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Fortbildungsmöglichkeiten Weltweit

Förderung von Staff-Trainings weltweit
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Foto: Hannes Grämer

Erasmus+ ICM

Das Mobilitätsprogramm Erasmus+ ICM (KA171) ermöglicht den Austausch von Mitarbeiter/innen der Friedrich-Schiller-Universität mit Partnerhochschulen außerhalb der EU, deren Kooperation von strategischem Interesse ist.

Die Universität Jena bietet Ihnen hierfür den Austausch mit den Partnerländern:

  • Ägypten
  • Armenien
  • Georgien
  • Israel 
  • Jordanien
  • Kamerun
  • Kanada
  • Marokko
  • Republik Moldau
  • Nigeria
  • Oman
  • Sambia
  • Senegal
  • Südafrika
  • Tunesien
  • Ukraine
  • USA

    Ziele und Vorteile Erasmus+ ICM

    • Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder eine neue Sprache vor Ort zu erlernen
    • Austausch und Ausbau der eigenen Methodenkompetenz
    • Vollfinanzierung des Gastaufenthaltes in Form einer Dienstreise (bis zur Höhe der im Programm vorgegebenen Erasmus-Pauschalen!)
    • organisatorische und fachliche Unterstützung für Fort- und Weiterbildungen (Training = STT) durch das Internationale Büro und die Betreuung an der Gasthochschule im Ausland
    • Teilnehmerkreis

      STT-Auslandsaufenthalte stehen Mitarbeiter/innen und Hochschulpersonal der Universität Jena aus allen Bereichen offen, z. B.:

      • Internationales Büro
      • Studienberatung/-verwaltung
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Weiterbildung
      • Forschung & Transfer
      • Finanzen
      • Bibliothek
      • Fachbereiche und Sekretariate
      • Technisches Personal
      • Dezernate
    • Bedingungen

      Mit dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, die Partnerhochschulen kennenzulernen, interessante Einblicke in die Arbeitsabläufe zu gewinnen und Anregungen für Ihre eigene Arbeit an der Universität Jena zu bekommen. Auch persönliche internationale Kontakte für einen zukünftigen Austausch können geknüpft werden. Ein entsprechendes Aufenthaltsprogramm (Mobilitätsvereinbarung) muss vorab erstellt werden. Grundsätzlich gelten folgende Förderbestimmungen:

        • Aufenthalt an einer Erasmus-ICM-Partnerhochschule der Universität Jena oder Teilnahme an einer Staff-Training-Week oder einem Sprachkurs
        • Dauer der Reise: i.d.R. eine Woche (5 Arbeitstage plus 1 Tag für An- und Abreise) bis maximal 14 Tage.
        • Erstattung der Reisekosten erfolgt gem. Thüringer Reisekostengesetz
    • Förderung
        • Reisekosten (2. Klasse)
        • Unterkunft (siehe Auslandsstädtekatalog der Reisekostenstelle im Hanfried)

      basierend auf dem Thüringer Reisekostengesetz

    • Anmeldung

        Die Interessensbekundung und Anmeldung zur Finanzierung einer STT-Reise erfolgt über die an den Erasmus-ICM-Projekten beteiligten Fachbereiche (siehe Reiter "Partnerhochschulen"). 

        Am Erasmus-ICM-Antrag beteiligte Lehrkräfte geben anschließend förderungswürdige geplante STT-Reisen an das Internationale Büro per E-Mail weiter (inkl. Name des Reisenden und geplanter Zeitraum und Kopie der Thoska-Karte zur Prüfung des Mitarbeiterstatus):

        Frist: laufend (Bewilligung je nach zur Verfügung stehenden Mitteln), jedoch mindestens 1-2 Monate vor Beginn der Mobilität.

