
Sie suchen nach Fördermöglichkeiten? Wir freuen uns, Ihnen Förderprogramme des DAAD und der Erasmus-Programme sowie weitere Formate für den internationalen Austausch vorstellen zu können.
Förder-Newsletter des Internationalen Büros
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Wir bieten wöchentlich zwei offene Sprechstunden an:
Jeden Dienstag von 10-11 Uhr und jeden Mittwoch von 14-15 Uhr via Zoom.
Wir beraten Sie bei der Einwerbung von Drittmitteln und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie richtigen Förderprogramms, in administrativen Angelegenheiten und geben Ihnen Feedback zu Ihrem Antrag (u.a. in Bezug auf die Begutachtungskriterien).
Blended Intensive Programs (BIPs)
Sie möchten mit europäischen Partnern einen Workshop, eine Sommer-/Winterschule oder Exkursionen durchführen oder ein Staff Event initiieren? Dann wäre ein Blended Intensive Programme (BIP) eine gute Möglichkeit, dies umzusetzen. Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar, durch die innovative Lern- und Lehrmethoden gefördert werden sollen.
Pilotphase: Die UJena kann in der momentanen Förderperiode 4 BIPs als koordinierende und aufnehmende Universität vergeben (die Gelder müssen bis zum 31. Mai 2023 verausgabt werden). D.h., sie koordiniert und organisiert das jeweilige BIP am eigenen Campus. Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.05.2024 sind weitere 4 BIPs zu vergeben.
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Allgemeine Informationen
Sie möchten mit europäischen Partnern einen Workshop, eine Sommer-/Winterschule oder Exkursionen durchführen oder ein Staff Event initiieren? Dann wäre ein Blended Intensive Programme (BIP) eine gute Möglichkeit, dies umzusetzen.
Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar, durch die innovative Lern- und Lehrmethoden gefördert werden sollen.
Im Rahmen der BIPs können Studierende und Lehrende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit einer virtueller Phase (Dauer nicht vorgegeben) teilnehmen. In einem BIP kooperieren mindestens 3 Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern.Externer Link
Pilotphase: Die UJena kann in der momentanen Förderperiode noch 3 BIPs als koordinierende und aufnehmende Universität vergeben (die Gelder müssen bis zum 31. Mai 2023 verausgabt werden). D.h., sie koordiniert und organisiert das jeweilige BIP am eigenen Campus. Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.05.2024 stehen 4 weitere BIPs zu Verfügung.
Rahmenbedingungen
Programmkoordination
Internationales Büro und Fakultäten/Institute (= Federführung in den Fakultäten/Instituten) offen für alle Fachrichtungen und alle Studienzyklen
Beteiligte Universitäten
Neben der UJena weitere Beteiligung von mind. 2 Hochschulen aus 2 weiteren ProgrammländernExterner Link (ohne GB und Schweiz)
Die Beteiligung von Hochschulen aus PartnerländernExterner Link ist zusätzlich möglich, wird jedoch nicht gefördert.
Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, d.h. es muss zwischen den Universitäten auch Inter-Institutional Agreements (IAA) geben, damit eine Förderung erfolgen kann.
Physische Mobilität
Gemeinsame physische Präsenzphase an einer der teilnehmenden Universitäten für die Dauer von 5 - 30 Tagen
Virtuelle Komponente
Vor, während oder nach der Mobilität (Dauer nicht vorgegeben), gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork; gleichzeitige Bearbeitung als Teil der Lernziele
Teilnehmende
Mindestens 15 mobile Teilnehmende von den beteiligten Hochschulen (bei weniger als 15 Teilnehmenden keine Finanzierung mit Erasmus+ OS-Mitteln)
Keine Teilnehmenden-Obergrenze, aber Begrenzung OS-Mittel auf maximal 20 Teilnehmende
Teilnehmende sind Lernende (Studierende oder Personal). Personal, das als Lehrende an einem BIP teilnimmt, zählt nicht zu der Teilnehmendenzahl.
Teilnehmende von Partneruniversitäten in Partnerländern zählen nicht zur Mindestteilnehmendenzahl.
Transparenz der Anmelde-, Auswahl- und Teilnahmekriterien: Kommunikation und Dokumentation (bei mobilen Studierenden wird eine Bewerberliste analog zu Erasmus+ Semesteraufenthalten geführt, sofern UJena-Studierende an einem BIP im Ausland teilnehmen)
Förderung Mobilität Teilnehmende
Teilnehmende aus Programmländern, die an die UJena kommen: Eine Förderung ist an der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage) zu beantragen.
Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der UJena, die im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional Agreement muss vorhanden sein) gehen möchten, wenden sich bitte an Jana Blumenstein. Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
Bitte beachten Sie, dass auch für BIPs, an denen die UJena teilnehmende und damit entsendende Universität ist, eine Antragsskizze eingereicht werden muss.
Die folgenden Förderraten gelten für Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der UJena:
Tag 1-14: 70 EUR/Tag
Tag 15-30: 50 EUR/Tag
Nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig
Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich 100 EUR einmalig erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt):
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• ggf. Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• ggf. erwerbstätige Studierende
Hochschulpersonal: Abrechnung nach Thüringer Reisekostengesetz (Städtekatalog Übernachtungspauschale, Reise 2. Klasse, Tagespauschale); Eine Zusage der Förderung erfolgt je nach Menge der zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
Credits
Mindestens 3 ECTS für Studierende, Abschluss eines Learning Agreement
BIP können auch für Personal konzipiert werden: Workload entsprechend mindestens 3 ECTS
Mögliche Konstellationen der Beteiligung an einem BIP
Die UJena kann in der momentanen Förderpersiode 4 BIPs als koordinierende und aufnehmende Universität vergeben (die Gelder müssen bis Mai 2023 verausgabt werden). D.h., sie koordiniert und organisiert das jeweilige BIP am eigenen Campus. Die anderen beteiligten Partnerhochschulen senden ihre Teilnehmenden zum BIP nach Jena. Die UJena-Studierenden sind in diesem Fall nicht mobil. Die gesendeten mobilen Teilnehmenden erhalten eine Erasmus+ Mobilitätsförderung von der Heimathochschule (= entsendende Hochschule).
Die koordinierende Hochschule kann auch entsendender Partner sein, wenn das BIP in einem anderen Programmland durchgeführt wird. In diesem Fall entsendet die koordinierende Hochschule mobile Teilnehmende. Die Mobilitäten werden als Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+ gefördert.
Vorstellbar sind 3 Konstellationen:
Konstellation 1: Die UJena ist koordinierende Universität, das BIP findet in Jena statt (UJena ist aufnehmende Einrichtung). Teilnehmende der UJena erhalten keine Förderung, da keine Mobilität stattfindet.
Konstellation 2: Die UJena koordiniert das BIP, aber Veranstaltungsort der gemeinsamen kurzen Mobilitätsphase ist eine andere Universität in einem Programmland. Die UJena ist koordinierende und entsendende Universität (kann auch ausschließlich koordinieren und niemanden entsenden). Mobile Teilnehmende der UJena können Erasmus+Mobilitätszuschüsse bekommen.
Konstellation 3: Eine Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert das BIP, die UJena nimmt als Partneruniversität daran teil und schickt mobile Studierende oder Personal zum BIP. Die Teilnehmenden der UJena erhalten einen Mobilitätszuschuss von der UJena als entsendende Universität. Es greifen die Förderbedingungen der Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bei Studierenden und/oder der Erasmus+ Personalmobilität.
Antragstellung: Jena als koordinierende Universität
Die UJena ist koordinierende Universität, das BIP findet in Jena statt (UJena ist aufnehmende Einrichtung). Teilnehmende der UJena erhalten keine Förderung, da keine Mobilität stattfindet.
Das Internationale Büro entscheidet über die Anträge. Da das Programm neu ist und bereits Fördermittel vorhanden sind, sind die Chancen auf Förderung gut (sofern das geplante BIP die Anforderungen erfüllt).
Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsskizze,pdf, 117 kb die Sie bitte per E-Mail an Anne Poser schicken.
Antragstellung: Jena als teilnehmende Universität
Eine Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert das BIP, die UJena nimmt als Partneruniversität daran teil und schickt mobile Studierende oder Personal zum BIP. Die Teilnehmenden der UJena erhalten einen Mobilitätszuschuss von der UJena als entsendende Universität. Es greifen die Förderbedingungen der Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bei Studierenden und/oder der Erasmus+ Personalmobilität (siehe Rahmenbedingungen, Förderung Mobilität Teilnehmende.
Pro BIP können bis zu 5 Studierende der UJena gefördert werden.
Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsskizzepdf, 117 kb, die Sie bitte per E-Mail an Anne Poser schicken. Die Antragsskizze muss mind. 6 Wochen vor Beginn des BIP eingereicht werden.
Förderung BIP
Für die organisatorische Unterstützung (sog. OS-Mittel) kann die koordinierende Universität (in der Regel die Universität, an der die physische Mobilität stattfindet) 400€ pro Teilnehmenden für 15 bis 20 Personen beantragen, so dass das Budget zwischen 6.000€ und 8.000€ beträgt. Das Budget kann für die folgenden Maßnahmen ausgegeben werden:
- Vorbereitung, Gestaltung, Entwicklung, Durchführung und Nachbereitung des Programms
- Durchführung von virtuellen Aktivitäten
- allgemeine Verwaltung und Koordinierung
- Erstellung von Dokumenten oder Lehrmaterial
- Anmietung von Räumen
- Anmietung von Ausrüstung
- Exkursionen
- Kommunikationsaktivitäten, Übersetzungen und Dolmetschen
- vorbereitende Besuche
- Verwaltungsaufgaben
BIPs in oder mit Beteiligung der UJena
First Coimbra Group BIP in the field of Peace and Conflict Studies
Topic: Memory Studies: Peace, Conflict and Transformationpdf, 4 mb
Koordinierende und aufnehmende Universität: University of Vilnius (Lithuania)
Teilnehmende und entsendende Universitäten: UJena und University of Granada
Wann: 20. - 31. März 2023
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Projektvorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und Kooperationsprojekte - Antragstellung ist laufend möglich
Projektvorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und KooperationsprojekteExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Die Förderung von Projektvorbereitungsreisen ist im Rahmen der in Brüssel zentral verwalteten Erasmus+ Programmlinien sowie der Cooperation Partnerships möglich. Ziel ist es, die Planung des Projekts durch die direkte Kommunikation der Projektpartner zu unterstützen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es können Anbahnungsreisen für einzelne Mitarbeiter aus deutschen Hochschulen gefördert werden. Ein Zuschuss zu den Reisekosten kann für geplante Projekte folgender Erasmus+ Programmlinien beantragt werden:
- Erasmus Mundus Joint Master Degrees
- Erasmus Mundus Design Measures
- Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich (CBHE)
- Kooperationspartnerschaften
- Allianzen für Innovation
- Lehrkräfteakademien
- Jean Monnet-Netzwerke
- Zukunftsorientierte Projekte
- Programmlinien der Leitaktion 3: Politikunterstützung
Budget/Fördersumme
Bei der Fördersumme handelt es sich um jährlich festgelegte Länderpauschalen aus Mitteln des BMBF. Die Förderung wird in Form einer einmaligen Reisepauschale ausgezahlt, deren Höhe vom Zielland abhängt. Eine Projektvorbereitungsreise kann auch in mehrere Länder durchgeführt werden. Eine Reisekostenpauschale wird nur für ein Land ausgezahlt. Hierfür wird die jeweils höchste Länderpauschale der betroffenen Länder ausgewählt.
Zeitraum/Vertragsdauer/Förderdauer
Die Dauer der Vorbereitungsreise können Sie flexibel bestimmen, da Ihnen unabhängig davon eine festgelegte Länderpauschale bewilligt wird.
