Studentin betritt das Universitätshauptgebäude

Probestudium international

Für internationale Studieninteressierte ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland
Studentin betritt das Universitätshauptgebäude
Foto: Daniel Hofmann
Achtung

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ohne deutsches Abitur (Bildungsausländer/innen).

Deutsche Bewerber/innen oder Bildungsinländer/innen informieren sich bitte im Studienangebot.

Was ist das Probestudium international?

Kriterien für Bewerber/innen

Das Probestudium international ist eine Möglichkeit der Zugangsprüfung zur Hochschule. Es ist ein Angebot für internationale Studieninteressierte, auf die Folgendes zutrifft: 

  • Sie interessieren sich für ein Erststudium in einem der zulassungsfreien Studiengänge der Universität Jena. In unserem Studienangebotpdf, 271 kb sind das all die Studiengänge ohne Numerus-clausus (NC)-Verfahren.
  • Sie haben noch keine Hochschulzugangsberechtigung für eine deutsche Hochschule (prüfen Sie bitte Ihre Berechtigung unten)
  • Sie haben ein sehr gutes Ergebnis im Studierfähigkeitstest TestASExterner Link erreicht
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium in der deutschen Sprache (Lesen Sie dazu die Hinweise unten)

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, ist der Besuch des Thüringer Studienkollegs in Nordhausen eine gute Alternative. Dort legen Sie nach einem Jahr Vorbereitung die Feststellungsprüfung und eine Deutschprüfung ab. Alles dazu erfahren sie hier.

Wie funktioniert das Probestudium international?

Mit dem Probestudium weisen Sie Ihre Studierfähigkeit im gewählten Studiengang nach. Sie studieren 2 Semester in Ihrem Studiengang wie reguläre Studierende. Sie müssen nach den 2 Semestern mindestens 30 Leistungspunkte (normal wären 60) erworben haben. Damit haben sie die fachgebundene Zugangsprüfung für ein Studium an der Universität Jena bestanden. Nach diesen ersten zwei Semestern studieren Sie normal Ihren Studiengang weiter. Ihre Regelstudienzeit verlängert sich automatisch um 1 Jahr.

Falls Sie die 30 Leistungspunkte in den 2 Semestern nicht erwerben oder das Studienfach wechseln wollen, beraten wir Sie zu den Alternativen.

Beachten Sie bitte, dass die Zugangsprüfung durch das Probestudium international fachgebunden ist, Sie also vor einem Studiengangswechsel möglicherweise eine neue Zugangsprüfung ablegen müssen. Die Zugangsprüfung gilt nur für die Universität Jena und ist nicht auf andere Hochschulen übertragbar.

 

Zugangsvoraussetzungen

  • Sie sind nicht deutsche/r Staatsbürger/in.
  • Sie haben eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die aber dem deutschen Abitur nicht gleichwertig ist. Bitte prüfen Sie in der Datenbank des DAADExterner Link oder der Datenbank anabinExterner Link, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt ist.
  • Ein Zertifikat des Studierfähigkeitstests TestASExterner Link mit einem Ergebnis von mindestens 50 Scores im Kerntest und mindestens 100 Scores im studienfeldspezifischen Test bzw. beim papierbasierten TestAS mind. 90 Punkte im Kerntest und 100 im studienfeldspezifischen Teil. (Der TestAS muss Ihrem Studienwunsch entsprechen.)

Sprachvoraussetzungen

Für die Aufnahme des Probestudiums international müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb) nachweisen. Mit der DSH-1 ist die Aufnahme eines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht möglich. Es werden nur folgende durch die Hochschulrektorenkonferenz akkreditierten DSH-Prüfungen als gleichwertig anerkannt:

  • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
  • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
  • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mind. Prädikat "befriedigend")
  • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

Wenn Sie noch die DSH-2-Prüfung ablegen müssen, können Sie eine bedingte Zulassung zum Studium beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über die Teilnahme an Deutschkursen mit einer Prüfung auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe (C1). Die bedingte Zulassung wird nur wirksam, wenn bis zur Einschreibung das DSH-2-Zertifikat (oder ein gleichwertiges Zertifikat) nachgewiesen wird. Wir empfehlen, neben dem Studium am Sprachenzentrum noch weiter Deutsch zu lernen, um die Sprachkenntnisse zu vertiefen.

