Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte für Angehörige

Die Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) ist eine multifunktionale Chipkarte, die übergreifend an den Thüringer Hochschulen für unterschiedliche Anwendergruppen eingesetzt wird. Sie unterstützt bei Bedarf eine kontaktlose Datenkommunikation im Rahmen der verschiedenen Anwendungen. Dazu gehören unter Anderem die Anwendung als elektronische Geldbörse für Mensaessen, als Kopier- und Druckkarte oder als Schlüssel für Räume und Schranken.

Hier finden Sie Informationen zur thoska für Angehörige der Uni Jena.

  • Funktionen der thoska

    Die thoska für Angehörige der Uni Jena unterstützt folgende Funktionen:

    • Ausweis für Angehörige der Uni Jena (Aktualisierung der Gültigkeitsdauer mittels Validierung),
    • Bibliotheksausweis an Bibliotheken der Thüringer Hochschulen (nach erfolgter Anmeldung z.B. in der ThULBExterner Link),
    • Kopierkarte,
    • Elektronische Geldbörse zum Bezahlen in Mensen und Cafeterien,
    • Zutrittsberechtigung für Gebäude, Räume und Schranken.
  • Layout der thoska

    Abbildung einer thoska für Angehörige (v.l.n.r.: Vorderseite, Rückseite)

    Foto: Uni Jena
  • Beantragung einer thoska

    Die Angehörigen der Uni Jena können eine thoska über den Online-Servicedesk beantragen. Die Karten werden an die im unten aufgeführten Merkblatt genannten Personengruppen ausgegeben.

    Für die Beantragung ist je nach Angehörigenstatus die Bestätigung der zuständigen Einrichtung erforderlich. Ohne entsprechende Bestätigung erfolgt keine thoska-Produktion.

    Für eine Ersatzkarte wird im thoska-Büro eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben, sofern der Verlust oder die Beschädigung Ihrer thoska vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese ist vor Ort nur per Karte (ec-cash, Visa, Maestro, Master) bezahlbar.

  • Validierung von thoska

    Die thoska von Angehörigen der Uni Jena wird mit einer zeitlich begrenzten Gültigkeit entsprechend der Laufzeit des Angehörigenstatus, jedoch von maximal zwei Jahren versehen. Danach muss die thoska neu validiert werden. Nachdem die Statusverlängerung an das thoska-Büro über den Online-ServicedeskExterner Link erfolgt ist, kann die Karte an einer öffentlichen Validierungsstation selbstständig verlängert werden.

  • Verlust einer thoska

    Bei Verlust Ihrer thoska, lassen Sie diese bitte umgehend sperren. Die Sperrung kann ausschließlich per Ticket über das Online-TicketsystemExterner Link oder persönlich vor Ort im zuständigen thoska-Büro veranlasst werden.

    Die Friedrich-Schiller-Universität Jena übernimmt keine Haftung für eine missbräuchliche Nutzung verloren gegangener Karten durch Dritte.

    Sofern Sie Ihre thoska auch an anderen Universitätsbibliotheken, beispielsweise in Weimar, Erfurt oder an weiteren Einrichtungen, nutzen, melden Sie den Verlust bitte zusätzlich dort. Nur so kann auch in diesen Einrichtungen ein möglicher Missbrauch verhindert werden.

    Für eine Ersatzkarte wird im thoska-Büro eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben, sofern der Verlust oder die Beschädigung Ihrer thoska vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese ist vor Ort nur per Karte (ec-cash, Visa, Maestro, Master) bezahlbar.

    Die Freigabe wiedergefundener Karten erfolgt aus Sicherheitsgründen nur auf Nachweis, dass sich die Karte beim rechtmäßigen Inhaber befindet. Die Entsperrung in den Anwendungssystemen (z.B. beim Studierendenwerk Thüringen, der ThULB Jena, dem elektronischen Zutrittskontrollsystem) erfolgt regulär sofort, kann in besonderen Fällen jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend sollte Ihre Karte wieder wie gewohnt funktionieren. Wurde in der Zwischenzeit bereits eine neue thoska ausgestellt, werfen Sie die wiedergefundene Karte bitte NICHT weg. Das auf der wiedergefundenen thoska eventuell vorhandene Guthaben kann durch das Studierendenwerk Thüringen wieder zugänglich gemacht werden.

  • Kopieren zu Lasten dienstlicher PSP-Elemente

    Die Angehörigen der Uni Jena können die Kopierfunktion zu Lasten dienstlicher PSP-Elemente über den Online-ServicedeskExterner Link beantragen. 

    Bei der Beantragung ist das PSP-Element anzugeben und die Bestätigung der oder des Verantwortlichen des betreffenden PSP-Elements einzuholen.

    Diese Kopierfunktion ist mittels PIN geschützt. Die PIN kann bei Erhalt der Karte im thoska-Büro eingegeben werden. Die Kopierfunktion ist vor missbräuchlicher Benutzung zu schützen. Somit darf die PIN nicht gemeinsam mit der zugehörigen thoska aufbewahrt werden. Private Kopierleistungen zu Lasten von PSP-Elementen sind nicht gestattet.

    Weitere Informationen finden Sie unter: Link.