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Finanzierung des Studiums

Jobs, Stipendien und weitere Hinweise für internationale Studierende
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Hinweis

Gefährdete Studienbewerber/innen, z.B. aus Afghanistan, beachten bitte die speziellen Informationen zum Hilde-Domin-Programm des DAAD.

In Jena zahlen Studierende keine Studiengebühren (außer Langzeitstudierende). Doch rechnen Sie mit etwa 750-900 € Lebenshaltungskosten pro Monat. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie im Studienführerpdf, 4 mb. Internationale Studierende sollten immer in der Lage sein, die ausreichenden finanziellen Mittel auch der Visastelle und Ausländerbehörde (2024: 11.208€/Jahr) nachzuweisen. Mit einem Studium-Aufenthaltstitel müssen Sie Ihren Lebensunterhalt selbst absichern und sollten keine Unterstützung vom deutschen Staat (zum Beispiel Wohngeld für die Miete oder Sozialhilfe) beantragen.

Also bitte überlegen Sie, wie Sie Ihre Studium finanzieren wollen, bevor Sie sich bewerben. Auf dieser Seite informieren wir Sie über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien für internationale Studierende. 

  • Bankkonto und Sperrkonto

    Sie brauchen ein deutsches Konto für ständige Zahlungen wie Miete, Krankenversicherung, Mobilfunk/Internet, Rundfunkbeitrag (siehe Punkt 4 unten) und vieles mehr.

    EU-Bürger/innen, die ein Konto in der EU haben (SEPA-Verfahren), können dieses nutzen.

    Alle Nicht-EU-Bürger*innen, die ein Studium mit Abschluss beginnen (auch DSH-Kurs), benötigen für die Beantragung eines Einreisevisums und einer Aufenthaltsgenehmigung ein deutsches Sperrkonto Externer Link(oder deutsches online-Sperrkonto), zumindest für das erste Studienjahr, mit einer Summe von 11.208€ (2024).

    Am besten eröffnen Sie hier am Wohnort in Deutschland ein Konto (oder aktivieren Sie Ihr Sperrkonto, welches Sie für die Visabeantragung eröffnen mussten). Einige Banken verlangen eine Mindestlaufzeit und/oder einen gültigen Aufenthaltstitel. 

    Achten Sie bei der Auswahl auf die monatlichen Gebühren und Konditionen, Laufzeiten und Kündigungsfristen, Kosten für alle Services, die mit dem Konto verbunden sind.

  • Jobs: Arbeiten neben dem Studium

    Wenn Sie neben dem Studium arbeiten wollen, beachten Sie bitte die Regeln Ihres Studiengangs, d.h. in welchem Stundenumfang das Arbeiten erlaubt ist. Das Studium sollte Priorität haben.

    Beachten Sie bei der Jobsuche bitte auch die Vorgaben des Ausländerrechts: Nicht-EU-Bürger/innen, deren Hauptgrund für den Aufenthalt in Deutschland das Studium ist, dürfen ohne spezielle Arbeitserlaubnis nur 140 Tage (bis zu 8 St/Tag) oder 280 halbe Tage (bis zu 4 St/Tag) im Jahr arbeiten; das Limit gilt nicht für Tätigkeiten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft. Stundennachweise sollten selbst geführt werden. Studierende müssen ihre Arbeitgeber informieren, wenn sie mehr als eine Stelle haben. Ein Teilzeitstudium (neben der Arbeit) oder eine Honoratätigkeit ist nur mit vorheriger Genehmigung der Ausländerbehörde möglich.

    In Jena gibt es verschiedene Jobmöglichkeiten. Um Chancen auf einen guten Nebenjob zu haben, sollte man mindestens gute Grundkenntnisse in der deutschen Sprache haben. 

    Arbeiten Sie nur, wenn Sie einen Arbeitsvertrag bekommen und Ihr Arbeitgeber auch Sozialabgaben für Sie zahlt. Wer "schwarz" (unangemeldet) arbeitet, macht sich strafbar.

    Mehr Beratung und Informationen zum Thema Jobsuche im Career Point!

  • Stipendien

    Für ein Stipendium muss man sich in der Regel 1 Jahr vorher bewerben. Bitte lesen Sie die Kriterien für eine Bewerbung genau durch. Nicht alle Stipendien, die auf den folgenden Seiten genannt werden, sind auch für internationale Studierende offen.