        Ihr Institut hat bereits einen spannenden Austausch mit einer Partnerhochschule außerhalb Europas, aber noch keine Erasmus-ICM-Mittel beantragt? Für Informationen zur Beantragung und den geltenden Fristen wenden Sie sich gerne an:

      • Durchführung

        Haben Sie eine Bestätigung Ihrer Nominierung vom Internationalen Büro erhalten, können Sie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen treffen. Diese umfassen:

          • Abstimmung über Termin und Umfang des Arbeitsbesuches
          • Abstimmung mit Einrichtungen, die besichtigt werden möchten
          • Erstellung der Mobilitätsvereinbarung (Arbeitsplan)
          • Beantragung einer Dienstreise in SAP FioriExterner Link
          • Buchung der Reise im Reisebüro oder Online

        Bitte beachten Sie die Informationen und Reiserichtlinien der Reisekostenstelle unter www.uni-jena.de/reisekosten

        Vor Beginn der Mobilität sind folgende Unterlagen im Internationalen Büro einzureichen:

        • Mobilitätsvereinbarung (vollständig unterschrieben)
        • Grant Agreement (erhalten Sie vom Internationalen Büro

        Während der Mobilität holen Sie sich bitte die Bestätigung Ihrer Anwesenheit beim International Office der Gasthochschule ein:

        • Letter of Confirmation (erhalten Sie vom Internationalen Büro)

        Nach Beendigung Ihrer Personalmobilität reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Internationalen Büro ein:

        • vollständige Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen nach erfolgter Eingabe vorab in SAP Fiori
        • Formulare: Letter of confirmation
        • Optional: Kurzer Bericht über den Auslandsaufenthalt

        EU-Survey/Teilnehmendenbericht der EU
        Nach Beendigung Ihrer Reise erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail der EU mit der Aufforderung zum Ausfüllen des EU-Teilnehmendenberichts. Bitte füllen Sie diesen Bericht umgehend aus. Er ist Teil der verpflichtenden Erasmus-Formalitäten. 

      • Partnerhochschulen

        Ägypten

        • Tanta University (Mathematik, Informatik)
        • Ain Shams University (Mathematik, Informatik)

        Armenien

        •  Yerevan State University (Osteuropastudien, Politikwissenschaft, Biologie, Rechtswissenschaften)
        •  Staatliche W.Brjussow-Universität (DaF/DaZ)

        Bosnien

        •  University of Zenica (DaF/DaZ)
        •  University of Sarajevo (DaF/DaZ)
        •  Obala Sarajewo (ZLB)

        Georgien

        • Ivane Javakhishvili Tblisi State (Osteuropastudien, Politikwissenschaft, ZLB, Alte Geschichte, Theologie, Medizin)
        • Ilia State University (DaF/DaZ, ZLB, Rechtswissenschaften)
        • Batumi Shota Rustaveli State University (Alte Geschichte)

        Irak

        •  Salahaddin University-Erbil (SUE) (DaF/DaZ)

        Israel

        • Hebrew University of Jerusalem (Wirtschaftsgeographie, ZLB)
        • University of Haifa (Politikwissenschaft, Biowissenschaften)
        • Ben-Gurion Uni of the Negev (Theologie)
        • Technion (Photonik)
        • Tel Aviv University (Theologie)

        Jordanien

        •  German Jordanian University (Orientalistik, IWK, Theologie, Arabistik)
        •  Yarmouk University (Religionspädagogik)

        Kanada

        • Northern British Columbia (Anglistik)
        • University of Montreal (Molekulare Medizin)
        • Université du Québec à Montréal (UQAM) (IWK)

        Kamerun

        • Université Yaoundé I (IWK)

        Marokko

        • University Mohammed V in Rabat (Biologie)

        Moldau

        •  Moldova State University (DaF/DaZ, Ur- und Frühgeschichte, Osteuropastudien, Rumänistik)

        Nigeria

        • University of Lagos (Biologie)
        • Obafemi Awolowo University (IWK)
        • University of Ilorin (IWK)
        • University of Jos (Chemie)

        Oman

        • Sultan Qabbus University (Arabistik)

