Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. das Lehramt an Regelschulen nach dem Jenaer Modell
Hinweis
Für die Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt ist ein ordungsgemäßes Studium im Umfang von mindestens 125 LP (Regelschule) bzw. 155 LP (Gymnasium) nachzuweisen. Es ist auch möglich, den Zulassungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie dem folgenden Formular und den zeitlichen Ablauf dem Terminablaufplan.
1. Prüfungsabschnitt: schriftliche und mündliche Prüfungen
Der Antrag auf Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen) der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. für das Lehramt an Regelschulen ist mit den folgenden Formularen an das Landesprüfungsamt für Lehrämter, Außenstelle Jena zu richten:
- Formular Lehramt an Gymnasienpdf, 298 kb
- Formular Lehramt an Regelschulenpdf, 290 kb
- Formular Mutterschutz_Erklärungpdf, 301 kb
- Formular Mutterschutz_Widerrufpdf, 255 kb
Die Termine der schriftlichen Prüfungen je Semester werden unter "Prüfungstermine schriftlich" veröffentlicht. Die Termine der mündlichen Prüfungen entnehmen Sie bitte den Aushängen im Landesprüfungsamt für Lehrämter oder unter "Prüfungstermine mündlich".
verbindliche Anmeldeformulare für das entsprechende Prüfungssemester (nur für die Fächer, die nicht in "Friedolin" eingepflegt sind):
- Katholische Religionslehrepdf, 35 kb
- Kunsterziehungpdf, 35 kb
- Kunsterziehung (Doppelfach)pdf, 36 kb
- Musikpdf, 34 kb
Mit dem Antrag auf Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen) soll der Kandidat die Bereiche seiner Prüfungsfächer und der Bildungswissenschaften verbindlich wählen, in denen er die schriftliche und mündliche Prüfung ablegt.
Die zu wählenden Bereiche ergeben sich aus der Anlage zur ThürEStPLGymVO bzw. aus der Anlage zur ThürEStPLRSVO. Soweit der Kandidat seinem Zulassungsantrag keine oder keine vollständigen Angaben zu den zu wahlenden Bereichen beifügt, erfolgt die Zulassung zu den jeweiligen schriftlichen und mündlichen Prüfungen unter aufschiebenden Bedingungen.
Danach muss der Kandidat bis spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem er jeweils das erste Vorbereitungsmodul in den Bildungswissenschaften oder in der Fachwissenschaft der jeweiligen Prüfungsfächer belegt, den Zulassungsantrag um die verbindlichen Angaben zu den jeweils für die schriftliche und mündliche Prüfung nach der Anlage der ThürEStPLGymVO bzw. der Anlage der ThürEStPLRSVO zu wählenden Bereiche vollständig ergänzen.
Der Kandidat muss darauf achten, dass die von ihm gewählten Vorbereitungsmodule inhaltlich mit den gewählten Bereichen der im Rahmen der Ersten Staatsprüfung abzulegenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen übereinstimmen.