    Gaststudierende beachten bitte unsere speziellen Finanzierungshinweise oder fragen ihre Heimathochschule. Das Programm Erasmus+Weltweit der Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet auch Stipendien für Gaststudierende einiger unserer Partnerhochschulen. Erfahren Sie hier mehr.

  • Kredite und Darlehen

    Das Leihen von Geld, privat oder von einer Bank, ist immer mit dem Risiko verbunden. Sie müssen die Rückzahlung sicherstellen und häufig auch Zinsen bezahlen. Die Rückzahlung sollte also nicht in einer Phase sein, in der Sie neben dem Studium/Prüfungen nicht arbeiten können. Vermeiden Sie es auch, sich für die Rückzahlung wieder Geld zu leihen.

    Für einen Bankkredit oder auch für ein Darlehen beim Studierendenwerk (Ausnahme: Kurzzeitdarlehen, siehe Notbeihilfe unten) müssen Sie die Bürgschaft einer/s deutschen Staatsbürgers/in angeben, um die Rückzahlung sicher zustellen. Fragen Sie dafür nur Menschen, die Sie gut kennen und denen Sie vertrauen. Bei privaten Krediten sollten Sie auch in einem Kreditvertrag sollten Sie schriftlich festlegen, wieviel Sie leihen, wann und wie Sie es zurückzahlen.

  • Notbeihilfe

    Im Notfall (akute, unvorhersehbare Notlage wegen zum Beispiel Krankheit) können internationale Studierende ohne deutsches Abitur, die an der Universität Jena einen Abschluss anstreben und mindestens im 2. Studienjahr sind, beim Internationalen Büro jederzeit eine Notbeihilfe beantragen. Beachten Sie bitte die Vorgaben in der Ausschreibungpdf, 81 kb. Anträge können nur nach persönlicher Beratung bei Frau Dr. Salheiser im Bereich Internationale Studierende im Internationalen Büro gestellt werden. Über die Anträge entscheidet die Studienbeihilfekommission unter Leitung der Vizepräsidentin für Studium und Lehre.

    Beim Studierendenwerk Thüringen kann man kurz- und mittelfristige HärtefallkrediteExterner Link oder auch kostenlose WertmarkenExterner Link für die Mensa beantragen.

  • Abschlussbeihilfe des DAAD

    Für das letzte Studiensemester können internationale Studierende ohne deutsches Abitur, die an der Universität Jena einen Abschluss anstreben, beim Internationalen Büro eine Abschlussbeihilfe beantragen. Anträge sind nur im vorletzten Studiensemester vor dem Abschluss-/Prüfungssemester möglich. Antragsschluss ist jeweils der 28.2. und 31.8. eines Jahres. Beachten Sie bitte die Informationen in der Ausschreibungpdf, 81 kb. Anträge können nur nach persönlicher Beratung bei Frau Dr. Salheiser im Bereich Internationale Studierende im Internationalen Büro gestellt werden. Über die Anträge entscheidet die Studienbeihilfekommission unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Studium und Lehre.

    Logo DAAD
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    Foto: DAAD
  • Engagiertenstipendien

    Das Internationale Büro vergibt hin und wieder Engagiertenstipendien für besonders aktive Studierende, die sich für die Integration internationaler Studierender einsetzen. Ausschreibungen werden im Kalender veröffentlicht.

  • DAAD Preis für besondere Leistungen internationaler Studierender

    Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.

  • Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus"

    Die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ ist eine einmalige Unterstützung finanziell bedürftiger Studienanfängerinnen und Studienanfänger vor dem Studienstart zum ersten Hochschulsemester in Höhe von 500 €. Mit der Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ soll der Start in das Studium erleichtert werden.

    Mehr erfahrenExterner Link

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Kosten, Stipendien und Arbeit neben dem Studium
In dieser Folge geht es um die Finanzierung des Studiums.
Grafik: Sabine Müller
Audio: Universität Jena

In Folge 7 unseres Podcasts "Uni Jena international" gibt es die Infos und Tipps auch zum Nachhören.

