Annahmeerklärung2

Unterlagen, Fristen, Formalitäten und Zeitplan

Damit Sie nichts verpassen.
Annahmeerklärung2
Foto: Kristin Gerloff

ERASMUS+ Bewerbung erfolgreich? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt trennen Sie nur noch wenige (organisatorische) Schritte von Ihrem Auslandsabenteuer. Sie finden hier alle notwendigen Informationen zu den einzureichenden Unterlagen vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt. 

Nachfolgend finden Sie weitere Erläuterung zu den notwendigen Unterlagen sowie die jeweiligen Abgabefristen.

Hinweis

Alle nötigen Formulare und Vorlagen finden Sie zum Download unter Formulare.
Den ERASMUS+ Zeitplan können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Vor dem ERASMUS+ Studium

  • Antrag auf ERASMUS+ Stipendium

    Das Erasmus+ Stipendium wird digital über die Plattform Moveon beantragt. Der Link zur Beantragung in Move On wird Ihnen im Mai / Juni vom Internationalen Büro zur Verfügung gestellt.

    Termin zur Einreichung

    • bis spätestens 15. Juli bei Auslandsaufenthalt ab WiSe
    • bis spätestens 15. Oktober bei Auslandsaufenthalt ab SoSe
  • Online Learning Agreement (OLA) / Lernvereinbarung
    • regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Kursauswahl anhand des im Internet zur Verfügung stehenden Kurskatalogs mit den ERASMUS+ Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen
    • muss jeweils von Studierenden, Fachverantwortlichen für die Anerkennung und der Gasthochschule unterschrieben und über Moveon eigereicht werden
    • Online Learning Agreement wird nach Einreichung und manueller Prüfung des Erasmus-Stipendienantrags für Sie durch das Internationale Büro freigeschalten

    Deadline

    • Online Learning Agreement vor Abreise mit Fachkoordinator/in besprechen und im Studierendenportal von Moveon erstellen
    • Genehmigungen einholen (3 Unterschriften: Student*in, Fachkoordination, Gasthochschule)
    • Grant Agreement/ Fördervereinbarung
      • ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen der Universität Jena und  dem/der teilnehmenden Studierenden, der die Bedingungen für finanzielle Unterstützung im Rahmen des Erasmus+ Programms regelt.
      • ist unterschrieben im Internationalen Büro einreichen (digitale Unterschriften)

      Termin

      • bei Erhalt der Fördervereinbarung festgelegt
    • Antrag auf Beurlaubung
      • Für die Beurlaubung Ihres Erasmus-Aufenthaltes ist eine Befürwortung des IBs erforderlich. Das Formular hierfür finden Sie auf unserer Website
      • Die Beurlaubung ist online in Friedolin 2.0 zu beantragen. Eine Anleitung finden Sie hierExterner Link

      Termin: während des jeweiligen Rückmeldezeitraums

      Wichtig: Beurlaubte Studierende sind während der Beurlaubung nicht von der Rückmeldepflicht befreit.

    Während des ERASMUS+ Studiums

    • Online Learning Agreement (OLA) / Änderungen der Kurswahl
      • regelt die eventuellen Änderung und Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen neu
      • muss jeweils von Studierenden, Fachverantwortlichen für Anerkennung und Gasthochschule unterschrieben werden (Moveon)
      • bitte beachten Sie die detaillierten Ausfüllhinweise gemäß der OLA-Anleitung auf unserer Formularwebsite

      Termin

      • digitale Änderungen des bestehenden Learning Agreements ("During Mobility") bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule im Studierendenportal Moveon erstellen und von Fachkoordinator*in genehmigen lassen.
    • Certificate of Arrival/ Ankunftsbestätigung
      • das International Office der Gasthochschule bestätigt ihre Ankunft und Immatrikulation
      • Dokument unterschreiben lassen und an outgoing@uni-jena.de senden

      Termin

      • bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule
    • Letter of Confirmation/ Bescheinigung über die exakte Dauer des Auslandsaufenthaltes

      Termin

      • vor Abreise vom International Office der Gasthochschule ausstellen lassen und direkt nach Rückkehr per Mail an outgoing@uni-jena.de senden

    Nach dem ERASMUS+ Studium

    • Transcript of Records

      Termin

      • spätestens zum 30.04. bei Aufenthalt nur im WiSe
      • spätestens zum 30.09. bei Aufenthalt über 2 Semester oder nur SoSe
    • Letter of Confirmation/ Bescheinigung über die exakte Dauer des Auslandsaufenthaltes
      • von der Gasthochschule ausfüllen lassen
      • Gescanntes Dokument per Mail an outgoing@uni-jena.de senden

      Termin

      • bis zu 4 Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes im Ausland
      • spätestens zum 30.04. bei Aufenthalt nur im WiSe
      • spätestens zum 31.07. bei Aufenthalt über 2 Semester oder nur im SoSe
    • ERASMUS+ Erfahrungsbericht
      • Bericht, mit nützlichen Tipps und Hinweisen für nachfolgende Studierende (Wohnungssituation, Uni und Campusleben, Informationen zum Studium)
      • Anforderungen für den Erfahrungsbericht: anonymisiert, 1-2 Seiten, via MoveOn erstellen und dort hochladen
      • Inspiration unter: Erfahrungsberichte Erasmus Studierende Uni JenaExterner Link

      Termin

      • spätestens zum 30.04. bei Aufenthalt nur im Wintersemester
      • spätestens zum 30.09. bei Aufenthalt über 2 Semester oder nur Sommersemester
    • EU-Fragebogen
      • Sie erhalten hierfür kurz nach Ende ihres ERASMUS+ Studiums eine automatisch generierte Email mit personalisiertem Link (bitte SPAM-Ordner überprüfen)
      • Fragenbogen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Email ausfüllen udn absenden
    • Anerkennungsnachweis über im Ausland erbrachte Studienleistungen

      Anerkennung

      • Als Anerkennungsnachweis dient ein Friedolin-Ausdruck oder alternativ einen Nachweis von Ihrem zuständigen Prüfungsamt (insbesondere Rewi, Medizin, Pharmazie).
      • Bitte markieren Sie Ihre anerkannten Leistungen während des o.g. Erasmusaufenthaltes farbig (grün) im PDF-Dokument und reichen Sie das Dokument per Mail an outgoing@uni-jena.de ein
      • Wenn keine Anerkennung der ECTS-Studienleistungen erfolgen soll, nutzen Sie bitte das  PDF-Formular „Nicht-Anerkennungsnachweis ECTS“ unter der Rubrik "Formulare"