Studienplatzvergabe für bundesweit beschränkte Studiengänge
Bei sehr beliebten Studienfächern gibt es oft viel mehr Interessierte als Studienplätze überhaupt vorhanden sind. Also werden Zulassungsbeschränkungen eingeführt. In den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie besteht eine bundesweite Beschränkung (Numerus clausus = NC). Es gibt ein Auswahl- und Vergabeverfahren nach verschiedenen Kriterien. Wie dieses funktioniert und was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Internationale Studieninteressierte finden alle wichtigen Informationen auf dieser Seite.
Auswahl- und Vergabeverfahren
Die Vergaberegeln haben sich geändert. Der Einfluss schulnotenunabhängiger Eignungskriterien hat sich dabei deutlich erhöht, der Einfluss von Wartezeit ist weggefallen. Welche Kriterien zählen, erfahren Sie hier.
Landarztquote
Zudem werden ab dem Wintersemester 2026/27Externer Link Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin teilweise über die »Landarzt-/Landzahnarztquote« (Vorabquoten) vergeben. Hierbei verpflichten sich Studieninteressierte, künftig für mindestens zehn Jahre, nach dem Studium als Arzt oder Zahnarzt entsprechend einer Zuweisung in Thüringer Regionen mit ärztlicher bzw. zahnärztlicher Unterversorgung zu praktizieren.
Die maßgeblichen Regelungen zur Bewerbung (u.a. »zuständige Stelle«) und Informationen zu dem konkreten Auswahlverfahren sind insbesondere in der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetzes (ThürHaZaSiGDVO) in der jeweils aktuellen Fassung zu finden. Die erste Veröffentlichung der Verordnung vom 9. Dezember 2025 erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen am 22. Dezember 2025 auf den Seiten 293 ff.. Eine Bewerbung ist auf dem Karriereportal des Freistaats ThüringenExterner Link nach dortiger Registrierung / Anmeldung innerhalb der Fristen möglich.
Tests für medizinische Studiengänge
Im Vergabeverfahren für Medizin und Zahnmedizin wird erstmals ab 2027 der TMSnatExterner Link als Studierfähigkeitstest und parallel letztmalig der TMSExterner Link berücksichtigt. Werden 2027 beide Testergebnisse eingebracht, wird das bessere Testergebnis im Zulassungsverfahren berücksichtigt. Ab dem Wintersemester 2028/29 wird ausschließlich der TMSnat der einzig gültige Studierfähigkeitstest für die Vergabeverfahren der beiden Studiengänge sein.
Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?
Die an der Universität Jena zur Verfügung stehenden Studienplätze werden mit Ausnahme der Plätze aus der Quote für ausländische Studienbewerber und der Quote für beruflich Qualifizierte (Probestudium) vollständig über HochschulstartExterner Link vergeben. Dies beinhaltet auch die Studienplatzvergabe im Rahmen des Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Vor dem hier erklärten Verfahren wird eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z. B. Zweitstudienbewerber/-innen (3%), Härtefälle (2%) etc.) vergeben.
Grafik
Grafik: Sophie BartholomeDie restlichen Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (1. Fachsemester) werden wie folgt vergeben:
- 30 % der Plätze nach der Durchschnittsnote (Abiturbestenquote)
- 10 % der Plätze nach der Eignungsquote
- 60 % der Plätze nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens
Alle Bewerber/-innen nehmen automatisch an allen drei Quoten teil.
Details zum QuotenmodellExterner Link
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Friedrich-Schiller-Universität über das Auswahlverfahren und bei HochschulstartExterner Link.
Welche Kriterien zählen für die Studienplatzvergabe in den jeweiligen Quoten?
| Quoten | Medizin / Zahnmedizin | Pharmazie |
|---|---|---|
| Abiturbestenquote |
In dieser Quote wird zuerst eine Liste der Bewerber und Bewerberinnen erstellt, die im selben Bundesland ihr Abitur gemacht haben (Landesliste). Anschließend werden alle Landeslisten in eine gemeinsame Bundesliste überführt. Diese stützt sich auf relevante Bevölkerungsanteile und Abiturientenzahlen. (Kriterium: Durchschnittsnote) |
|
| Eignungsquote |
|
|
| Auswahlverfahren der Hochschule |
Diese Hauptquote wird in drei Unterquoten unterteilt. Zu den Kriterien zählen die Durchschnittsnote nach der Bundesliste, das Ergebnis des Medizinertests (TMS)Externer Link und eine mögliche Berufsausbildung1. Diese Kriterien fließen zu verschiedenen Anteilen in die Unterquoten ein. |
Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach der Bundesliste, eine mögliche Berufsausbildung1 und das Ergebnis des Studieneignungstests (PhaST)Externer Link sind relevant. |
1 Welche Berufsausbildungen, Dienste, ehrenamtlichen Tätigkeiten und Preise anerkannt werden, erfahren Sie hier.
Wo bewerbe ich mich für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge?
Die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt über hochschulstart.deExterner Link. Dies ist eine Service-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung, die sich um die Koordinierung und zentrale Vergabe kümmert. Es ist eine gleichzeitige Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie möglich.
Übrigens: Mit dem »Mediranger« können vergangene Auswahlgrenzen bzw. -punktzahlen der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin nachvollzogen werden.
Weiterführende Links:
- Hinweise zum BewerbungsverfahrenExterner Link
- Hinweise zum RegistrierungsverfahrenExterner Link
- Thüringer Verordnung über die StudienplatzvergabeExterner Link
- Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
- Anerkennung von schulnotenunabhängigen Leistungen
- Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
- Pharmazie-Studieneignungstests (PhaST)Externer Link
Vergabe von Studienplätzen für Medizin (Staatsexamen) zum Wintersemester
Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2025/26:
| Hauptquote | Unterquote | Zulassungsgrenzen |
|---|---|---|
| Abiturbestenquote (Anteil 30 %) |
814 Punkte (= 1,1) Wert für Thüringer Abitur |
|
| Eignungsquote (Anteil 10 %) |
63,5 Punkte | |
| Auswahlverfahren der Hochschule (Anteil 60 %) |
I: 60 % | 57,7 Punkte |
| II: 30 % | 60,0 Punkte | |
| III: 10 % | 77,3 Punkte |
Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten
Vergabe von Studienplätzen für Zahnmedizin (Staatsexamen) zum Wintersemester
Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2025/26:
| Hauptquote | Unterquote | Zulassungsgrenzen |
|---|---|---|
| Abiturbestenquote (Anteil 30 %) |
803 Punkte (= 1,2) Wert für Thüringer Abitur |
|
| Eignungsquote (Anteil 10 %) |
52,5 Punkte | |
| Auswahlverfahren der Hochschule (Anteil 60 %) |
I: 60 % | 54,3 Punkte |
| II: 30 % | 55,7 Punkte | |
| III: 10 % | 78,7 Punkte |
Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten
Vergabe von Studienplätzen für Pharmazie (Staatsexamen) zum Wintersemester
Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2025/26:
| Hauptquote | Zulassungsgrenzen |
|---|---|
| Abiturbestenquote (Anteil 30 %) |
663 Punkte (= 1,9) Wert für Thüringer Abitur |
| Eignungsquote (Anteil 10 %) |
0,0 Punkte |
| Auswahlverfahren der Hochschule (Anteil 60 %) |
20,7 Punkte |
Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten
Weiterführende Informationen
Studierenden-Service-Zentrum
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
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Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
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oder auch postalisch.
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Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Postanschrift:
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Studierenden-Service-Zentrum
Fürstengraben 1
07743 Jena