Analog zum Erasmus+ Programm innerhalb Europas bietet die Friedrich-Schiller-Universität für den Austausch mit ausgewählten Partneruniversitäten das Erasmus+ ICM-Programm an ("International Credit Mobility"/Key Action 171). Studierende, Doktorand:innen, PostDoc und Mitarbeiter:innen der Universität Jena haben dadurch die Möglichkeit, an einem Austausch außerhalb der EU teilzunehmen. Zu den Partnerländern in diesem Programm zählen aktuell:
- Ägypten*
- Armenien*
- Georgien*
- Israel
- Jordanien*
- Kamerun*
- Kanada
- Marokko*
- Republik Moldau*
- Nigeria*
- Oman
- Sambia*
- Senegal*
- Südafrika*
- Tunesien*
- Ukraine*
- USA
Bitte beachten Sie: In alle mit (*) markierten Ländern ist im Erasmus-ICM-Programm lediglich Austausch von Doktorand:innen und Lehrkräften gestattet.
Eine Auflistung möglicher Partnerhochschulen finden Sie weiter unten. Die aktuelle Ausschreibung (Austausch auf B.A.- und M.A.-Niveau) steht ebenfalls zum Download zur Verfügung. Falls Sie promovieren, sind gegebenenfalls weitere Partnerhochschulen möglich. Kontaktieren Sie uns gerne (erasmusplus_international[at]uni-jena.de).
Dieses Programm wird in Absprache mit der Graduierten-Akademie und den Fachbereichen im Internationalen Büro koordiniert.
Im Gegensatz zu bilateralen Austauschprogrammen werden Ihnen für den Auslandsaufenthalt nicht nur die Studiengebühren an der Gasthochschule erlassen, sondern Sie erhalten auch ein Teilstipendium in Höhe von 700€ monatlich sowie eine einmalige Reisekostenpauschale.
Vorteile von Erasmus+ ICM:
- keine Studiengebühren an der Gasthochschule (gelegentlich fallen administrative Gebühren an)
- Teilfinanzierung des Gastaufenthalts in Form eines Stipendiums
- einmalige Reisekostenpauschale
- organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Auslandsstudium durch das Internationale Büro
- Anerkennung der an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen durch das Learning Agreement und das ECTS-Punktesystem
- Forschung und Studium in einem neuen Land
- Möglichkeit, eine neue Sprache vor Ort zu lernen
Für Bachelor- und Masterstudierende:
-
Austauschplätze, die über Erasmus+ ICM gefördert werden
Für folgende Partneruniversitäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena sind Stipendien durch Erasmus+ ICM möglich (sofern Budget vorhanden ist):
Israel
- Hebrew University of Jerusalem (Wirtschaftsgeographie, ZLB)
- University of Haifa (Politikwissenschaft, Biowissenschaften)
- Ben-Gurion Uni of the Negev (Theologie)
- Technion (Photonik)
- Tel Aviv University (Theologie)
Kanada
- Northern British Columbia (Anglistik)
- University of Montreal (Molekulare Medizin)
- Université du Québec à Montréal (UQAM) (IWK)
Oman
- Sultan Qabbus University (Arabistik)
USA
- University of Rhode Island (Politikwissenschaft)
- University of Arizona (Physik)
- Bloomsburg University of Pennsylvania (Wirtschaftswissenschaften)
-
Umfang und mögliche Höhe des Stipendiums
Das Teilstipendium beinhaltet:
- eine monatliche Stipendienpauschale in Höhe von 700 EUR pro Monat (Outgoing); 850 bzw. 900 EUR (Incoming)
- eine einmalige Reisekostenpauschale (nach EntfernungsrechnerExterner Link der Europäischen Kommission). Die genaue Rate richtet sich nach dem Projektzyklus, aus welchem Sie gefördert werden: siehe FörderratenExterner Link.
- ggf. ein monatliches Top-up für Studierende mit geringen Chancen in Höhe von 250 EUR (siehe Ehrenwörtliche Erklärung unter "Downloads") – siehe Reiter „Zusatzförderung“
Die Studiengebühren an der Gasthochschule im Ausland entfallen im Rahmen des Erasmus+ ICM-Programms.
-
Zusatzförderung
Erasmus fördert die Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende mit geringeren Chancen eine zusätzliche Förderung erhalten.
1. Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel)
„Green Travel“ ist definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise (mindestens 50% der Wegstrecke) folgende Verkehrsmittel genutzt werden:
- Fahrrad
- Bus
- Fahrgemeinschaft im Auto
- Zug
- andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fuß)
Sollte dies für Sie zutreffen erhalten Sie anstelle der regulären Reisekostenpauschale die „Green Travel“-Reisekostenpauschale.
2. Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Teilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250 EUR/Monat für Soziale Teilhabe (Top-up „fewer opportunities“) erhalten:
- Erwerbstätige Studierende:
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate im Vorfeld zum Auslandsaufenthalt ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, auch nicht durch mobiles Arbeiten. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus):
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
- Studierende mit Kind/ern:
Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich
- Studierende mit chronischer Erkrankung:
Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
- Studierende mit Behinderung:
Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können darüber hinaus Realkosten geltend machen.
Hierfür ist eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Studierende der Zielgruppe haben die Möglichkeit im Rahmen dieses Antrags eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester zu beantragen.
Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus-Platz, spätestens 4 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts) beim Internationalen Büro melden: erasmusplus_international@uni-jena.de.
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Voraussetzungen und Dauer
- Immatrikulation im Vollstudium an der Universität Jena
- Sprachkenntnisse in Englisch auf C1-Niveau, vereinzelt B2-Niveau, und/oder Kenntnisse der Landessprache
- zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. 2. Fachsemester (Bachelor)
Bemerkung: Ausländische Studierende können nicht an Austauschprogrammen in ihr Heimatland teilnehmen!
Förderdauer: meist 3 bzw. 4 ganze Monate (max. 12 Monate innerhalb eines Studienzyklus)
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Bewerbungstermine
Bis zum 30.11.2025 (USA/Kanada) bzw. 15.01.2026 (restliche Länder) für das Wintersemester 2026/2027 bzw. Sommersemester 2027.
Bis zum 15.07.2026 für das Sommersemester 2027 (= Restplatzvergabe, falls ausgeschrieben).
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an das Internationale Büro, z.H. Jana Blumenstein. Bewerbungsverfahren siehe: Bewerbung weltweiter Austausch.
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Nötige Bewerbungsunterlagen
Mehr erfahrenIm Gegensatz zu bilateralen Austauschprogrammen, schließt Ihre Bewerbung auf einen Austauschplatz die Bewerbung auf das Erasmus+ ICM-Stipendium mit ein. Informationen zu nötigen Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie daher bitte der Seite Informationen zur Bewerbung.
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Bewerbungsablauf
Mehr erfahrenBis auf bestimmte fächergebundene Austauschplätze erfolgt die Bewerbung in der Regel direkt beim Internationalen Büro. Informationen zum Bewerbungsablauf entnehmen Sie daher bitte der Seite Informationen zur Bewerbung unter Abweichende Bewerbungsmodalitäten einzelner Partneruniversitäten.
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Hinweise zu weiteren Formalitäten
Mehr erfahrenWeitere einzureichende Dokumente vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt sowie abzugebende Unterlagen während Ihrer Zeit an der Gasthochschule finden Sie auf der Seite Unterlagen, weitere Formalitäten und Checklisten.
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Datenschutzverordnung
Datenschutzerklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Erasmus+
Programme an der Universität Jena
Durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm und das damit verbundene Learning Agreement/ Mobility Agreement (Staff) sowie die Mobilitätsdaten übermitteln Sie personenbezogene Daten an die Erasmus+ Datenbank (BM-Datenbank) und das Internationale Büro der Universität Jena. Diese Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.
1. Verantwortliche Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 1, 07743 Jena
E-Mail: datenschutz@uni-jena.de
Telefon: +49-3641-9-4016032. Zweck der Datenerhebung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Erasmus+ Programm, der Erstellung von Learning Agreements/ Mobility Agreements, der Verwaltung von Mobilitätsdaten und zur Übermittlung an die Erasmus+ Datenbank verwendet. Dies umfasst auch die Kommunikation mit den Partnerhochschulen und der Nationalen Agentur (NA DAAD).
3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, solange Ihre Bewerbung noch nicht akzeptiert wurde. Ein Widerruf ist per E-Mail an das International Office der Universität Jena möglich.
4. Datenweitergabe an Dritte
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Erasmus+ Programms an die Europäische Kommission, die Nationale Agentur des DAAD sowie an die Partnerinstitutionen, bei denen Sie Ihr Auslandsstudium/ Ihre Personalmobilität absolvieren, weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang zur Umsetzung der Mobilität und Erfüllung der Erasmus+ Programmziele.
