Symbolbild, Mann und Frau, die sich die Hände reichen

Arbeitskreis Suchtprävention und Suchthilfe

Der Arbeitskreis Suchtprävention und Suchthilfe begleitet MitarbeiterInnen vertraulich, respektvoll und ohne Vorurteile. Ob betroffen, KollegIn oder Führungskraft: Gemeinsam finden wir Wege.
Symbolbild, Mann und Frau, die sich die Hände reichen
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Sucht betrifft uns alle – direkt oder indirekt. Im Arbeitsumfeld können Alkohol, Medikamente oder andere Suchtmittel nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Miteinander im Team und die Arbeitsleistung beeinflussen.

Unser Arbeitskreis Suchtprävention und Suchthilfe setzt sich dafür ein, frühzeitig aufzuklären, Anlaufstellen sichtbar zu machen und konkrete Unterstützung zu bieten. Dafür engagieren sich KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen unserer Universität, die vertraulich und kompetent unterstützen.
Einige Mitglieder sind speziell ausgebildete Betriebliche SuchtkrankenhelferInnen (BSKH).

Ob Sie selbst betroffen sind, als Führungskraft Verantwortung tragen oder sich als KollegIn Sorgen machen:
Wir sind für Sie da.

  • Betriebliche Suchtkrankenhilfe (BSKH)

    Aufgaben eines Betrieblichen Suchtkrankenhelfers (BSKH)

    Betriebliche Suchtkrankenhelfer sind speziell geschulte MitarbeiterInnen, die sich neben ihrer regulären Tätigkeit im Unternehmen ehrenamtlich für Suchtprävention und Suchthilfe engagieren. Sie sind erste Ansprechpersonen im Betrieb, wenn es um Fragen oder Probleme rund um Suchtmittel und Abhängigkeit geht.

    Aufgaben im Überblick:

    • Anlaufstelle für Betroffene: Zuhören, erste Orientierung geben und Wege in weiterführende Hilfen aufzeigen – vertraulich, respektvoll und ohne Vorurteile.
    • Unterstützung von Führungskräften: Beratung im Umgang mit suchtauffälligen MitarbeiterInnen, Vorbereitung und Begleitung von Fürsorgegesprächen.
    • AnsprechpartnerInnen für KollegInnen: Beratung, wenn Unsicherheit besteht, wie man auf Suchtprobleme im Team reagieren kann.
    • Vermittlung professioneller Hilfen: Weiterleitung an interne und externe Beratungsstellen, Ärzte, Kliniken oder Selbsthilfegruppen.
    • Präventionsarbeit: Mitwirkung im Arbeitskreis Suchtprävention und Suchthilfe, z. B. durch Informationsveranstaltungen, Aktionen und Aufklärungsarbeit.
    • Verschwiegenheit und Neutralität: Alle Gespräche sind streng vertraulich und finden in einem geschützten Rahmen statt.
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz

    Der Konsum von Suchtmitteln, wie z.B. Alkohol und Medikamente ist in unserer Ge­sellschaft weit verbreitet und das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit wird oft unterschätzt. Abhängig kann jeder werden, egal in welchem Alter oder in welcher Position.

    Die Abhängigkeit bzw. der Suchtmittelmissbrauch kann dabei ver­heerende Folgen sowohl im privaten Bereich als auch im Hinblick auf die Arbeitsleistung und/oder Arbeitssicherheit haben. Es ist daher notwendig bei Erkennen eines Missbrauchs von Suchtmit­teln dieses nicht zu tolerieren, sondern aktiv zu werden und nicht darüber hinweg zu sehen.

    Die Universität Jena unterstützt mit dem Arbeitskreis Suchtprävention und Suchthilfe sowohl Vorge­setzte als auch Betroffene und KollegInnen mit dieser schwierigen Thematik umzugehen. Hierbei ist Vertraulichkeit selbstverständ­lich und unabdingbar.

  • Gängige Suchtmittel

    Gängige Suchtmittel im Überblick

    Sucht hat viele Gesichter – hier findest du die wichtigsten Formen auf einen Blick.

    Stoffgebundene Süchte

    Alkohol
    Das meistverbreitete Suchtmittel – gesellschaftlich akzeptiert, aber mit hohen gesundheitlichen Risiken.

