Informationen für Prüfende

Informationen für Prüferinnen und Prüfer

Ein Schild mit der Information 'Prüfung' hängt an einer verschlossenen Tür.

Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Ein Schild mit der Information 'Prüfung' hängt an einer verschlossenen Tür.

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Das neue einheitliche Prüfungsrecht an der Uni Jena

Am 10. Februar 2026 wurde im Senat der Beschluss über die Einführung prüfungsrechtlicher Rahmenregelungen für Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierende gefasst. Ab 1. April 2026 sind  folgende Ordnungen in Kraft getreten:

Die Rahmenprüfungsordnungen schaffen einen einheitlichen und verlässlichen Rahmen. Die darüber hinaus von den Fakultäten beschlossenen Fachprüfungsordnungen halten fachspezifische Regelungen fest.

Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, Studierende im Studium stärker zu entlasten, mehr Flexibilität zu ermöglichen und zugleich klare Orientierung zu geben.  Prüfungsregelungen werden vereinheitlicht, individuelle Gestaltungsspielräume erweitert und der Umgang mit Prüfungen transparenter geregelt. Gleichzeitig setzt die Prüfungsfrist einen zeitlichen Rahmen, der Planungssicherheit bietet und dazu dient, Studierende, die die Regelstudienzeit erheblich überschreiten frühzeitig zu begleiten und zu beraten.

Zur Information

Die prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen sind zum 1. April 2026 für alle, d.h. auch die bereits immatrikulierten Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierenden in Kraft getreten.  Um die Rahmenregelungen zeitnah im Campus-Management-System abbilden zu können, ist eine sukzessive Umsetzung nach Inkrafttreten im Live-System notwendig. Im Umsetzungszeitraum (Sommersemester 2026) ist damit zu rechnen, dass Studiengänge teilweise noch nach altem Prüfungsrecht abgebildet sind und bis zur finalen Abbildung der Studiengänge bestimmte Vorgänge in den Prüfungsämtern manuell durchgeführt werden müssen. Damit die im Umsetzungszeitraum gegebenenfalls auftretenden rechtlichen Unklarheiten nicht zulasten der Studierenden gehen, wird insbesondere die Zählung der Prüfungsfrist erst mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 einsetzen.

Weiterführende Informationen zu den rahmenrechtlichen Regelungen für Prüfende

Ab dem 1. April 2026 gelten neue prüfungsrechtliche Rahmenregelungen für Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierende. Damit verändern sich teilweise auch Ihre Pflichten als Prüferin bzw. Prüfer. Im Folgenden informieren wir Sie zu den wichtigsten Themen, die Sie im Geltungsbereich der neuen Rahmenprüfungsordnung beachten müssen.

Prüfungstermine

  • Anmeldung zur Prüfung und Beginn des Prüfungsrechtsverhältnisses
    • Anmeldefrist: Studierende können sich ab 14 Tagen nach Vorlesungsbeginn anmelden. Für das jeweilige Sommersemester 2026 endet der Anmeldezeitraum am 15. Juni. Im Wintersemester endet die Frist am 20. Dezember. Für praktische Module bestehen ggf. an Ihrer Fakultät Sonderregelungen.
    • Festlegung der Prüfungstermine: Damit die Studierenden ihre Prüfungen rechtzeitig anmelden können, sind Sie verpflichtet, die konkreten Prüfungstermine frühzeitig festzulegen und die Eintragung in Friedolin spätestens zum Anmeldestart zu veranlassen.
    • Besonderheit bei mündlichen/praktischen Prüfungen: Bei mündliche Prüfungen, die an mehreren Tagen stattfinden, ist der frühestmögliche Termin als offizieller Prüfungstermin einzutragen.
    • Prüfungsrechtsverhältnis: Mit der Anmeldung zur Prüfung entsteht das Prüfungsrechtsverhältnis zwischen Studierenden und Universität mit Rechten und Pflichten.
  • Zulassung, Abmeldung und Ende des Prüfungsrechtsverhältnisses
    • Zulassungsvoraussetzungen prüfen: Als Prüferin oder Prüfer obliegt es Ihnen zu prüfen, ob die Studierenden die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Bei Nichterfüllung ist die Nichtzulassung bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin in Friedolin einzutragen.
    • Abmeldung nach Anmeldefrist: Neu ist, dass sich Studierende auch nach Ablauf der Anmeldefrist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden können – unabhängig davon, ob es sich um einen Erst-, Zweit- oder Drittversuch handelt.
    • Verpflichtung zur Teilnahme: Sind Studierende zugelassen und nicht abgemeldet, müssen sie an der Prüfung teilnehmen. Ein Nichterscheinen wird als Nichtbestehen gewertet.
    • Rücktritt: Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss prüft Rücktrittsgründe (z.B. Prüfungsunfähigkeit bei Krankheit). Wird einem Rücktritt stattgegeben, wird der Eintrag des Nichterscheinens annulliert.
  • Prüfungszeitraum und Prüfungstermine
    • Definition des Prüfungszeitraums: Der Prüfungszeitraum eines Semesters endet vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters. Innerhalb dieses Zeitraums muss mindestens ein Zweittermin angeboten werden.
    • Hausarbeiten: Hier kann sich der Prüfungszeitraum über diesen Zeitraum hinaus erstrecken.
    • Prüfungstermine außerhalb des Prüfungszeitraums: Termine außerhalb dieses Zeitraums gehören zum nächsten Prüfungszeitraum und erfordern eine neue Anmeldung.
    • Festlegung des Zweittermins: Um Studienzeitverlängerungen zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, den Zweittermin bereits zu Vorlesungsbeginn festzulegen und in Friedolin einzutragen. Falls dies nicht möglich ist, muss der Termin spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstag eingetragen und die Studierenden per E-Mail informiert werden.
    • Folge bei fehlender Zweittermin-Information: Ohne rechtzeitige Bekanntgabe sind Studierende nicht verpflichtet, an einem Zweittermin teilzunehmen.
  • Direkte Anmeldung zum Zweittermin bei Klausuren

    Studierende können sich neu direkt für den Zweittermin einer Klausur als Erstversuch anmelden, sofern beide Termine als Klausur vorgesehen sind. Dies ermöglicht mehr Flexibilität bei der Prüfungsplanung.

Kontakt für Prüferinnen und Prüfer

Anja Milas

Rechtsamt
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