Zuschüsse für Vorbereitungsreisen können nur einmal pro Projekt und pro Aufruf gewährt werden. Die Reisen können von Januar bis Mitte November stattfinden.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Das Angebot richtet sich an Hochschullehrer und deren Mitarbeiter, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe im Erasmus+ Programm einen Projektantrag einreichen wollen.
Eine Projektvorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.
Vorbereitungsreisen sind in Abhängigkeit der Erasmus+ Programmlinie in Programm- oder PartnerländerExterner Link möglich.
Mobilität mit Programm- und Partnerländern - Personalmobilität
Diese Erasmus+-Förderlinien werden zentral vom Internationalen Büro beantragt.
Mobilität zu Unterrichtszwecken
Hochschullehrende und Mitarbeiter*innen von Unternehmen haben die Möglichkeit, im Ausland zu unterrichten. Dies ist in jedem Fachbereich möglich.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Hochschulpersonal kann in der beruflichen Entwicklung gefördert werden - durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (keine Konferenzen) und durch Job Shadowing/Hospitationen/Fortbildungen an einer Partnerhochschule oder bei einer entsprechenden Einrichtung im Ausland.
Mobilität mit ProgrammländernExterner Link
Mobilität mit PartnerländernExterner Link
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt schreiben Sie bitte eine E-Mail an outgoing@uni-jena.de.
Jean Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Februar 2024
Jean Monnet-Aktionen im Bereich der HochschulbildungExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Die Aktionen fördern die Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien an Hochschulen weltweit. Unter EU-Studien ist das Studium Europas in seiner Gesamtheit mit besonderem Schwerpunkt auf der EU-Dimension, sowohl aus interner als auch aus globaler Perspektive zu verstehen.
Die Aktionen stehen allen Fachrichtungen offen, solange ein EU-Blickwinkel untersucht wird.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Module: kurze Lehrprogramme von mindestens 40 Stunden pro Studienjahr auf dem Gebiet der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschule angeboten werden. Sie können sich auf allgemeine, spezifische oder multidisziplinäre Aspekte von EU-bezogenen Thematiken konzentrieren und können daher von mehreren Dozenten und Dozentinnen angeboten werden. Auch Sommerkurse oder Intensivkurse sind möglich.
Lehrstühle: für Professoren und Professorinnen mit Spezialisierung auf Studien zur Europäische Union. Im Rahmen des Jean-Monnet-Lehrstuhls müssen mindestens 90 Lehrstunden pro Studienjahr durch den Jean Monnet chair holder selber unterrichtet werden. Er/sie kann auch ein Team haben, das die Aktivitäten des Lehrstuhls unterstützt und erweitert, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher Lehrstunden.
Centers of Excellence: Forschungs- und Wissenszentren zu EU-Themen, die Fachwissen und die Kompetenzen hochrangiger Experten bündeln, mit dem Ziel, Synergien zwischen verschiedenen Disziplinen und Ressourcen in europäischen Studien zu entwickeln und gemeinsame transnationale Aktivitäten zu schaffen.
Budget
Module: Max. 30.000 Euro
Lehrstühle: Max. 50.000 Euro
Exzellenzzentren: Max. 100.000 Euro
Zeitraum/Vertragsdauer
Drei Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Hochschulen weltweit können einen Antrag stellen. Der Antrag wird nicht im Konsortium, sondern von einer einzelnen Hochschule gestellt.
Jean-Monnet-Aktionen Teacher Trainings - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Februar 2024
Jean-Monnet-Aktionen Teacher TrainingsExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Rahmen des Erasmus+ Programms 2021-2027 bieten die Jean Monnet-Aktionen neue Fördermöglichkeiten für Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrerbildende Hochschulen und Einrichtungen für Lehrerweiterbildung in Bezug auf die europäische Dimension des Schulunterrichts und insbesondere für den Europaunterricht.
Ziel ist es, ein besseres Verständnis der EU und seiner Institutionen in Schulen und Berufsschulen zu unterstützen (ISCED 1 - 4).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Im Rahmen der "Teacher Trainings" entwickeln lehrerbildende Hochschulen oder Einrichtungen für Lehrerweiterbildung Bildungsangebote zu EU-Themen für Lehrende in Schulen und Berufsschulen und führen diese durch. Ziel ist es, neue Kompetenzen und Lehrmethoden für die Lehre zu EU-Themen zu etablieren.
Im Rahmen der Jean Monnet-Teacher Trainings können u.a. Materialien entwickelt werden, die Inhalte und Lehrmethoden für Lehrkräfte der verschiedenen Unterrichtsstufen, mit unterschiedlichem Hintergrund und Erfahrungen bereitstellen oder Angebote entwickelt werden, die Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, bei ihren Lehrkräften Wissen über die EU aufzubauen. Die angebotenen Aktivitäten sollten die Lehrkräfte dazu befähigen, einen EU-Blickwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren.
Eine Beschreibung der Aktionen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEAExterner Link). Die Dokumentation des Launch-Event der EU-Kommission "Jean Monnet Teacher Trainings" finden Sie hierExterner Link. In der vergangenen Programmgeneration wurden bereits Jean Monnet-Projekte im Bereich "Learning EU@school" gefördert. Projektbeschreibungen und -ergebnisse finden Sie auf der Erasmus+ Project Result PlatformExterner Link (bitte nach "Erasmus+/Jean Monnet projects" filtern)
Budget
Teacher Trainings: Max. 300 000 Euro
Zeitraum/Vertragsdauer
Drei Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern. Teacher Trainings können Anbieter der Lehrergrund- und Weiterbildung beantragen. Der Antrag wird ohne Konsortium durch die einzelne Einrichtung gestellt.
Jean Monnet-Politische Debatte - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Februar 2024
Jean Monnet-Politische DebatteExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Diese Aktion fördert einerseits Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung (zwei pro Jahr) und andererseits Netzwerke in weiteren Bildungsbereichen, die Schulen, Berufsbildungseinrichtungen sowie lehrerbildende Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zusammenbringen.
Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung
Zwei groß angelegte Thematische Netzwerke werden jedes Jahr jeweils zu EU-internen Fragen und zu außenpolitischen Fragen gefördert, die sich mit einer spezifischen Priorität befassen. Im Aufruf 2022 soll sich das Netzwerk zu EU-internen Fragen dem Thema "Zukunft Europas" widmen; Das Netzwerk zu außenpolitischen Fragen soll das Thema "Europa in der Welt" adressieren.
Ziel ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.
Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Die Netzwerke bringen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie Anbieter der Lehrergrund- und /oder -weiterbildung zusammen, um bewährte Praktiken auszutauschen, Erfahrungen zu Inhalten und Methoden auszutauschen und Wissen über europäische Themen zu vermitteln. Die Netzwerke sollten sich vor allem darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung
Es werden ein Netzwerk zu internen EU-Themen: "Zukunft Europas" und ein Netzwerk zu außenpolitischen Themen - "Europa in der Welt" gefördert. Zu den Aktivitäten gehören die Sammlung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten, Studien, Artikeln sowie den Austausch zu Verfahren und guter Praxis. Ziel ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.
Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Diese bringen Schulen, Berufsbildungsanbieter sowie Anbieter der Lehrerausbildung und -weiterbildung zusammen, um den Austausch guter Praxis, Lehrmethoden zu curricularen und außercurricularen Aktivitäten, Co-Teaching für die Lehre von EU-bezogenen Themen zu fördern. Lehrende können kurze Mobilitäten absolvieren, um CoTeaching/ Co-Tutoring-Aktivitäten mit ihren Partnern durchzuführen. Die Förderung von ca. 6 Netzwerken in diesem Bereich ist für den Aufruf 2022 geplant.
Welche Projekte können gefördert werden?
Eine Beschreibung der Aktionen finden Sie im Erasmus+ ProgrammleitfadenExterner Link. In der Erasmus+ Project Results PlattformExterner Link finden Sie die bisher geförderten Jean Monnet-Netzwerke im Hochschulbereich. Dort können Sie z.B. erfahren, welche Hochschulen in Deutschland bereits beteiligt waren, welche Themen adressiert wurden, Projektbeschreibungen lesen, etc.
Budget
- Netzwerk zu internen EU-Themen: max. 1 Mio Euro
- Netzwerk zu außenpolitischen Themen: max. 1,2 Mio Euro
- Netzwerke in anderen Bereichen der Bildung und Ausbildung: max. 300.000 Euro
Zeitraum/Vertragsdauer
Drei Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung
Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern oder aus Erasmus+ Partnerländern können einen Antrag stellen.
- Netzwerk zu internen EU-Themen: Das Konsortium besteht aus mindestens 12 Hochschulen aus 7 verschiedenen Erasmus+ Programmländern.
- Netzwerk zu außenpolitischen Themen: Das Konsortium besteht aus mindestens 12 Hochschulen, darunter mindestens 6 aus Erasmus+ Partnerländern, die über die EU-externen Finanzinstrumente gefördert werden.
Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Schulen, Berufsbildungsanbieter und/oder Anbieter der Lehrergrund- und -weiterbildung aus Erasmus+ Programmländern können einen Antrag stellen. Das Konsortium besteht aus mindestens 6 Einrichtungen aus mindestens 3 Erasmus+ Programmländern, darunter mindestens 4 Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED-Stufen 1 bis 4) und maximal 2 Hochschulen, die in der Lehrergrund- und/oder -weiterbildung tätig sind.
Erasmus Mundus - Erasmus Mundus Design Measures - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Februar 2024
Erasmus Mundus Design MeasuresExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Diese Förderlinie dient der Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zur Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs in Europa (und darüber hinaus), um sich im zweiten Schritt gegebenenfalls auf eine Erasmus Mundus Joint Master Förderung zu bewerben.
Dies soll insbesondere unterrepräsentierte EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Drittländer und Institutionen aus diesen Ländern ermutigen, an der Förderlinie Erasmus Mundus teilzunehmen. Auch sollen neue thematische Fachbereiche angesprochen werden.
Eine anschließende Antragstellung unter Erasmus Mundus Joint Master ist nicht zwingend.
Budget: Pauschale von 55.000 Euro
Zeitraum/Vertragsdauer: 15 Monate
WER WIRD GEFÖRDERT?
Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Drittländer teilnehmen. Die antragstellende Hochschule kann aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem sowie nicht assoziiertem Drittland kommen. Weitere Institutionen aus allen vorgenannten Ländern können beteiligt werden.
Erasmus Mundus - Erasmus Mundus Joint Master - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Februar 2024
Erasmus Mundus Joint MasterExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Transnationale Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende, die mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Durchführung eines gemeinsamen internationalen Masterstudiengangs in einem Hochschulkonsortium aus mindestens drei Hochschulen. Davon müssen mindestens zwei Hochschulen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stammen. Weitere akademische und nicht-akademische Partner aus EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierten und nicht assoziierten Drittländern können involviert werden.
Das Konsortium vergibt Vollstipendien an exzellente Studierende aus der ganzen Welt.
Die Studierenden absolvieren Studienaufenthalte an mindestens zwei Hochschulen des Konsortiums, davon mindestens einen Studienabschnitt an einer Hochschule aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland.
Der Studiengang schließt mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss ab.
Budget:
Das Budget setzt sich aus drei Kostenkategorien zusammen:
Verwaltungskostenpauschale - errechnet sich durch eine monatliche Pauschale von 750 Euro pro Stipendiaten/in und pro Selbstzahler, die am Masterkurs teilnehmen. Insgesamt max. 1,8 Mio. Euro pro Projekt für 100 Studierende.
Stipendien (vormals installation costs, travel costs und subsistence cost) - 1.400 Euro pro Stipendiat/in pro Monat. Insgesamt max. 2,02 Mio. Euro pro Projekt für 60 Studierende.
Zusätzlich 30 Stipendien (Aufruf 2022) für Studierende aus bestimmten Partnerländern. Insgesamt max. 1,5 Mio. Euro pro Projekt.
Special needs - Stückkosten zwischen 3.000 bis 60.000 Euro pro Stipendiat/in. Insgesamt max. 120.000 Euro pro Projekt.
Zeitraum/Vertragsdauer
Das Konsortium erhält einen Vertrag über 6 Jahre für die Durchführung von mindestens 4 Durchgängen des Masterkurses.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht assoziierte Drittländer teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung kann aus einem der vorgenannten Länder kommen.
Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Februar 2024
Kapazitätsaufbauprojekte im HochschulbereichExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung von Hochschulen und Hochschulsystemen in nicht am Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand durch gemeinsame Projekte in folgenden Bereichen:
- Modernisierung der Hochschulverwaltung und des Managements
- Förderung von Innovation und Stärkung der Verbindung der Hochschulen mit der Gesellschaft
- Qualität und Relevanz der Bildung
- Inklusion
- Strukturreformen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Förderlinie unterteilt sich in drei Projektstränge.
Strang 1: Diese Projekte fördern Kooperationsprojekte mit weniger erfahrenen Hochschulen und Newcomern aus Drittstaaten mit dem Ziel
- das Hochschulmanagement und die -verwaltung zu verbessern
- die Qualität und Relevanz der Lehre zu sichern und
- den Zugang zur Hochschulbildung für Personen mit geringeren Möglichkeiten zu erhöhen
Strang 2: Diese größer angelegten Projekte fördern durch peer learning und den Austausch von Erfahrung und Guter Praxis
- Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen sowie
- Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Katalysatoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden
Strang 3: In Strukturreformprojekten werden die Entwicklung von kohärenten und nachhaltigen Hochschulsystemen in Drittländern unterstützt durch
- Politikdialog und Austausch zwischen maßgeblichen nationalen Behörden (u.a. Beteiligung von Bildungsministerien)
- Einführung von Instrumenten zur Qualitätssicherung, Akkreditierung, Anerkennung etc.
- Internationalisierung
Budget
Strang 1: 200.000-400.000 Euro
Strang 2: 400.000-800.000 Euro
Strang 3: 800.000-1 Mio. Euro
Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Ausstattungskosten (nur für Hochschulen aus nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern), Untervertragskosten sowie andere anfallende Kosten (z.B. für Verbreitung, Druck oder Übersetzung).
Zeitraum/Vertragsdauer
Strang 1: zwei oder drei Jahre
Strang 2: zwei oder drei Jahre
Strang 3: drei oder vier Jahre
WER WIRD GEFÖRDERT?
Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Mitgliedstaaten und dem Erasmus+ Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Länder in den Regionen 1-11, mit Ausnahme der Hocheinkommensländer in den Regionen 5, 7 und 8 (siehe ProgrammleitfadenExterner Link, Abschnitt "förderfähige Länder" ).
Hochschulen aus diesen Ländern können sowohl als Koordinator als auch als Partner teilnehmen.
Regionale Besonderheiten der Konsortiumsstruktur:
- Weißrussland: Institutionen aus Weißrussland können nicht an den Kapazitätsaufbauprojekten teilnehmen.
- Westlicher Balkan (Region 1): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
- Russland: Ein Projektantrag mit Russland braucht mindestens die Teilnahme eines weiteren nicht mit dem Programm assoziierten Drittlandes. Hochschulen aus Russland können nicht als Koordinator agieren.
- Lateinamerika (Region 10) und Karibik (Region 11): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich
- Syrien: Institutionen können nicht an Projekten in Strand 3 teilnehmen. Hochschulen können nicht als Koordinator agieren.
Bestimmte Hochschulen und Organisationen in Drittländern unterliegen EU-SanktionenExterner Link und dürfen keine Fördermittel erhalten. Sollten Sie eine Kooperation mit einer der dort aufgelisteten Hochschulen und/oder Organisationen planen, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit der NA DAAD.
Strukturreformprojekte (Strang 3): Die (Bildungs-)Ministerien der beteiligten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer müssen an den Strukturprojekten als Partner beteiligt sein.
Prioritäten
Für die beiden Projektstränge 1 + 2 werden regionale Prioritäten definiert. Antragstellende Einrichtungen müssen im Antrag darstellen, welche Prioritäten das geplante Projekt adressiert. Die geltenden Prioritäten werden im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP)Externer Link veröffentlicht.
Zukunftsorientierte Projekte, jährliche Ausschreibung, nächste Frist: März 2024
Zukunftsorientierte ProjekteExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Zukunftsorientierte Projekte zielen auf die Entwicklung und Ermittlung innovativer (politischer) Ansätze ab, die das Potenzial haben, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsorientierte Ideen, die auf EU-politische Schwerpunktsetzungen reagieren.
Mit den Zukunftsorientierten Projekten sollen Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden.
Nach dem Bottom-Up-Ansatz sollen die groß angelegten Projekte eine systemische Wirkung auf europäischer Ebene erzielen, eine Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen gewährleisten und die politische Agenda der allgemeinen und beruflichen Bildung vorantreiben.
Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die entweder:
- die Innovation in Bezug auf Umfang, zukunftsorientierte Methoden und Praktiken fördern und/oder
- einen Innovationstransfer (länder-, sektor- oder zielgruppenübergreifend) gewährleisten und so auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Zukunftsorientierte Projekte richten sich an alle Fachbereiche. Geförderte Projekte können somit unterschiedlicher Art sein. Auf unseren Seiten im Bereich Beispiele aus der PraxisExterner Link finden Sie Zusammenfassungen einiger geförderter Projekte. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results PlatformExterner Link eine Auflistung mit Kurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.
Förderfähige Themenbereiche
Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ist in drei Lose unterteilt, die sich an unterschiedliche Bildungsbereiche bzw. -sektoren richten. Mindestens eine der aufgelisteten thematischen Prioritäten muss Gegenstand eines Projektantrages sein.
Los 1|Verschiedene Bildungsbereiche
- Förderung einer hochwertigen und integrativen digitalen Bildung im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung
- Unterstützung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Anpassung an den grünen Wandel
Los 2|Berufsbildungssektor
- Unterstützung des Kompetenzpakts
- Strukturen und Mechanismen für angewandte Forschung in der Berufsbildung
- Grüne Kompetenzen im Berufsbildungssektor
Los 3| Sektor der Erwachsenenbildung
- Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene
Budget
Die Förderlinie folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlags des Antragstellenden bestimmt. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des Kostenvoranschlags begrenzt.
Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:
Für Los 1| Bereichsübergreifende Prioritäten: 800 000 EUR
Für Los 2| Berufliche Aus- und Weiterbildung: 700 000 EUR
Für Los 3| Erwachsenenbildung: 1 000 000 EUR
Laufzeit
Projekte, die unter Los 1 gefördert werden, sind für einen Zeitraum von 24 bis 48 Monaten vorgesehen.
Projekte der Lose 2 und 3 dauern 24 Monate.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Institutionen aus den folgenden Ländern können ein Projektkonsortium bilden:
- die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Island, Liechtenstein, Norwegen
- Türkei, Nordmazedonien, Serbien
Alle Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern1 stattfinden. Das Projektkonsortium muss aus mindestens drei Organisationen aus drei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (davon mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten) bestehen. Zudem bestehen weitere losspezifische Kriterien, die Sie dem Erasmus+ ProgrammleitfadenExterner Link sowie der Webseite der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) entnehmen können
Erasmus+ Cooperation Partnerships (KA220) - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: März 2024
Erasmus+ Cooperation PartnershipsExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Für Kooperations- und Partnerschaftsprojekte in Erasmus+ stehen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund. Die Erasmus+ Cooperation Partnerships bieten deutschen Hochschulen und anderen Organisationen die Möglichkeit, bildungsbereichsübergreifend ihre Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Erasmus+ Cooperation Partnerships fördern die strukturierte Zusammenarbeit von mindestens drei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern zur Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten in verschiedenen Bildungssektoren.
Welche Arten von Projekten können gefördert werden?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Vorhaben realisiert werden, die mindestens eine der folgenden horizontalen Prioritäten oder sektorspezifischen Prioritäten für den Hochschulbereich adressieren:
Horizontale Prioritäten:
- Inklusion und VielfaltExterner Link
- Digitaler WandelExterner Link
- Umwelt und Bekämpfung des KlimawandelsExterner Link
- Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches EngagementExterner Link
Hochschulsektorspezifische Prioritäten:
- Förderung vernetzter Hochschulsysteme
- Förderung einer innovativen Lern- und Lehrpraxis
- Entwicklung der MINT/MINKT-Fächer in der Hochschulbildung, insbesondere Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich
- Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung
- Aufbau inklusiver Hochschulsysteme
- Unterstützung der digitalen und grünen Fähigkeiten des Hochschulwesens
Welche Aktivitäten sind förderbar?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Aktivitäten in Form von Arbeitspaketen gefördert werden, die das Erreichen der Projektziele gewährleisten, wie zum Beispiel:
Projektmanagement und -durchführung inklusive Planung und Vorbereitung des Projekts, administrative Koordination und Qualitätssicherung, virtuelle Treffen, Erstellung von Kommunikationsmaterial und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung (bis zu 20% des Gesamtbudgets)
Umsetzungsaktivitäten wie länderübergreifende Projekttreffen zur Vernetzung und zum Austausch von Best-Practice-Lösungen, Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten und die gemeinsame Erarbeitung von Projektergebnissen
Aktivitäten und Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Verbreitung der Projektergebnisse beitragen
Budget
Antragsteller können je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen aus drei möglichen festen Pauschalbeträgen wählen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Diese stellen den Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt dar.
Laufzeit
Es können Projekte mit einer Dauer von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten beantragt werden. Die Projektlaufzeit muss bereits bei der Beantragung festgelegt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb des EU-Förderzeitraums und ausschließlich kostenneutral möglich.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Cooperation Partnerships zielen auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten ab. Darüber hinaus können auch sogenannte nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer als Projektpartner, jedoch nicht als Antragsteller, an Cooperation Partnerships beteiligt sein. Dabei gilt als Voraussetzung, dass ihre Teilnahme einen deutlich sichtbaren inhaltlichen Mehrwert für ein Projekt darstellt.
Cooperation Partnerships sind multinational und umfassen mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten. Alle am Projekt beteiligten Organisationen müssen bei der Beantragung angegeben werden. Es gibt keine maximale Anzahl an Partnern. Weitere assoziierte Partnerorganisationen können in Projekten eingebunden werden, erhalten jedoch keine Fördermittel.
Allianzen für Innovationen: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Lot 2) - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Mai 2024
Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Lot 2) Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der
europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren und alle relevanten Interessenträger dazu anzuregen, konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen
gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den ökologischen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische
Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen
haben. Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa benannt wurden (siehe Förderkriterien).
Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen
Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit
die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben
für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern. Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der
Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5)
sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen.
An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Vorschläge, die die folgenden industriellen Ökosysteme betreffen, haben Vorrang, wenn keine entsprechenden Blaupausen bestehen oder wenn die bestehenden Blaupausen bis Ende 2023 auslaufen:
1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Frachtverkehr usw.
2. Textilien: Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw.
3. Erneuerbare Energie: Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas usw.
4. Elektronik: Produktion von Elektronik usw.
5. Einzelhandel: Einzelhandel; Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw.
6. Baugewerbe: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; usw.
7. Raumfahrt/Verteidigung: Produktion von Luftfahrzeugen; Produktion von Raumfahrzeugen und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und Technologien usw.
8. CO2-arme energieintensive Industrien: Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.
Vorschläge, die die folgenden industriellen Ökosysteme betreffen, haben keine Priorität, da die entsprechenden Blaupause-Allianzen bereits laufen:
9. Tourismus: Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw.
10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; Veterinärwesen usw.
11. Kreativ-/Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; usw.
12. Digitales: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen usw.
13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw.
14. Gesundheit: Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege usw.
Die Allianzen müssen für ihren Vorschlag das jeweilige industrielle Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht.Für jedes industrielle Ökosystem kann nur ein einziger Vorschlag für eine Förderung ausgewählt werden. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause ist, oder ein Ökosystem betreffen, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause- Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte unterscheiden.
Die folgenden Aktivitäten müssen durchgeführt werden:
Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung
- Begründung einer tragfähigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kompetenzen zwischen wichtigen Interessenvertretern der Industrie, darunter die Sozialpartner, Anbietern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Zudem soll das Projekt die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang der
Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem fördern. - Kontinuierliche Erfassung von Daten über Kompetenzen: Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Prognose des künftigen Kompetenzbedarfs sowie (jährliche) Überwachung der Fortschritte und der Entwicklung von Kompetenznachfrage und -angebot auf der
Grundlage glaubwürdiger vorausschauender Szenarien, unter Nutzung des EU-Kompetenzpanoramas und gegebenenfalls der Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und der bestehenden Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten - Bestandsaufnahme der in der Branche/im Ökosystem (von der Industrie, öffentlichen und privaten Akteuren) angebotenen Unterstützung für Weiterbildung und Umschulung und Bestimmung derjenigen dieser Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten
- Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen, wozu auch die Festlegung von Prioritäten für Aktionen gehört, die die Zielsetzungen der Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und der Personen fördern, die eine Erwerbstätigkeit in der Branche aufnehmen könnten (z. B. Nichterwerbspersonen). Die Strategie sollte Einzelheiten dazu enthalten, auf welche Weise sich wichtige Trends wie beispielsweise globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem auf die Arbeitsplätze und den Kompetenzbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitrahmen beschreiben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen digitaler und grundlegender Schlüsseltechnologien richten. Sie
sollte Berufsprofile und damit zusammenhängende Kompetenzen aufzeigen, die sich in der Branche herausbilden dürften (d. h. völlig neu sein werden), und entsprechend definieren. Zudem sollte sie die wichtigsten industriellen Akteure und Interessenträger benennen, die in die Umsetzung der Strategie eingebunden werden sollten. Diese Strategie sollte das erste der zentralen Arbeitsergebnisse bilden, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte
Leistungen benennen sowie konkrete vorrangige Aktionen zu Möglichkeiten der Abstimmung von Nachfrage und Angebot von Kompetenzen enthalten. Die Strategie sollte als Ausgangspunkt für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts dienen. - sofern dies relevant ist, Sicherstellung der Verfügbarkeit der Projektergebnisse in einem offenen Datenformat, sodass sie in das EU-Kompetenzpanorama und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) eingespeist werden können
- Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder-und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data
Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme
Innerhalb des ersten Jahres der Aktivität (reaktive Maßnahme)
Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus der COVID-19-Pandemie und dem digitalen und ökologischen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen):
- Nutzung der Berufsprofile der Klassifizierung ESCO, sofern vorhanden, und bestehender Kompetenzrahmen
- Konzeption von Programmen der beruflichen Weiterbildung für die Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften durch innovatives integriertes und arbeitsbasiertes Lernen
- Gewährleistung einer hohen Qualität des Inhalts und der Bereitstellung der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden im Einklang mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung)
- Sicherstellung einer raschen Übernahme und Nutzung der Ausbildungsprogramme durch Einbindung der wichtigsten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems, der Zentren der beruflichen Exzellenz, der Regionen, die Strategien für intelligente Spezialisierung umsetzen, der europäischen Clusterpartnerschaften und der vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), die in demselben industriellen Ökosystem aktiv sind
Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme)
Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen:
- Ausgehend vom ermittelten Kompetenzbedarf für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem und Konzeption neuer modularer Berufsbildungslehrpläne und damit verbundener Qualifikationen für die Erstausbildung (umfassende Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) und von Programmen der beruflichen Weiterbildung zur Höherqualifizierung oder
Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (mit Modulen, die sich am neu entstehenden Qualifikationsbedarf orientieren) - Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sollen sich aus Lernergebniseinheiten im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. den nationalen Qualifikationsrahmen und auf Grundlage von ESCO zusammensetzen; die Lehrpläne sollten berufsspezifische Kompetenzen sowie Schlüsselkompetenzen vermitteln, die insbesondere Querschnittskompetenzen und MINKT-Fächer abdecken
- Einbeziehung von Phasen des arbeitsbasierten Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen, wobei nach Möglichkeit transnationale Lernerfahrungen integriert werden
- Einsatz des Qualitätsmanagements bei den neuen Ausbildungsinhalten, entweder mittels Anwendung der Qualitätssicherungsgrundsätze von EQAVET und ESG oder mittels Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG im Einklang stehen sollten
- Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen, einschließlich transnationaler gemeinsamer Programme (die europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beinhalten), die von mehr als einem Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung durchgeführt werden, und dadurch Erleichterung der grenzüberschreitenden Zertifizierung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen als Beitrag zu einer verstärkten
Lernmobilität und beruflichen Mobilität in der Branche
Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme
- Entwicklung von Methoden für die Umsetzung der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernkonzepte, einschließlich Angeboten für arbeitsbasiertes Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. integriertes Lernen, Simulatoren, Augmented Reality), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und freier Lehr- und Lernmaterialien (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs)
- Entwicklung von Aktionen zur Erleichterung der generationsübergreifenden Weitergabe beruflicher Kenntnisse
- Beschreibung der Möglichkeiten für die Erfassung sämtlicher Formen des Lernens – unter Einschluss des arbeitsbasierten Lernens – in Bewertungsmethoden und -verfahren sowie Erleichterung der Validierung von vor der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen
- Aufbauend auf bestehenden und auf neuen, während der Erfassung von Daten über Kompetenzen geknüpften Beziehungen mit den Akteuren, die Qualifikationen nachfragen, Kontaktaufnahme mit Anbietern von Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa private und öffentliche Arbeitgeber und Arbeitsverwaltungen, im Hinblick auf eine potenzielle Absolventenvermittlung
- Bestimmung angemessener Maßnahmen zur Verfolgung des weiteren Weges von Lernenden nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Zweck der Übermittlung von „Rückmeldungsschleifen“. Diese Nachverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können auf Auskünften von Unternehmen, Lernenden bzw. Arbeitnehmern sowie öffentlichen Informationsquellen und Auskünften von Interessenträgern am Arbeitsmarkt aufbauen.
- Vorschlagen geeigneter Maßnahmen für die formelle Anerkennung neuer oder angepasster Lehrpläne und Qualifikationen für die Berufsbildung und die Hochschulbildung in den Ländern, in denen Partner ansässig sind, und im erfassten industriellen Ökosystem
Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss
- Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wichtigen Interessenvertretern der Industrie und (nationalen oder regionalen) Behörden auf der geeigneten Ebene zu erstellen, um Partnerschaften zwischen mehreren Interessenträgern im Rahmen des Kompetenzpakts für die Umschulung und Höherqualifizierung von Arbeitskräften zu
erleichtern/zu stärken. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. - Der Plan muss eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie auf nationaler/regionaler Ebene gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Behörden erfolgen soll.
- Der Plan muss erkennen lassen, wie die Arbeitsergebnisse des Projekts, insbesondere die Daten über Kompetenzen, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, wozu auch eine Vorausschau auf die künftigen Finanzierungsquellen gehört.
- Der Plan muss Angaben dazu enthalten, wie Kompetenzstrategien durch Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) 2021–2027, darunter Europäische Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie durch private Investitionen und nationale/regionale Finanzierungsquellen unterstützt werden können. Dabei sollten Strategien für intelligente Spezialisierung,
europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz und die vom EIT benannten Innovationsgemeinschaften berücksichtigt werden.
WER WIRD GEFÖRDERT?
An Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen mindestens zwölf Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein. Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf:
4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre) – für jedes industrielle Ökosystem kann nur ein einziger Vorschlag für eine Förderung ausgewählt werden. Bei gleicher Qualität wird ein Vorschlag, der sich auf ein Ökosystem bezieht, das nicht von einer laufenden Allianz im Rahmen der Blaupause abgedeckt wird, als relevanter als ein Vorschlag, der einen Teil eines Ökosystems betrifft, in dem bereits eine Blaupause läuft, bewertet.
Allianzen für Innovationen: Allianzen für Bildung und Unternehmen (Lot 1) - jährliche Ausschreibung, nächste Frist: Mai 2024
Allianzen für Innovationen: Allianzen für Bildung und Unternehmen (Lot 1)Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer,
disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt. Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen
Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und
Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen.
Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen
- Förderung der Kompetenzentwicklung in den Deep-Tech-Bereichen Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien
- Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa
- Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung)
- Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)
- Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑ nachfrage)
- Erleichterung des Wissensflusses und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft
- Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten
Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) muss in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen enthalten sein:
Förderung von Innovation
- Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, an den Lernenden orientierte und problemorientierte Unterrichts- und Lernkonzepte, Nutzung innovativer Technologien, vermehrte Nutzung von Microcredentials)
- Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen
- Entwicklung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Unterstützung des Erwerbs von Kompetenzen, die in den Deep-Tech-Bereichen benötigt werden
- Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln; das könnte beispielsweise über eine breite Palette von Dienstleistungen erreicht werden, angefangen bei der Vermittlung von Kompetenzen und Schulungen zu den Bereichen Finanzen, Unternehmertum und Management bis hin zur Bereitstellung von Büroräumen und der
Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen - Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und
Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten - Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Hochschullehrkräften und Praktikern)
Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten
- Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lerninstrumente, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Querschnittskompetenzen in Hochschulbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen konzipiert wurden und darauf abzielen, Beschäftigungsfähigkeit und Kreativität zu fördern und neue Berufswege zu erschließen
- gegebenenfalls Einführung von Eigeninitiative und Unternehmergeist in den verschiedenen Fachgebieten, Lehrplänen, Kursen usw., um Studierenden, Forschern, Personal und Pädagogen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, damit sie Eigeninitiative und Unternehmergeist entwickeln und in der Lage sind, verschiedene Herausforderungen in der Ausbildung sowie in ihrem Berufs- und Privatleben zu bewältigen
- Erschließung neuer Lernmöglichkeiten durch die praktische Erfahrung und Anwendung der Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenzen und Fähigkeiten, die zur Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte oder Prototypen und zur Gründung von Start-up- und Spin-off-Unternehmen führen können
- Einführung stärker „auf die Studierenden ausgerichteter Ansätze“, bei denen die Studierenden ihre eigenen maßgeschneiderten Bildungswege gestalten
Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung
- Aufbau inklusiver und vernetzter Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens und Verbesserung der Mobilität für Lernende und Arbeitskräfte
- Berufsausbildung und fachbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan integriert sind und uneingeschränkt anerkannt und angerechnet werden; Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten; Analyse von Forschungsdaten Gegebenenfalls könnten die Projekte
mit der Europäischen Ausbildungsallianz verknüpft werden.
Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit
- Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen an den Bedarf des Arbeitsmarktes (Angebotsseite) Anpassung des Hochschulbildungs- und Berufsbildungsangebots an den Kompetenzbedarf durch Konzeption und Umsetzung transnationaler branchenweiter Lehrpläne, die das arbeitsbasierte Lernen einbeziehen
- Ermittlung der Kompetenzen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Gesundheit) zu bewältigen und die Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene zu fördern, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten
Spezialisierung in Regionen zu leisten - Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage sowohl im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit als auch auf die Erfordernisse des Marktes
WER WIRD GEFÖRDERT?
Antragsberechtigt ist jede öffentliche oder private Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Das Konsortium einer Allianz für Bildung und Unternehmen besteht aus mindestens acht Partnereinrichtungen (die mindestens vier verschiedene EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer vertreten). Darunter müssen mindestens drei Partner aus der Wirtschaft und mindestens drei Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und/oder Hochschulen sein. In jedem Antrag soll mindestens je eine Hochschule und eine Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) vertreten sein.
Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf:
- 1 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre)
- 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 3 Jahre)
Kontakt und Hinweise zu Anträgen
Projektakquise | Beratung
Anne Poser
+49 3641 9-401561 Externer Link
Bitte beachten Sie, dass DAAD-Anträge von der/dem Projektverantwortlichen selbst im DAAD-Portal beantragt/eingepflegt und bearbeitet werden müssen.
Für Anträge, die die Befürwortung der Hochschulleitung benötigen, bitten wir Sie, 4 Wochen vor Frist Kontakt mit dem IB aufzunehmen. Die Anträge müssen durch das IB geprüft und dann an den Präsidenten weitergeleitet werden. Dieser Prozess kann - je nach Antrag und Korrekturaufwand des Antrages - zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen.
Fact Finding Missions 2023, Frist: 17.05.2023
Fact Finding Missions 2023Externer Link
Fact Finding Missions werden jährlich ausgeschrieben - eine Antragstellung erfolgt zentral über das Internationale Büro. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Anne Poser.
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel des Programms Fact Finding Missions ist die Vorbereitung einer längerfristig angelegten und vertraglich gebundenen Kooperation zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen in Entwicklungsländern auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene, die auf eine
Strukturverbesserung an den Partnerhochschulen ausgerichtet ist.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Anbahnungsreisen von Fachdelegationen deutscher Hochschulen zur
Kontaktaufnahme mit möglichen ausländischen Kooperationspartnern in Entwicklungsländern.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Beschäftigte staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen.
Ta'ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen 2023, Frist: 31.05.2023
Ta'ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen 2023Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel der Ta'ziz Kurzmaßnahmen ist die Initiierung, Intensivierung, Erweiterung und/oder
Konsolidierung von Kooperationen und Wissensaustausch zwischen den teilnehmenden
Hochschulen und außeruniversitären Akteuren vorrangig aus den Ländern Tunesien, Sudan, Libanon und Irak, darüber hinaus auch Algerien, Ägypten, Jemen, Jordanien, Libyen und Marokko sowie Deutschland in den Bereichen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und/oder Transfer. Weitere Ziele sind der (über-) fachliche und/ oder administrative
Kompetenzerwerb von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/oder Hochschulmanagementpersonal, die Umsetzung der Konzepte und/oder (Wissens-) Produkte für Lehre, Forschung und/oder Reformprozesse im Bereich Hochschulmanagement, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Anbahnungsreisen oder Fact Finding Missions, der Austausch von
Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftler*innen und/ oder
Hochschulmanagementpersonal im Rahmen einer Kurzmaßnahme, (digitale-)
Veranstaltungen wie z.B. Fort-/ Weiterbildungen, Workshops, Sommer-/Herbstschulen,
Tagungen, Konferenzen und die Entwicklung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und oder Hochschulmanagement.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Studierende (Bachelor/Master), Doktorand*innen, Lehrende, (Nachwuchs-)
Wissenschaftler*innen, Professor*innen und/oder Hochschulmanagementpersonal sowie außeruniversitäre Akteure aus Deutschland und den arabischen Partnerländern. Die Einbindung von Deutschland-Alumnae und -Alumni wird begrüßt.
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: USA, Frist: 31.05.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
USA: Seite 19 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Kanada, Frist: 31.05.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Kanada: Seite 6 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Kolumbien, Frist: 15.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Kolumbien: Seite 7 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: Fachrichtungen, die sich auf die strategischen Ziele von MINCIENCIAS basierend auf den SDGExterner Link Zielen beziehen und zu den folgenden Missionen zählen:
Mission "Bioökonomie und Territorium": SDG 14 und 15
Mission "Kein Hunger": SDG 2
Mission "Energiewende": SDG 7
Mission "Autonomie im Gesundheitswesen": SDG 3
Mission "Wissenschaft für den Frieden": SDG 16
In allen fünf möglichen Kooperationsbereichen werden explizit
Bewerbungen begrüßt, die die Erziehungswissenschaften berück-
sichtigen und somit zusätzlich zum SDG 4 beitragen.
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Hinweis: Auf kolumbianischer Seite werden nur Personen gefördert, die bei MINCIENCIAS als eingetragene Wissenschaftler registriert sind.
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Hongkong, Frist: 21.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Hongkong: Seite 5 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Australien, Frist: 21.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Australien: Seite 2 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Taiwan, Frist: 21.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Taiwan: Seite 16 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Frankreich (PROCOPE), Frist: 23.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Frankreich: Seite 4 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Brasilien (PROBRAL), Frist: 28.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Brasilien: Seite 3 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Neuseeland, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Neuseeland: Seite 11 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Kroatien, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Kroatien: Seite 10 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Serbien, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Serbien: Seite 13 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Slowakei, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Slowakei: Seite 14 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Polen, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Polen: Seite 12 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Tschechien, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Tschechien: Seite 17 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Ungarn, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Ungarn: Seite 18 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Slowenien, Frist: 30.06.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Slowenien: Seite 15 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
SDG-Partnerschaften 2024-2027, Frist: 30.06.2023
SDG-Partnerschaften 2024-2027Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Das langfristige Ziel des Programms ist es, zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030, zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) und zum Aufbau
leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen in den Partnerländern beizutragen.
Im Zentrum stehen die Planung, Entwicklung und Durchführung einer Hochschulpartnerschaft deutscher Hochschulen mit Hochschulen in Entwicklungsländern und dadurch bedingt die nachhaltige Stärkung von Strukturen an den Partnerhochschulen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Entwicklung und Überarbeitung für die Projektdurchführung relevanter Lehr-/
Lernmaterialien, die Durchführung von Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen und
projektbezogener Aufenthalte; die Realisierung zielgruppenorientierter Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung relevanter Forschung.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Wissenschaftler*innen, Studierende, Graduierte, Doktorand*innen sowie Verwaltungspersonal der Hochschulen
Förderung ausländischer Gastdozierender zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen 2024, Frist: 17.07.2023
Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen 2024Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Das Programm zielt darauf ab, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen zu
fördern und die internationale Dimension in der Lehre zu stärken.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gastaufenthalte ausländischer Hochschullehrender
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gastdozent*innen aus allen Ländern und allen Fächern
Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug 2024, Frist: 17.07.2023
Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug 2024Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Stärkung des deutsch-französischen Hochschullehrendenaustauschs und der Internationalisierung der Lehre in Studiengängen mit ausgewiesenem
Frankreichbezug.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung von Lehrveranstaltungen einzelner französischer Dozent*innen (Aufenthaltsdauer mind. drei bis max. sechs Monate)
WER WIRD GEFÖRDERT?
Französische Gastdozent*innen
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Korea GEnKO, Frist: 31.07.2023
Programm des Projektbezogenen PersonenaustauschsExterner Link
Korea: Seite 9 Länderspezifische BedingungenExterner Link
Fachrichtungen: alle
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten .
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart
Germanistische Institutspartnerschaften weltweit 2024-2026, Frist: 14.08.2023
Germanistische Institutspartnerschaften weltweit 2024-2026Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Internationalisierung und zur Stärkung der Germanistik in Deutschland und weltweit beitragen. Dies beinhaltet unter anderem die Ausbildung einer neuen Generation von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie die Zusammenarbeit bei der Curriculums-Entwicklung in den Partnerländern. Eine eigene Programmkomponente dient der Förderung germanistischer
Doktorandenschulen (vormals: Vladimir-Admoni-Programm) in den Partnerländern.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Lehraufenthalte deutscher Hochschullehrer*innen am Partnerinstitut; Forschungs- und Lehraufenthalte von ausländischen Hochschullehrenden in Deutschland; Studienaufenthalte und Tutorentätigkeiten von deutschen Studierenden und Graduierten deutscher Hochschulen am Partnerinstitut; Studienaufenthalte von ausländischen Studierenden der Fächer Germanistik bzw. Deutsch als Fremdsprache in Deutschland und in begründeten Ausnahmefällen in einem Drittland; Forschungsaufenthalte von Promovierenden im Zusammenhang mit der Promotion; Workshops an der/n beteiligten Hochschule/n im Ausland; Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Verbleibstudie; Regionale Vernetzungsaktivitäten im In- oder Ausland; Thematische regionale Treffen in Deutschland; Doktorandenschulen an Partnerinstituten im Ausland (Sur-Place-Stipendien, Doktorandenkolloquien)
WER WIRD GEFÖRDERT?
Studierende, Graduierte, Promovierende, Habilitierte sowie Hochschullehrende sowohl
der deutschen als auch der ausländischen Partnerhochschule/n
Konzertreisen für Gruppen deutscher Studierender und Doktoranden ins Ausland, Frist: 01.09.2023
Konzertreisen für Gruppen deutscher Studierender und Doktoranden ins AuslandExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Im Fokus stehen die Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und
ausländischen Hochschulen, die Durchführung von Konzerten (möglichst zusammen mit
Studierenden der jeweiligen ausländischen Hochschule) und Vermittlung fachbezogener
Kenntnisse durch entsprechende Besuche im Hochschulbereich, die Begegnung mit
ausländischen Studierenden, Musiker*innen und Wissenschaftler*innen sowie der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Konzert- und Chorreisen für Gruppen deutscher Studierender und
Doktorand*innen ins Ausland
WER WIRD GEFÖRDERT?
Deutsche Studierende und Doktorand*innen sowie ein*e Hochschullehrende*r
Go East- Osteuropatage und Projektanbahnungsreisen, Frist: 29.09.2023
Go East- Osteuropatage und ProjektanbahnungsreisenExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel des Programms ist das Interesse von deutschen Studierenden und Graduierten für einen Studien-, Forschungs- oder Praktikumsaufenthalt in Ländern Ost- und Südosteuropas (mit Ausnahme der EU-Länder), sowie des Südkaukasus und Zentralasiens zu steigern sowie zur Internationalisierung der beteiligten Hochschulen beizutragen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden in der Programmlinie 1 Go East-Osteuropatage sowie in der Programmlinie 2 Go East-Projektanbahnungsreisen.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Bachelor- und/oder Masterstudierende, Promovierende, Postdoktorand*innen, Habilitanden, Wissenschaftler*innen und Professor*innen
Entwicklungsbezogene Begleitseminare 2023 Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus dem globalen Süden, Frist: Laufende Antragstellung, spätestens bis 13.10.2023
Entwicklungsbezogene Begleitseminare 2023Externer Link
Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus dem globalen SüdenExterner Link
ANTRÄGE SIND MINDESTENS 8 WOCHEN VOR DEM GEPLANTEN START DES
BEGLEITSEMINARS EINZUREICHEN, SPÄTESTENS BIS 13. OKTOBER 2023.
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel des Programms ist es, durch die Vermittlung überfachlicher Qualifikationen und
Kompetenzen die Karrierechancen künftiger Fach- und Führungskräfte aus dem globalen
Süden positiv zu beeinflussen. Darüber hinaus werden der entwicklungsrelevante Austausch und der Aufbau von Netzwerken zwischen Studierenden, beteiligten Hochschulen und/oder außeruniversitären Akteuren unterstützt.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Fort- und Weiterbildungen sowie Netzwerkmaßnahmen gefördert (Interkulturelle Dialogveranstaltungen zur Integration und Konfliktlösung; Exkursionen zu Einrichtungen der deutschen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit (EZ); Trainingsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung; Begleitseminare zur fachlichen Vernetzung).
WER WIRD GEFÖRDERT?
Studierende und Graduierte aus dem globalen Süden, vorrangig aus DAAD-geförderten
"Entwicklungsbezogenen Postgraduiertenstudiengängen - EPOS" oder länderbezogenen
Stipendienprogrammen in Deutschland, Geförderte aus DAC-Ländern der DAADStandardprogramme sowie andere Teilnehmende aus den genannten Programmen.
