Familiäre Verpflichtungen, berufliche Arbeit ab einem Stundenumfang von 15 h / Woche, Krankheit oder auch Leistungssport sind Lebenslagen und Aktivitäten, die die zur Verfügung stehende Zeit für ein Studium beschränken können. In vielen Studienfächern der Universität Jena besteht deshalb die Möglichkeit, das Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren. Die Regelungen dazu finden sich in den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen.
Das Prinzip des Teilzeitstudiums ist, dass die normalen Lehrveranstaltungen belegt werden, aber nicht in der Zahl, wie es bei Vollzeitstudierenden der Fall ist. Deshalb ist diese Form des Studiums vorwiegend für Studierende geeignet, die in der näheren Umgebung von Jena arbeiten bzw. wohnen und ihre Arbeits- oder Familienzeit ausreichend flexibel gestalten können. Studienangebote, in denen ein Teilzeitstudium möglich ist, finden Sie unter dem Stichwort Studienart hier in den Informationen zu Ihrem jeweiligen Studiengang.
BAföG-Empfängerinnen und -empfänger müssen genau hinschauen, denn ein Teilzeitstudium ist nicht förderfähig! Zu Details lassen Sie sich am besten vom BAföG-Amt im StudierendenwerkExterner Link beraten.
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Wer kann den Wechsel in Teilzeit beantragen?
Sofern Ihr Studienfach es zulässt, kann ein Antrag auf Teilzeit beantragt werden. Die "Klassiker" sind Familienpflichten oder berufliche Tätigkeit ab 15 Wochenstunden, aber auch Krankheit oder Leistungssport können ein Teilzeitstudium rechtfertigen, sofern damit eine eingeschränkte Studier- und Prüfungsfähigkeit einhergeht und dokumentiert werden kann.
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Wie erfolgt die Antragstellung?
Den Antrag für den Wechsel ins Teilzeitstudium oder zurück können Sie im Studienservice in Friedolin 2.0 stellen. Eine Anleitung finden Sie hierExterner Link.
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Welche Fristen gelten?
Für ein Wintersemester ist der Antrag bis zum 15.09. und für ein Sommersemester bis zum 15.03. nötig. Er ist vor diesen Terminen vollständig, also mit den Nachweisen des Teilzeitgrunds, zu stellen.
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Was gibt es sonst zu beachten?
Für Anträge auf Wechsel in das Teilzeitstudium, die ab Sommersemester 2026 gestellt und genehmigt werden, werden die Fachsemester hälftig ausgewiesen. D.h. jedes in Teilzeit studierte Fachsemester wird mit 0,5 gezählt. Ein entsprechender Vermerk hierzu befindet sich auf der Studienbescheinigung.
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