Achtung
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ohne deutsches Abitur (Bildungsausländer/innen).
Deutsche Bewerber/innen oder Bildungsinländer/innen informieren sich bitte im Studienangebot.
Kriterien für Bewerber/innen
Das Probestudium international ist eine Möglichkeit der Zugangsprüfung zur Hochschule. Es ist ein Angebot für internationale Studieninteressierte, auf die Folgendes zutrifft:
- Sie interessieren sich für ein Erststudium in einem der zulassungsfreien Studiengänge der Universität Jena. In unserem Studienangebotpdf, 271 kb sind das all die Studiengänge ohne Numerus-clausus (NC)-Verfahren.
- Sie haben noch keine Hochschulzugangsberechtigung für eine deutsche Hochschule (prüfen Sie bitte Ihre Berechtigung unten)
- Sie haben ein sehr gutes Ergebnis im Studierfähigkeitstest TestASExterner Link erreicht
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium in der deutschen Sprache (Lesen Sie dazu die Hinweise unten)
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, ist der Besuch des Thüringer Studienkollegs in Nordhausen eine gute Alternative. Dort legen Sie nach einem Jahr Vorbereitung die Feststellungsprüfung und eine Deutschprüfung ab. Alles dazu erfahren sie hier.
Wie funktioniert das Probestudium international?
Mit dem Probestudium weisen Sie Ihre Studierfähigkeit im gewählten Studiengang nach. Sie studieren 2 Semester in Ihrem Studiengang wie reguläre Studierende. Sie müssen nach den 2 Semestern mindestens 30 Leistungspunkte (normal wären 60) erworben haben. Damit haben Sie die fachgebundene Zugangsprüfung für ein Studium an der Universität Jena bestanden. Nach diesen ersten zwei Semestern studieren Sie normal Ihren Studiengang weiter. Ihre Regelstudienzeit verlängert sich automatisch um 1 Jahr.
Falls Sie die 30 Leistungspunkte in den 2 Semestern nicht erwerben oder das Studienfach wechseln wollen, beraten wir Sie zu den Alternativen.
Beachten Sie bitte, dass die Zugangsprüfung durch das Probestudium international fachgebunden ist, Sie also vor einem Studiengangswechsel möglicherweise eine neue Zugangsprüfung ablegen müssen. Die Zugangsprüfung gilt nur für die Universität Jena und ist nicht auf andere Hochschulen übertragbar.
- Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
- Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
- Hochschulzugangsberechtigung:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
- Früheres Studium:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
- Zertifikat TestAS (siehe unsere Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen)
- Deutschkenntnisse:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen)
- Lebenslauf
- Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)
- Minderjährige Studienbewerber/innen und minderjährige Studierende (die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) reichen bitte zusätzlich eine Generaleinwilligung der Elternpdf, 746 kb ein.
Definition: Amtliche Beglaubigung
In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden ( z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.
Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.
Definition: Vereidigte Übersetzung
Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Studium an unserer Universität nur zum Wintersemester in allen angebotenen Studiengängen beginnen können. Zum Sommersemester ist das Studienangebotpdf, 271 kb nicht in allen Studiengängen möglich.
- Bewerbungszeitraum für das Sommersemester: 01.12. – 15.01.
- Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01.05. – 15.07.
- Kontaktieren Sie das Internationale Büro.
- Registrieren Sie sich auf der BewerbungsplattformExterner Link. Merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um zu einem späteren Zeitpunkt das Online-Bewerbungsportal nochmals nutzen zu können.
- Füllen Sie die online Bewerbung vollständig aus, laden Sie alle Dokumente hoch. Beachten Sie die Hinweise im Handbuchpdf, 1 mb. Unsere Online-Bewerbung ist papierlos. Bitte senden Sie uns keine Anträge und/oder Dokumente in Papierform.
- Lesen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails mit aktuellen Informationen zu Ihrer Bewerbung und verfolgen Sie Ihren aktuellen Status in der Bewerbungsplattform.
- Die Entscheidung über ein Zulassungsangebot oder eine Ablehnung erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von ca.14 Tagen per E-Mail.
- Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, beachten Sie bitte die Frist, in der Sie dieses Angebot in der Bewerbungsplattform annehmen sollen.
- Beachten Sie darin die weiteren Hinweise zur Immatrikulation. Erst mit dem Antrag auf Immatrikulation sollen Zeugnisunterlagen in beglaubigter Kopie mit Übersetzung in Papierform geschickt werden.
Hier finden Sie die Bewerbungsplattform für freie grundständige Studiengänge.Externer Link
Bitte beachten Sie alle Hinweise, zum Beispiel zu den Themen
- Was nach Erhalt der Zulassung zu tun ist
- Wohnen / Zimmersuche (Bewerbungsfrist 15.1./15.7.)
- Visum beantragen
- Einschreibung
Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Studienstart international.
Nehmen Sie auf jeden Fall an den Studieneinführungstagen teil.
Lassen Sie sich bei der Planung Ihres Studiums in den ersten beiden Semestern aktiv von Ihrer jeweiligen Studienfachberatung (Kontaktinformationen in der Studiengangsbeschreibung) beraten. Beachten Sie, dass der Mustermodulplan in Friedolin für das reguläre Studium konzipiert ist, nicht für das Probestudium.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich für das Fachmentoring-Programm für internationale Studierende anzumelden.
Hinweis
Informationen für ein Masterstudium finden Sie im allgemeinen Studienangebot.
Wenn Sie ein Promotionsstudium/Doktorat machen möchten, informieren Sie sich bitte bei der Graduiertenakademie.
Wenn Sie zum kurzzeitigen Studienaufenthalt nach Jena kommen, beachten Sie die Hinweis für Gaststudierende.
Information
Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an Frau Cornelia Dwars im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros.