Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung von Kindern zwischen dem 1. und dem 3. Lebensjahr durch Tagesmütter und -väter. Die Betreuung von bis zu 5 Kindern erfolgt zumeist im eigenen Haushalt oder dafür angemieteten Räumen.
Die Betreuungskosten richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Jena und sind einkommensabhängig (auch die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt wird berücksichtigt).
Eltern, die bereits vor dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes wieder arbeiten oder studieren, kann eine Kindertagespflege vermittelt werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Tätigkeitsnachweis.
Ansprechpartner:
Mitarbeiter Fachdienst Jugend und Bildung
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