grünen Fähigkeiten des Hochschulwesens

    Welche Aktivitäten sind förderbar?

    Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Aktivitäten in Form von Arbeitspaketen gefördert werden, die das Erreichen der Projektziele gewährleisten, wie zum Beispiel:

    Projektmanagement und -durchführung inklusive Planung und Vorbereitung des Projekts, administrative Koordination und Qualitätssicherung, virtuelle Treffen, Erstellung von Kommunikationsmaterial und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung (bis zu 20% des Gesamtbudgets)

    Umsetzungsaktivitäten wie länderübergreifende Projekttreffen zur Vernetzung und zum Austausch von Best-Practice-Lösungen, Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten und die gemeinsame Erarbeitung von Projektergebnissen

    Aktivitäten und Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Verbreitung der Projektergebnisse beitragen

    Budget

    Antragsteller können je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen aus drei möglichen festen Pauschalbeträgen wählen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Diese stellen den Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt dar.

    Laufzeit

    Es können Projekte mit einer Dauer von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten beantragt werden. Die Projektlaufzeit muss bereits bei der Beantragung festgelegt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb des EU-Förderzeitraums und ausschließlich kostenneutral möglich.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Cooperation Partnerships zielen auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten ab. Darüber hinaus können auch sogenannte nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer als Projektpartner, jedoch nicht als Antragsteller,  an Cooperation Partnerships beteiligt sein. Dabei gilt als Voraussetzung, dass ihre Teilnahme einen deutlich sichtbaren inhaltlichen Mehrwert für ein Projekt darstellt.

    Cooperation Partnerships sind multinational und umfassen mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten. Alle am Projekt beteiligten Organisationen müssen bei der Beantragung angegeben werden. Es gibt keine maximale Anzahl an Partnern.  Weitere assoziierte Partnerorganisationen können in Projekten eingebunden werden, erhalten jedoch keine Fördermittel.

  • Allianzen für Innovationen: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Lot 2) - jährliche Ausschreibung, Frist 2024: 07. März 2024, 17 Uhr

    Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Lot 2) Externer Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: Externer Link07.12.2023 14:00 – 16:30 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der
    europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren und alle relevanten Interessenträger dazu anzuregen, konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen
    gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den ökologischen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische
    Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen
    haben. Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa benannt wurden (siehe Förderkriterien).
    Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen
    Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit
    die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben
    für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern. Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der
    Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5)
    sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen.
    An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Vorschläge, die die folgenden industriellen Ökosysteme betreffen, haben Vorrang, wenn keine entsprechenden Blaupausen bestehen oder wenn die bestehenden Blaupausen bis Ende 2023 auslaufen:
    1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Frachtverkehr usw.
    2. Textilien: Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw.
    3. Erneuerbare Energie: Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas usw.
    4. Elektronik: Produktion von Elektronik usw.
    5. Einzelhandel: Einzelhandel; Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw.
    6. Baugewerbe: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; usw.
    7. Raumfahrt/Verteidigung: Produktion von Luftfahrzeugen; Produktion von Raumfahrzeugen und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und Technologien usw.
    8. CO2-arme energieintensive Industrien: Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.

    Vorschläge, die die folgenden industriellen Ökosysteme betreffen, haben keine Priorität, da die entsprechenden Blaupause-Allianzen bereits laufen:
    9. Tourismus: Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw.
    10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; Veterinärwesen usw.
    11. Kreativ-/Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; usw.
    12. Digitales: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen usw.
    13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw.
    14. Gesundheit: Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege usw.

    Die Allianzen müssen für ihren Vorschlag das jeweilige industrielle Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht.Für jedes industrielle Ökosystem kann nur ein einziger Vorschlag für eine Förderung ausgewählt werden. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause ist, oder ein Ökosystem betreffen, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause- Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte unterscheiden.

    Die folgenden Aktivitäten müssen durchgeführt werden:
    Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung

    • Begründung einer tragfähigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kompetenzen zwischen wichtigen Interessenvertretern der Industrie, darunter die Sozialpartner, Anbietern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Zudem soll das Projekt die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang der
      Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem fördern.
    • Kontinuierliche Erfassung von Daten über Kompetenzen: Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Prognose des künftigen Kompetenzbedarfs sowie (jährliche) Überwachung der Fortschritte und der Entwicklung von Kompetenznachfrage und -angebot auf der
      Grundlage glaubwürdiger vorausschauender Szenarien, unter Nutzung des EU-Kompetenzpanoramas und gegebenenfalls der Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und der bestehenden Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten
    • Bestandsaufnahme der in der Branche/im Ökosystem (von der Industrie, öffentlichen und privaten Akteuren) angebotenen Unterstützung für Weiterbildung und Umschulung und Bestimmung derjenigen dieser Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten
    • Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen, wozu auch die Festlegung von Prioritäten für Aktionen gehört, die die Zielsetzungen der Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und der Personen fördern, die eine Erwerbstätigkeit in der Branche aufnehmen könnten (z. B. Nichterwerbspersonen). Die Strategie sollte Einzelheiten dazu enthalten, auf welche Weise sich wichtige Trends wie beispielsweise globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem auf die Arbeitsplätze und den Kompetenzbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitrahmen beschreiben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen digitaler und grundlegender Schlüsseltechnologien richten. Sie
      sollte Berufsprofile und damit zusammenhängende Kompetenzen aufzeigen, die sich in der Branche herausbilden dürften (d. h. völlig neu sein werden), und entsprechend definieren. Zudem sollte sie die wichtigsten industriellen Akteure und Interessenträger benennen, die in die Umsetzung der Strategie eingebunden werden sollten. Diese Strategie sollte das erste der zentralen Arbeitsergebnisse bilden, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte
      Leistungen benennen sowie konkrete vorrangige Aktionen zu Möglichkeiten der Abstimmung von Nachfrage und Angebot von Kompetenzen enthalten. Die Strategie sollte als Ausgangspunkt für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts dienen.
    • sofern dies relevant ist, Sicherstellung der Verfügbarkeit der Projektergebnisse in einem offenen Datenformat, sodass sie in das EU-Kompetenzpanorama und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) eingespeist werden können
    • Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder-und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data

    Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme

    Innerhalb des ersten Jahres der Aktivität (reaktive Maßnahme)

    Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus der COVID-19-Pandemie und dem digitalen und ökologischen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen):

    • Nutzung der Berufsprofile der Klassifizierung ESCO, sofern vorhanden, und bestehender Kompetenzrahmen
    • Konzeption von Programmen der beruflichen Weiterbildung für die Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften durch innovatives integriertes und arbeitsbasiertes Lernen
    • Gewährleistung einer hohen Qualität des Inhalts und der Bereitstellung der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden im Einklang mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung)
    • Sicherstellung einer raschen Übernahme und Nutzung der Ausbildungsprogramme durch Einbindung der wichtigsten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems, der Zentren der beruflichen Exzellenz, der Regionen, die Strategien für intelligente Spezialisierung umsetzen, der europäischen Clusterpartnerschaften und der vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
      benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), die in demselben industriellen Ökosystem aktiv sind


    Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme)

    Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen:

    • Ausgehend vom ermittelten Kompetenzbedarf für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem und Konzeption neuer modularer Berufsbildungslehrpläne und damit verbundener Qualifikationen für die Erstausbildung (umfassende Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) und von Programmen der beruflichen Weiterbildung zur Höherqualifizierung oder
      Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (mit Modulen, die sich am neu entstehenden Qualifikationsbedarf orientieren)
    • Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sollen sich aus Lernergebniseinheiten im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. den nationalen Qualifikationsrahmen und auf Grundlage von ESCO zusammensetzen; die Lehrpläne sollten berufsspezifische Kompetenzen sowie Schlüsselkompetenzen vermitteln, die insbesondere Querschnittskompetenzen und MINKT-Fächer abdecken
    • Einbeziehung von Phasen des arbeitsbasierten Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen, wobei nach Möglichkeit transnationale Lernerfahrungen integriert werden
    • Einsatz des Qualitätsmanagements bei den neuen Ausbildungsinhalten, entweder mittels Anwendung der Qualitätssicherungsgrundsätze von EQAVET und ESG oder mittels Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG im Einklang stehen sollten
    • Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen, einschließlich transnationaler gemeinsamer Programme (die europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beinhalten), die von mehr als einem Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung durchgeführt werden, und dadurch Erleichterung der grenzüberschreitenden Zertifizierung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen als Beitrag zu einer verstärkten
      Lernmobilität und beruflichen Mobilität in der Branche

    Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme

    • Entwicklung von Methoden für die Umsetzung der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernkonzepte, einschließlich Angeboten für arbeitsbasiertes Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. integriertes Lernen, Simulatoren, Augmented Reality), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und freier Lehr- und Lernmaterialien (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs)
    • Entwicklung von Aktionen zur Erleichterung der generationsübergreifenden Weitergabe beruflicher Kenntnisse
    • Beschreibung der Möglichkeiten für die Erfassung sämtlicher Formen des Lernens – unter Einschluss des arbeitsbasierten Lernens – in Bewertungsmethoden und -verfahren sowie Erleichterung der Validierung von vor der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen
    • Aufbauend auf bestehenden und auf neuen, während der Erfassung von Daten über Kompetenzen geknüpften Beziehungen mit den Akteuren, die Qualifikationen nachfragen, Kontaktaufnahme mit Anbietern von Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa private und öffentliche Arbeitgeber und Arbeitsverwaltungen, im Hinblick auf eine potenzielle Absolventenvermittlung
    • Bestimmung angemessener Maßnahmen zur Verfolgung des weiteren Weges von Lernenden nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Zweck der Übermittlung von „Rückmeldungsschleifen“. Diese Nachverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können auf Auskünften von Unternehmen, Lernenden bzw. Arbeitnehmern sowie öffentlichen Informationsquellen und Auskünften von Interessenträgern am Arbeitsmarkt aufbauen.
    • Vorschlagen geeigneter Maßnahmen für die formelle Anerkennung neuer oder angepasster Lehrpläne und Qualifikationen für die Berufsbildung und die Hochschulbildung in den Ländern, in denen Partner ansässig sind, und im erfassten industriellen Ökosystem

    Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss

    • Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wichtigen Interessenvertretern der Industrie und (nationalen oder regionalen) Behörden auf der geeigneten Ebene zu erstellen, um Partnerschaften zwischen mehreren Interessenträgern im Rahmen des Kompetenzpakts für die Umschulung und Höherqualifizierung von Arbeitskräften zu
      erleichtern/zu stärken. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein.
    • Der Plan muss eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie auf nationaler/regionaler Ebene gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Behörden erfolgen soll.
    • Der Plan muss erkennen lassen, wie die Arbeitsergebnisse des Projekts, insbesondere die Daten über Kompetenzen, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, wozu auch eine Vorausschau auf die künftigen Finanzierungsquellen gehört.
    • Der Plan muss Angaben dazu enthalten, wie Kompetenzstrategien durch Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) 2021–2027, darunter Europäische Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie durch private Investitionen und nationale/regionale Finanzierungsquellen unterstützt werden können. Dabei sollten Strategien für intelligente Spezialisierung,
      europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz und die vom EIT benannten Innovationsgemeinschaften berücksichtigt werden.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    An Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen mindestens zwölf Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein. Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

    Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf:

    4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre) – für jedes industrielle Ökosystem kann nur ein einziger Vorschlag für eine Förderung ausgewählt werden. Bei gleicher Qualität wird ein Vorschlag, der sich auf ein Ökosystem bezieht, das nicht von einer laufenden Allianz im Rahmen der Blaupause abgedeckt wird, als relevanter als ein Vorschlag, der einen Teil eines Ökosystems betrifft, in dem bereits eine Blaupause läuft, bewertet.