Einsatz von Drittanbietern:
Die Universität Jena setzt die Datenbank "MoveON" der QS UniSolution GmbH, Meitnerstr. 10, 70563 Stuttgart, als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an weitere Dritte erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die Europäische Kommission, wie es in den Leitlinien des Erasmus+ Programms vorgeschrieben ist. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: Datenschutzerklärung der Europäischen KommissionExterner Link.5. Dauer der Datenspeicherung
Personenbezogene Daten im Rahmen des Erasmus+ Programms werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss des Auslandsaufenthalts gespeichert und anschließend gelöscht. Dies entspricht den Vorgaben der Europäischen Kommission zur Aufbewahrung von Erasmus+ Teilnehmerdaten und dem Thüringer Haushaltsrecht.
6. Ihre Rechte als betroffene Person
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO).
- Recht auf Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO).
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 DSGVO).
- Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO).
Wenn Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten, können Sie dies über die oben genannten Kontaktinformationen tun.
7. Meldung von Datenschutzverletzungen
Im Falle von Datenschutzverletzungen, die Ihre personenbezogenen Daten betreffen, wird die Europäische Kommission gemäß den Richtlinien des Erasmus+ Programms unverzüglich benachrichtigt. Sie haben das Recht, bei einer Datenschutzverletzung eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
8. Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Universität Jena ist:
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Adresse: Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt
Postanschrift: Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-3112900
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.thueringen.de
Webseite: https://tlfdi.de/Externer Link9. Widerruf der Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen, solange Ihre Bewerbung für das Erasmus+ Programm noch nicht akzeptiert wurde. Bitte richten Sie Ihren Widerruf per E-Mail an das International Office der Universität Jena unter outgoing@uni-jena.de.
10. Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Erasmus+ Programm sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person, besuchen Sie bitte die offizielle Datenschutzerklärung des DAADExterner Link.
Mit Ihrer Bewerbung oder der Nutzung des Online-Portals "MoveON" erklären Sie sich mit der hier beschriebenen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Datenschutzerklärung der Universität Jena.
Für Doktorand:innen:
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Austauschplätze, die über Erasmus+ ICM gefördert werden
Für folgende Partneruniversitäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena sind Stipendien durch Erasmus+ ICM möglich (sofern Budget vorhanden ist):
Ägypten
- Tanta University (Mathematik, Informatik)
- Ain Shams University (Mathematik, Informatik)
Armenien
- Yerevan State University (Osteuropastudien, Politikwissenschaft, Biologie, Rechtswissenschaften)
- Staatliche W.Brjussow-Universität (DaF/DaZ)
Bosnien
- University of Zenica (DaF/DaZ)
- University of Sarajevo (DaF/DaZ)
- Obala Sarajewo (ZLB)
Georgien
- Ivane Javakhishvili Tblisi State (Osteuropastudien, Politikwissenschaft, ZLB, Alte Geschichte, Theologie, Medizin)
- Ilia State University (DaF/DaZ, ZLB, Rechtswissenschaften)
- Batumi Shota Rustaveli State University (Alte Geschichte)
Irak
- Salahaddin University-Erbil (SUE) (DaF/DaZ)
Israel
- Hebrew University of Jerusalem (Wirtschaftsgeographie, ZLB)
- University of Haifa (Politikwissenschaft, Biowissenschaften)
- Ben-Gurion Uni of the Negev (Theologie)
- Technion (Photonik)
- Tel Aviv University (Theologie)
Jordanien
- German Jordanian University (Orientalistik, IWK, Theologie, Arabistik)
- Yarmouk University (Religionspädagogik)
Kanada
- Northern British Columbia (Anglistik)
- University of Montreal (Molekulare Medizin)
- Université du Québec à Montréal (UQAM) (IWK)
Kamerun
- Université Yaoundé I (IWK)
Marokko
- University Mohammed V in Rabat (Biologie)
Moldau
- Moldova State University (DaF/DaZ, Ur- und Frühgeschichte, Osteuropastudien, Rumänistik)
Nigeria
- University of Lagos (Biologie)
- Obafemi Awolowo University (IWK)
- University of Ilorin (IWK)
- University of Jos (Chemie)
Oman
