Die allgemeine Hochschulreife, i.d.R. das Abitur, kann erworben werden an: Gymnasien, Berufl. Gymnasien, Volkshochschulen, Kollegs oder mit dem Abschluss einer Universität/Fachhochschule. Sie gilt für alle Studiengänge an Universitäten.
Bei der fachgebundenen Hochschulreife muss der Fachzugang sich unmissverständlich aus dem jeweiligen Zeugnis ergeben und berechtigt zu einem Studium in dem Fachbereich der auf der fachgebundenen Hochschulreife angegeben ist..
Das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung berechtigt zum Studium aller Studiengänge an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker/ geprüfter Technikerin oder zum staatlich geprüften Betriebswirt/staatlich geprüfter Betriebswirtin berechtigt zum Studium aller Studiengänge an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Die relevanten Infos finden Sie auch nochmal hier [pdf, 662 kb] zusammengefasst.
Der Hochschulzugang kann nach Überprüfung durch die Hochschule auch nach einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Fortbildung erreicht werden, sofern diese als gleichwertig anerkannt ist oder von der Hochschule als gleichwertig festgestellt wird.
Eine Übersicht über anerkannte berufliche Fortbildungen findet sich in der Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang.
Zur Prüfung, ob eine Hochschulzugangsberechtigung erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat1 (SSZ)
Herrn Götz
Fürstengraben 1
07743 Jena.
Bitte denken Sie an die Mitsendung eines an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages.
Die relevanten Infos finden Sie auch nochmal hier [pdf, 662 kb] zusammengefasst.
Absolventen/-innen von Fachhochschulen, dualen Hochschulen, Verwaltungsfachhochschulen oder staatlichen/ staatlich anerkannten Berufsakademien sind berechtigt, an anderen Hochschulen in jedem grundständigen Studiengang weiterzustudieren.
Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich verfügen und anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachweisen, können für die Dauer von mindestens einem bis höchstens zwei Semestern auf Probe ein Studium aufnehmen.
Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem Probestudium vorliegen, können folgende Unterlagen eingereicht werden:
Beantragungsfrist für einen beabsichtigten Start zu einem Wintersemester (Semesterbeginn 01.10.):
Beantragungsfrist für einen beabsichtigten Start zu einem Sommersemester (Semesterbeginn 01.04.):
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat1 (SSZ)
Herr Götz
Fürstengraben 1
07743 Jena.
Bitte denken Sie an die Mitsendung eines an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages.
Rückfragen zur Thematik Hochschulzugang ohne Abitur beantwortet Herr Götz unter Telefon 03641 9411 110.
Die relevanten Infos finden Sie auch nochmal hier [pdf, 662 kb] zusammengefasst.