  • Allianzen für Innovationen: Allianzen für Bildung und Unternehmen (Lot 1) - jährliche Ausschreibung, Frist 2024: 07. März 2024, 17 Uhr

    Allianzen für Innovationen: Allianzen für Bildung und Unternehmen (Lot 1)Externer Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD: Externer Link07.12.2023 14:00 – 16:30 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer,
    disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt. Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen
    Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und
    Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen.

    Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden:

    • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen
    • Förderung der Kompetenzentwicklung in den Deep-Tech-Bereichen Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien
    •  Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa
    • Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung)
    • Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)
    • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑ nachfrage)
    • Erleichterung des Wissensflusses und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft
    • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten

    Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) muss in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen enthalten sein:


    Förderung von Innovation

    • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, an den Lernenden orientierte und problemorientierte Unterrichts- und Lernkonzepte, Nutzung innovativer Technologien, vermehrte Nutzung von Microcredentials)
    • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen
    • Entwicklung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Unterstützung des Erwerbs von Kompetenzen, die in den Deep-Tech-Bereichen benötigt werden
    • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln; das könnte beispielsweise über eine breite Palette von Dienstleistungen erreicht werden, angefangen bei der Vermittlung von Kompetenzen und Schulungen zu den Bereichen Finanzen, Unternehmertum und Management bis hin zur Bereitstellung von Büroräumen und der
      Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen
    • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und
      Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten
    • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Hochschullehrkräften und Praktikern)

    Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten

    • Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lerninstrumente, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Querschnittskompetenzen in Hochschulbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen konzipiert wurden und darauf abzielen, Beschäftigungsfähigkeit und Kreativität zu fördern und neue Berufswege zu erschließen
    • gegebenenfalls Einführung von Eigeninitiative und Unternehmergeist in den verschiedenen Fachgebieten, Lehrplänen, Kursen usw., um Studierenden, Forschern, Personal und Pädagogen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, damit sie Eigeninitiative und Unternehmergeist entwickeln und in der Lage sind, verschiedene Herausforderungen in der Ausbildung sowie in ihrem Berufs- und Privatleben zu bewältigen
    • Erschließung neuer Lernmöglichkeiten durch die praktische Erfahrung und Anwendung der Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenzen und Fähigkeiten, die zur Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte oder Prototypen und zur Gründung von Start-up- und Spin-off-Unternehmen führen können
    • Einführung stärker „auf die Studierenden ausgerichteter Ansätze“, bei denen die Studierenden ihre eigenen maßgeschneiderten Bildungswege gestalten

    Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung

    • Aufbau inklusiver und vernetzter Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens und Verbesserung der Mobilität für Lernende und Arbeitskräfte
    • Berufsausbildung und fachbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan integriert sind und uneingeschränkt anerkannt und angerechnet werden; Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten; Analyse von Forschungsdaten Gegebenenfalls könnten die Projekte
      mit der Europäischen Ausbildungsallianz verknüpft werden.

    Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit

    • Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen an den Bedarf des Arbeitsmarktes (Angebotsseite) Anpassung des Hochschulbildungs- und Berufsbildungsangebots an den Kompetenzbedarf durch Konzeption und Umsetzung transnationaler branchenweiter Lehrpläne, die das arbeitsbasierte Lernen einbeziehen
    • Ermittlung der Kompetenzen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Gesundheit) zu bewältigen und die Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene zu fördern, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten
      Spezialisierung in Regionen zu leisten
    • Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage sowohl im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit als auch auf die Erfordernisse des Marktes

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Antragsberechtigt ist jede öffentliche oder private Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Das Konsortium einer Allianz für Bildung und Unternehmen besteht aus mindestens acht Partnereinrichtungen (die mindestens vier verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten). Darunter müssen mindestens drei Partner aus der Wirtschaft und mindestens drei Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen sein. In jedem Antrag soll mindestens je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) vertreten sein.

    Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf:

    • 1 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre)
    • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 3 Jahre)

     

  • Teacher Academies, Frist: 06. Juni 2024, 17:00 Uhr

    Teacher AcademiesExterner Link

    Die Teacher Academies (Lehrkräfteakademien) sind Europäische Partnerschaften im Bereich der Lehrerausbildung und -weiterbildung. Die europäische und internationale Perspektive der Lehrerbildung soll gestärkt werden und der Lehrerberuf an Attraktivität gewinnen.

    Dabei kommt der Mobilität des Lehrpersonals eine wichtige Rolle zu, ferner den Möglichkeiten der beruflichen (Weiter-)entwicklung durch entsprechende Weiterbildungsangebote für Lehrende. Die Teacher Academies sind mit der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 nun zum zweiten Mal ausgeschrieben. Damit treibt die Europäische Kommission die Entwicklung des Europäischen Bildungsraums weiter voran.

    Was wird gefördert?

    Die Teacher Academies bringen die Anbieter der Lehrerausbildung und -weiterbildung mit anderen relevanten Akteuren wie Ministerien und Lehrerverbänden zusammen, um neue Strategien zu erproben und Programme für berufsbezogenes Lernen zu entwickeln, die effektiv, zugänglich und auf andere Bereiche übertragbar sind. Die Kooperationen bieten dem Lehrpersonal dabei auch Kurse, Module und andere Lernmöglichkeiten bezüglich aktueller Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Inklusion. Außerdem wird die Mobilität von Lehrerbildung gefördert und eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen den Anbietern der Lehrerausbildung und -weiterbildung sowie weiteren Akteuren angestrebt.

    Budget

    Die Fördersumme beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Projekt.

    Zeitraum/Vertragsdauer

    Drei Jahre

    Welche Länder können teilnehmen?

    Es können Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Erasmus+Programm assoziierten Drittländern (aktuell: Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei) teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung, die den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen stellt, muss aus einem der oben genannten Länder kommen.

    Das Konsortium einer Teacher Academy besteht aus mindestens drei Partnereinrichtungen, die mindestens drei verschiedene EU-Mitgliedstaaten / assoziierte Drittländer vertreten (wovon mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU sein müssen). Darunter müssen mindestens zwei staatlich anerkannte Anbieter von Lehrergrundausbildung aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten / mit dem Programm assoziierten Drittländern sein sowie mindestens ein staatlich anerkannter Anbieter von Lehrerweiterbildung. Weiterhin wird mindestens eine Schule, die Referendariate anbietet, als Voll- oder assoziierter Partner benötigt.

    Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

    Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Die Anträge werden zunächst von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragstellende, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachtern qualitativ bewertet. Die Förderentscheidung wird – auf Basis der Expertenbewertung – von der Europäischen Kommission getroffen.

    Die vier Auswahlkriterien:

    • Relevanz des Projekts
    • Qualität der Projektkonzeption und -durchführung
    • Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen
    • Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit

    Wie sehen die Antragsdokumente aus?

    Die Antragsdokumente sind im Funding & Tender Opportunities Portal (FTOP)Externer Link veröffentlicht.

     

     

  • Zukunftsorientierte Projekte, jährliche Ausschreibung, nächste Frist: März 2024

    Zukunftsorientierte ProjekteExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Zukunftsorientierte Projekte zielen auf die Entwicklung und Ermittlung innovativer (politischer) Ansätze ab, die das Potenzial haben, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsorientierte Ideen, die auf EU-politische Schwerpunktsetzungen reagieren.

    Mit den Zukunftsorientierten Projekten sollen Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden.

    Nach dem Bottom-Up-Ansatz sollen die groß angelegten Projekte eine systemische Wirkung auf europäischer Ebene erzielen, eine Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen gewährleisten und die politische Agenda der allgemeinen und beruflichen Bildung vorantreiben.

    Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die entweder:

    1. die Innovation in Bezug auf Umfang, zukunftsorientierte Methoden und Praktiken fördern und/oder
    2. einen Innovationstransfer (länder-, sektor- oder zielgruppenübergreifend) gewährleisten und so auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen

     WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Zukunftsorientierte Projekte richten sich an alle Fachbereiche. Geförderte Projekte können somit unterschiedlicher Art sein. Auf unseren Seiten im Bereich Beispiele aus der PraxisExterner Link finden Sie Zusammenfassungen einiger geförderter Projekte. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results PlatformExterner Link eine Auflistung mit Kurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.

    Förderfähige Themenbereiche

    Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ist in drei Lose unterteilt, die sich an unterschiedliche Bildungsbereiche bzw. -sektoren richten. Mindestens eine der aufgelisteten thematischen Prioritäten muss Gegenstand eines Projektantrages sein.

    Los 1|Verschiedene Bildungsbereiche

    • Förderung einer hochwertigen und integrativen digitalen Bildung im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung
    • Unterstützung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Anpassung an den grünen Wandel

    Los 2|Berufsbildungssektor

    • Unterstützung des Kompetenzpakts
    • Strukturen und Mechanismen für angewandte Forschung in der Berufsbildung
    • Grüne Kompetenzen im Berufsbildungssektor

    Los 3| Sektor der Erwachsenenbildung

    • Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene

    Budget

    Die Förderlinie folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlags des Antragstellenden bestimmt. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des Kostenvoranschlags begrenzt.

    Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:

    Für Los 1| Bereichsübergreifende Prioritäten: 800 000 EUR

    Für Los 2| Berufliche Aus- und Weiterbildung: 700 000 EUR

    Für Los 3| Erwachsenenbildung: 1 000 000 EUR

    Laufzeit

    Projekte, die unter Los 1 gefördert werden, sind für einen Zeitraum von 24 bis 48 Monaten vorgesehen.

