Häuser

Lehren und Forschen in Europa

ERASMUS+ STA
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Foto: Robert Rademacher

ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an einer europäischen Partnerhochschule. Ihre Lehrveranstaltungen sind dabei vorab mit der Gasthochschule abgestimmt und in das Lehrangebot vor Ort integriert.

Ziele und Vorteile

Die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen und Lehrmaterialien beider Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und Lehrmethoden ist nur ein Ziel der Dozierendenmobilität. Ziele von "Teaching Staff" sind außerdem:

  • berufliche und persönliche Weiterentwicklung der Dozierenden
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Umfang und Inhalt der Lehrangebote verbreitern und bereichern
  • Studierenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können, die Möglichkeit zu geben, von Kenntnissen und Fachwissen der Dozierenden von Hochschulen aus anderen europäischen Ländern zu profitieren
  • die Verbindungen zwischen den Hochschulen aus verschiedenen Ländern festigen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • den Austausch von Fachwissen und Erfahrung hinsichtlich verschiedener pädagogischer Methoden fördern
Hinweis

Antragsfrist: laufend (Bewilligung je nach zur Verfügung stehenden Mitteln)

Den Antrag auf Finanzierung finden Sie am Ende dieser Seite als Download.

Informationen zum Ablauf

  • Teilnehmerkreis

    Der ERASMUS+ STA - Lehraufenthalt mit Förderung durch die Universität Jena richtet sich an:

    • Dozent*innen und Professor*innen mit Vertragsverhältnis mit der Universität Jena
    • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Vertragsverhältnis mit der Universität Jena
  • Bedingungen

    Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden (LVS) pro Woche an der ausländischen Partnerhochschule umfassen. Die Dauer der Reise beträgt in der Regel 1 Woche (5 Arbeitstage plus 1 Tag für An- und Abreise). Längere Aufenthalte können derzeit icht gefördert werden. Der Lehraufenthalt kann nur an einer ERASMUS+ Partnerhochschule der Universität Jena erfolgen, mit der eine entsprechende ERASMUS+ Vereinbarung besteht. Informationen zu möglichen Partnerhochschulen erhalten Sie durch den*die ERASMUS+ Koordinator*in Ihres Fachbereichs.

  • Förderung

    Max. mögliche Förderung durch DAAD-Pauschalenpdf, 89 kb.

    ACHTUNG: Die Erstattung der Reisekosten erfolgt im Rahmen des Thüringer Reisekostenrechts. Gefördert werden vollständige Reisekosten, dazu zählen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungspauschale gem. Länderpauschale.

  • Beantragung

    Die Antragstellung auf Finanzierung einer STA - Reise erfolgt im Internationalen Büro.

    Bitte stimmen Sie sich vorab mit dem*der ERASMUS+ Koordinator*in Ihres Instituts ab. Hier erfahren Sie auch, mit welchen ERASMUS+ Hochschulen eine Vereinbarung in Ihrem Fachbereich besteht. Das Antragsformular finden Sie in am Ende dieser Seite als Download.

    Einzureichende Dokumente für die Beantragung

    • Antragsformular (siehe unter, Downloads)
    • Motivationsschreiben
    • Nachweis des Mitarbeitendenstatus (.z.B. Kopie Thoska)

    Einzureichen bei:

    Internationales Büro
    Jana Blumenstein
    Fürstengraben 1, UHG
    07743 Jena

    Email: outgoing@uni-jena.de

  • Durchführung

    Haben Sie eine Bewilligung des Internationalen Büros erhalten, können Sie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen treffen. Diese umfassen:

    • Abstimmung über Form, Umfang und Inhalt der Lehrveranstaltung mit der Partnerhochschule
    • Vorbereitung der Unterrichtsmaterialien
    • Erstellung der Mobilitätsvereinbarung (Teaching Assignment)
    • Beantragung einer Dienstreisegenehmigung im QISRKA
    • Buchung der Reise im Reisebüro oder Online

    Bitte beachten Sie auch die Informationen und Reiserichtlinien der Reisekostenstelle unter www.uni-jena.de/reisekosten

    Vor Beginn der Mobilität sind folgende Unterlagen im Internationalen Büro einzureichen:

    • Mobilitätsvereinbarung (vollständig unterschrieben)
    • Fördervereinbarung (erhalten Sie vom Internationalen Büro)

    Nach Beendigung Ihres Lehraufenthaltes reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Internationalen Büro ein:

    • vollständige Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen (Reisetickets, Hotelrechnung)
    • EU - Formulare: Letter of Confirmation, Bericht
  • Unterlagen, Fristen, Formalitäten

    Vor dem Auslandsaufenthalt

    Mobilitätsvereinbarung (Arbeitsplan)

    • regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen
    • muss von der Gasthochschule und der Universität Jena unterschrieben werden
    • Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Original aufbewahren für eventuelle spätere Änderungen
    • Termin: vor Abreise mit Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen

    Grant Agreement/Fördervereinbarung

    • regelt die Finanzierung über das ERASMUS+ Programm zwischen Mitarbeiter*in und Universität Jena
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: vor der Abreise

    Während des Auslandsaufenthaltes

    Letter of Confirmation

    • bestätigt die Dauer und Anzahl der Lehrstunden während des Aufenthalts an der Gasthochschule
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Rückreise mit Abrechnung

    Nach dem Auslandsaufenthalt

    Survey der EU

    • Die EU-Umfrage bitte online ausfüllen! Hierzu erhalten Sie eine automatisierte Aufforderungs-Email nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts.
  • Förderung von Dozierenden mit Sonderbedürfnissen oder Behinderung

    Für Dozierende mit Sonderbedürfnissen oder Behinderung kann auf Antrag eine Förderung über den EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Ein Sonderbedürfnis ist z.B. gegeben, wenn alleinerziehende Dozierende mit einem mitreisenden Kind an der Gasthochschule im Ausland einen Lehraufenthalt absolvieren möchte. Es kann ein Zuschuss für die Mehrkosten (Flug-, Unterkunft-, Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes gewährt werden. Im Falle einer Behinderung können die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (z.B. Krankenkassen, Sozialämter) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Eine Antragstellung muss mindestens zwei Monate vor der Reise beim DAAD erfolgen. Antragsformulare hierfür erhalten Sie im Internationalen Büro.