        Sambia

        • University of Sambia Lusaka (Chemie)

        Senegal

        •  Die Université Cheikh Anta Diop (UCAD) (IWK)

        Südafrika

        • Stellenbosch University (Wirtschaftspolitik, Wirtschaftswissenschaften, Geografie)
        • University of the Witwatersrand (Politikwissenschaften)

        Tunesien

        • Université de Tunis El Manar (Orientalistik, IWK, Theologie, Arabistik)

        Ukraine

        • Kiev Polytechnical Institute (Osteuropastudien, Politikwissenschaft)
        • Kyiv-Mohyla Academy (Osteuropastudien, Politikwissenschaft)
        • Chernivitsi National University (Osteuropastudien, Politikwissenschaft)
        • Ivan Franko National University of Lviv (DaF/DaZ, Geologie)
        • V.N. Karazin Kharkiv National University (DaF/DaZ)
        • Nationale Taras-Schewtschenko-Universität Kiew (DaF/DaZ)
        • Bohdan-Chmelnytski University Tscherkassy (DaF/DaZ)

        USA

        • University of Rhode Island (Politikwissenschaft)
        • University of Arizona (Physik)
        • Bloomsburg University of Pennsylvania (Wirtschaftswissenschaften)

         

      • Unterlagen, Fristen und Formalitäten

        Vor dem Auslandsaufenthalt

        Mobility Agreement

        • regelt das im Ausland zu absolvierende Arbeitsprogramm
        • muss vom Teilnehmenden, der Gasthochschule und der Universität Jena digital unterschrieben werden
        • Termin: vor der Abreise

        Grant Agreement (Fördervereinbarung)

        • regelt die Finanzierung aus dem Erasmus-ICM-Programm zwischen Mitarbeiter/in und Universität Jena
        • digitale Unterschrift des Teilnehmenden und IB notwendig
        • Termin: vor der Abreise

        Während des Auslandsaufenthaltes

        Letter of Confirmation

        • bestätigt ihren Aufenthalt an der Gasthochschule
        • unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
        • Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Rückreise mit Reisekostenabrechnung

        Nach dem Auslandsaufenthalt

        Participant-Survey der EU

        • Die EU-Umfrage bitte online ausfüllen! Hierzu erhalten Sie eine automatisierte Aufforderungs-Email nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts.
      • Sprachkurse

        Für einen Auslandsaufenthalt ist mitunter noch eine sprachliche Vorbereitung nötig. Das Sprachenzentrum der Universität Jena bietet für Mitarbeiter*innen deshalb vorbereitende Kurse in den verschiedensten Sprachen an. Es besteht meist aber auch die Möglichkeit, einen Sprachkurs an der Gasthochschule zu belegen.

      • Datenschutzhinweise

        Datenschutzhinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Erasmus+ Programms an der Universität Jena

        Durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm und das damit verbundene Learning Agreement/ Mobility Agreement (Staff) sowie die Mobilitätsdaten übermitteln Sie personenbezogene Daten an die Erasmus+ Datenbanken (Moveon, Beneficiary Modul) und das Internationale Büro der Universität Jena. Diese Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.

        1. Verantwortliche Stelle 

        Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

        Friedrich-Schiller-Universität Jena
        vertreten durch den Präsidenten
        Fürstengraben 1, 07743 Jena
        Telefon: +49 3641 9-401000
        E-Mail: praesident@uni-jena.de

        Intern zuständig:

        Friedrich-Schiller-Universität Jena 
        Stabsstelle Informationssicherheit und Datenschutz
        Fürstengraben 1, 07743 Jena
        E-Mail:  datenschutz@uni-jena.de
        Telefon: +49-3641-9-401603

        2. Zweck der Datenerhebung 

        Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Erasmus+ Programm, der Erstellung von Learning Agreements/ Mobility Agreements, der Verwaltung von Mobilitätsdaten und zur Übermittlung an die Erasmus+ Datenbank verwendet. Dies umfasst auch die Kommunikation mit den Partnerhochschulen und der Nationalen Agentur (NA DAAD).

