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Abitur und Co.

... die Hochschulzugangsberechtigungen
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Foto: Anne Günther (Universität Jena)

Voraussetzungen für ein Hochschulstudium

Für ein Studium muss man gesetzlich definierte Voraussetzungen erfüllen. Laut dem Thüringer HochschulgesetzExterner Link (§ 67) muss einer der folgenden Ausbildungswege abgeschlossen sein:

Hochschulzugangsberechtigungen

  • Allgemeine Hochschulreife

    Die allgemeine Hochschulreife, i.d.R. das Abitur, kann erworben werden an: Gymnasien, Berufl. Gymnasien, Volkshochschulen, Kollegs oder mit dem Abschluss einer Universität/Fachhochschule. Sie gilt für alle Studiengänge an Universitäten.

  • Fachgebundene Hochschulreife

    Bei der fachgebundenen Hochschulreife muss der Fachzugang sich unmissverständlich aus dem jeweiligen Zeugnis ergeben und berechtigt zu einem Studium in dem Fachbereich der auf der fachgebundenen Hochschulreife angegeben ist..

  • Meisterprüfung

    Das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung berechtigt zum Studium aller Studiengänge an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

  • Staatlich geprüfter Techniker/ staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Betriebswirt/ staatlich geprüfte Betriebswirtin

    Der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker/ geprüfter Technikerin oder zum staatlich geprüften Betriebswirt/staatlich geprüfter Betriebswirtin berechtigt zum Studium aller Studiengänge an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

    Die relevanten Infos finden Sie auch nochmal hierpdf, 679 kb zusammengefasst.

  • Anerkennung von beruflicher Fortbildung analog zur Meisterprüfung

    Der Hochschulzugang kann nach Überprüfung durch die Hochschule auch nach einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Fortbildung erreicht werden, sofern diese  als gleichwertig anerkannt ist oder von der Hochschule als gleichwertig festgestellt wird.

    Eine Übersicht über anerkannte berufliche Fortbildungen findet sich in der Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den HochschulzugangExterner Link.

    Zur Prüfung, ob eine Hochschulzugangsberechtigung erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • Anschreiben mit der Bitte um Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung und der Darstellung der derzeitigen Situation sowie der Angabe des konkreten Studienwunsches
    • aktueller, ausführlicher, tabellarischer Lebenslauf insbesondere mit vollständigen Angaben zu Aus-und Fortbildungen sowie Berufstätigkeiten
    • sämtliche bisherigen Berufsabschlusszeugnisse, Berufsurkunden, Fortbildungszeugnisse / -urkunden (alle Seiten in amtlich beglaubigter Kopie) sowie Schulabgangszeugnisse und sonstige Qualifizierungsnachweise (einfache Kopien)

    Postanschrift:
    Friedrich-Schiller-Universität Jena
    Dezernat1 (SSZ)
    Herrn Götz
    Fürstengraben 1
    07743 Jena.

    Bitte denken Sie an die Mitsendung eines an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages.

    Die relevanten Infos finden Sie auch nochmal hierpdf, 679 kb zusammengefasst.

  • Grundständiger Hochschulabschluss einer Fachhoch-, Verwaltungsfachhochschule, einer Dualen Hochschule oder Berufsakademie

    Absolventen/-innen von Fachhochschulen, dualen Hochschulen, Verwaltungsfachhochschulen oder staatlichen/ staatlich anerkannten Berufsakademien sind berechtigt, an anderen Hochschulen in jedem grundständigen Studiengang weiterzustudieren.

  • Probestudium

    Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich verfügen und anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachweisen, können für die Dauer von mindestens einem bis höchstens zwei Semestern auf Probe ein Studium aufnehmen.

    Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem Probestudium vorliegen, können folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Anschreiben mit dem (formlosen) Antrag auf Zulassung zu einem Probestudium und der Darstellung der derzeitigen Situation sowie der Angabe des konkreten Studienwunsches
    • aktueller, ausführlicher, tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Aus-und Fortbildungen sowie Berufstätigkeiten; insbesondere mit einem geeigneten Nachweis der mind. dreijährigen zum angestrebten Studiengang fachnahen hauptberuflichen Berufspraxis
    • sämtliche bisherigen Berufsabschlusszeugnisse und Berufsurkunden einer mind. zweijährigen zum angestrebten Studiengang fachnahen Berufsausbildung (jeweils alle Seiten in amtlich beglaubigter Kopie)sowie Schulabgangszeugnisse (in einfacherKopie)
    • Vorlage des Nachweisblattes über die erfolgte Studienberatung bei der Zentralen Studienberatung der Uni Jena

    Beantragungsfrist für einen beabsichtigten Start zu einem Wintersemester (Semesterbeginn 01.10.):

    • bis zum 30.06. (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)
    • bis zum 31.08. (bei  zulassungsfreien Studiengängen)

    Beantragungsfrist für einen beabsichtigten Start zu einem Sommersemester (Semesterbeginn 01.04.):

    • bis zum 31.12. (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)
    • bis zum 01.03. (bei  zulassungsfreien Studiengängen)

    Postanschrift:
    Friedrich-Schiller-Universität Jena
    Dezernat1 (SSZ)
    Herr Götz
    Fürstengraben 1
    07743 Jena.

    Bitte denken Sie an die Mitsendung eines an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages.

    Rückfragen zur Thematik Hochschulzugang ohne Abitur beantwortet Herr Götz unter Telefon 03641 9411 110.

    Die relevanten Infos finden Sie auch nochmal hierpdf, 679 kb zusammengefasst.

  • Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung

    Die wichtigste Voraussetzung für Ihr Studium an der Universität Jena ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für deutsche Universitäten. In der Datenbank des DAADExterner Link oder der Datenbank anabinExterner Link können Sie prüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland anerkannt ist.

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