Weitere Informationen, zentrale Regelungen und FAQ für Studierende
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Informationen für Prüferinnen und Prüfer
Ein Schild mit der Information 'Prüfung' hängt an einer verschlossenen Tür.
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
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Am 10. Februar 2026 wurde im Senat der Beschluss über die Einführung prüfungsrechtlicher Rahmenregelungen für Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierende gefasst. Ab 1. April 2026 sind folgende Ordnungen in Kraft getreten:
Die Rahmenprüfungsordnungen schaffen einen einheitlichen und verlässlichen Rahmen. Die darüber hinaus von den Fakultäten beschlossenen Fachprüfungsordnungen halten fachspezifische Regelungen fest.
Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, Studierende im Studium stärker zu entlasten, mehr Flexibilität zu ermöglichen und zugleich klare Orientierung zu geben. Prüfungsregelungen werden vereinheitlicht, individuelle Gestaltungsspielräume erweitert und der Umgang mit Prüfungen transparenter geregelt. Gleichzeitig setzt die Prüfungsfrist einen zeitlichen Rahmen, der Planungssicherheit bietet und dazu dient, Studierende, die die Regelstudienzeit erheblich überschreiten frühzeitig zu begleiten und zu beraten.
Die prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen sind zum 1. April 2026 für alle, d.h. auch die bereits immatrikulierten Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierenden in Kraft getreten. Um die Rahmenregelungen zeitnah im Campus-Management-System abbilden zu können, ist eine sukzessive Umsetzung nach Inkrafttreten im Live-System notwendig. Im Umsetzungszeitraum (Sommersemester 2026) ist damit zu rechnen, dass Studiengänge teilweise noch nach altem Prüfungsrecht abgebildet sind und bis zur finalen Abbildung der Studiengänge bestimmte Vorgänge in den Prüfungsämtern manuell durchgeführt werden müssen. Damit die im Umsetzungszeitraum gegebenenfalls auftretenden rechtlichen Unklarheiten nicht zulasten der Studierenden gehen, wird insbesondere die Zählung der Prüfungsfrist erst mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 einsetzen.
Ab dem 1. April 2026 gelten neue prüfungsrechtliche Rahmenregelungen für Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierende. Damit verändern sich teilweise auch Ihre Pflichten als Prüferin bzw. Prüfer. Im Folgenden informieren wir Sie zu den wichtigsten Themen, die Sie im Geltungsbereich der neuen Rahmenprüfungsordnung beachten müssen.
Studierende können sich neu direkt für den Zweittermin einer Klausur als Erstversuch anmelden, sofern beide Termine als Klausur vorgesehen sind. Dies ermöglicht mehr Flexibilität bei der Prüfungsplanung.