- Sultan Qabbus University (Arabistik)
Sambia
- University of Sambia Lusaka (Chemie)
Senegal
- Die Université Cheikh Anta Diop (UCAD) (IWK)
Südafrika
- Stellenbosch University (Wirtschaftspolitik, Wirtschaftswissenschaften, Geografie)
- University of the Witwatersrand (Politikwissenschaften)
Tunesien
- Université de Tunis El Manar (Orientalistik, IWK, Theologie, Arabistik)
Ukraine
- Kiev Polytechnical Institute (Osteuropastudien, Politikwissenschaft)
- Kyiv-Mohyla Academy (Osteuropastudien, Politikwissenschaft)
- Chernivitsi National University (Osteuropastudien, Politikwissenschaft)
- Ivan Franko National University of Lviv (DaF/DaZ, Geologie)
- V.N. Karazin Kharkiv National University (DaF/DaZ)
- Nationale Taras-Schewtschenko-Universität Kiew (DaF/DaZ)
- Bohdan-Chmelnytski University Tscherkassy (DaF/DaZ)
USA
- University of Rhode Island (Politikwissenschaft)
- University of Arizona (Physik)
- Bloomsburg University of Pennsylvania (Wirtschaftswissenschaften)
-
Umfang und mögliche Höhe des Stipendiums
Das Teilstipendium beinhaltet:
- eine monatliche Stipendienpauschale in Höhe von 700 EUR pro Monat (Outgoing); 850 bzw. 900 EUR (Incoming)
- eine einmalige Reisekostenpauschale (nach EntfernungsrechnerExterner Link der Europäischen Kommission). Die genaue Rate richtet sich nach dem Projektzyklus, aus welchem Sie gefördert werden: siehe FörderratenExterner Link.
- ggf. ein monatliches Top-up für Studierende mit geringen Chancen in Höhe von 250 EUR (siehe Ehrenwörtliche Erklärung unter "Downloads") – siehe Reiter „Zusatzförderung“
Die Studiengebühren an der Gasthochschule im Ausland entfallen im Rahmen des Erasmus+ ICM-Programms.
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Zusatzförderung
Erasmus fördert die Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende mit geringeren Chancen eine zusätzliche Förderung erhalten.
1. Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel)
„Green Travel“ ist definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise (mindestens 50% der Wegstrecke) folgende Verkehrsmittel genutzt werden:
- Fahrrad
- Bus
- Fahrgemeinschaft im Auto
- Zug
- andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fuß)
Sollte dies für Sie zutreffen erhalten Sie anstelle der regulären Reisekostenpauschale die „Green Travel“-Reisekostenpauschale.
2. Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Teilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250 EUR/Monat für Soziale Teilhabe (Top-up „fewer opportunities“) erhalten:
- Erwerbstätige Studierende:
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate im Vorfeld zum Auslandsaufenthalt ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, auch nicht durch mobiles Arbeiten. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus):
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
- Studierende mit Kind/ern:
Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich
- Studierende mit chronischer Erkrankung:
Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
- Studierende mit Behinderung:
Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können darüber hinaus Realkosten geltend machen.
Hierfür ist eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Studierende der Zielgruppe haben die Möglichkeit im Rahmen dieses Antrags eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester zu beantragen.
Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus-Platz, spätestens 4 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts) beim Internationalen Büro melden: erasmusplus_international@uni-jena.de.
-
Voraussetzungen und Dauer
- Immatrikulation im Vollstudium an der Universität Jena
- Sprachkenntnisse in Englisch auf C1-Niveau, vereinzelt B2-Niveau, und/oder Kenntnisse der Landessprache
- zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. 2. Fachsemester (Bachelor)
Bemerkung: Ausländische Studierende können nicht an Austauschprogrammen in ihr Heimatland teilnehmen!
Förderdauer: meist 3 bzw. 4 ganze Monate (max. 12 Monate innerhalb eines Studienzyklus)
-
Bewerbungstermine
Bis zum 30.11.2025 (USA/Kanada) bzw. 15.01.2026 (restliche Länder) für das Wintersemester 2026/2027 bzw. Sommersemester 2027.
Bis zum 15.07.2026 für das Sommersemester 2027 (= Restplatzvergabe, falls ausgeschrieben).
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an das Internationale Büro, z.H. Jana Blumenstein. Bewerbungsverfahren siehe: Bewerbung weltweiter Austausch.
