Meschen stehen unter einem Schirm

Führungskräfte in Verantwortung

Hilfe für Führungskräfte bei Suchtfällen im Team.
Meschen stehen unter einem Schirm
Grafik: Gerd Altmann, Pixabay

Als Führungskraft tragen Sie Verantwortung – auch dafür, wenn Ihnen Veränderungen im Verhalten oder in der Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters auffallen. Das Thema Sucht im Arbeitsumfeld anzusprechen, kann eine Herausforderung sein.

Wir unterstützen Sie dabei, frühzeitig und professionell zu handeln. Die Mitglieder des Arbeitskreises Suchtprävention und Suchthilfe bieten Ihnen Beratung, Hintergrundwissen und konkrete Handlungshilfen für Gespräche mit betroffenen MitarbeiterInnen. So können Sie sicher und empathisch reagieren – im Sinne der Betroffenen und des gesamten Teams. Oberste Priorität hat hierbei immer die Vertraulichkeit.

Wichtig ist, dass Sie weder Arzt noch Therapeut sind und entsprechend keine Diagnose stellen oder eine Therapie durchführen. Dokumentieren Sie für sich die beobachteten Auffälligkeiten des Beschäftigten und sprechen Sie diese/n hierauf an. Verdeutlichen Sie, welche Arbeitsleistungen Sie erwarten. Hierzu können Sie die Dienstvereinbarung Suchtprävention und Suchthilfepdf, 45 kb als Grundlage nutzen. 

Eine gute Orientierung bietet auch unser Interventionsleitfadenpdf, 47 kb und die Interventionskettepdf, 24 kb.


Was tun im Akutfall?

Sollten Beschäftigte derart unter dem Einfluss von Sucht­mitteln sein, dass sie erkennbar ihre Arbeit nicht mehr ordnungs­gemäß erledigen können, dürfen sie unter keinen Umständen weiter arbeiten.  Sie sind als Vorgesetzter verpflichtet, für einen sicheren Heimtransport zu sorgen. Es reicht nicht aus, den/die Beschäftigte/n einfach nur nach Hause zu schicken. Bei akutem Suchtmittelmissbrauch während der Arbeitszeit muss die sichere Heim­fahrt des Beschäftigten organisiert werden. 

Wie sieht ein sicherer Heimtransport aus?

Hierbei geht es nicht allein um die von der Arbeitsstätte zur Wohnung zurückzulegende Strecke, sondern um eine Begleitung bis zur Haustür. Sie müssen aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht als Vorgesetzter alles Ihnen zumutbare unternehmen, damit Ihr/e Mitarbeiter/in sicher nach Hause kommt. Empfehlenswert ist die Begleitung durch die/den Vorgesetzte/n; diese/r kann die Begleitung auch auf eine/n Kollegin/Kollegen delegieren, wobei allerdings bei der Bestimmung der/des begleitenden Kollegin/Kollegen darauf geachtet werden muss, dass diese/r die Sicherheit der/des nicht mehr arbeitsfähigen Beschäftigten gewährleisten kann.

Der Weg zur Wohnung kann auf verschiedene Weisen zurückgelegt werden; es empfiehlt sich der Rückgriff auf Dienstfahrzeuge, auf ein Taxi oder den öffentlichen Personennahverkehr. Liegt ein medizinischer Notfall vor, rufen Sie über den Notruf 112 einen Rettungswagen.

Welche Möglichkeit gewählt wird, hängt vom Zustand der/des Beschäftigten und den betrieblichen Bedingungen ab und muss im Einzelfall von der/dem Vorgesetzten entschieden werden.

Vorteilhaft wäre es, wenn die/der Beschäftigte zu Hause auch im Empfang genommen wird, beispielsweise vom Ehepartner oder Mitbewohner/in. Dies ist aber für den sicheren Heimtransport nicht mehr erforderlich und auch nicht zwingend, wenn z. B. Daten zu einer mit im Haushalt lebenden Person nicht bekannt sind.

Was ist weiterhin wichtig zu wissen?

Die Kosten für den Heimtransport sind der/dem betroffenen Beschäftigten in Rechnung zu stellen. Regelmäßig wird die Begleitperson sofern nicht auf Dienstfahrzeuge zurückgegriffen werden kann die entstehenden Kosten zunächst einmal verauslagen müssen, er kann sich diese Auslagen aber direkt vom Arbeitgeber erstatten lassen.
Weiterhin ist empfehlenswert, über den Abbruch der Arbeit ein Protokoll anzufertigen und es am nächsten Tag auch von der/dem betroffenen Beschäftigten unterschreiben zu lassen.