    Projekte der Lose 2 und 3 dauern 24 Monate.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Institutionen aus den folgenden Ländern können ein Projektkonsortium bilden:

    • die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    • Island, Liechtenstein, Norwegen
    • Türkei, Nordmazedonien, Serbien

    Alle Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern1 stattfinden. Das Projektkonsortium muss aus mindestens drei Organisationen aus drei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (davon mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten) bestehen. Zudem bestehen weitere losspezifische Kriterien, die Sie dem Erasmus+ ProgrammleitfadenExterner Link sowie der Webseite der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) entnehmen können

  • Jean-Monnet-Aktionen Teacher Trainings - jährliche Ausschreibung, nächste Frist voraussichtlich Februar 2025

    Jean-Monnet-Aktionen Teacher TrainingsExterner Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 15.12.2023 14:30 – 17:00 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Im Rahmen des Erasmus+ Programms 2021-2027 bieten die Jean Monnet-Aktionen neue Fördermöglichkeiten für Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrerbildende Hochschulen und Einrichtungen für Lehrerweiterbildung in Bezug auf die europäische Dimension des Schulunterrichts und insbesondere für den Europaunterricht.

    Ziel ist es, ein besseres Verständnis der EU und seiner Institutionen in Schulen und Berufsschulen zu unterstützen (ISCED 1 - 4).

     WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Im Rahmen der "Teacher Trainings" entwickeln lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerweiterbildung Bildungsangebote zu EU-Themen für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU-Themen zu etablieren.

    Im Rahmen der Jean Monnet-Teacher Trainings können u.a. Materialien entwickelt werden, die Inhalte und Lehrmethoden für Lehrkräfte der verschiedenen Unterrichtsstufen, mit unterschiedlichem Hintergrund und Erfahrungen bereitstellen oder Angebote entwickelt werden, die Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, bei ihren Lehrkräften Wissen über die EU aufzubauen. Die angebotenen Aktivitäten sollten die Lehrkräfte dazu befähigen, einen EU-Blickwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren.
    Eine Beschreibung der Aktionen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEAExterner Link). Die Dokumentation des Launch-Event der EU-Kommission "Jean Monnet Teacher Trainings" finden Sie hierExterner Link. In der vergangenen Programmgeneration wurden bereits Jean Monnet-Projekte im Bereich "Learning EU@school" gefördert. Projektbeschreibungen und -ergebnisse finden Sie auf der Erasmus+ Project Result PlatformExterner Link (bitte nach "Erasmus+/Jean Monnet projects" filtern)

    Budget

    Teacher Trainings: Max. 300 000 Euro

    Zeitraum/Vertragsdauer

    Drei Jahre

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern. Teacher Trainings können Anbieter der Lehrergrund- und Weiterbildung beantragen. Der Antrag wird ohne Konsortium durch die einzelne Einrichtung gestellt. 

  • Jean Monnet-Politische Debatte - jährliche Ausschreibung, nächste Frist voraussichtlich Februar 2025

    Jean Monnet-Politische DebatteExterner Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 15.12.2023 14:30 – 17:00 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Diese Aktion fördert einerseits Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung (zwei pro Jahr) und andererseits Netzwerke in weiteren Bildungsbereichen, die Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrerbildende Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zusammenbringen.

    Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung

    Zwei groß angelegte Thematische Netzwerke werden jedes Jahr jeweils zu EU-internen Fragen und zu außenpolitischen Fragen gefördert, die sich mit einer spezifischen Priorität befassen. Im Aufruf 2022 soll sich das Netzwerk zu EU-internen Fragen dem Thema "Zukunft Europas" widmen; Das Netzwerk zu außenpolitischen Fragen soll das Thema "Europa in der Welt" adressieren.

    Ziel ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.

    Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

    Die Netzwerke bringen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie Anbieter der Lehrergrund- und /oder -weiterbildung zusammen, um bewährte Praktiken auszutauschen, Erfahrungen zu Inhalten und Methoden auszutauschen und Wissen über europäische Themen zu vermitteln. Die Netzwerke sollten sich vor allem darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln.

     

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung

    Es werden ein Netzwerk zu internen EU-Themen: "Zukunft Europas" und ein Netzwerk zu außenpolitischen Themen - "Europa in der Welt" gefördert. Zu den Aktivitäten gehören die Sammlung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten, Studien, Artikeln sowie den Austausch zu Verfahren und guter Praxis. Ziel ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.

    Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

    Diese bringen Schulen, Berufsbildungsanbieter sowie Anbieter der Lehrerausbildung und -weiterbildung zusammen, um den Austausch guter Praxis, Lehrmethoden zu curricularen und außercurricularen Aktivitäten, Co-Teaching für die Lehre von EU-bezogenen Themen zu fördern. Lehrende können kurze Mobilitäten absolvieren, um CoTeaching/ Co-Tutoring-Aktivitäten mit ihren Partnern durchzuführen. Die Förderung von ca. 6 Netzwerken in diesem Bereich ist für den Aufruf 2022 geplant.

    Welche Projekte können gefördert werden?

    Eine Beschreibung der Aktionen finden Sie im Erasmus+ ProgrammleitfadenExterner Link. In der Erasmus+ Project Results PlattformExterner Link finden Sie die bisher geförderten Jean Monnet-Netzwerke im Hochschulbereich. Dort können Sie z.B. erfahren, welche Hochschulen in Deutschland bereits beteiligt waren, welche Themen adressiert wurden, Projektbeschreibungen lesen, etc.

    Budget

    • Netzwerk zu internen EU-Themen: max. 1 Mio Euro
    • Netzwerk zu außenpolitischen Themen: max. 1,2 Mio Euro
    • Netzwerke in anderen Bereichen der Bildung und Ausbildung: max. 300.000 Euro

    Zeitraum/Vertragsdauer

    Drei Jahre

     

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung

    Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern oder aus Erasmus+ Partnerländern können einen Antrag stellen.

    • Netzwerk zu internen EU-Themen: Das Konsortium besteht aus mindestens 12 Hochschulen aus 7 verschiedenen Erasmus+ Programmländern.
    • Netzwerk zu außenpolitischen Themen: Das Konsortium besteht aus mindestens 12 Hochschulen, darunter mindestens 6 aus Erasmus+ Partnerländern, die über die EU-externen Finanzinstrumente gefördert werden.

    Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

    Schulen, Berufsbildungsanbieter und/oder Anbieter der Lehrergrund- und -weiterbildung aus Erasmus+ Programmländern können einen Antrag stellen. Das Konsortium besteht aus mindestens 6 Einrichtungen aus mindestens 3 Erasmus+ Programmländern, darunter mindestens 4 Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED-Stufen 1 bis 4) und maximal 2 Hochschulen, die in der Lehrergrund- und/oder -weiterbildung tätig sind.

  • Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich - jährliche Ausschreibung, nächste Frist voraussichtlich Februar 2025

    Kapazitätsaufbauprojekte im HochschulbereichExterner Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 12.12.2024 14:00 – 16:45 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung von Hochschulen und Hochschulsystemen in nicht am Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand durch gemeinsame Projekte in folgenden Bereichen:

    • Modernisierung der Hochschulverwaltung und des Managements
    • Förderung von Innovation und Stärkung der Verbindung der Hochschulen mit der Gesellschaft
    • Qualität und Relevanz der Bildung
    • Inklusion
    • Strukturreformen

     

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Die Förderlinie unterteilt sich in drei Projektstränge.

    Strang 1: Diese Projekte fördern Kooperationsprojekte mit weniger erfahrenen Hochschulen und Newcomern aus Drittstaaten mit dem Ziel

    • das Hochschulmanagement und die -verwaltung zu verbessern
    • die Qualität und Relevanz der Lehre zu sichern und
    • den Zugang zur Hochschulbildung für Personen mit geringeren Möglichkeiten zu erhöhen

    Strang 2: Diese größer angelegten Projekte fördern durch peer learning und den Austausch von Erfahrung und Guter Praxis

    • Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen sowie
    • Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Katalysatoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden

    Strang 3: In Strukturreformprojekten werden die Entwicklung von kohärenten und nachhaltigen Hochschulsystemen in Drittländern unterstützt durch

    • Politikdialog und Austausch zwischen maßgeblichen nationalen Behörden (u.a. Beteiligung von Bildungsministerien)
    • Einführung von Instrumenten zur Qualitätssicherung, Akkreditierung, Anerkennung etc.
    • Internationalisierung

    Budget

    Strang 1: 200.000-400.000 Euro

    Strang 2: 400.000-800.000 Euro

    Strang 3: 800.000-1 Mio. Euro

    Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Ausstattungskosten (nur für Hochschulen aus nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern), Untervertragskosten sowie andere anfallende Kosten (z.B. für Verbreitung, Druck oder Übersetzung).

    Zeitraum/Vertragsdauer

    Strang 1: zwei oder drei Jahre

    Strang 2: zwei oder drei Jahre

    Strang 3: drei oder vier Jahre

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Mitgliedstaaten und dem Erasmus+ Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Länder in den Regionen 1-11, mit Ausnahme der Hocheinkommensländer in den Regionen 5, 7 und 8 (siehe ProgrammleitfadenExterner Link, Abschnitt "förderfähige Länder" ).

    Hochschulen aus diesen Ländern können sowohl als Koordinator als auch als Partner teilnehmen.

    Regionale Besonderheiten der Konsortiumsstruktur:

    • Weißrussland: Institutionen aus Weißrussland können nicht an den Kapazitätsaufbauprojekten teilnehmen.
    • Westlicher Balkan (Region 1): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
    • Russland: Ein Projektantrag mit Russland braucht mindestens die Teilnahme eines weiteren nicht mit dem Programm assoziierten Drittlandes. Hochschulen aus Russland können nicht als Koordinator agieren.
    • Lateinamerika (Region 10) und Karibik (Region 11): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich
    • Syrien: Institutionen können nicht an Projekten in Strand 3 teilnehmen. Hochschulen können nicht als Koordinator agieren.

    Bestimmte Hochschulen und Organisationen in Drittländern unterliegen EU-SanktionenExterner Link und dürfen keine Fördermittel erhalten. Sollten Sie eine Kooperation mit einer der dort aufgelisteten Hochschulen und/oder Organisationen planen, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit der NA DAAD.

    Strukturreformprojekte (Strang 3): Die (Bildungs-)Ministerien der beteiligten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer müssen an den Strukturprojekten als Partner beteiligt sein.

    Prioritäten

    Für die beiden Projektstränge 1 + 2 werden regionale Prioritäten definiert. Antragstellende Einrichtungen müssen im Antrag darstellen, welche Prioritäten das geplante Projekt adressiert. Die geltenden Prioritäten werden im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP)Externer Link veröffentlicht.