-
Nötige Bewerbungsunterlagen
Im Gegensatz zu bilateralen Austauschprogrammen, schließt Ihre Bewerbung auf einen Austauschplatz die Bewerbung auf das Erasmus+ ICM-Stipendium mit ein. Informationen zu nötigen Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie daher bitte der Seite Informationen zur Bewerbung.
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Bewerbungsablauf
Bis auf bestimmte fächergebundene Austauschplätze erfolgt die Bewerbung in der Regel direkt beim Internationalen Büro. Informationen zum Bewerbungsablauf entnehmen Sie daher bitte der Seite Informationen zur Bewerbung unter Abweichende Bewerbungsmodalitäten einzelner Partneruniversitäten.
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Hinweise zu weiteren Formalitäten
Weitere einzureichende Dokumente vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt sowie abzugebende Unterlagen während Ihrer Zeit an der Gasthochschule finden Sie auf der Seite Unterlagen, weitere Formalitäten und Checklisten.
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Datenschutzverordnung
Datenschutzerklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Erasmus+
Programme an der Universität Jena
Durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm und das damit verbundene Learning Agreement/ Mobility Agreement (Staff) sowie die Mobilitätsdaten übermitteln Sie personenbezogene Daten an die Erasmus+ Datenbank (BM-Datenbank) und das Internationale Büro der Universität Jena. Diese Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.
1. Verantwortliche Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 1, 07743 Jena
E-Mail: datenschutz@uni-jena.de
Telefon: +49-3641-9-4016032. Zweck der Datenerhebung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Erasmus+ Programm, der Erstellung von Learning Agreements/ Mobility Agreements, der Verwaltung von Mobilitätsdaten und zur Übermittlung an die Erasmus+ Datenbank verwendet. Dies umfasst auch die Kommunikation mit den Partnerhochschulen und der Nationalen Agentur (NA DAAD).
3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, solange Ihre Bewerbung noch nicht akzeptiert wurde. Ein Widerruf ist per E-Mail an das International Office der Universität Jena möglich.
4. Datenweitergabe an Dritte
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Erasmus+ Programms an die Europäische Kommission, die Nationale Agentur des DAAD sowie an die Partnerinstitutionen, bei denen Sie Ihr Auslandsstudium/ Ihre Personalmobilität absolvieren, weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang zur Umsetzung der Mobilität und Erfüllung der Erasmus+ Programmziele.
Einsatz von Drittanbietern:
Die Universität Jena setzt die Datenbank "MoveON" der QS UniSolution GmbH, Meitnerstr. 10, 70563 Stuttgart, als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an weitere Dritte erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die Europäische Kommission, wie es in den Leitlinien des Erasmus+ Programms vorgeschrieben ist. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: Datenschutzerklärung der Europäischen KommissionExterner Link.5. Dauer der Datenspeicherung
Personenbezogene Daten im Rahmen des Erasmus+ Programms werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss des Auslandsaufenthalts gespeichert und anschließend gelöscht. Dies entspricht den Vorgaben der Europäischen Kommission zur Aufbewahrung von Erasmus+ Teilnehmerdaten und dem Thüringer Haushaltsrecht.
6. Ihre Rechte als betroffene Person
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO).
- Recht auf Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO).
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 DSGVO).
- Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO).
Wenn Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten, können Sie dies über die oben genannten Kontaktinformationen tun.
7. Meldung von Datenschutzverletzungen
Im Falle von Datenschutzverletzungen, die Ihre personenbezogenen Daten betreffen, wird die Europäische Kommission gemäß den Richtlinien des Erasmus+ Programms unverzüglich benachrichtigt. Sie haben das Recht, bei einer Datenschutzverletzung eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
8. Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Universität Jena ist:
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Adresse: Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt
Postanschrift: Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-3112900
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.thueringen.de
Webseite: https://tlfdi.de/Externer Link9. Widerruf der Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen, solange Ihre Bewerbung für das Erasmus+ Programm noch nicht akzeptiert wurde. Bitte richten Sie Ihren Widerruf per E-Mail an das International Office der Universität Jena unter outgoing@uni-jena.de.
10. Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Erasmus+ Programm sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person, besuchen Sie bitte die offizielle Datenschutzerklärung des DAADExterner Link.
Mit Ihrer Bewerbung oder der Nutzung des Online-Portals "MoveON" erklären Sie sich mit der hier beschriebenen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Datenschutzerklärung der Universität Jena.