Im Studium spielen Fremdsprachen eine wichtige Rolle mit zwei zentralen sehr unterschiedlichen Funktionen:
Für das Studium der meisten Fächer im Studienangebot der FSU werden bestimmte Sprachkenntnisse verlangt, je nach Fach in modernen Fremdsprachen und/oder in den alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch). Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie in unserer Studiengangsdatenbank.
Vielfach können diese Sprachanforderungen über die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen werden.
Eine Anrechnung der mit dem Abiturzeugnis nachgewiesenen Sprachkenntnisse ist möglich, wenn nachstehende Zeiten ausgewiesen sind:
Falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, ist die Niveaustufe B 1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) studienbegleitend durch einen "Lesetest" (Dauer 60 Minuten) am Sprachenzentrum nachzuweisen.
In den Studienordnungen sind verschiedene Sprachniveaus bezeichnet, die über das Abiturzeugnis nachweisbar sind:
Falls diese Nachweise nicht erbracht werden können, ist es möglich, sie studienbegleitend zu erwerben.
Anderswo erzielte Latein-Abschlüsse sind durch die verantwortlichen Prüfungsämter auf ihre Gleichwertigkeit zu überprüfen.