  • Erasmus Mundus - Erasmus Mundus Design Measures - jährliche Ausschreibung, nächste Frist voraussichtlich Februar 2025

    Erasmus Mundus Design MeasuresExterner Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 18.12.2022 14:30 – 17:30 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Diese Förderlinie dient der Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zur Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Die Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs in Europa (und darüber hinaus), um sich im zweiten Schritt gegebenenfalls auf eine Erasmus Mundus Joint Master Förderung zu bewerben.  

    Dies soll insbesondere unterrepräsentierte EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Drittländer und Institutionen aus diesen Ländern ermutigen, an der Förderlinie Erasmus Mundus teilzunehmen. Auch sollen neue thematische Fachbereiche angesprochen werden.

    Eine anschließende Antragstellung unter Erasmus Mundus Joint Master ist nicht zwingend.

    Budget: Pauschale von 55.000 Euro

    Zeitraum/Vertragsdauer: 15 Monate

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Drittländer teilnehmen. Die antragstellende Hochschule kann aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem sowie nicht assoziiertem Drittland kommen. Weitere Institutionen aus allen vorgenannten Ländern können beteiligt werden.

  • Erasmus Mundus - Erasmus Mundus Joint Master - jährliche Ausschreibung, nächste Frist voraussichtlich Februar 2025

    Erasmus Mundus Joint MasterExterner Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 18.12.2022 14:30 – 17:30 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Transnationale Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende, die mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Die Durchführung eines gemeinsamen internationalen Masterstudiengangs in einem Hochschulkonsortium aus mindestens drei Hochschulen. Davon müssen mindestens zwei Hochschulen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stammen. Weitere akademische und nicht-akademische Partner aus EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierten und nicht assoziierten Drittländern können involviert werden.

    Das Konsortium vergibt Vollstipendien an exzellente Studierende aus der ganzen Welt.

    Die Studierenden absolvieren Studienaufenthalte an mindestens zwei Hochschulen des Konsortiums, davon mindestens einen Studienabschnitt an einer Hochschule aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland.

    Der Studiengang schließt mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss ab.

    Budget:

    Das Budget setzt sich aus drei Kostenkategorien zusammen:

    Verwaltungskostenpauschale - errechnet sich durch eine monatliche Pauschale von 750 Euro pro Stipendiaten/in und pro Selbstzahler, die am Masterkurs teilnehmen. Insgesamt max. 1,8 Mio. Euro pro Projekt für 100 Studierende.

    Stipendien (vormals installation costs, travel costs und subsistence cost) - 1.400 Euro pro Stipendiat/in pro Monat. Insgesamt max. 2,02 Mio. Euro pro Projekt für 60 Studierende.

    Zusätzlich 30 Stipendien (Aufruf 2022) für Studierende aus bestimmten Partnerländern. Insgesamt max. 1,5 Mio. Euro pro Projekt.

    Special needs - Stückkosten zwischen 3.000 bis 60.000 Euro pro Stipendiat/in. Insgesamt max. 120.000 Euro pro Projekt.

    Zeitraum/Vertragsdauer

    Das Konsortium erhält einen Vertrag über 6 Jahre für die Durchführung von mindestens 4 Durchgängen des Masterkurses.

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht assoziierte Drittländer teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung kann aus einem der vorgenannten Länder kommen.

  • Jean Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung - jährliche Ausschreibung, nächste Frist voraussichtlich Februar 2025

    Jean Monnet-Aktionen im Bereich der HochschulbildungExterner Link

    Online Informationsveranstaltung der NA DAAD:Externer Link 15.12.2023 14:30 – 17:00 Uhr

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Die Aktionen fördern die Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien an Hochschulen weltweit. Unter EU-Studien ist das Studium Europas in seiner Gesamtheit mit besonderem Schwerpunkt auf der EU-Dimension, sowohl aus interner als auch aus globaler Perspektive zu verstehen.

    Die Aktionen stehen allen Fachrichtungen offen, solange ein EU-Blickwinkel untersucht wird.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Module: kurze Lehrprogramme von mindestens 40 Stunden pro Studienjahr auf dem Gebiet der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschule angeboten werden. Sie können sich auf allgemeine, spezifische oder multidisziplinäre Aspekte von EU-bezogenen Thematiken konzentrieren und können daher von mehreren Dozenten und Dozentinnen angeboten werden. Auch Sommerkurse oder Intensivkurse sind möglich.

    Lehrstühle: für Professoren und Professorinnen mit Spezialisierung auf Studien zur Europäische Union. Im Rahmen des Jean-Monnet-Lehrstuhls müssen mindestens 90 Lehrstunden pro Studienjahr durch den Jean Monnet chair holder selber unterrichtet werden. Er/sie kann auch ein Team haben, das die Aktivitäten des Lehrstuhls unterstützt und erweitert, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher Lehrstunden.

    Centers of Excellence: Forschungs- und Wissenszentren zu EU-Themen, die Fachwissen und die Kompetenzen hochrangiger Experten bündeln, mit dem Ziel, Synergien zwischen verschiedenen Disziplinen und Ressourcen in europäischen Studien zu entwickeln und gemeinsame transnationale Aktivitäten zu schaffen.

    Budget

    Module: Max. 30.000 Euro

    Lehrstühle: Max. 50.000 Euro

    Exzellenzzentren: Max. 100.000 Euro

    Zeitraum/Vertragsdauer

    Drei Jahre

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Hochschulen weltweit können einen Antrag stellen. Der Antrag wird nicht im Konsortium, sondern von einer einzelnen Hochschule gestellt.

Weitere Förderformate

  • BMBF: Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinam. & Karibik, Fristen verschieden je nach Aufruf

    Lateinamerika.PotenziALExterner Link

    Förderziel

    Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Innovation spielt für die Bewältigung der großen ökologischen, technologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit eine wesentliche Rolle. Seien es der Klimawandel, die Bedrohung der Artenvielfalt, gesellschaftliche Umbrüche oder die digitale Transformation − exzellente Forschungsergebnisse und innovative Lösungen entstehen häufig durch Kooperationen weit über die Landesgrenzen hinaus. Deutschland profitiert von der Zusammenarbeit, wenn sie zur Stärkung der deutschen Wissenschaftslandschaft beiträgt oder es ermöglicht, Marktpotenziale für die Wirtschaft zu erschließen.

    Die Bedeutung der Region Lateinamerika und Karibik1 für die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Viele Staaten der Region verfügen über leistungsfähige Wissenschaftssysteme mit international konkurrenzfähigen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die eine große Bandbreite an relevanten Forschungsthemen abdecken. Die Zusammenarbeit mit diesen Ländern schafft Synergien und kann so zum Entstehen neuen Wissens und innovativer Lösungen beitragen.

    Das gilt besonders in Themenfeldern, die für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen maßgeblich sind. Die einzigartigen Ökosysteme Lateinamerikas haben zentrale Bedeutung für die Artenvielfalt und das globale Klima. Sie stellen zugleich wertvolle Ressourcen für die Produktion biogener Rohstoffe, medizinischer Wirkstoffe der Zukunft, neuer Materialien, erneuerbarer Energien und grünen Wasserstoffs bereit. Darüber hinaus ist die Region ein natürliches Laboratorium für die Geowissenschaften und verfügt über strategisch wichtige und weltweit nachgefragte Rohstoffe. Einige dynamisch wachsende Städte der Region haben bei der Transformation zu innovativen und nachhaltigen urbanen Zentren eine Vorreiterrolle und sind somit hervorragende Partner in der Forschung. Die Potenziale in diesen und weiteren Forschungsfeldern sind enorm.

    Mehrere Staaten in Lateinamerika sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verflechtungen zu Deutschland und ihrer Leistungsfähigkeit auch für die Zusammenarbeit in Innovationsthemen relevant, beispielsweise im Bereich Digitalisierung und Industrie 4.0. Für deutsche Unternehmen ist Lateinamerika mit seinen rund 600 Millionen Einwohnern ein wichtiger Zukunftsmarkt. Die verstärkte Kooperation kann dazu beitragen, Absatzmärkte von morgen und neue Partner in globalisierten Wertschöpfungsketten zu erschließen.

    Lateinamerika empfiehlt sich auch deshalb als strategische Partnerregion, weil es auf eine lange Tradition der Zusammenarbeit mit Europa zurückblickt und überwiegend die Werte westlicher Demokratien teilt. Das schafft die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit, von der alle Seiten gleichermaßen profitieren. Mit den strategischen Ansätzen von "Lateinamerika.PotenziAL"2 und dieser Rahmenbekanntmachung strebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Intensivierung dieser Partnerschaft an.

    Ziel dieses Maßnahmenpakets ist es, neue Kooperationsbeziehungen mit Lateinamerika zu etablieren sowie bestehende Kooperationen zu festigen und im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit weiterzuentwickeln. Auf diese Weise sollen Lösungen für globale Herausforderungen erarbeitet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig gestärkt und die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in Lateinamerika erhöht werden. Damit leistet die Rahmenbekanntmachung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.

    Zuwendungszweck

    Um die in Nummer 1.1 beschriebenen Ziele zu erreichen, adressiert diese Rahmenbekanntmachung ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Sie sind fünf verschiedenen Modulen zuzuordnen, die mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt werden:
    •    Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung, die dazu dienen, neue Kooperationen aufzubauen (Modul 1);
    •    Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität, um bestehende Kooperationen in der Zusammenarbeit zu intensivieren und zu festigen (Modul 2);
    •    Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsvorhaben mit oder ohne Beteiligung der Wirtschaft (Modul 3);
    •    Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 4);
    •    Maßnahmen zum Aufbau oder der Erweiterung von Partnerstrukturen, die sich langfristig selbst tragen und zum Nukleus einer nachhaltigen Kooperation werden (Modul 5).

    Von den Vorhaben wird erwartet, dass sie das konkrete Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit dem jeweiligen Zielland bzw. den Zielländern aufzeigen.

    Gegenstand der Förderung

    Der Gegenstand der Förderung ist abhängig vom Modul, das vom jeweiligen Förderaufruf adressiert wird. Eine Antragstellung kann nur auf der Grundlage der spezifischen Förderaufrufe erfolgen. Diese werden zu verschiedenen Zeitpunkten unter www.bmbf.de/lateinamerikaExterner Link veröffentlicht.

    Antragstellende müssen sowohl die allgemeinen Bedingungen für die Förderung, so wie in der Rahmenbekanntmachung dargestellt, sowie die jeweiligen, spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Förderaufrufs berücksichtigen.

    Die Rahmenbekanntmachung sieht die Veröffentlichung von spezifischen Förderaufrufen vor, die auf eines oder mehrere der folgenden Module Bezug nehmen.

    Modul 1: Internationale Sondierung und Vernetzung

    Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Vorhaben zur Eruierung von Kooperationspotenzialen, Vorbereitung neuer Partnerschaften oder konkreter Kooperationsvorhaben sowie zur Erschließung neuer Kooperationsfelder in bestehenden Partnerschaften.

    Modul 2: Projektbezogene Mobilität

    Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls die internationale Mobilität von Forschenden ebenso wie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Projekte. Die Förderung erfolgt zusätzlich zu einem oder mehreren anderweitig finanzierten Forschungsvorhaben und soll dazu beitragen, dass Forschungsprojekte oder -aktivitäten in Deutschland und im jeweiligen Partnerland in Lateinamerika synchronisiert werden, um eine gemeinsame Arbeit an Forschungsthemen zu ermöglichen und gegebenenfalls gemeinsame Anschlussvorhaben vorzubereiten.

    Modul 3: Internationale Forschungs- und Innovationsprojekte

    Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Forschungs- und Innovationsvorhaben (Einzel- oder Verbundvorhaben), die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, in Deutschland und lateinamerikanischen Partnerländern vertiefen.

    Bei Förderaufrufen, in denen der Schwerpunkt auf Innovation liegt, soll die Förderung unter Einbeziehung von Unternehmen, insbesondere KMU, den Weg für neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen und/oder soziale Innovationen ebenen, und die geförderten Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen.

    Modul 4: Nachhaltige Internationalisierung von Forschungsgruppen

    Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Forschungsvorhaben unter der Leitung von deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Einzel- oder Verbundvorhaben), die exzellente Forschungsgruppen in bzw. mit Lateinamerika aufbauen und/oder im Rahmen der gemeinsamen Forschungstätigkeit unterstützen und wissenschaftliche Ergebnisse zum beidseitigen Nutzen produzieren.

    Modul 5: Aufbau oder Erweiterung von Partnerstrukturen

    Gefördert wird im Rahmen dieses Moduls der Aufbau oder die Erweiterung nachhaltiger, institutionalisierter und sichtbarer länderübergreifender Institutspartnerschaften, Strukturen und Netzwerke im Partnerland (Einzel- und Verbundvorhaben), die geeignet sind, internationale Kompetenz zu bündeln und internationale Spitzenkräfte für die gemeinsame Forschung zu gewinnen. Die Partnerstrukturen sollen auf langfristigen Strategien fußen und so angelegt sein, dass sie auch nach Auslaufen der Förderung Bestand haben.

  • BMBF: Förderung von langfristigen Partnerstrukturen für Forschung und Innovation in Lateinamerika, Frist: 29.02.2024

    BMBF: Förderung von langfristigen Partnerstrukturen für Forschung und Innovation in LateinamerikaExterner Link


    Förderung
    • Aufbau nachhaltiger und fester bilateraler Partnerstrukturen mit Spitzenforschungseinrichtungen im lateinamerikanischen Partnerland, z.B. gemeinsame Forschungsgruppen, Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen o.ä. aber auch institutionalisierte Netzwerke im Partnerland


    Themenschwerpunkte
    • Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft
    • Biodiversität
    • Klimaschutz / Klimaanpassung


    Art und Umfang der Förderung
    • Aufbauphase bis zu drei Jahren + Konsolidierungsphase von bis zu zwei Jahren
    • Personalmittel in Deutschland und/oder in Lateinamerika, Reisemittel i.d.R. nur für die deutschen Projektteilnehmenden, Veranstaltungen und Workshops sowie weitere Sachmittel
    • Bis zu 750.000 EUR, eine Eigenbeteiligung des lateinamerikanischen Partners ist anzustreben

  • African-German Scientific Exchange in the Field of Neurosciences Proposals 31.08.2024 (single-stage) - Note: In order to initiate networking and participation in the call, researchers are required to submit posters in English by 29 February 2024

    African-German Scientific Exchange in the Field of NeurosciencesExterner Link

    Proposals 31.08.2024 (single-stage) - Note: In order to initiate networking and participation in the call, researchers are required to submit posters in English by 29 February 2024.

    In English

    Funding

    • Scientific exchange of researchers from all African countries and Germany by means of networking (posters), funding (travel, workshops), and a joint conference „Forum Connect and Exchange“.

    Scope

    • All research questions that are primarily concerned with neurosciences

    • Research questions concerning neglected tropical infectious diseases in humans and animals as well as their social and behavioural aspects are excluded from the initiative.

    Type and Extent of Funding

    • Funding for a period of up to 12 months

    • Workshops, travels and guest visits, according to the guidelines of the DFG programme „Initiation of International Collaborations“

  • VolkswagenStiftung: Zirkularität mit recycelten und biogenen Stoffen, Anträge bis 01.03.2024 (einstufig)

    VolkswagenStiftung: Zirkularität mit recycelten und biogenen StoffenExterner Link

    Anträge bis 01.03.2024 (einstufig)

    Förderung

    (Internationale) Kooperationsprojekte von zwei bis drei Forschenden mit Praxispartnern

    • Federführung in den Natur- u. Ingenieurswissenschaften, ggf. Partner in den Sozialwissenschaften

    Themenschwerpunkte

    • Bio-inspiriertes Materialdesign für nachhaltige Rohstoffe

    • Mikrobielle und molekulare Stoffumwandlung von Rezyklaten und biobasierten Rohstoffen

    • Wertschöpfung aus Abfallströmen mit komplexer Zusammensetzung oder hoher Umweltbelastung

    • Funktionales Produktdesign mit idealer Eignung für Wiederverwendung und Recycling oder für die Verwendung von Rezyklaten

    Art und Umfang der Förderung

    • Projektlaufzeit von bis zu vier Jahren

    • Max. 1,3 Mio. EUR für Personal-, Sach-, Reise- u. Publikationskosten, Geräte, zzgl. 10% Overhead

  • ANR-DFG-Förderprogramm für deutsch-französische Forschungsprojekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften, Anträge 06.03.2024 (einstufig)

    ANR-DFG-Förderprogramm für deutsch-französische Forschungsprojekte in den Geistes- und SozialwissenschaftenExterner Link

    Anträge 06.03.2024 (einstufig)

    Förderung

    • Deutsch-Französische Kooperationsprojekte in der geistes- und sozialwissenschaftlichen Foschung

    Themenschwerpunkte

    • Themenoffen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der intensiven bilateralen Zusammenarbeit und dem spezifischen wissenschaftlichen Mehrwert, der durch die Zusammenführung national geprägter Wissen-schaftstraditionen in geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsfeldern erzielt werden kann.

    Art und Umfang der Förderung

    • Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren

    • Projektbezogene Ausgaben (Personal, Reisen, Verbrauchsmittel etc.)

  • Bewerbungsaufruf PROCOPE-MOBILITÄT 2024: Mobilitätsstipendien nach Frankreich, Stichtag: 10.03.2024

    Bewerbungsaufruf PROCOPE-MOBILITÄT 2024: Mobilitätsstipendien nach FrankreichExterner Link

    Stichtag: 10.03.2024

    Die Abteilung für Wissenschaft und Technologie der Französischen Botschaft in Deutschland möchte die deutsch-französische Zusammenarbeit durch die Förderung der Mobilität nach Frankreich stärken. Zur Bewerbung aufgerufen sind Promovierende, Postdocs und Nachwuchsforschende, die in einem in Deutschland ansässigen Labor bzw. Forschungsinstitut tätig sind.

  • BMBF: Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA, Skizzen 07.03.2024 (zweistufig)

    BMBF: Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USAExterner Link

    Skizzen 07.03.2024 (zweistufig)

    Förderung

    • Bilaterale, kooperative Forschungsprojekte deutscher und US-amerikanischer Teams

    • Projekte zur gemeinsamen Nutzung von Daten und anderen Ressourcen

    Art und Umfang der Förderung

    • Projektlaufzeit von drei bis fünf Jahren

    • 100% der projektbezogenen Ausgaben zzgl. 20% Projektpauschale (für Hochschulen)

  • BMBF: Bidirektionalen Interaktionen zwischen Gehirn und Körper (ERA-NET NEURON), Pre-Proposals 08.03.2024 (dreistufig)

    BMBF: Bidirektionalen Interaktionen zwischen Gehirn und Körper (ERA-NET NEURON)Externer Link

    Pre-Proposals 08.03.2024 (dreistufig)

    Förderung

    • Multi- und translationale Grundlagenforschung sowie klinische Forschungsansätze zur Entwicklung neuer Verfahren und Strategien in der klinischen Anwendung

    Drei bis sechs Forschungsgruppen pro Verbund aus mind. drei verschiedenen beteiligten Ländern

    Themenschwerpunkte

    • Ätiologie, Pathogenese, Krankheitsverlauf, Therapie und Prävention von neurologischen u. psychischen Erkrankungen, die mit bidirektionalen Wechselwirkungen zwischen Gehirn u. Körper zusammenhängen

    • Prävention, Diagnose, Therapie und/oder Rehabilitation neurologischer u. psychischer Erkrankungen

    Art und Umfang der Förderung

    • Projektlaufzeit von i.d.R drei Jahren

    • 100% der projektbezogenen Ausgaben zzgl. 20% Projektpauschale (für Hochschulen)

    Hinweis: Die DFG bietet in diesem Call ebenfalls eine Förderung an.

  • ERA-NET NEURON: Joint Transnational Call for Proposals for Multinational and Translational Research Projects on Bidirectional Brain-Body Interactions, Pre-proposals 08.03.2024 (two-stage)

    ERA-NET NEURON: Joint Transnational Call for Proposals for Multinational and Translational Research Projects on Bidirectional Brain-Body InteractionsExterner Link

    Pre-proposals 08.03.2024 (two-stage)

    Funding

    Transnational research projects (min. three partners from three different countries) on bi-directional brain-body-interactions.

    Scope

    • Fundamental research on the role of the bidirectional brain-body interaction on the pathogenesis and/or aetiology of neurological and psychiatric diseases

    • Pre-clinical and clinical research to develop new strategies for prevention, diagnosis, therapy and reha-bilitation procedures for diseases in which alterations in brain-body communication constitute a rele-vant process of the pathology

    Type and Extent of Funding

    • Funding for a period of three years

    • Project related costs (personnel, travel, consumables etc.), approximately up to 400.000 EUR

    Hinweis: Das BMBF bietet in diesem Call ebenfalls eine Förderung an (s. oben).