Notbeihilfe für Studierende wegen des Kriegs in der Ukraine​

Falls Sie Student/in der Universität Jena sind und sich wegen des Kriegs in der Ukraine in einer finanziellen Notlage befinden, also z.B. die Unterstützung aus dem Heimatland weggebrochen ist, können Sie einen Antrag auf Notbeihilfe stellen. Kontaktieren Sie dazu bitte Dr. Britta Salheiser unter incoming@uni-jena.de

Ukrainische Regelstudierende (Studium mit Abschlussziel in Jena) können das deutsche Studienstipendium BaföGExterner Link beantragen, wenn Sie einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz haben (mehr erfahrenExterner Link).

Beachten Sie bitte, dass das Geld nicht dafür verwendet werden darf, dass Sie andere Personen als sich selbst damit unterstützen. Geflüchtete Ukrainer, die Sie eventuell betreuen (Danke für Ihr Engagement!), sollten sich bitte bei den lokalen Behörden (Ausländerbehörde, städtische Ämter) melden, denn sie haben Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung als Geflüchtete. Siehe z.B. https://rathaus.jena.de/de/aufnahme-ukrainischer-kriegsfluechtlingeExterner Link

Hilde-Domin-Programm des DAAD für gefährdete Studierende

Für das Hilde-Domin-StipendienprogrammExterner Link des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können sich internationale Studieninteressierte und Studierende bewerben, die persönlich gefährdert sind.

Die Bewerbung für das Programm setzt eine Nominierung der zukünftigen Hochschule voraus. Die Universität Jena nominiert nur solche Kandidat/innen, die eine fachliche und sprachliche Eignung zu einem der Studiengänge der Universität Jena nachweisen und die Nominierungskriterien des DAAD erfüllen. Nominierungsberechtigt sind Kandidat/innen,

  • die nicht in Deutschland oder der EU leben
  • die zum Zeitpunkt der Nominierung volljährig (i.d.R. mindestens 18Jahre alt) sind
  • die mit Studienziel Bachelor über eine Hochschulzugangsberechtigung bis Bewerbungsschluss verfügen
  • die mit Studienziel Master über einen anerkannten Bachelorabschluss (oder vergleichbar) bis Stipendienantritt verfügen
  • die mit Studienziel Promotion über einen anerkannten Masterabschluss (oder vergleichbar) bis Stipendienantritt verfügen
  • deren letzte Immatrikulation an der ausländischen Hochschule bzw. Hochschulzugangsberechtigung für einen angestrebten Bachelorstudiengang bzw. deren letzter Hochschulabschluss für einen angestrebten Masterstudiengang oder eine angestrebte Promotion zum Zeitpunkt der Bewerbung i.d.R. nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
  • die nachweislich der individuellen Gefährdung unterliegen und in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements keinen Zugang zur Bildung haben

Eine Nominierung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und für den Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss Staatsexamen ist nicht möglich.

Interessierte sollten folgende Schritte beachten:

Begutachtung der Eignung beantragen

Senden Sie dafür eine E-Mail an incoming@uni-jena.de mit Ihren Dokumenten in deutscher oder englischer Sprache:

  1. Pass (Hauptdatenseite)
  2. Lückenloser, aktueller Lebenslauf
  3. Hochschulzugangsberechtigung mit deutscher oder englischer Übersetzung, falls das Original in einer anderen Sprache verfasst ist,
  4. Studiennachweise (Leistungsübersicht, Zeugnis) mit deutscher oder englischer Übersetzung, falls die Originale in einer anderen Sprache verfasst sind,
  5. Nennung des gewünschten Studiengangs
  6. passenden Sprachnachweis für den Wunsch-Studiengang (Deutsch/Englisch),
  7. Begründung der persönlichen Gefährdung

Wir informieren Sie über das Ergebnis und ob wir Sie beim DAAD für das Hilde-Domin-Programm nominieren.

Bewerbung beim DAAD
Falls Sie als Nominierte/r eine Einladung des DAAD bekommen, können Sie sich für das Stipendium bewerben.

Bewerbung für einen Studienplatz
Die Aufnahme des Studiums ist nur möglich, wenn Sie sich innerhalb der regulären Fristen für für einen Studienplatz zum tatsächlichen Studienbeginn bewerben (Antrag auf Zulassung). Beachten Sie dazu die Informationen zu den einzelnen Studiengängen.

Bitte beachten Sie auch die Termine und Fristen des DAAD mit viel Zeitvorlauf.

Information

Für Rückfragen oder eine Beratung wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Britta Salheiser im Bereich Internationale Studierende im Internationalen Büro.