Eine Pinnwand, an die Posts geheftet werden.

Förderfonds "Gender in Focus"

Die Förderfonds "Gender in Focus" unterstützen Forschende an der Universität Jena dabei, Aspekte von Geschlecht und Gender in ihre Forschungsvorhaben zu integrieren.
Eine Pinnwand, an die Posts geheftet werden.
Foto: Anna Schroll

Die Förderfonds "Gender in Focus" werden einmal pro Jahr in zwei Kategorien ausgeschrieben, um Forschende dabei zu unterstützen, die Aspekte von Geschlecht und/oder Gender in ihren Forschungen besser berücksichtigen zu können. Bewerben können sich zum einen Promovierende und zum anderen Postdocs und fortgeschrittene Wissenschaftler:innen.

Die Antragstellung erfolgt online, der Einsendeschluss ist der 31. März 2026.

Im Prozess der Antragstellung muss das vollständig ausgefüllte Antragsformulardocx, 4 mbals Anhang hochgeladen werden. Beachten Sie bitte auch die "Hinweise zur Antragstellung".

Ausschreibung für "Gender in Focus - Research Expert"Externer Link (Postdocs und fortgeschrittene Wissenschaftler:innen)

Ausschreibung für "Gender in Focus - Research Talent"Externer Link (Promovierende)

Hinweise zur Antragstellung

  • Allgemeine Hinweise

    Die beantragten Maßnahmen dürfen nicht schon vor der Antragstellung begonnen haben oder bereits anderweitig finanziert worden sein. Falls Sie Ihr Projektvorhaben parallel bei einem anderen Fördermittelgeber eingereicht haben oder einreichen wollen, vermerken Sie dies bitte im Antragsformular.

    Planen Sie realistisch. Kalkulieren Sie die Kosten für die beantragten Maßnahmen so, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Projektziel stehen.

    Bei Unsicherheiten:

    Falls Sie unsicher sind oder Ihre Fragen nicht in eine der hier vorgestellten Beispielszenarien fallen, kommen Sie gern im Vorfeld der Antragstellung auf uns zu.

  • Muss ich an der Universität Jena angestellt sein, um einen Antrag einreichen zu können?

    Nicht zwingend. Das Projekt "Gender in Focus" fördert spezifische Forschungsvorhaben an der Universität Jena, d.h. der Forschungsbezug ist entscheidend. Wenn Sie z.B. an einer der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Umfeld von Jena beschäftigt sind und eine Promotion an der Universität Jena einreichen werden, wäre eine Förderung möglich. Das gilt auch für Stipendien, die z.B. von Stiftungen für Promovenden vergeben werden.

  • Wie ist die Durchführung und Verwaltung der geförderten Maßnahmen organisiert?

    Die Durchführung und Verwaltung von geförderten Maßnahmen soll so effizient wie möglich geschehen. Einfache Projektvorhaben, z.B. ein einmaliger Druckkostenzuschuss, werden über das Projekt "Gender in Focus" koordiniert. Die Durchführung und Verwaltung komplexerer Projektvorhaben dürfen Sie eigenverantwortlich vornehmen. Sie erhalten dann für Ihr Vorhaben ein eigenes PSP-Element im SAP-System und können darüber die Mittelverausgabung in Höhe der Förderzusage selbst steuern. Mit der Förderzusage erhalten Sie dazu die notwendigen Informationen.

  • Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich über ein Drittmittelprojekt an der Universität Jena oder an einem außeruniversitären Institut gefördert bin?

    Ja. Wer über ein Drittmittelprojekt gefördert wird, kann einen Antrag stellen, aber die beantragte Förderung darf sich nicht auf Maßnahmen beziehen, die bereits in dem Drittmittelprojekt gefördert werden.

  • Kann ich ein Projekt einreichen, das der Vorbereitung z.B. eines Drittmittelantrags dient?

    Ja, die Förderung von forschungsunterstützenden Maßnahmen ist ein Schwerpunkt der Förderfonds. In dem angestrebten Forschungsvorhaben sollte jedoch die Berücksichtigung und Einbeziehung von Gender und/oder Geschlecht deutlich sichtbar werden. Übergangszeiten zwischen Projekten ohne Forschungsbezug zur Ausschreibung und ohne eigene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

  • Kann ich einen Antrag stellen, auch wenn ich den Antrag bereits bei einem anderen Fördermittelgeber eingereicht habe oder eine parallele Antragstellung plane?

    Ja, wenn Transparenz gewahrt wird. Bitte vermerken Sie im Antrag ggf. die parallele Antragstellung und informieren Sie uns unverzüglich per E-Mail, wenn Sie anderweitige Förderzusagen erhalten haben. Grundsätzlich gilt: Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden, können nicht noch einmal über unsere Förderfonds unterstützt werden.

  • Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Sie dürfen kreativ sein! Wir fördern innovative Forschung, die auch unkonventionelle Wege beschreiten darf. Das Spektrum förderfähiger Maßnahmen ist deshalb breit angelegt: Von Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen und Vernetzung über Druckkostenzuschüsse, personelle Ressourcen für Antragsvorbereitungen und Recherchezwecke sowie zur Durchführung von Experimenten und Interviews bis hin zur Finanzierung von Honoraren und Übernachtungskosten für Referent:innen bei Workshops, Vorträgen und Symposien ist vieles möglich – sofern es Ihrem Projektziel dient und unserer Förderabsicht entspricht.

  • Was kann grundsätzlich nicht gefördert werden?

    Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die nicht im Einklang mit der Bewirtungsrichtlinie der FSUpdf, 704 kb und den Bestimmungen zur Erstattung von Reisekosten (Thüringer ReisekostengesetzExterner Link und entsprechende VerwaltungsvorschriftenExterner Link) stehen. Das bedeutet z.B., dass Sie bei einer geplanten Tagung keinen Abendempfang einplanen können.

    Ausgeschlossen sind zudem alle Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden, sowie Projekte, die sich ausschließlich an Studierende richten.

  • Kann ich ein Lehrprojekt bzw. ein Projekt mit Studierenden einreichen?

    Das Projekt "Gender in Focus" wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finanziert und kann deshalb nur forschende Personen mit einem Studienabschluss fördern. Deshalb können keine Lehrprojekte (z.B. Blockseminare) für Studierende berücksichtigt werden. Möglich sind jedoch Formate, die sich an Forschende (z.B. Promovierende oder Postdocs) richten und auch für Studierende offen sind.

  • Inwiefern unterscheiden sich die beiden Förderlinien Research Expert und Research Talent?

    Die Förderlinie Research Expert richtet sich an Postdocs und etablierte Wissenschaftler:innen, während die Förderlinie Research Talent sich an Promovierende richtet.

    Ist ein Projekt etwa gedacht, um ein Promotionsvorhaben zu realisieren, muss die promovierende Person den Antrag stellen, nicht die betreuende Person. Bei kooperativen Projektvorhaben muss jede antragstellende Person ihren Forschungsanteil präzise beschreiben.

  • Kann ich einen Antrag einreichen, den ich schon einmal eingereicht habe?

    Ja. Wenn ein Antrag einmal abgelehnt wurde, kann er in der nächsten Förderrunde erneut und ggf. überarbeitet eingereicht werden. Wurde der Antrag bereits von uns gefördert, kann er nicht noch einmal berücksichtigt werden. Bereits geförderte Personen können sich mit einem neuen Projektvorhaben ebenfalls erneut bewerben.