Kongressreisenprogramm, Frist: Laufende Antragstellung, spätestens bis jeweils 4 Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn
KongressreisenprogrammExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Das Programm fördert die aktive Teilnahme von Wissenschaftler*innen an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen (Präsenz und Online).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen. Als aktive Teilnahme gilt die Präsentation eines eigenen Vortrags oder Posters, oder die hauptverantwortliche Konzeption und Leitung eines Panels.
Die Teilnahme kann online oder in Präsenz erfolgen.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Bewerben können sich promovierte Wissenschaftler*innen sowie Promovierende.
Vortragsreisenprogramm, Frist: Laufende Antragstellung, spätestens 1 Monat (30 Tage) vor dem geplanten Vortragsdatum
VortragsreisenprogrammExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Dieses Programm fördert Vortragsreisen deutscher Wissenschaftler*innen ins Ausland außerhalb von Kongressen und Konferenzen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes stellt der DAAD Förderungen für Vortragsreisen auf Einladung ausländischer Wissenschaftseinrichtungen bereit. Das Programm soll es Wissenschaftler*innen ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kolleg*innen anzunehmen, um außerhalb von Kongressen und Konferenzen über die eigene wissenschaftliche Arbeit zu berichten.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Bewerben können sich promovierte Wissenschaftler*innen sowie Promovierende.
BMBF: Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinam. & Karibik, Fristen verschieden je nach Aufruf
Lateinamerika.PotenziALExterner Link
Förderziel
Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Innovation spielt für die Bewältigung der großen ökologischen, technologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit eine wesentliche Rolle. Seien es der Klimawandel, die Bedrohung der Artenvielfalt, gesellschaftliche Umbrüche oder die digitale Transformation − exzellente Forschungsergebnisse und innovative Lösungen entstehen häufig durch Kooperationen weit über die Landesgrenzen hinaus. Deutschland profitiert von der Zusammenarbeit, wenn sie zur Stärkung der deutschen Wissenschaftslandschaft beiträgt oder es ermöglicht, Marktpotenziale für die Wirtschaft zu erschließen.
Die Bedeutung der Region Lateinamerika und Karibik1 für die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Viele Staaten der Region verfügen über leistungsfähige Wissenschaftssysteme mit international konkurrenzfähigen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die eine große Bandbreite an relevanten Forschungsthemen abdecken. Die Zusammenarbeit mit diesen Ländern schafft Synergien und kann so zum Entstehen neuen Wissens und innovativer Lösungen beitragen.
Das gilt besonders in Themenfeldern, die für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen maßgeblich sind. Die einzigartigen Ökosysteme Lateinamerikas haben zentrale Bedeutung für die Artenvielfalt und das globale Klima. Sie stellen zugleich wertvolle Ressourcen für die Produktion biogener Rohstoffe, medizinischer Wirkstoffe der Zukunft, neuer Materialien, erneuerbarer Energien und grünen Wasserstoffs bereit. Darüber hinaus ist die Region ein natürliches Laboratorium für die Geowissenschaften und verfügt über strategisch wichtige und weltweit nachgefragte Rohstoffe. Einige dynamisch wachsende Städte der Region haben bei der Transformation zu innovativen und nachhaltigen urbanen Zentren eine Vorreiterrolle und sind somit hervorragende Partner in der Forschung. Die Potenziale in diesen und weiteren Forschungsfeldern sind enorm.
Mehrere Staaten in Lateinamerika sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verflechtungen zu Deutschland und ihrer Leistungsfähigkeit auch für die Zusammenarbeit in Innovationsthemen relevant, beispielsweise im Bereich Digitalisierung und Industrie 4.0. Für deutsche Unternehmen ist Lateinamerika mit seinen rund 600 Millionen Einwohnern ein wichtiger Zukunftsmarkt. Die verstärkte Kooperation kann dazu beitragen, Absatzmärkte von morgen und neue Partner in globalisierten Wertschöpfungsketten zu erschließen.
Lateinamerika empfiehlt sich auch deshalb als strategische Partnerregion, weil es auf eine lange Tradition der Zusammenarbeit mit Europa zurückblickt und überwiegend die Werte westlicher Demokratien teilt. Das schafft die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit, von der alle Seiten gleichermaßen profitieren. Mit den strategischen Ansätzen von "Lateinamerika.PotenziAL"2 und dieser Rahmenbekanntmachung strebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Intensivierung dieser Partnerschaft an.
Ziel dieses Maßnahmenpakets ist es, neue Kooperationsbeziehungen mit Lateinamerika zu etablieren sowie bestehende Kooperationen zu festigen und im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit weiterzuentwickeln. Auf diese Weise sollen Lösungen für globale Herausforderungen erarbeitet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig gestärkt und die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in Lateinamerika erhöht werden. Damit leistet die Rahmenbekanntmachung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Zuwendungszweck
Um die in Nummer 1.1 beschriebenen Ziele zu erreichen, adressiert diese Rahmenbekanntmachung ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Sie sind fünf verschiedenen Modulen zuzuordnen, die mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt werden:
• Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung, die dazu dienen, neue Kooperationen aufzubauen (Modul 1);
• Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität, um bestehende Kooperationen in der Zusammenarbeit zu intensivieren und zu festigen (Modul 2);
• Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsvorhaben mit oder ohne Beteiligung der Wirtschaft (Modul 3);
• Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 4);
• Maßnahmen zum Aufbau oder der Erweiterung von Partnerstrukturen, die sich langfristig selbst tragen und zum Nukleus einer nachhaltigen Kooperation werden (Modul 5).
Von den Vorhaben wird erwartet, dass sie das konkrete Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit dem jeweiligen Zielland bzw. den Zielländern aufzeigen.
Gegenstand der Förderung
Der Gegenstand der Förderung ist abhängig vom Modul, das vom jeweiligen Förderaufruf adressiert wird. Eine Antragstellung kann nur auf der Grundlage der spezifischen Förderaufrufe erfolgen. Diese werden zu verschiedenen Zeitpunkten unter www.bmbf.de/lateinamerikaExterner Link veröffentlicht.
Antragstellende müssen sowohl die allgemeinen Bedingungen für die Förderung, so wie in der Rahmenbekanntmachung dargestellt, sowie die jeweiligen, spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Förderaufrufs berücksichtigen.
Die Rahmenbekanntmachung sieht die Veröffentlichung von spezifischen Förderaufrufen vor, die auf eines oder mehrere der folgenden Module Bezug nehmen.
Modul 1: Internationale Sondierung und Vernetzung
Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Vorhaben zur Eruierung von Kooperationspotenzialen, Vorbereitung neuer Partnerschaften oder konkreter Kooperationsvorhaben sowie zur Erschließung neuer Kooperationsfelder in bestehenden Partnerschaften.
Modul 2: Projektbezogene Mobilität
Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls die internationale Mobilität von Forschenden ebenso wie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Projekte. Die Förderung erfolgt zusätzlich zu einem oder mehreren anderweitig finanzierten Forschungsvorhaben und soll dazu beitragen, dass Forschungsprojekte oder -aktivitäten in Deutschland und im jeweiligen Partnerland in Lateinamerika synchronisiert werden, um eine gemeinsame Arbeit an Forschungsthemen zu ermöglichen und gegebenenfalls gemeinsame Anschlussvorhaben vorzubereiten.
Modul 3: Internationale Forschungs- und Innovationsprojekte
Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Forschungs- und Innovationsvorhaben (Einzel- oder Verbundvorhaben), die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, in Deutschland und lateinamerikanischen Partnerländern vertiefen.
Bei Förderaufrufen, in denen der Schwerpunkt auf Innovation liegt, soll die Förderung unter Einbeziehung von Unternehmen, insbesondere KMU, den Weg für neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen und/oder soziale Innovationen ebenen, und die geförderten Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen.
Modul 4: Nachhaltige Internationalisierung von Forschungsgruppen
Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Forschungsvorhaben unter der Leitung von deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Einzel- oder Verbundvorhaben), die exzellente Forschungsgruppen in bzw. mit Lateinamerika aufbauen und/oder im Rahmen der gemeinsamen Forschungstätigkeit unterstützen und wissenschaftliche Ergebnisse zum beidseitigen Nutzen produzieren.
Modul 5: Aufbau oder Erweiterung von Partnerstrukturen
Gefördert wird im Rahmen dieses Moduls der Aufbau oder die Erweiterung nachhaltiger, institutionalisierter und sichtbarer länderübergreifender Institutspartnerschaften, Strukturen und Netzwerke im Partnerland (Einzel- und Verbundvorhaben), die geeignet sind, internationale Kompetenz zu bündeln und internationale Spitzenkräfte für die gemeinsame Forschung zu gewinnen. Die Partnerstrukturen sollen auf langfristigen Strategien fußen und so angelegt sein, dass sie auch nach Auslaufen der Förderung Bestand haben.
Fritz Thyssen Stiftung: Wissenschaftliche Tagungen, Frist: 31.05.2023
Fritz Thyssen Stiftung: Wissenschaftliche TagungenExterner Link
Förderung
• (Interdisziplinäre) wissenschaftliche Veranstaltungen, insbes. kleinere national und international ausgerichtete Tagungen (15-20 Referent:innen)
Themenschwerpunkte
• Geschichte, Sprache & Kultur
• Querschnittbereich „Bild und Bildlichkeit“
• Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
• Medizin und Naturwissenschaften
Art und Umfang der Förderung
• Reise- und Aufenthaltskosten für aktiv Teilnehmende
BMWK: ZIM: 7. Ausschreibung Deutschland – Katalonien, Frist: 02.06.2023
BMWK: ZIM: 7. Ausschreibung Deutschland – KatalonienExterner Link
Förderung
• FuE-Projekte zwischen Deutschland und Katalonien zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die im Anschluss in vermarktungsfähige Produkte überführt werden
• Beteiligung von mind. einem deutschen und mind. einem katalonischen KMU
Themenschwerpunkte
• Alle Technologie- und Anwendungsbereiche
Art und Umfang der Förderung
• Laufzeit von 24-36 Monaten
• Max. 220.000 EUR (für deutsche Forschungseinrichtungen)
BMBF: Afrikanisch-deutsche Kooperationen zum Thema „Wassersicherheit in Afrika – WASA“, Frist: 15.06.2023 (Skizzen, zweistufig)
BMBF: Afrikanisch-deutsche Kooperationen zum Thema „Wassersicherheit in Afrika – WASA“Externer Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Ziel dieser Förderrichtlinie sind Beiträge zur nachhaltigen Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika. Dies umfasst die Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie den Erhalt natürlicher Ökosysteme.
Leitgedanken des Programms „Wassersicherheit in Afrika (WASA)“ sind eine gemeinsame Gestaltung durch afrikanische und deutsche Partner ab Projektbeginn, eine synergetische und integrierte Herangehensweise durch die Einbeziehung unterschiedlicher Ministerien und Mandatsträger sowie die Verfolgung eines langfristigen Umsetzungskonzeptes.
Die Zielerreichung wird durch eine anschließende Verwertung mit Praxispartnern sowie durch geeignete Veröffentlichung der Ergebnisse, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften oder mit Konferenzbeiträgen, sowie insbesondere durch Patentanmeldungen dokumentiert.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Zuwendungszweck ist die Förderung der Entwicklung innovativer Werkzeuge und ganzheitlicher Lösungen zur Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika. Nachhaltiges Wasserressourcenmanagement, intakte Wasserinfrastrukturen sowie hydrologische Vorhersagen sind hierbei zentrale Bereiche.
Die vorliegende Bekanntmachung regelt die Hauptphase der Fördermaßnahme „Wassersicherheit in Afrika“ im südlichen Afrika. Die Bekanntmachung baut auf den Erkenntnissen aus der vorangegangen WASA-Initialphase auf, richtet sich jedoch nicht ausschließlich an die bereits in der Initialphase geförderten Verbünde. Eine Teilnahme neuer Antragsteller ist grundsätzlich möglich. (Der Schwerpunkt der ersten Hauptphase liegt auf FuE1-Arbeiten, Kapazitätsentwicklung sowie Demonstrations- und Innovationsaktivitäten. Um einen gezielten Transfer und eine spätere Anwendung der Forschungsergebnisse sicherzustellen, wird eine enge Kooperation mit potentiellen Anwendern (Ministerien, Unternehmen, Kommunen, Behörden und Verbände) vorausgesetzt, die in den Projektvorschlägen auszuweisen ist. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bereits verfügbare Modelle und Daten genutzt sowie auf Vorarbeiten lokaler Akteure aufgebaut werden kann.)
Innerhalb der Fördermaßnahme WASA sind innovative Lösungen zur Erhöhung der Wassersicherheit in Afrika zu entwickeln und zu demonstrieren. Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in den Themenfeldern:
- Nachhaltiges Wasserressourcenmanagement
- Wasserinfrastruktur und Wassertechnologie
- Hydrologische Vorhersagen und Umgang mit hydrologischen Extremen
Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Kapazitätsentwicklung und beruflichen Bildung der Partner in Subsahara-Afrika leisten; entsprechende Komponenten sind im Rahmen der Projektvorschläge zu berücksichtigen. Auch Promotionen in sogenannten bilateralen Sandwich-Modellen sind hierbei möglich.
Relevant für alle Themenfelder sind die Berücksichtigung des Nexus zwischen Wasser, Energie und Nahrung sowie die Aspekte Monitoring, Digitalisierung und Datenmanagement.
Ein zunehmend erfolgreich eingesetztes Instrument zur Verankerung innovativer Prozesse sind dabei Partnerschaften zwischen deutschen kommunalen Unternehmen für Wasser und Abwasser und deren Entsprechungen in afrikanischen Partnerländern.
Antragsteller für die Hauptphase des WASA-Programmes sind aufgerufen, Synergien mit der Wasserforschungsagenda der SADC zu identifizieren sowie Bezüge zum Klimakompetenzzentrum SASSCAL darzustellen und gegebenenfalls in die Konzeptentwicklung einzubeziehen (insbesondere bezüglich einer Einbindung von Teilnehmenden des SASSCAL-Graduiertenprogramms). Ebenso sind mögliche Bezüge zu den globalen Wasserdatenzentren als auch dem International Centre for Water Resources and Global Change der Vereinten Nationen zu prüfen.
Die Themenfelder sowie beispielhafte Forschungsbedarfe wurden im Rahmen eines Co-Design-Prozesses zwischen afrikanischen Partnern und den Partnern des „Runden Tisches“ der Bundesregierung erarbeitet und sind im Nachfolgenden genauer ausgeführt.
Projektanträge können sich auf eines dieser Themenfelder beziehen oder mehrere Themenfelder miteinander kombinieren (hierbei ist ein Themenfeld als Schwerpunkt zu setzen).
Im Rahmen der Fördermaßnahme ist auch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben vorgesehen, das in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger durchgeführt wird und organisatorische, fachlich inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt.
FÖRDERUNG
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.
Der Verbund mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis muss mindestens einen deutschen Partner sowie mindestens einen Partner aus einem oder mehreren der folgenden Länder im südlichen Afrika umfassen: Angola, Botswana, Namibia, Südafrika, Sambia, Simbabwe. Partner aus weiteren Ländern des südlichen Afrika sind grundsätzlich möglich, wobei die Komplexität des Gesamtprojektes überschaubar bleiben sollte und eine gute Durchführbarkeit gewährleistet sein muss.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Die Zuwendungen werden bis zu maximal 2 000 000 Euro pro Verbundvorhaben (inklusive eventueller Projektpauschale) sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
BMBF: FuE Projekte zwischen Deutschland und der Ukraine, Frist: 22.06.2023 (zweistufig)
BMBF: FuE Projekte zwischen Deutschland und der UkraineExterner Link
Förderung
• Gemeinsame deutsch-ukrainische Forschungsprojekte mit hoher Praxisrelevanz, die u.a. Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen
• Die Beteiligung von KMU und/oder weiteren Praxispartnern ist erwünscht.
Themenschwerpunkte
• Digitalisierung und Informationstechnologien
• Biotechnologien und Gesundheitsforschung
• Neue Materialien und Fertigungstechnologien
• Sozial- und Geisteswissenschaften (interdisziplinärer Ansatz)
• Unterstützung der Ziele des „European Green Deal“ (u.a. Nachhaltigkeitsforschung, Landwirtschaft und Landnutzung, Energienutzung)
Art und Umfang der Förderung
• Projektlaufzeit von i.d.R. bis zu 24 Monaten
• Max. 80.000 EUR (für den deutschen Partner) zzgl. 20% Projektpauschale (für Hochschulen)
BMBF: Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) mit Kolumbien, Frist: 30.06.2023 (zweistufig)
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Förderung
• Vorhaben zur projektbezogenen Mobilität gemeinsam mit Partnern aus Kolumbien, um bestehende Kooperationen auszubauen und zu festigen
Themenschwerpunkte
• Biotechnologie | Biodiversität | Gesundheitsforschung | Meeresforschung | Geowissenschaften | Erneuerbare Energien
Art und Umfang der Förderung
• Laufzeit von bis zu 24 Monaten
• Max. 50.000 EUR (für deutsche Forschungseinrichtungen)
BMWK: ZIM: 1. Ausschreibung Deutschland – Polen, Frist: 30.09.2023
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Förderung
• FuE-Projekte zwischen Deutschland und Polen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die im Anschluss in vermarktungsfähige Produkte überführt werden
• Beteiligung von mind. einem deutschen KMU und mind. einer polnischen Forschungseinrichtung oder polnischem KMU in einem zwischen den Partnern ausgewogenen Verhältnis
Themenschwerpunkte
• Alle Technologie- und Anwendungsbereiche
Art und Umfang der Förderung
• Laufzeit i.d.R. max. 3 Jahren
• Max. 220.000 EUR für deutsche Forschungseinrichtungen
Japan Society for the Promotion of Science (JSPS): Postdoctoral Fellowship standard, Frist: Antragstellung laufend möglich
Japan Society for the Promotion of Science (JSPS): Postdoctoral Fellowship standardExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
Dieses Programm soll dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten ausländischer Forscher*innen voranzutreiben und gleichzeitig Wissenschaft und Internationalisierung in Japan zu fördern.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gemeinsame Forschung, Diskussionen und Meinungsaustausch mit Forschenden in Japan
WER WIRD GEFÖRDERT?
Hochqualifizierte Wissenschaftler*innen aus Deutschland, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben Ihre Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren abgeschlossen (Stichtag: 1. April des entsprechenden Finanzjahres) und können spätestens zum Stipendienbeginn eine Kopie Ihrer Promotionsurkunde vorlegen.
- Sie haben bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Weitergehende Informationen dazu finden Sie in den Programminformationen der entsprechenden Programmlinie (Short-TermExterner Link oder StandardExterner Link).
- Bitte beachten Sie, dass Sie als japanische*r Staatsbürger*in nicht antragsberechtigt sind. Dies gilt auch, wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und eine davon die japanische ist. Zudem sind Sie nicht antragsberechtigt, wenn Sie über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Japan verfügen.
- Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse. Japanischkenntnisse sind nicht grundsätzlich erforderlich. Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen sowie Mediziner*innen müssen jedoch über gute Japanischkenntnisse verfügen, falls dies für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich ist.
- Wir setzen voraus, dass Sie sich an die Regeln guter wissenschaftlicher PraxisExterner Link (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik halten.
Programm für internationale Gastdozenturen der UJena/Jena International Lecturers Programme 2023 Frist: 01.05. und 15.08.2023
Mit der „Strategie 2025 – Internationalisierung“ strebt die Universität Jena in den kommenden Jahren die Weiterentwicklung ihrer internationalen Vernetzung und die Stärkung ihrer internationalen Positionierung als exzellenter Forschungs- und Studienort an. In Verbindung mit dem Ausbau von internationalen bzw. kooperativen und englischsprachigen Studiengängen ist die Steigerung der Mobilität von internationalen Gastlehrenden nach Jena ein wichtiges Ziel, das zur erfolgreichen Internationalisierung der Lehre beiträgt. Mit dem „Programm für internationale Gastdozenturen“ sollen in diesem Bereich neue Impulse gesetzt werden.
Ziele des Programms
Das Programm ergänzt die bislang bestehenden Angebote, internationale Gastdozierende über Erasmus+ bzw. das DAAD-Gastdozenturen-Programm nach erfolgreicher (externer) Antragstellung nach Jena einzuladen. Durch den Ausbau des internationalen Lehrangebots wird Studierenden mehr Raum gegeben, sich fachspezifische Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen anzueignen und sich dadurch besser auf bevorstehende Studienaufenthalte und Praktika im Ausland vorzubereiten. Damit werden gleichzeitig die Perspektiven Jenaer Studierender in einem sich stetig internationalisierenden Arbeitsmarkt gestärkt. Auch für die internationale Sichtbarkeit und Attraktivität Jenaer Studiengänge für Studierende aus dem In- und Ausland ist durch das Programm mit einer positiven Wirkung zu rechnen. Die Beteiligung von internationalen Gastdozierenden am Lehrangebot in Jena soll im Rahmen von Team Teachings stattfinden, also in Form von Lehrveranstaltungen, die der internationale Gastlehrende gemeinsam mit einer/m Jenaer Hochschullehrer/in durchführt. Die Vorteile von Team Teaching-Lehrveranstaltungen, nämlich der fächer- und methodenübergreifende Lehransatz und die Vermittlung inter- und transdisziplinärer Perspektiven, werden durch die Einbindung internationaler Gastdozierender um eine internationale Dimension erweitert. Hierdurch werden neben interdisziplinärem in besonderer Weise interkulturelles Denken und Lernen und internationale Sichtweisen auf Lerninhalte gefördert. Darüber hinaus bietet sich den beteiligten Jenaer Hochschullehrer/innen und den internationalen Gastlehrenden die Möglichkeit zum interkulturellen Austausch mit Hinblick auf didaktisch-methodische Lehrtrends- und -ansätze. Weiterhin sollen durch das Programm bestehende Kooperationen mit wichtigen strategischen Partnerhochschulen gestärkt werden. Anträge für Aufenthalte von internationalen Gastdozierenden der folgenden Partneruniversitäten werden deshalb vorrangig berücksichtigt:
- Turun Yliopisto
- Université de Poitiers
- Universitatea Iasi
- Università di Pavia
- Universidad de Salamanca
- Universidade de Coimbra
Art und Umfang der Förderung
Die internationalen Gastlehraufenthalte werden im Rahmen von Team Teachings organisiert, bei der ein/e Jenaer Hochschullehrer/in gemeinsam mit einem internationalen Gastlehrenden Sitzungen einer Lehrveranstaltung durchführt. Förderfähige Gastlehraufenthalte dauern mind. 2 bis max. 8 Wochen und haben einen Umfang von 4-6 Lehrstunden pro Woche. Die Förderung schließt die Lehrveranstaltungsvergütung (60 EUR pro Lehreinheit) sowie die Kosten für die einmalige An- und Abreise entsprechend dem Thüringer Reisekostengesetz ein (max. 900 EUR). Das Programm wird zunächst mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Hochschule Internationaler“ des Landes Thüringen finanziert. Eine Verstetigung des Gastdozenturen-Programms nach erfolgreicher Probephase wird angestrebt.