  • Deutsch-israelische Wassertechnologie-Kooperation – Call for Proposals 2023 Stichtag: 13.03.2024

    Deutsch-israelische Wassertechnologie-Kooperation – Call for Proposals 2023Externer Link

    Stichtag: 13.03.2024

    Das BMBF und das israelische Wissenschaftsministerium (MOST) rufen wieder Forschende aus beiden Ländern auf, Anträge für bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Wassertechnologie einzureichen. Für den kommenden Stichtag werden Anträge in den Themenfeldern Biotechnologie für die Wasseraufbereitung sowie Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft gesucht.

  • BMBF: Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau, Ukraine), Skizzen 13.03.2024 (zweistufig)

    BMBF: Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau, Ukraine)Externer Link

    FörderungExterner Link

    Skizzen 13.03.2024 (zweistufig)

    Weitere Fristen 25.09.2024

    • Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme u. weiterer europäischer Forschungsinitiativen

    • Die Förderung bezieht sich auf Projekte, durch die neue Kontakte hergestellt, bestehende Netzwerke ausgebaut oder neue Netzwerke initiiert werden. Es sollen auch neue Partnerschaften aufgebaut oder konkrete Kooperationsvorhaben vorbereitet sowie neue thematische Kooperationsfelder im Rahmen bereits existierender Partnerschaften eruiert werden.

    Themenschwerpunkte

    • Ziel des Förderaufrufs ist es, die Forschungspartner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte in den europäischen Forschungsraum (ERA) besser einzubinden.

    Art und Umfang der Zuwendung

    • Projektlaufzeit von i.d.R. 24 bis 36 Monaten

    • Pro Vorhaben max. 40.000 EUR für projektbezogene Ausgaben

  • BMBF: Förderung bilateraler projektbezogener Mobilität mit der Republik Moldau – ProMoMo, Skizzen 18.03.2024 (zweistufig)

    BMBF: Förderung bilateraler projektbezogener Mobilität mit der Republik Moldau – ProMoMoExterner Link

    Skizzen 18.03.2024 (zweistufig)

    Förderung

    • Unterstützung bilateraler Mobilität von Forschenden sowie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Einzel- oder Verbundprojekte zw. Deutschland und Moldau

    Themenschwerpunkte

    • Gesundheits- und medizinische Forschung

    • Materialwissenschaft

    • Umwelt- u. Klimawandelforschung, insbes. in Bezug auf Agrarwirtschaft, Land- u. Wassermanagement

    • Ressourceneffiziente und saubere Produktionstechnologien, insbesondere zu den Themen Abfall, Plastik, Umweltverschmutzung

    • Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften

    Projektlaufzeit von drei bis vier Jahren

    • Projektzeitraum von i.d.R. 12-24 Monaten

    • Max. 40.000 EUR für Reise- und Aufenthaltskosten sowie ggf. Workshops

  • Förderung trinationaler Projekte in den Quantentechnologien mit Frankreich und den Niederlanden Stichtag: 20.03.2024

    Förderung trinationaler Projekte in den Quantentechnologien mit Frankreich und den NiederlandenExterner Link

    Stichtag: 20.03.2024

    Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das BMBF gemeinsam mit Frankreich und den Niederlanden Projekte in den Quantentechnologien, die in den drei beteiligten Ländern umgesetzt werden.

  • BMBF: Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam, Skizzen: 22.03.2024 (zweistufig)

    BMBF: Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und ForschungExterner Link

    Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam, Bundesanzeiger vom 22.12.2023Externer Link

    Skizzen: 22.03.2024 (zweistufig)

    Gegenstand der Förderung

    Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie FuE-Projekte als deutsch-vietnamesische Verbundvorhaben, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck die nachfolgenden Naturgefahren adressieren: Überschwemmungen (z. B. durch starke und anhaltende Regenfälle), extreme Dürren, Stürme und Sturmfluten. Hierzu sind eines oder mehrere der nachfolgenden Themen mit einem oder mehreren der zugehörigen Forschungsbedarfe zu bearbeiten:

    Thema 1: Digitale Technologien in Risikokommunikation und Risikomanagement

    Forschungsbedarfe: • Digitale Zwillinge, Künstliche Intelligenz (KI) bzw. Explainable Artificial Intelligence (XAI) im Risikomanagement •Simulation kaskadierender oder sich gegenseitig verstärkender Gefahren bei extremen Naturereignissen •Detektion extremer Naturgefahren sowie Analyse von Naturgefahr-Szenarien und deren potenzieller Schäden •(Weiter-)Entwicklung von Entscheidungsunterstützungssystemen •            Bedarfsgerechte und die kulturelle Diversität berücksichtigende Information und Kommunikation von Risiken, Anpassungstrategien und Handlungsempfehlungen mit strukturierter Wirkungsanalyse des gewählten Ansatzes, z. B. in Form sog. Serious Games • Untersuchung der Eignung neuer und nachhaltig zugänglicher Datenquellen, z. B. aus sozialen Medien und öffentlich zugänglichen Straßenkarten bzw. Entwicklung neuer Datenakquisitionsmethoden für die KI-basierte übertragbare Risikovorhersage, Notfallkommunikation und Politikberatung •Entwicklung kollaborativ robuster Methoden zur Verarbeitung von Daten für den Einsatz im Risikomanagement, z. B. durch neuronale Netze oder örtlich getrenntes Lernen (sog. Federated Learning) der KI mittels Trainingsdaten aus Deutschland und Vietnam, ohne dabei sensible Daten zu teilen

    Thema 2: Resilienz durch Risikomanagement: •Forschungsbedarfe: •Frühwarn-, Vorsorge- und Monitoringsysteme im Risikomanagement •           Harmonisierung von Nutzungsinteressen/-konflikten z. B. zwischen Siedlung, Verkehr, Naturraum, Wirtschaft, Tourismus durch nachhaltige Stadt-Umland-Raumentwicklung, Adaption an Veränderungen, langfristige Systemtransformationen • Entwicklung komplett neuer Lösungsstrategien zur Erhöhung der Resilienz bei verschiedenen Naturgefahren, die in dieser Form in Deutschland und Vietnam bisher noch nicht existieren

  • VolkswagenStiftung: Mobilität und Globale Gesundheit, Skizzen 25.03.2024 (zweistufig)

    VolkswagenStiftung: Mobilität und Globale GesundheitExterner Link

    Skizzen 25.03.2024 (zweistufig)

    Förderung

    • Internationale Verbundprojekte (2-4 Partner:innen, davon mind. zwei Partner:innen aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen), die multiperspektivische Forschung zu Wechselwirkungen zwischen Mobilität und Gesundheit betreiben

    • Phase 1: Pilotprojekte

    • Phase 2: Mehrjährige Forschungsvorhaben

    Themenschwerpunkte

    • Forschung zu gesundheitsrelevanten Fragen rund um menschliche Mobilität (u. a. Migration, Flucht, Gesundheitstourismus oder (i)legale Arbeit), zu deren Aus- und Rückwirkungen sowie zu vielfältigen Aspekten der Mobilität von Bevölkerungsgruppen

    • Projekte, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wie Ideen und Konzepte zum Thema Global Health geographische Grenzen überschreiten und Gesellschaften beeinflussen (können).

    • Forschung zur Mobilität von Tieren und Gütern, zu deren Einfluss auf die Verbreitung von Zoonosen und vektorübertragene Krankheiten sowie zu deren Auswirkungen auf menschliche Populationen

    Art und Umfang der Förderung

    • Phase 1: Laufzeit von bis zu sieben Monaten, 50.000 EUR zur Vorbereitung eines Antrags für Phase 2

    • Phase 2: Laufzeit von drei bis fünf Jahren, 500.000-1.500.000 EUR pro Projekt

  • Trilaterale Forschungskonferenzen „Villa Vigoni“ 2025-2027 - Deutschland, Frankreich und Italien, Anträge bis 14.04.2024

    Trilaterale Forschungskonferenzen „Villa Vigoni“ 2025-2027 - Deutschland, Frankreich und ItalienExterner Link

    Anträge bis 14.04.2024

    (einstufig)

    Förderung

    • Austausch und Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftler:innen aus Deutschland, Frankreich und Italien

    • Beteiligung von Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase

    • Beteiligung von Gästen in begrenztem Umfang (maximal drei pro Treffen), die nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen müssen

    Themenschwerpunkte

    • Alle Fächer der Geistes- und Sozialwissenschaften

    • Trilaterale Forschungskonferenz: Serie von drei Veranstaltungen im Jahresrhythmus in der Villa Vigoni

    • Teilnehmende: 12-16 Wissenschaftler:innen aus den drei beteiligten Ländern

    • Die Gruppe bleibt während aller Treffen gleich

    Art und Umfang der Förderung

    • Fahrtkosten, Aufenthaltskosten in der Villa Vigoni

  • BMBF: Förderung von internationalen Projekten zwischen Südostasien und Europa zum Thema „Kreislaufwirtschaft“ (Southeast Asia- Europe Joint Funding Scheme), Skizzen 15.04.2024 (zweistufig)

    BMBF: Förderung von internationalen Projekten zwischen Südostasien und Europa zum Thema „Kreislaufwirtschaft“ (Southeast Asia- Europe Joint Funding Scheme)Externer Link

    Skizzen 15.04.2024. (zweistufig)

    Förderung

    • Multilaterale Forschungsverbünde mit hoher Praxisrelevanz: Mind. drei Partnern aus drei verschiedenen Ländern aus Europa und Südostasien (s. Liste in der Bekanntmachung)

    • Interdisziplinäre Ansätze mit Berücksichtigung der Geistes- und Sozialwissenschaften sind ausdrücklich erwünscht

    Themenschwerpunkte u.a.

