Globen

Auslands-BAFöG

Informationen zu Auslands-BAFöG
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Im Rahmen Ihrer Finanzierungsplanung sollten Sie in jedem Fall Ihren Anspruch auf Auslands-BAFöG prüfen. Eine Chance kann auch für Studierende, die im Inland knapp an der Grenze zum Anspruch auf inländisches BAFöG "vorbeigerutscht" sind, gegeben sein. Dies ist natürlich unter anderem abhängig vom Zielland.

  • Voraussetzungen
    • das Studium ist nach dem Ausbildungsstand förderlich (Bestätigung der Universität notwendig)
    • zumindest ein Teil des Auslandstudiums kann auf das Studium angerechnet werden
    • ausreichend Sprachkenntnisse sind vorhanden 
    • die Einschreibung an der ausländischen Hochschule als Vollzeitstudent*in ist gewährleistet
    • der Beginn der Ausbildung im Ausland muss innerhalb der Förderungshöchstdauer erfolgen
  • Förderzeitraum
    1. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, mindestens zweijährigen Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
    2. Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und einer oder mehreren ausländischen Ausbildungsstätten können für die jeweilige Dauer der Auslandsaufenthalte gefördert werden.
    3. Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der EU durchgeführt werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig; finden sie innerhalb der EU oder der Schweiz statt, gilt diese Beschränkung nicht.

     Das Auslandssemester wird nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet.

    Mindestdauer: Förderung wird nur geleistet, wenn Studienaufenthalte mindestens 6 Monate (Ausnahme: Hochschulkooperationsprogramme mind. 12 Wochen), Praktika mindestens 3 Monate in einem Land durchgeführt werden.

  • Leistungen
    • Zuschuss zu Lebenshaltungskosten
    • Reisekosten (einmalig Hin- und Zurück)
    • Krankenversicherungszuschlag ( bei evt. privater Krankenversicherung)
    • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr
  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen zu BAFöG-Regelungen finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.phpExterner Link

    oder unter: https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-und-erasmus/Externer Link

  • Zuständige Ämter für Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland

    Zuständige Ämter für Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php?et=#dtlExterner Link