Lesesaal Universitätsarchiv

Benutzungshinweise

Lesesaal Universitätsarchiv
Foto: Universitätsarchiv Jena

Die Benutzung der Archivalien erfolgt im gemeinsam genutzten Lesesaal des Universitätsarchivs und der Abteilung Historische Sammlungen der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) im 1. Untergeschoss des Hauptgebäudes der ThULB am Bibliotheksplatz 2. Der Zugang zum Lesesaal befindet sich rechts neben der Info-Theke im Erdgeschoss. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Jacken, Taschen und sperrige Gegenstände im Garderobenbereich (rechts vom Haupteingang) einzuschließen sind.

Benutzungsbedingungen
 
Das Universitätsarchiv stellt seine Archivalien zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen und Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung begründeter persönlicher Belange zur Verfügung.

Die Benutzung des Archivs ist im Rahmen der Öffnungszeiten und nach vorheriger Anmeldung möglich. Bei jeder Erstbenutzung innerhalb eines Kalenderjahres oder bei wechselnden Forschungsthemen ist ein Benutzungsantrag auszufüllen. Die Benutzung ist kostenlos und erfolgt unter Anerkennung der "Ordnung für das Universitätsarchiv der Friedrich-Schiller-Universität Jena"pdf, 333 kb vom 01.04.2020 (Bitte beachten Sie auch die Berichtigung der Ordnung für das Universitätsarchivpdf, 195 kb vom 29.9.2020). Der "Ordnung für das Universitätsarchiv der Friedrich-Schiller-Universität Jena" liegt das "Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG)"Externer Link vom 29.06.2018 zugrunde.


Im Lesesaal bestehen Möglichkeiten zur Laptop-Nutzung und zur Internet-Recherche. Für die Filmbenutzung steht ein Readerprinter zur Verfügung. Zum Archiv gehört eine Handbibliothek (Präsenzbibliothek) mit 8938 Bänden und Sonderdrucken, die Nachschlagewerke und Lexika, Bücher zur Universitäts-, Stadt-, Regional- und Personengeschichte, archivwissenschaftliche Fachbücher sowie Belegexemplare der anhand von Archivquellen entstandenen Publikationen umfasst. Bücher aus der Handbibliothek sowie die im Archiv aufbewahrten Zeitungen, Zeitschriften und Periodika können auf Wunsch ebenfalls im Lesesaal eingesehen werden.

Bereits verfilmte Akten werden nur als Film zur Benutzung am Readerprinter zur Verfügung gestellt.

Akten die Schutzfristen unterliegen, können nur nach Genehmigung durch dafür berechtigte Personen bzw. Einrichtungen eingesehen werden. Entsprechend dem Thüringer Archivgesetz betragen die Schutzfristen für:

* personenbezogenes Schriftgut: 10 Jahre nach dem Tod bzw., wenn das Todesdatum nicht ermittelbar ist, 100 Jahre nach der Geburt 
*  Verwaltungsschriftgut: 30 Jahre vom jüngsten Datum der Akte ausgehend

Die Bereitstellung der Akten erfolgt nach Abgabe der Bestellzettel. Für jede Akte ist ein gesonderter Bestellzettel auszufüllen. Akten die bis 14.00 Uhr bestellt werden, können am darauf folgenden Öffnungstag eingesehen werden, sofern sie nicht in der Außenstelle des Archivs (Dissertationen und persönliche Dokumente) aufbewahrt werden. Unterlagen aus der Außenstelle können erst am dritten Öffnungstag nach Bestelleingang eingesehen werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass pro Person maximal zehn Akten gleichzeitig für die Benutzung zur Verfügung gestellt werden. 

Anfertigung von Kopien und Scans

Kopien und Scans aus Akten können nach Stellung eines Kopierauftragspdf, 320 kb angefertigt werden. Ein Anspruch auf Anfertigung von Kopien und Scans besteht nicht. Das Archiv behält sich vor, anhand des Erhaltungszustands der Akten über die Anfertigung von Kopien und Scans zu entscheiden. Kopien aus personenbezogenen Unterlagen werden nur für berechtigte Personen angefertigt und nur nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments ausgehändigt.
Eine sofortige Bereitstellung der Kopien ist nicht möglich. Aus bereits verfilmten Akten können Kopien vom Film mit dem Readerprinter gefertigt werden. Die Gebühren richten sich nach dem gültigen Gebührenverzeichnis. pdf, 75 kb

Dem Gebührenverzeichnis liegen die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)Externer Link vom 3. Dezember 2001 in der jeweils gültigen Fassung sowie die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei (ThürVwKostOSK)Externer Link vom 10. August 2016 zugrunde.