Voraussetzungen und Antragsunterlagen
Anträge auf Förderung eines Aufenthalts eines internationalen Gastdozierenden können für WS 2023/2024 für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2023 beim Internationalen Büro durch eine*n Hochschullehrende*n jeder Disziplin der Friedrich-Schiller-Universität Jena bis zum 15. August 2023 gestellt werden. Anträge für das noch laufende SS 2023 können noch bis zum 1. Mai beim Internationalen Büro eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte als ein zusammengefügtes PDF-Dokument beim Welcome Point des Internationalen Büros unter folgender E-Mail-Adresse ein: gawi@uni-jena.de
Ihre Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte auch an den Welcome Point des Internationalen Büros: gawi@uni-jena.de
Nach Begutachtung aller vollständig bis zu den genannten Fristen beim Internationalen Büro eingegangenen Anträge trifft die Leitung des Internationalen Büros eine Entscheidung und teilt diese den Antragsteller*innen zeitnah mit.
Voraussetzungen
1. Die für eine Förderung vorgeschlagenen internationalen Gastlehrenden
- sind in Lehre und Forschung in der Regel an einer internationalen Partnerhochschule der Universität Jena tätig. Für die Anbahnung neuer Kooperationen können darüber hinaus in begründeten Fällen auch internationale Gastlehrende berücksichtigt werden, die anderen internationalen Hochschulen angehören
- verfügen über eine abgeschlossene Promotion
- verfügen nachweislich über die notwendige wissenschaftliche Expertise und Lehrerfahrung im entsprechenden Fach
- verpflichten sich Lehrveranstaltungen als Team Teaching im beantragten Umfang durchzuführen
- verpflichten sich, die Lehrveranstaltung in einer Fremdsprache, in der Regel auf Englisch, zu unterrichten. Andere Lehrveranstaltungssprachen sind in begründeten Fällen möglich, insbesondere im Bereich fremdsprachiger Philologien.
2. Der*die antragstellende Hochschullehrende verpflichtet sich,
- der*dem Gastlehrenden einen Arbeitsplatz für die Dauer seines*ihres Aufenthalts zur Verfügung zu stellen
- den*die Gastlehrende*n in die Strukturen und Abläufe des gastgebenden Instituts einzubinden und bei administrativen Fragen, insbesondere die Organisation der Lehrveranstaltungen betreffend, zu unterstützen
- die Lehrveranstaltungen des*der Gastlehrenden in das reguläre Lehrveranstaltungsprogramm des Instituts einzubinden
- sicherzustellen, dass durch den*die Gastlehrende*n Lehrveranstaltungsstunden im beantragten Umfang durchgeführt werden
- sicherzustellen, dass die angebotenen Lehrveranstaltungssitzungen in der beantragten Fremdsprache stattfinden, in der Regel auf Englisch
- in Abstimmung mit dem*der internationalen Gastdozierenden einen kurzen Bericht zur Durchführung der gemeinsamen Lehrveranstaltungen einzureichen
Antragsunterlagen
1. Anschreiben mit Begründung des Aufenthalts des*der Gastlehrenden mit Informationen zu den geplanten Lehrveranstaltungen bzw. den geplanten Lehrveranstaltungssitzungen
Im Anschreiben soll auf die folgenden Fragen Bezug genommen werden:
a) Wie trägt der Gastlehraufenthalt zu den Zielen des Programms für internationale Gastdozenturen bei und wie unterstützt er die bisherigen Internationalisierungsmaßnahmen im gastgebenden Institut?
b) Welche Kooperationen bestehen zwischen der Universität Jena bzw. dem Institut und der den Gastlehrenden entsendenden ausländischen Partneruniversität?
2. Versicherung des*der antragstellenden Hochschullehrenden, dass die*der Gastlehrende wissenschaftlich und mit Hinblick auf die Lehrerfahrung über die notwendige Expertise und Qualifikation verfügt, um die geplante Lehrveranstaltung durchzuführen
3. Lebenslauf des*der Gastlehrenden
4. Bestätigung der Kenntnisnahme der Dekanin*des Dekans
Organisatorische Unterstützung durch den Welcome Point des Internationalen Büros
Der Welcome Point des Internationalen Büros unterstützt die gastgebenden Institute und internationalen Gastdozent*innen bei der Vorbereitung ihrer Aufenthalte und vor Ort (u.a. bei der Suche einer Unterkunft, bei Behördengängen, bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Anmeldung für Thoska und URZ-Zugang, durch interkulturelle Workshops, etc.). Neben den Ansprechpartner*innen in den gastgebenden Instituten/Fakultäten stehen die Mitarbeiter*innen des Welcome Points des Internationalen Büros bei administrativen und organisatorischen Fragen unterstützend jederzeit zur Verfügung. Der Welcome Point des Internationalen Büros ist außerdem erster Ansprechpartner für die Abrechnung der Vergütung für die Lehrveranstaltung und Erstattung der Reisekosten.
Henriette Herz Scouting Programm - Keine Frist, fortlaufende Antragstellung
Frist: Es gibt keine Stichtage für die Einreichung von Anträgen. Alle Anträge werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet. Sobald ein Antrag vollständig vorliegt, wird er an unabhängige Fachgutachter weitergeleitet und nach Vorlage der schriftlichen Fachgutachten in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.
ZIEL DES PROGRAMMS
Aktives Gewinnungsverfahren, das erfolgreiche Wissenschaftler*innen in Deutschland in
die Lage versetzt, stark umworbene, internationale Forschende aus dem Ausland, die sich
bislang nicht bei der Stiftung bewerben, aktiv anzusprechen und sie zur Durchführung
gemeinsamer Forschungsvorhaben an ihre Einrichtungen einzuladen. Mit dem Programm werden so fachlich und regional neue Kooperationspartner*innen für Deutschland gewonnen. Gleichzeitig soll der Anteil der im Humboldt-Forschungsstipendienprogramm geförderten Frauen erhöht werden.
In zwei ProgrammlinienExterner Link können sich sowohl aufsteigende Wissenschaftler*innen, die erst
vor kurzem eine (Junior-)Professur oder eine Gruppenleitung übernommen haben, als auch bereits etablierte und erfahrene Forschende bewerben. Jährlich werden etwa 40 Personen als "Scouts" in einem kompetitiven Peer-Review-Verfahren ausgewählt, die anschließend selbstständig Nachwuchsforschende im Ausland identifizieren und der Stiftung zur Förderung vorschlagen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Für aktualisierte Ausschreibungen und Bewerbungsformulare nutzen Sie die ausgearbeitete Förderdatenbank der Humboldt-Stiftung.Externer Link
WER WIRD GEFÖRDERT?
Als ausgewählter Scout haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wissenschaftstalente aus
dem Ausland vorzuschlagen. Diese erhalten das Stipendium nach formaler Prüfung in
einem Direktverleihungsverfahren.
Kontakt: Susanne Golz/Dr. Mareike Rind: gawi@uni-jena.de
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
ZIEL DES PROGRAMMS
Die Humboldt-Stiftung fördert Wissenschaftler*innen, unabhängig von Fachrichtung und Nationalität. Damit soll der Wissenschaftsstandort Deutschland durch internationalen Forschungsaustausch gestärkt werden. Die Stiftung setzt sich für internationale Verständigung, wissenschaftlichen Fortschritt und Entwicklung ein.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Für aktualisierte Ausschreibungen und Bewerbungsformulare nutzen Sie die ausgearbeitete Förderdatenbank der Humboldt-Stiftung.Externer Link
WER WIRD GEFÖRDERT?
Promovierte Wissenschaftler*innen mit überdurchschnittlichen Qualifikationen finden bei der AvH ein Programm für Ihr Forschungsvorhaben.
Kontakt: Susanne Golz/Dr. Mareike Rind: gawi@uni-jena.de
Jena Excellence Fellowship Programme - Keine Frist, fortlaufende Nominierungen
Jena Excellence Fellowship Programme
Frist: Nominierungen für Wissenschaftler/innen aller Disziplinen aus dem Ausland können laufend durch das Nominierungsportal des Fellowship Programmes der Universität Jena eingereicht werden.
ZIEL DES PROGRAMMS
Das Programm soll die internationale Sichtbarkeit der Universität Jena und ihre Attraktivität für internationale Spitzenforscher/innen steigern. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Stärkung der Profillinien als auch der Aufbau und die Förderung neuer Forschungsfelder. Mit dem Programm können exzellente Forscher/innen aus dem Ausland von Hochschullehrer/innen der Universität Jena eingeladen werden, um den wissenschaftlichen Dialog zu fördern und zu intensivieren. Es bietet darüber hinaus jungen Postdocs sowie etablierten Wissenschaftlern/innen aus dem Ausland und Mitgliedern der Universität Jena die Möglichkeit, wissenschaftliche Projekte voranzutreiben und internationale Kooperationen zu etablieren.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
• Tandem-Fellowship für eine*n etablierte*n Wissenschaftler*in gemeinsam mit einer*m Postdoc
• Klausur-Fellowship für ein Team von max. 4 Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Ländern
• Impuls-Fellowship für eine herausragende Persönlichkeit, die öffentlichkeitswirksame
Veranstaltungen konzipiert
• Zukunfts-Fellowship zur Rekrutierung neuer Professor*innen
• Freiraum-Fellowship zur Durchführung eines größeren Forschungsprojektes
WER WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm steht Senior-Fellows und fortgeschrittenen Postdocs offen, die an der
Friedrich-Schiller-Universität Jena forschen möchten.
Alle Professor*innen der Universität Jena können mögliche Fellows nominieren.
Es werden jährlich ca. 4 Senior-Fellowships und ca. 4 Postdoctoral-Fellowships vergeben.
Kontakt: Dr. Mareike Rind
Förderprogramme für ukrainische Gastwissenschaftler*innen
Für Wissenschaftler*innen aus der Ukraine haben wir eine Website erstellt. Sie finden dort eine Übersicht über Ansprechpersonen, die Beratung und Unterstützung vermitteln sowie Informationen über aktuelle Förderprogramme.
Fulbright Programm
ZIEL DES PROGRAMMS
Das Fulbright-Programm ermöglicht den Austausch zwischen den Vereinigten Staaten und mehr als 180 Ländern weltweit. Das Deutsch-Amerikanische Fulbright-Programm hat seit seiner Entstehung im Jahr 1952 mehr als 45.000 Amerikaner*innen und Deutsche gefördert. Ziel des Programms ist die Förderung von gegenseitigem Verständnis zwischen den USA und Deutschland durch akademischen und kulturellen Austausch.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Fulbright-Programm bietet Voll-, Teil- oder Reisestipendien sowie Fortbildungsseminare.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Studierende, Professor*innen, Lehrende und Fremdsprachenassistent*innen (Voll-, Teil- oder Reisestipendien)
Hochschuladministrator*innen und Landeskundler*innen (Fortbildungsseminare)
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.fulbright.de/Externer Link
Humboldt-Stiftung/Carl-Zeiss-Stiftung: Carl-Zeiss-Humboldt-Forschungspreis, Frist: Nominierungen sind jederzeit möglich
Carl-Zeiss-Humboldt-ForschungspreisExterner Link
ZIEL DES PROGRAMMS
- Förderung der Diversität - bei der Geschlechterverteilung, aber auch bei Aspekten wie etwa sozialer oder regionaler Herkunft in den MINT-Fächern
- Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland durch überregionale Kooperationen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Durchführung selbst gewählter Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkolleg*innen
- Mittel zur weiteren Finanzierung der Zusammenarbeit der Preisträger*innen mit Fachkolleg*innen in Deutschland etwa für die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, für Kinderbetreuung, wissenschaftliche Geräte sowie für die Einbeziehung von wissenschaftlichem Nachwuchs in die Kooperation.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Spitzenforscher*innen aus dem Ausland, die eine Kooperation mit Fachkolleg*innen in den Förderländern der Carl-Zeiss-Stiftung Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen anstreben
Kontakt: Servicezentrum Forschung und Transfer
E-Mail: sft@uni-jena.de