    • Bio-Kreislaufwirtschaft

    • Digitale Anwendungen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft

    • Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen, grünem Wasserstoff oder Methan aus Abfällen

    • Verbesserte Kreislaufwirtschaft im Schiffbau durch Recycling, Wiederverwendung und Reparatur

    Art und Umfang der Förderung

    • Projektlaufzeit von i.d.R. drei Jahren

    • Max. 100.000 EUR je Vorhaben für die deutsche Seite zzgl. 20% Projektpauschale (für Hochschulen)

  • BMWK: ZIM - 10. Ausschreibung Deutschland - Südkorea Skizzen, 25.04.2024. (einstufig)

    BMWK: ZIM - 10. Ausschreibung Deutschland - SüdkoreaExterner Link

    Skizzen 25.04.2024. (einstufig)

    Förderung

    Deutsch-koreanische FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen

    • Mind. je ein deutsches und ein koreanisches KMU sind am Projekt beteiligt

    Themenschwerpunkte

    • Alle Technologie- und Anwendungsbereiche

    Art und Umfang der Förderung

    • Projektlaufzeit von i.d.R. drei Jahren

    • 100% der projektbezogenen Ausgaben

  • BMBF: Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien, Fristen: 15.05.2024, 15.11.2024, 15.05.2025, 15.11.2025, 15.05.2026, 15.11.2026 (zweistufig)

    BMBF: Quantum International – Internationale Kooperationen in den QuantentechnologienExterner Link

    Förderung:
    • Anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte unter Einbindung der gewerblichen Wirt-schaft in den Quantentechnologien (Modul A)
    • Maßnahmen zur gezielten Kooperation zwischen unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungssyste-men mit starkem Anwendungsbezug (Modul B)
    • Jeweils ein Partner aus Deutschland mit Partnern aus einem oder zwei weiteren Ländern


    Themenschwerpunkte
    • Modul A: Technologie weiterentwickeln durch internationale Kooperationen
    • Modul B: Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden, z.B. internationale Studiengänge, Schulung potentieller Anwender:innen, gezielte Austauschprogramme zwischen Industrie und Hochschulen etc.


    Art und Umfang der Förderung
    • Laufzeit von max. drei Jahren
    • 100% der projektbezogenen Ausgaben zzgl. 20% Projektpauschale (für Hochschulen)
    • Internationale Projektpartner müssen über eigene Fördermittel in Höhe von mind. 100.000 EUR verfügen

  • Deutsch-Israelische Projektkooperation (DIP) – German-Israeli Project Cooperation, Proposals 01.04.2024 (single-stage)

    Deutsch-Israelische Projektkooperation (DIP) – German-Israeli Project CooperationExterner Link

    Proposals 01.04.2024 (single-stage)

     Funding

    • Collaborative, integrated German-Israeli research projects

    Scope

    • All fields of science

    Type and Extent of Funding

    • Funding for a period of five years

    • Project related costs (personnel, travel, consumables etc.)

    • The total budget of up to 1.655.000 EUR for the Israeli and the German partners

    Note: Proposals must be submitted by an Israeli institution. Eligible for the submission of proposals are eight Israeli institutions (see call website). Each of these institutions is entitled to submit two proposals. In order to carry out pre-proposals, it is recommended to get in touch with collaboration partners at one of the eligible institutions as soon as possible.

     

  • Japan Society for the Promotion of Science (JSPS): Postdoctoral Fellowship standard, Frist: Antragstellung laufend möglich

    Japan Society for the Promotion of Science (JSPS): Postdoctoral Fellowship standardExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    Dieses Programm soll dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten ausländischer Forscher*innen voranzutreiben und gleichzeitig Wissenschaft und Internationalisierung in Japan zu fördern. 

    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    Gemeinsame Forschung, Diskussionen und Meinungsaustausch mit Forschenden in Japan

    WER WIRD GEFÖRDERT?

    Hochqualifizierte Wissenschaftler*innen aus Deutschland, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben Ihre Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren abgeschlossen (Stichtag: 1. April des entsprechenden Finanzjahres) und können spätestens zum Stipendienbeginn eine Kopie Ihrer Promotionsurkunde vorlegen.
    • Sie haben bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Weitergehende Informationen dazu finden Sie in den Programminformationen der entsprechenden Programmlinie (Short-TermExterner Link oder StandardExterner Link).
    • Bitte beachten Sie, dass Sie als japanische*r Staatsbürger*in nicht antragsberechtigt sind. Dies gilt auch, wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und eine davon die japanische ist. Zudem sind Sie nicht antragsberechtigt, wenn Sie über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Japan verfügen.
    • Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse. Japanischkenntnisse sind nicht grundsätzlich erforderlich. Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen sowie Mediziner*innen müssen jedoch über gute Japanischkenntnisse verfügen, falls dies für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich ist.
    • Wir setzen voraus, dass Sie sich an die Regeln guter wissenschaftlicher PraxisExterner Link (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik halten.
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena: Impulse – conferences, Frist: Anträge jederzeit möglich

    Friedrich-Schiller-Universität Jena: Impulse – conferences


    Förderung
    • Erhöhung der Sichtbarkeit und wissenschaftlichen Qualifizierung von Promovierenden und Postdocs der Friedrich-Schiller-Universität Jena


    Themenschwerpunkte
    • Themenoffen


    Art und Umfang der Förderung
    • Bis zu 1.000 EUR zur Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen mit eigenem Fachbeitrag

  • NSF-DFG Lead Agency Opportunity on Collaborative Research on Climate Change (NSF-DFG GEO), Germany-USA, Proposals at any time (single-stage)

    NSF-DFG Lead Agency Opportunity on Collaborative Research on Climate Change (NSF-DFG GEO)Externer Link


    Funding
    • Binational German-US-research projects on climate change


    Scope
    • Proposals must focus on research on climate change and provide a clear rationale for the need for a US-German collaboration.
    Type and Extent of Funding
    • Funding for a period of up to three years
    • Project related costs (personnel, travel, consumables etc.)


    Note: All proposals submitted to this opportunity must be preceded by an Expression of Interest (EOI), sent to the NSF at least 60 calendar days prior to the date the applicants intend to submit a proposal.

  • NSF-DFG Funding Opportunity for Collaborations in Physics (NSF-DFG PHYS) - Germany-USA, Proposals at any time (single-stage)

    NSF-DFG Funding Opportunity for Collaborations in Physics (NSF-DFG PHYS)Externer Link
    FundingExterner Link


    • Binational German-US-research projects on physic with a clear need for a US-German collaboration


    Scope
    • Atomic, Molecular and Optical Physics
    • Elementary Particle Physics
    • Gravitational Physics
    • Nuclear Physics
    • Particle Astrophysics and Cosmology
    • Physics of the Information Frontier
    • Physics of Living Systems
    • Plasma Physics
    • Quantum Information Science


    Type and Extent of Funding
    • Funding for a period of up to three years
    • Project related costs (personnel, travel, consumables etc.)

  • Henriette Herz Scouting Programm - Keine Frist, fortlaufende Antragstellung

    Frist: Es gibt keine Stichtage für die Einreichung von Anträgen. Alle Anträge werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet. Sobald ein Antrag vollständig vorliegt, wird er an unabhängige Fachgutachter weitergeleitet und nach Vorlage der schriftlichen Fachgutachten in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.

    ZIEL DES PROGRAMMS
    Aktives Gewinnungsverfahren, das erfolgreiche Wissenschaftler*innen in Deutschland in
    die Lage versetzt, stark umworbene, internationale Forschende aus dem Ausland, die sich
    bislang nicht bei der Stiftung bewerben, aktiv anzusprechen und sie zur Durchführung
    gemeinsamer Forschungsvorhaben an ihre Einrichtungen einzuladen. Mit dem Programm werden so fachlich und regional neue Kooperationspartner*innen für Deutschland gewonnen. Gleichzeitig soll der Anteil der im Humboldt-Forschungsstipendienprogramm geförderten Frauen erhöht werden.


    In zwei ProgrammlinienExterner Link können sich sowohl aufsteigende Wissenschaftler*innen, die erst
    vor kurzem eine (Junior-)Professur oder eine Gruppenleitung übernommen haben, als auch bereits etablierte und erfahrene Forschende bewerben. Jährlich werden etwa 40 Personen als "Scouts" in einem kompetitiven Peer-Review-Verfahren ausgewählt, die anschließend selbstständig Nachwuchsforschende im Ausland identifizieren und der Stiftung zur Förderung vorschlagen.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?
    Für aktualisierte Ausschreibungen und Bewerbungsformulare nutzen Sie die ausgearbeitete Förderdatenbank der Humboldt-Stiftung.Externer Link

    WER WIRD GEFÖRDERT?
    Als ausgewählter Scout haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wissenschaftstalente aus
    dem Ausland vorzuschlagen. Diese erhalten das Stipendium nach formaler Prüfung in
    einem Direktverleihungsverfahren.

    Kontakt: Susanne Golz/Dr. Mareike Rind: gawi@uni-jena.de

  • Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)

    ZIEL DES PROGRAMMS
    Die Humboldt-Stiftung fördert Wissenschaftler*innen, unabhängig von Fachrichtung und Nationalität. Damit soll der Wissenschaftsstandort Deutschland durch internationalen Forschungsaustausch gestärkt werden. Die Stiftung setzt sich für internationale Verständigung, wissenschaftlichen Fortschritt und Entwicklung ein.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?
    Für aktualisierte Ausschreibungen und Bewerbungsformulare nutzen Sie die ausgearbeitete Förderdatenbank der Humboldt-Stiftung.Externer Link

    WER WIRD GEFÖRDERT?
    Promovierte Wissenschaftler*innen mit überdurchschnittlichen Qualifikationen finden bei der AvH ein Programm für Ihr Forschungsvorhaben.

    Kontakt: Susanne Golz/Dr. Mareike Rind: gawi@uni-jena.de

  • Jena Excellence Fellowship Programme - Keine Frist, fortlaufende Nominierungen

    Jena Excellence Fellowship Programme

    Frist: Nominierungen für Wissenschaftler/innen aller Disziplinen aus dem Ausland können laufend durch das Nominierungsportal des Fellowship Programmes der Universität Jena eingereicht werden.

    ZIEL DES PROGRAMMS
    Das Programm soll die internationale Sichtbarkeit der Universität Jena und ihre Attraktivität für internationale Spitzenforscher/innen steigern. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Stärkung der Profillinien als auch der Aufbau und die Förderung neuer Forschungsfelder. Mit dem Programm können exzellente Forscher/innen aus dem Ausland von Hochschullehrer/innen der Universität Jena eingeladen werden, um den wissenschaftlichen Dialog zu fördern und zu intensivieren. Es bietet darüber hinaus jungen Postdocs sowie etablierten Wissenschaftlern/innen aus dem Ausland und Mitgliedern der Universität Jena die Möglichkeit, wissenschaftliche Projekte voranzutreiben und internationale Kooperationen zu etablieren.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?
    • Tandem-Fellowship für eine*n etablierte*n Wissenschaftler*in gemeinsam mit einer*m Postdoc
    • Klausur-Fellowship für ein Team von max. 4 Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Ländern
    • Impuls-Fellowship für eine herausragende Persönlichkeit, die öffentlichkeitswirksame
    Veranstaltungen konzipiert
    • Zukunfts-Fellowship zur Rekrutierung neuer Professor*innen
    • Freiraum-Fellowship zur Durchführung eines größeren Forschungsprojektes

    WER WIRD GEFÖRDERT?
    Das Programm steht Senior-Fellows und fortgeschrittenen Postdocs offen, die an der
    Friedrich-Schiller-Universität Jena forschen möchten.