    Nikotin
    Zigaretten, E-Zigaretten oder Tabakprodukte – stark abhängig machend, gesundheitlich sehr belastend.

    Medikamente
    Besonders Schlaf- und Beruhigungsmittel oder Schmerzmittel. Abhängigkeit entwickelt sich oft unbemerkt.

    weitere Drogen
    Von Cannabis bis Kokain – unterschiedliche Wirkungen, häufig verbunden mit Risiken für Gesundheit und Arbeit.

    Nicht stoffgebundene Süchte

    Glücksspielsucht
    Automaten, Sportwetten oder Online-Casinos – hohe Gefahr für Verschuldung und soziale Probleme.

    Medien- & Internetsucht
    Übermäßige Nutzung von Gaming, Social Media oder Streaming kann zur Abhängigkeit führen.

    Weitere Verhaltenssüchte
    z. B. Arbeitssucht oder Kaufsucht – oft schwer zu erkennen, können aber massiv belasten.

  • Veränderungsmerkmale

    Suchtkranke verändern sich mit zunehmender Abhängigkeit. 
    Diese Veränderungen sind individuell ganz unterschiedlich, es gibt kein einheitliches Bild. Jedes einzelne Merkmal kann isoliert betrachtet wenig über eine Suchtgefährdung oder -erkrankung aussagen. Erst die Häufung von Auffälligkeiten können Anhaltspunkte für einen problematischen Suchtmittelkonsum geben.

    Typische Veränderungen im Arbeits- und Sozialverhalten

    • geringes Verantwortungs-bewusstsein/Zuverlässigkeit,
    • Abnahme der Leistungsfähigkeit,
    • Misstrauen,
    • Veränderungen am Erscheinungsbild,
    • Veränderungen der Persönlichkeit,
    • soziale Probleme/Rückzug

    Bitte sehen Sie auch hier zu weiteren Veränderungsmerkmalenpdf, 21 kb

  • Für Betroffene (MitarbeiterInnen mit Suchtproblemen)

    Manchmal wird der Alltag zur Belastung, und man greift häufiger zu Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen, als man eigentlich möchte. Vielleicht haben Sie schon bemerkt, dass sich das auf Ihre Gesundheit, die Arbeit oder Ihr Privatleben auswirkt.
    Sie sind damit nicht allein – und es gibt Hilfe.

    Unsere Betrieblichen Suchtkrankenhelfer (BSKH) hören zu, beraten vertraulich und unterstützen Sie dabei, den ersten Schritt zu machen. Wir helfen Ihnen, Wege aus der Abhängigkeit zu finden – respektvoll, anonym und ohne Bewertung. Ihr Wohlbefinden steht im Mittelpunkt.

    Mögliche dienstliche Konsequenzen für Suchtkranke
    Suchtkranke Personen riskieren mit den Folgen der Suchterkrankung bzw. des Suchtmittelmissbrauchs rechtliche Konsequenzen. Dies kann von einer Abmahnung bis letztendlich zur Kündigung gehen. Auch besteht im Falle eines Unfalles während der Arbeitszeit eventuell kein Versicherungsschutz, wenn der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen/Betäubungsmitteln ursächlich für den Unfall waren.

    Soweit muss es nicht kommen, wenn die Krankheit erkannt und Hilfe in Anspruch genommen wird.

  • Was tun als KollegIn?

    Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass es einem Kollegen oder einer Kollegin nicht gut geht – weil Alkohol, Medikamente oder andere Suchtmittel immer häufiger im Spiel sind. Oft entsteht Unsicherheit: „Soll ich etwas sagen? Wie verhalte ich mich richtig?“

    Als KollegIn müssen Sie keine ExpertIn sein, aber Sie können eine wichtige Rolle spielen. Unsere BSKH stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Rat suchen oder Unterstützung brauchen. Gemeinsam finden wir Wege, wie Sie respektvoll und hilfreich reagieren können – ohne sich selbst zu überlasten.

  • Was tun als Vorgesetzter?

    Als Führungskraft tragen Sie Verantwortung – auch dafür, wenn Ihnen Veränderungen im Verhalten oder in der Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters auffallen. Das Thema Sucht im Arbeitsumfeld anzusprechen, kann eine Herausforderung sein.

