Unterlagen, weitere Formalitäten und Checklisten
Damit Sie nichts vergessen.
Annahmeerklärung3
Foto: Kristin Gerloff
Alle nötigen Formulare und Vorlagen finden Sie zum Download unter Formulare.
Einzureichende Unterlagen bei Durchführung des Auslandsaufenthaltes
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Vor dem Auslandsaufenthalt
Annahmeerklärung
- Erklärung über die verbindliche Annahme des Austauschplatzes
Antrag auf Beurlaubung
- Für die Beurlaubung Ihres Erasmus-Aufenthaltes ist eine Befürwortung des IBs erforderlich. Das Formular hierfür finden Sie auf unserer Website
- Die Beurlaubung ist online in Friedolin 2.0 zu beantragen. Eine Anleitung finden Sie hierExterner Link
Termin: während des jeweiligen Rückmeldezeitraums
Wichtig: Beurlaubte Studierende sind während der Beurlaubung nicht von der Rückmeldepflicht befreit.
Learning Agreement
- Kursauswahl an der Partneruniversität: regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Termin: Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
Betreuungsvereinbarung (bei Master- bzw. PhD-Research)
- auszufüllen nach erfolgreicher Betreuungsabsprache mit Betreuer*in an der Gasthochschule
- Termin: vor Beginn des Aufenthaltszeitraums
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Während des Auslandsaufenthaltes
Certificate of Arrival
- das International Office der Gasthochschule bestätigt ihre Ankunft und Immatrikulation
Letter of Confirmation: kurz vor Abreise
- Bestätigung der Gasthochschule über die exakte Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes
- Termin: Abgabe des Originals bis 31. Juli im Internationalen Büro
Learning Agreement Teil 2 (bei Änderung)
- regelt die Änderung und Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen neu
- komplett unterschriebene Kopie des 2. Teil des Learning Agreements ("During Mobility")
- Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule im Internationalen Büro einreichen
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Nach dem Auslandsaufenthalt
Letter of Confirmation: Abgabe im Internationalen Büro
- Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
- Termin: bis zu 4 Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes im Ausland
- spätestens zum 30.04. bei Aufenthalt nur im WiSe
- spätestens zum 31.07. bei Aufenthalt über 2 Semester oder nur im SoSe
Transcript of Records
- Bescheinigung der Gasthochschule über Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Termin: Abgabe einer Kopie bis 30. September im Internationalen Büro
Erfahrungsbericht
- Termin: Abgabe bis 30. September im Internationalen Büro oder auch digital an: outgoing@uni-jena.de
Für einzelne Partneruniversitäten sind weitere Unterlagen erforderlich. Grund dafür ist die Besonderheit des Austauschprogrammes. Im Gegensatz zu den anderen bilateralen Austauschprogrammen bewerben Sie sich an nachfolgenden Partneruniversitäten gleichzeitig für einen Austauschplatz und für ein Stipendium. Nähere Informationen zum Stipendium finden Sie hier.