Beachten Sie die Informationen zur Nominierung und Bewerbung zum Gaststudium. Beachten Sie bitte die Bewerbungstermine.
EU-Bürger/innen dürfen sich innerhalb der EU frei bewegen und müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde anmelden. Zur EU gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Gleichgestellt sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Einen Aufenthaltstitel für das Studium brauchen Bürger/innen von Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, USA. Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, aber müssen sich innerhalb der 90 Tage nach Einreise in die EU bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums beantragen, da sie Studierende und keine Touristen sind.
Bürger/innen aller anderen Staaten brauchen ein Einreisevisum zum Zweck des Studiums, welches Sie nach Erhalt der Zulassung zum Studium an der FSU bei der zuständigen diplomatischen Vertretung der BRD in ihrem derzeitigen Aufenthaltsland beantragen. Sie sollten KEINESFALLS mit einem Touristen- oder Schengenvisum nach Deutschland einreisen, denn dies kann hier nicht in ein Studienvisum umgeändert werden. Nach Anreise müssen sie bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung des Studienvisums beantragen.
Alle Nicht-Eu-Bürger/innen: Nach der Einschreibung, spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres Einreisevisums, beantragen Sie einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums, falls Ihr Studentenvisum nicht lang genug gültig ist. Mehr dazu erklärt Ihnen die Ausländerbehörde der Stadt Jena. Wenn Sie in Jena wohnen, vereinbaren Sie hier einen Termin.
Bei der Visa-Beantragung müssen Sie ausreichend finanzielle Mittel (siehe KOSTEN unten) und eine Krankenversicherung für dieReise nach Deutschland nachweisen. Diese Krankenversicherung für die Reise können Sie frei wählen. Für die Einschreibung gelten dann andere Regeln, siehe unten.
Spezielles Registrierungsverfahren für Gaststudierende, wenn sie:
beachten Sie bitte unsere Informationen [pdf, 122 kb], nutzen Sie das Anmeldeformular [pdf, 26 kb] und die Finanzierungserklärung [docx, 15 kb].
Das Studierendenwerk Thüringen bietet Wohnheimplätze für Studierende an. Beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen (15.01. bzw. 15.07.).
Es gibt keine Garantie, dass Sie einen Wohnheimplatz bekommen. Suchen Sie deshalb gleichzeitig mit der Bewerbung nach einem Zimmer/einer Wohnung und suchen Sie nicht nur in Jena, sondern auch in den naheliegenden Städten (zum Beispiel Weimar oder Erfurt). Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten [pdf, 276 kb], in Jena eine Wohnung zu finden. Kontaktinformationen zur Privatzimmersuche oder für kurzzeitige Übernachtungsmöglichkeiten gibt es in einer Übersicht [pdf, 95 kb].
Die Versicherung muss für die ganze Dauer des Studienaufenthalts gültig sein. Für Studierende unter 30 Jahren ist eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (z.B. AOK, Barmer, DAK, TK) Standard. Wir erkennen aber auch eine gesetzliche EU-Kranken-versicherung (EHIC; siehe weitere Informationen zum Leben in Jena unten) an. Falls ein Stipendiengeber (z.B. DAAD) eine Versicherung für Sie abgeschlossen hat, fragen Sie das Internationale Büro, ob wir sie anerkennen können.
Studierende über 30 Jahre können sich nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern; bei ihnen akzeptieren wir auch eine deutsche private Versicherung, aber nur Care Student, Educare24, Young Travel Profi (Hanse-Merkur/Advigon), Mawista Student, Vela optimal oder Travel Secure Student (Würzburger). Bei der Auswahl schauen Sie bitte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen. Medizinische Grundversorgung, Schwangerschaft und Psychotherapie sollten abgedeckt sein. manche versicherungen bieten auch Kombinationen mit Reise-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen an.
Falls Sie ein Einreisevisum beantragen müssen, beachten Sie bitte die Hinweise zu Reisekrankenversicherungen der deutschen Botschaft in Ihrem Land.
Wir empfehlen Ihnen außerdem eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung gegen unbeabsichtlich veursachte Schäden (Feuer, Wasser, Beschädigung fremden Eigentums).