    Alle Professor*innen der Universität Jena können mögliche Fellows nominieren.
    Es werden jährlich ca. 4 Senior-Fellowships und ca. 4 Postdoctoral-Fellowships vergeben.

    Kontakt: Dr. Mareike Rind

     

  • Förderprogramme für ukrainische Gastwissenschaftler*innen

    Für Wissenschaftler*innen aus der Ukraine haben wir eine Website erstellt. Sie finden dort eine Übersicht über Ansprechpersonen, die Beratung und Unterstützung vermitteln sowie Informationen über aktuelle Förderprogramme.

  • Fulbright Programm

    ZIEL DES PROGRAMMS
    Das Fulbright-Programm ermöglicht den Austausch zwischen den Vereinigten Staaten und mehr als 180 Ländern weltweit. Das Deutsch-Amerikanische Fulbright-Programm hat seit seiner Entstehung im Jahr 1952 mehr als 45.000 Amerikaner*innen und Deutsche gefördert. Ziel des Programms ist die Förderung von gegenseitigem Verständnis zwischen den USA und Deutschland durch akademischen und kulturellen Austausch.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?
    Das Fulbright-Programm bietet Voll-, Teil- oder Reisestipendien sowie Fortbildungsseminare.

    WER WIRD GEFÖRDERT?
    Studierende, Professor*innen, Lehrende und Fremdsprachenassistent*innen (Voll-, Teil- oder Reisestipendien)

    Hochschuladministrator*innen und Landeskundler*innen (Fortbildungsseminare)

    Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.fulbright.de/Externer Link

  • Humboldt-Stiftung/Carl-Zeiss-Stiftung: Carl-Zeiss-Humboldt-Forschungspreis, Frist: Nominierungen sind jederzeit möglich

    Carl-Zeiss-Humboldt-ForschungspreisExterner Link

    ZIEL DES PROGRAMMS

    • Förderung der Diversität - bei der Geschlechterverteilung, aber auch bei Aspekten wie etwa sozialer oder regionaler Herkunft in den MINT-Fächern
    • Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland durch überregionale Kooperationen


    WAS WIRD GEFÖRDERT?

    • Durchführung selbst gewählter Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkolleg*innen 
    • Mittel zur weiteren Finanzierung der Zusammenarbeit der Preisträger*innen mit Fachkolleg*innen in Deutschland etwa für die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, für Kinderbetreuung, wissenschaftliche Geräte sowie für die Einbeziehung von wissenschaftlichem Nachwuchs in die Kooperation.


    WER WIRD GEFÖRDERT?
    Spitzenforscher*innen aus dem Ausland, die eine Kooperation mit Fachkolleg*innen in den Förderländern der Carl-Zeiss-Stiftung Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen anstreben

     

    Kontakt: Servicezentrum Forschung und Transfer

    E-Mail: sft@uni-jena.de

    www.uni-jena.de/sft

  • Women Involvement in Science and Engineering Research (WISER) (Deutschland-Indien), Bewerbungen laufend möglich

    Women Involvement in Science and Engineering Research (WISER)Externer Link

    Indo-German Science & Technology Centre (IGSTC), established by the Department of Science & Technology (DST), Government of India and the Federal Ministry of Education and Research (BMBF), Government of Germany invites applications from women researchers in India/Germany to participate and collaborate in an ongoing R&D&I project without applying for fresh project grant in partnering countries.

    Women researchers are still underrepresented in Science, Technology, Engineering and Mathematics (STEM) due to varied reasons. The situation has improved to a certain extent over the last few years, but an imbalance remains. Keeping in view the above scenario, this scheme intends to build scientific capacity, retain and promote women researchers in India/Germany by utilising complementary expertise in science, technology, innovation and research partnerships.

    Overview of program:

    • Through this scheme, women researchers/entrepreneurs holding a regular position in academic/research institutions/industrial research organisations in India/Germany may apply to be a part of an ongoing R&D project of interest with acceptance from the host team.
    • The programme is open to all the areas of STEM.
    • The grant includes funding for basic project requirements.
    • The tenure will be for a period of 3 years or till completion of the project whichever is earlier and will cover one visit per year for short stay up to 1 month.

    Financial Assistance

    The grant will cover basic project assistance (including research staff*, consumables and contingency) for the awardee in the parent country and one month research stay in host country (single round-trip airfare, visa fee, medical insurance, per diem for the stay). The maximum grant for three years will be up to ₹ 39 lakhs/€ 48000.

    *Research staff is only for Indian awardee.


    Who can apply?

    Women holding regular/long-term research position in academia or research institute/industry.

  • SMALL IMMEDIATE NEED GRANTS - SING (Deutschland-Indien), Antragstellung laufend möglich

    SMALL IMMEDIATE NEED GRANTSExterner Link

    IGSTC supports 2+2 Projects involving industry, academia and research partners, Indo-German Joint Workshops and Industrial Fellowships targeted to young researchers in India to get exposure at German industrial set up in Germany. These are major programmes and grants are disbursed after due procedures and processes with a specific time frame.

    The German and Indian “Engineering, Academic & Research” (EAR) community is large and exceeds half a million in numbers. However, our existing programme lines are defined and do not offer the possibility to provide quick assistance to kick off ad-hoc opportunities. There are several other modes & initiatives which require minor funding that the EAR community could utilize to formulate and collaborate for enhancing Indo-German S&T collaboration.

    IGSTC can support such initiatives for quick turnaround decisions to address this gap. Through this initiative, support will be given for a proposal that requires modest funding and has the potential to embark on good bilateral Indo-German collaboration.
    Applications are accepted throughout the year
    Objectives

    To support seed/modest funding for proposals towards:

    • Joint initiatives/ideas that have a scope to ignite and open avenues for long term connect/technology development/new areas of collaboration.
    • Joint activity towards innovation, rapid prototyping, technology demonstration or industrial R&D.
    • Individual proposals that have a high potential of involving industrial sectors.
    • Utilizing scientific events to share intellectual thoughts/ideas that can explore avenues for bilateral cooperation.

    Who can apply?

    • Individuals or groups from industry, academic and research institutions.
    • Members/participants in any of the IGSTC programs including workshops.
    • EAR community from ongoing inter-institutional MoUs between India and Germany.
    • Personnel from the industry with specific requirements in applied research, technology development and entrepreneurship.
    • Age limit: below 55 years.

    Funding support

    Up to ₹ 9 lakhs (€ 10000) per proposal.

    Applicable categories/areas

    The specific areas/categories may include but not be limited to the following:

    • Joint patent applications.
    • To develop a working prototype based on a joint patent.
    • Seed funding for an innovative idea resulting from the networking and connect facilitated through IGSTC.
    • One time grant for initiating basic joint experiments (consumables or per diem) at partner (India/Germany) countries.
    • Support towards utilization of mega/lab facilities for experiments.
    • German and Indian visiting fellows (researchers and academicians) who need ‘additional’ support to expand on networking visits and discussions in their visiting countries.
    • Registration cost for participation in internationally reputed scientific conferences in India/Germany (Only on acceptance of paper. Poster presentation and invitation as a speaker may not be considered).
    • Activity related to technology demonstration of a product.
    • A new concept that can enhance networking or collaboration.
    • Conducting intergroup/institutional joint experiments.
    • Partial support towards organization of/participation in an event.
  • IGSTC-CONNECT Plus Programme (Deutschland-Indien), Antragstellung laufend möglich

    IGSTC-CONNECT PlusExterner Link

    Indo-German Science & Technology Centre and Alexander von Humboldt Foundation (AvH) jointly launched the IGSTC-CONNECT Plus Programme in May 2018. The Programme is aimed at boosting Indo-German networking and long term collaboration among the participants of the Indo-German Frontiers of Engineering Symposia (INDOGFOE), which is co-organised by the Department of Science and Technology (DST) and the Alexander von Humboldt Foundation.

    INDOGFOE is a series of interdisciplinary, bilateral conferences, which brings together outstanding, early career Indian and German engineers and scientists from industries, universities, and other research institutions. This creates a platform to introduce their areas of research and technical work, thereby facilitating an interdisciplinary transfer of knowledge and methodology, which may lead to the development of cooperative networks of young scientists from both countries.

    To encourage collaboration among the participants of INDOGFOE, AvH has devised a follow-up Programme CONNECT, which allocates residence allowances for working visits of participants in INDOGFOE partner countries for up to a total of 30 days per conference. In order to support working visits of successful CONNECT applicants from India and Germany, IGSTC will implement, administer and manage the IGSTC-CONNECT Plus Programme. Under this program, IGSTC will support international travel expenses for successful Indian and German CONNECT participants, thus promoting the scientific exchange and networking.

    Who can apply?

    The applicant must have participated in one of the INDOGFOE in India or in Germany and must have started a cooperation with at least one participant of the partner country. Cooperating partners must have participated in the same conference. Either the applicant or the hosting partner must be based in India or Germany at the time of application.

    Evaluation

    All IGSTC-CONNECT Plus applications from Indian and German scientists submitted to AvH along with AvH-CONNECT scheme will be exclusively and independently reviewed and evaluated by AvH according to the principles and practices of AvH-CONNECT. IGSTC will further scrutinize the AvH recommended applications before taking a final decision on travel support.

    Funding Support

    Travel expenses of successful Indian and German IGSTC-CONNECT Plus applicants are covered in accordance to the following procedure:

    • The travel expenses covered by IGSTC are economy class flight tickets, medical insurance and visa fees. Further, local journey may be covered by shortest route and preferably by public transport. 
    • For Indian applicants, IGSTC may purchase flight tickets or reimburse tickets purchased by the applicant, in accordance with the envisaged travel period (as stated in AvH-CONNECT granting note and ultimately confirmed by the applicant).
    • For German applicants, IGSTC will acquire flight tickets in accordance with the envisaged travel period (as stated in AvH-CONNECT granting note and ultimately confirmed by the applicant) and may consider the air connection suggestions by the applicant. After execution of the ticket purchase, IGSTC will provide digital flight ticket / ticket confirmation details to German applicant in due time.

    How to apply?

    Applications should be submitted directly to the Humboldt Foundation along with CONNECT applications. Successful applicants will be informed by IGSTC in writing within a period of three months.

    IGSTC will not accept and consider any applications submitted directly to IGSTC.

    For more information and application procedure contact AvH Berlin office.Externer Link