        3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 

        Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung und des Auswahlverfahrens ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) in Erfüllung der Bedingungen in Art. 7 DSGVO. Ihre Teilnahme erfolgt freiwillig und Sie können diese jederzeit widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf per E-Mail an das International Office der Universität Jena unter outgoing@uni-jena.de. Ihre Bewerbung wird daraufhin gelöscht und im Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt. Eine Aufnahme ins Programm ist daher nicht möglich. 
        Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Fall der Auswahl und Förderung im Programm ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung inkl. vorvertraglicher Maßnahmen). In diesem Rahmen sind Sie zur Bereitstellung der zur Vertragserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten verpflichtet. Stellen Sie uns Ihre Daten nicht zur Verfügung kann keine Teilnahme am Programm erfolgen.

        4. Datenweitergabe an Dritte 

        Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Erasmus+ Programms an die Europäische Kommission, die Nationale Agentur des DAAD sowie an die Partnerinstitutionen, bei denen Sie Ihr Auslandsstudium/ Ihre Personalmobilität absolvieren, weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang zur Umsetzung der Mobilität und Erfüllung der Erasmus+ Programmziele.

        Einsatz von Drittanbietern: 
        Die Universität Jena setzt die Datenbank "MoveON" der QS UniSolution GmbH, Meitnerstr. 10, 70563 Stuttgart, als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an weitere Dritte erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die Europäische Kommission, wie es in den Leitlinien des Erasmus+ Programms vorgeschrieben ist. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: Datenschutzerklärung der Europäischen KommissionExterner Link.

        5. Dauer der Datenspeicherung 

        Personenbezogene Daten im Rahmen des Erasmus+ Programms werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss des Auslandsaufenthalts gespeichert und anschließend gelöscht. Dies entspricht den Vorgaben der Europäischen Kommission zur Aufbewahrung von Erasmus+ Teilnehmerdaten und dem Thüringer Haushaltsrecht.

        6. Ihre Rechte als betroffene Person 

        Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

        • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).  
        • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO). 
        • Recht auf Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO).  
        • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 DSGVO).
        • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO). 

        Wenn Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten, können Sie dies über die oben genannten Kontaktinformationen tun.
        Zudem haben Sie das Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Universität gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt. Zur Ausübung Ihres Beschwerderechts können Sie sich z. B. an die für die Universität Jena zuständige Aufsichtsbehörde (siehe Abschnitt 8) wenden.

        7. Meldung von Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten 

        Im Falle von Datenschutzverletzungen, die Ihre personenbezogenen Daten betreffen und voraussichtlich ein Risiko für Sie darstellen könnten, wird eine Meldung entsprechend Art. 33 DSGVO an die für die Universität Jena zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Zudem wird die Europäische Kommission gemäß den Richtlinien des Erasmus+ Programms unverzüglich benachrichtigt. 

        8. Aufsichtsbehörde 

        Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Universität Jena ist:

        Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
        Adresse: Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt
        Postanschrift: Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt
        Telefon: +49 (361) 57-3112900
        E-Mail: poststelle(at)datenschutz.thueringen.de
        Webseite: https://tlfdi.de/Externer Link

        9. Weitere Informationen 

        Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Erasmus+ Programm sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person, besuchen Sie bitte die offizielle Datenschutzerklärung des DAADExterner Link

        Mit Ihrer Bewerbung oder der Nutzung des Online-Portals "MoveON" erklären Sie sich mit der hier beschriebenen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.

        Für Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Webseiten der Universität Jena beachten Sie ebenfalls die Datenschutzerklärung der Universität Jena.

      Ansprechpartner

      Franziska Bröckl

      Universitätshauptgebäude, Raum 305a
      Am Planetarium 8
      07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

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      Öffnungszeiten:
      Mo. und Mi., 10.00 - 12:00
      und nach Vereinbarung