    Wir unterstützen Sie dabei, frühzeitig und professionell zu handeln. Unsere BSKH bieten Ihnen Beratung, Hintergrundwissen und konkrete Handlungshilfen für Gespräche mit betroffenen MitarbeiterInnen. So können Sie sicher und empathisch reagieren – im Sinne der Betroffenen und des gesamten Teams. Oberste Priorität hat hierbei immer die Vertraulichkeit.

    Wichtig ist, dass Sie weder Arzt noch Therapeut sind und entsprechend keine Diagnose stellen oder eine Therapie durchführen. Dokumentieren Sie für sich die beobachteten Auffälligkeiten des Beschäftigten und sprechen Sie diese/n hierauf an. Verdeutlichen Sie, welche Arbeitsleistungen Sie erwarten. Hierzu können Sie die Dienstvereinbarung Suchtprävention und Suchthilfepdf, 45 kb als Grundlage nutzen. 

    Eine gute Orientierung bietet auch unser Interventionsleitfadenpdf, 47 kb und die Interventionskettepdf, 24 kb.

    Was tun im Akutfall?

    Sollten Beschäftigte derart unter dem Einfluss von Sucht­mitteln sein, dass sie erkennbar ihre Arbeit nicht mehr ordnungs­gemäß erledigen können, dürfen sie unter keinen Umständen weiterbeschäftigt werden. Vorgesetzte sind dann verpflichtet, für einen sicheren Heimtransport zu sorgen. Es reicht nicht aus Beschäftigte einfach nur nach Hause zu schicken. Bei akutem Suchtmittelmissbrauch während der Arbeitszeit muss die sichere Heim­fahrt des Beschäftigten organisiert werden. Über den Abbruch der Arbeit ist ein Protokoll anzufertigen und am nächsten Tag auch vom Beschäftigten unterschreiben zu lassen.

     

  • Hinweise zur Organisation des Heimtransportes

    Was mache ich, bei akutem Suchtmittelmissbrauch, wenn der Beschäftigte ganz offensichtlich die Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kann?

    Sollten Beschäftigte derart unter Suchtmitteleinfluss stehen, dass sie ganz offensichtlich ihre Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigen können, dürfen sie unter keinen Umständen weiterarbeiten. Sie sind als Vorgesetzter verpflichtet, für einen sicheren Heimtransport zu sorgen. Es reicht nicht aus, den/die Beschäftigte/n einfach nur nach Hause zu schicken.

    Wie sieht ein sicherer Heimtransport aus?

    Hierbei geht es nicht allein um die von der Arbeitsstätte zur Wohnung zurückzulegende Strecke, sondern um eine Begleitung bis zur Haustür. Sie müssen aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht als Vorgesetzter alles Ihnen zumutbare unternehmen, damit Ihr/e Mitarbeiter/in sicher nach Hause kommt. Empfehlenswert ist die Begleitung durch die/den Vorgesetzte/n; diese/r kann die Begleitung auch auf eine/n Kollegin/Kollegen delegieren, wobei allerdings bei der Bestimmung der/des begleitenden Kollegin/Kollegen darauf geachtet werden muss, dass diese/r die Sicherheit der/des nicht mehr arbeitsfähigen Beschäftigten gewährleisten kann.

    Der Weg zur Wohnung kann auf verschiedene Weisen zurückgelegt werden; es empfiehlt sich der Rückgriff auf Dienstfahrzeuge, auf ein Taxi oder den öffentlichen Personennahverkehr. Liegt ein medizinischer Notfall vor, rufen Sie über den Notruf 112 einen Rettungswagen.

    Welche Möglichkeit gewählt wird, hängt vom Zustand der/des Beschäftigten und den betrieblichen Bedingungen ab und muss im Einzelfall von der/dem Vorgesetzten entschieden werden.

    Vorteilhaft wäre es, wenn die/der Beschäftigte zu Hause auch im Empfang genommen wird, beispielsweise vom Ehepartner oder Mitbewohner/in. Dies ist aber für den sicheren Heimtransport nicht mehr erforderlich und auch nicht zwingend, wenn z. B. Daten zu einer mit im Haushalt lebenden Person nicht bekannt sind.

    Was ist weiterhin wichtig zu wissen?

    Die Kosten für den Heimtransport sind auf jedem Fall der/dem betroffenen Beschäftigten in Rechnung zu stellen. Regelmäßig wird die Begleitperson sofern nicht auf Dienstfahrzeuge zurückgegriffen werden kann die entstehenden Kosten zunächst einmal verauslagen müssen, er kann sich diese Auslagen aber direkt vom Arbeitgeber erstatten lassen.

    Weiterhin ist empfehlenswert, über den Abbruch der Arbeit ein Protokoll anzufertigen und es am nächsten Tag auch von der/dem betroffenen Beschäftigten unterschreiben zu lassen.

  • Dokumente

    Dienstvereinbarung Suchtprävention und Suchthilfe

    DV Suchtprävention und Suchthilfepdf, 45 kb

    Interventionsleitfaden mit Interventionskette

    Interventionsleitfadenpdf, 47 kb mit Interventionskettepdf, 24 kb

    Veränderungsmerkmale, die auf einen Suchtmittelmissbrauch hinweisen können

    Veränderungsmerkmalepdf, 21 kb

    Dienstvereinbarung Nichtraucherschutz

    DV Nichtraucherschutzpdf, 127 kb

     

  • Hilfe und Beratung in Jena

    Hier finden Sie Hilfe und Beratung in Jena

    Klinik für Psychiatrie

    Philosophenweg 3, 07740 Jena
    Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - SuchterkrankungenExterner Link

    SIT - Suchthilfe in Thüringen
    Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke und Anghörige

    Kritzegraben 4, 07743 Jena
    https://sit-online.org/Externer Link
    https://engagiert-in-jena.de/organisationen/organisation/166400Externer Link

     

    Jena Service - Suchtberatung für psychisch Erkrankte

    Team Sozialpsychiatrischer Dienst
    Leutragraben 2 - 4, 07743 Jena
    https://service.jena.de/de/suchtberatung-fuer-psychisch-erkrankteExterner Link

     

    Wendepunkt e.V. - Suchtberatungsstelle Saale-Holzland-Kreis

    Rosa-Luxemburg-Str. 13, 07607 Eisenberg
    https://wendepunkt-ev.net/Externer Link

     

    IKOS Jena - Beratungszentrum für Selbsthilfe

    AWO - Zentrum Lobeda
    Kastanienstraße 11, 07747 Jena
    https://www.selbsthilfe-in-jena.deExterner Link

     

    Blaues Kreuz Begegnungsgruppe Jena

    Wagnergasse 28, 07743 Jena
    Blaues Kreuz - Gruppe JenaExterner Link

     

    Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Jena

    Buchaer Str. 6, 07745 Jena
    www.selbsthilfe-jena.deExterner Link

     

Allgemeine E-Mailadresse des Arbeitskreises


Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an!

  1. Klaus, Volker komm. Leiter des Arbeitskreises, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betrieblicher Suchtkrankenhelfer Stabsstelle Arbeitssicherheit
  2. Scholz, Katrin Betriebliche Suchtkrankenhelferin Hauptschwerbehindertenvertretung

    Raum 3.87
    Carl-Zeiß-Platz 3
    07743 Jena

  3. Gaida, Kerstin Betriebliche Suchtkrankenhelferin ERP-Projekt
    Portrait
    Foto: Anne Günther (Universität Jena)
  4. Bodien, Annett Betriebliche Suchtkrankenhelferin Dezernat 5

    Universitätshauptgebäude, Raum 155
    Fürstengraben 1
    07743 Jena

  5. Schott, Veronika Techn. Mitarbeiterin (Chemiekalienmanagement IAAC/IOMC) Institut für Anorganische und Analytische Chemie
  6. Schoele, Susanne Schwerbehindertenvertretung
    Susanne Schoele
    Foto: Jürgen Rapus
  7. Claus, Elfi Dezernat 5
  8. Seidel, Anne, Dr. Fachärztin für Arbeitsmedizin Arbeitsmedizinischer Dienst
Information

Sie möchten sich im Arbeitskreis Suchtprävention der Universität Jena engagieren?
Oder Sie haben Fragen zur Mitarbeit im Arbeitskreis und zur Ausbildung zum Betrieblichen Suchtkrankenhelfer/in? Kontaktieren Sie uns gern unter: suchthilfe@uni-jena.de