Sie haben noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse? Dann bewerben Sie sich bitte um die Aufnahme in das Studienkolleg.

Notwendige Dokumente und Vorbereitung für die Bewerbung

  1. Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
  2. Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
  • Früheres Studium:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
  • Zertifikat TestAS (siehe unsere Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen)
  • Deutschkenntnisse:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen)
  • Lebenslauf
  • Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)
  • Minderjährige Studienbewerber/innen und minderjährige Studierende (die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) reichen bitte zusätzlich eine Generaleinwilligung der Elternpdf, 746 kb ein.

Definition: Amtliche Beglaubigung

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden ( z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.

Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.

Definition: Vereidigte Übersetzung

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.

Bewerbungsprozess, -zeitraum und -plattform

Bitte beachten Sie, dass Sie das Studium an unserer Universität nur zum Wintersemester in allen angebotenen Studiengängen beginnen können. Zum Sommersemester ist das Studienangebotpdf, 271 kb nicht in allen Studiengängen möglich.

  • Bewerbungszeitraum für das Sommersemester: 15.10. – 15.01.
  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01.05. – 15.07.
  1. Kontaktieren Sie das Internationale Büro.
  2. Registrieren Sie sich auf der BewerbungsplattformExterner Link. Merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um zu einem späteren Zeitpunkt das Online-Bewerbungsportal nochmals nutzen zu können.
  3. Füllen Sie die online Bewerbung vollständig aus, laden Sie alle Dokumente hoch. Beachten Sie die Hinweise im Handbuchpdf, 1 mb. Unsere Online-Bewerbung ist papierlos. Bitte senden Sie uns keine Anträge und/oder Dokumente in Papierform.
  4. Lesen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails mit aktuellen Informationen zu Ihrer Bewerbung und verfolgen Sie Ihren aktuellen Status in der Bewerbungsplattform.
  5. Die Entscheidung über ein Zulassungsangebot oder eine Ablehnung erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von ca.14 Tagen per E-Mail.
  6. Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, beachten Sie bitte die Frist, in der Sie dieses Angebot in der Bewerbungsplattform annehmen sollen.
  7. Beachten Sie darin die weiteren Hinweise zur Immatrikulation. Erst mit dem Antrag auf Immatrikulation sollen Zeugnisunterlagen in beglaubigter Kopie mit Übersetzung in Papierform geschickt werden.

Hier finden Sie die Bewerbungsplattform für freie grundständige Studiengänge.Externer Link

Weitere wichtige Schritte 

Bitte beachten Sie alle Hinweise, zum Beispiel zu den Themen

  • Was nach Erhalt der Zulassung zu tun ist
  • Wohnen / Zimmersuche (Bewerbungsfrist 15.1./15.7.)
  • Visum beantragen
  • Einschreibung

 Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Studienstart international.

Individueller Studienplan: Beratung und Hilfe

Nehmen Sie auf jeden Fall an den Studieneinführungstagen teil.

Lassen Sie sich bei der Planung Ihres Studiums in den ersten beiden Semestern aktiv von Ihrer jeweiligen Studienfachberatung (Kontaktinformationen in der Studiengangsbeschreibung) beraten. Beachten Sie, dass der Mustermodulplan in Friedolin für das reguläre Studium konzipiert ist, nicht für das Probestudium.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich für das Fachmentoring-Programm für internationale Studierende anzumelden.

Weitere Fragen?

Informationen zu Visa, Krankenversicherung, Kosten, Serviceangeboten und vielem mehr erhalten Sie auf unserer FAQ Seite.

Hinweis

Informationen für ein Masterstudium finden Sie im allgemeinen Studienangebot.

Wenn Sie ein Promotionsstudium/Doktorat machen möchten, informieren Sie sich bitte bei der Graduiertenakademie.

Wenn Sie zum kurzzeitigen Studienaufenthalt nach Jena kommen, beachten Sie die Hinweis für Gaststudierende.

Information

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an Frau Cornelia Dwars im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros.