Formulare

Für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach für das Lehramt an Gymnasien bzw. das Lehramt an Regelschulen nach dem Jenaer Modell

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien werden studienbegleitend abgelegt und bestehen aus zwei zeitlich getrennten Abschnitten, die in folgender Reihenfolge abgelegt werden:

  • (1) den schriftlichen und mündlichen Prüfungen

Im Fach Musik wird statt der fachwissenschaftlichen mündlichen und schriftlichen Prüfung die künstlerisch-praktische Prüfung  abgelegt.

  • (2) der Hausarbeit.
Achtung

Bei Lehramts- oder Fachwechsel nach Zulassung zum 1. Prüfungsabschnitt der Ersten Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Lehrämter umgehend zu informieren.

Es ist ein neuer Antrag auf Zulassung aus dem sich der Lehramts- oder Fachwechsel ergibt im Landesprüfungsamt für Lehrämter zu stellen. Der alte Antrag ist zurückzunehmen.

Die Termine für den neuen Antrag entnehmen Sie den Terminablaufplänen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des LPA.