Es gibt keine Studiengebühren. Nur Sport- und Sprachkurse, die Sie freiwillig neben dem Studium belegen, sind kostenpflichtig. Für jedes Semester zahlt man einen Semester-beitrag, vor allem für das Semesterticket. Planen Sie etwa 700€/Monat für Miete, Nahrungsmittel, Krankenversicherung, Studienmaterialien und persönliche Dinge ein. Bringen Sie für den ersten Monat mindestens 700 € Bargeld und eine Kreditkarte/EC-Girocard mit. Falls Sie ein Studentenvisum oder Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen, werden Sie ausreichende finanzielle Mittel (10.236€/Jahr, Stand 2020) vorweisen müssen.
Von den Flughäfen in Berlin, Frankfurt, München, Dresden und Leipzig kommt man recht einfach nach Jena. Nehmen Sie am besten den Zug oder Fernbus. In Jena gibt es ein großes Netz an Bussen und Straßenbahnen, nachts fahren Taxis.
Die Universität bietet keine Abholung/Shuttleservice an.
Ja. Die FSU Jena bietet allen internationalen Studienanfängern einen kostenlosen Mentorenservice für die Zeit nach der Anreise an. Sie müssen sich aber bitte vor der Anreise anmelden.
Informieren Sie sich schon mal über Ihr Studienprogramm im Vorlesungsverzeichnis (ohne Anmeldung möglich) und über die Kurswahl und Credits.
Beachten Sie auf jeden Fall auch die Informationen zum Studienstart für internationale Studierende.
Beachten Sie bitte die Beratungs- und Serviceangebote des Internationalen Büros und allgemeinen Beratungsangebote an der FSU und beim Studierendenwerk.
Sie können die Prüfung im Zweitversuch wiederholen. Dazu müssen Sie beim Lehrenden schnell einen Antrag stellen. Kommen Sie bitte zur Beratung ins Internationale Büro.
Für Gaststudierende ist keine Beurlaubung möglich. Kommen Sie bitte zur Beratung ins Internationale Büro.
1. Buchen Sie rechtzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes(z.B. Jena), mindestens 2 Monate vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels.
2. Kommen Sie bitte zur Beratung ins Internationale Büro. Fragen Sie nach, wie lange Ihr Studium maximal dauern darf.
3. Nehmen Sie die Studienbescheinigung mit zur Ausländerbehörde, um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Informationen zum Aufenthaltsgesetz finden Sie hier. Beachten Sie bitte die Informationen zur elektronischen Aufenthaltsgenehmigung.
Die Schreibberatung steht allen Studierenden kostenlos zur Verfügung. Und fragen Sie ruhig auch einmal Ihre deutschen Mitstudierenden, ob Sie nicht auch einmal zusammen lernen können.
Bitten Sie Ihren Vermieter um eine Vermieterbescheinigung. Nach einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen bei den folgenden Stellen anmelden: Einwohnermeldeamt/Bürgerservice Ihres Wohnorts, Internationalen Büro, Bank, Krankenversicherung. Die Ausländerbehörde müssen Sie nicht informieren.
Wenn Sie (z.B. für ein Praktikum) innerhalb Deutschlands aus Jena wegziehen, melden Sie ihre neue Adresse im Einwohnermeldeamt der anderen Stadt an.
Wenn Sie für einige Zeit Deutschland verlassen (z.B. für ein Auslandsstudium oder während eines Urlaubs), melden Sie beim Einwohnermeldeamt Ihren Fortzug ins Ausland (1 Woche vor Ausreise). Bei der Ausländerbehörde müssen Sie sich nur dann abmelden, wenn Ihr Aufenthaltstitel während des Auslandsaufenthalts endet oder der Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate dauert, sie also eine Wiedereinreisebestätigung brauchen. Wenden Sie sich mindestens 3 Wochen vor Ausreise an die Ausländerbehörde.
Wenn Sie Deutschland endgültig verlassen, melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt etwa 1 Woche vor Abreise ab.
Praktika muss man sich in der Regel selbst suchen. Hier finden Sie ein paar Praktikumsbörsen mit Angeboten. Praktika direkt in Jena finden Sie auch hier>>. Nutzen Sie die Informationsangebote und Bewerbungstipps der Arbeitsagentur und des Career Point.
Jobs werden auf Jobbörsen, beim Arbeitsamt oder bei der Infotake des Studierendenwerks angeboten. In Jena ist es aber schwierig, einen Job zu finden. Gute Deutschkenntnisse sind von Vorteil. EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis, alle anderen dürfen ohne Arbeitserlaubnis nur max. 120 Tage im Jahr (8 Stunden am Tag) arbeiten; studentische Nebentätigkeit (Hiwi) zählt bei den 120 Tagen nicht mit. Ihr Aufenthalt in Deutschland dient dem Studium; daher ist der Umfang der Tage, die Sie arbeiten dürfen, begrenzt. Beachten Sie weitere Informationen zur Jobsuche unter Leben in Jena.
Kommen Sie bitte zur Beratung ins Internationale Büro oder zum Studierendenwerk.
Bitte beachten Sie: Wenn Nicht-EU-Bürger mit befristetem Aufenthaltstitel Geld (Sozialhilfe, Wohngeld) beim deutschen Staat beantragen, kann das ihren Aufenthaltstitel gefährden (Finanzierungsnachweis). Beachten Sie bitte die Hinweise zur Finanzierung des Studiums.
Sprechen Sie andere Studierende an. Keine Angst! Gehen Sie auf sie zu. Und fragen Sie zum Beispiel Ihre deutschen Mitstudierenden, ob Sie nicht einmal einen Kaffee zusammen trinken können. Nehmen Sie an interkulturellen Veranstaltungen teil, die vom IntRo und seinen Gruppen, im Internationalen Centrum oder von den Wohntutoren angeboten werden. Das Uni-Sportzentrum ist auch eine gute Plattform. Auf der FSU-Facebook-Seite finden Sie schnell Kontakte und Veranstaltungshinweise.
Bitte nutzen Sie die kostenlose, vertrauliche Beratung im Internationalen Büro oder bei der psychosozialen Beratung des Studierendenwerks.
Füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation (Abmeldung) [pdf, 149 kb] aus, sammeln Sie die Unterschriften auf der 2. Seite und geben Sie den Antrag im Internationalen Büro persönlich ab, möglichst am letzten Tag Ihres Aufenthalts. Dann erhalten Sie die Abmeldungsbescheinigung. Die Thoska bleibt bis zum Exmatrikulationsdatum gültig.
ACHTUNG! Wenn Sie einen Aufenthaltstitel für das Studium besitzen, wird er automatisch mit dem Tag der Exmatrikulation ungültig.
Wir hoffen, es hat Ihnen in Jena gefallen. Falls Sie wiederkommen wollen, finden Sie hier Informationen zur Studienbewerbung.
Wenn der Unfall in der Uni oder auf dem Weg zwischen Uni und Wohnung stattfand, melden Sie ihn unbedingt gleich beim Studierendenwerk, Abteilung Soziale Dienste. Die Kosten werden von der Versicherung teilweise erstattet. Schäden am Eigentum Dritter (z.B. durch Feuer, Wasser, Unachtsamkeit) melden Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Fragen Sie nach im Studierenden-Service-Zentrum, im Internationalen Büro oder im Fundbüro der Stadt Jena.
Den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) muss jeder Haushalt zahlen. Auch wenn es da keinen Fernseher, Radio oder Internet gibt. Die gute Nachricht: wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, kann sich mit den Mitbewohnern die Gebühr teilen. Und noch ein Tipp: Nutzen Sie Radio und Fernsehen zum Deutsch üben/lernen. Es gibt richtig tolle Sender und auch Campusradio und CampusTV. Mehr Infos zum Rundfunkbeitrag hier.
Hier gibt es eine Liste mit Ärzten in Jena, die Englisch sprechen. [pdf, 724 kb] Und hier ein Deutsch-Englisches Gesundheitswörterbuch.
Die Hotline 116117 kann in Notfällen weiterhelfen. Auf der Webseite der Notfallnummer kann man die Sprachkenntnisse der Ärzte suchen.
Wenn Sie eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, sind Sie für Notfälle und die Grundversorgung versichert. Vor Zusatzbehandlungen sollten Sie die Kostenübernahme oder –erstattung mit Ihrer Heimatversicherung klären. Sie müssen Sie vor der Behandlung mit der EHIC beim Arzt eine Patientenerklärung ausfüllen. Das Formular [pdf, 304 kb] ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Bitte nutzen Sie die kostenlose Rechtsberatung für Studierende.
Viele gute Tipps hat auch die Verbraucherzentrale, die auch Beratung bietet.
Hier gibt es eine Übersicht [pdf, 61 kb] über Religionsgemeinschaften in Jena.
Falls Ihr Frage oben nicht erscheint oder beantwortet wird, schreiben Sie bitte an incoming@uni-jena.de