Videokonferenz mit Kacheln von Lehrender und 12 Studierenden

Code of Conduct: Regeln für digitale Lehre an der Friedrich-Schiller-Universität

Videokonferenz mit Kacheln von Lehrender und 12 Studierenden
Illustration: Joseph Morica / pixabay.com

Die Universität Jena verständigt sich auf die nachfolgenden Regeln für die digitale Lehre. Diese Regeln wurden gemeinsam erarbeitet von der Akademie für Lehrentwicklung, der Stabsstelle Digitale Universität und dem Rechtsamt der Universität Jena. Sie bieten den Rahmen, in dem digitales Lehren und Lernen an unserer Universität gelingen kann. Alle in der Präsenzlehre selbstverständlichen und hier nicht aufgeführten Regeln gelten auch für die digitale Lehre.                                              

Grundlegende Regeln im digitalen Raum

Wie in Präsenzveranstaltungen gilt auch für Interaktionen im digitalen Raum: Grundlage für gelingenden Lehr-/Lernaustausch – ob unter Studierenden, zwischen Lehrenden und Studierenden oder unter Lehrenden – ist der wissenschaftlich-sachbezogene und dabei höfliche, wertschätzende, respektvolle, faire und tolerante Umgang miteinander.

Die Nutzung von digitalen Räumen und das gemeinsame Arbeiten von Lehrenden und Studierenden darin sollte daher bewährten grundlegenden Regeln folgen:

  • Alle notwendigen Informationen zur Durchführung von digitalen Lehrveranstaltungen (z. B. zum Format der Lehrveranstaltung, zu verwendeten Werkzeugen und zu technischen Anforderungen) werden den Veranstaltungsteilnehmenden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  • Zur Verfügung gestellte Lehr- und Lernmaterialien unterliegen den geltenden Urheberrechts- und Nutzungsbestimmungen und dürfen, soweit nicht anders ausgewiesen, nicht weiterverbreitet und verändert werden. *
  • Lehrende und Studierende respektieren die Rede- und Meinungsfreiheit, tolerieren aber keine Form diskriminierender Verhaltensweisen oder Meinungsäußerungen in der digitalen Lehr- und Lernumgebung. *
  • Persönliche und sensible Informationen werden vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne Einwilligung der betreffenden Person(en) gespeichert, weitergeleitet oder veröffentlicht werden. *
  • Unangemessene Inhalte dürfen nicht verbreitet werden. *
  • Für konstruktive Kommunikation in der digitalen Lehr- und Lernumgebung werden niedrigschwellige Möglichkeiten für Feedback zu Lehrveranstaltungen und Lehr- oder Lerninhalten zwischen Lehrenden und Studierenden und unter Studierenden angeboten, z. B. durch Nutzung der vielfältigen Feedbackfunktionen in Moodle. Die Formulierung von Feedbackregeln kann hierbei hilfreich für die Klärung von gegenseitigen Erwartungen sein.

 

Spezielle Regeln für die Durchführung von Videokonferenzen

Lehren und Lernen beruhen auf Beziehung und Interaktion. Vielfach werden Videokonferenzen genutzt, um im Rahmen digitaler Lehre den direkten Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden zu ermöglichen. Der erwünschte Austausch innerhalb von Videokonferenzen erfordert von allen Beteiligten die Einhaltung bewährter Verhaltensregeln, die nachfolgend benannt werden:

  • An den Videokonferenzen dürfen nur von der/dem/den Lehrenden zur Veranstaltung zugelassene Personen teilnehmen. (Nichtzugelassene Personen können von der/dem/den verantwortlichen Lehrenden aus der Konferenz entfernt werden.)
  • Erhaltene Links, Passwörter oder andere Zugangsdaten zu Videokonferenzen müssen vertraulich behandelt werden und sind ausreichend vor fremdem Zugriff zu schützen, es sei denn, es handelt sich um eine angekündigte öffentliche Veranstaltung.
  • Veranstaltungsteilnehmende loggen sich pünktlich zum Veranstaltungsbeginn im digitalen Veranstaltungsraum ein und schalten ihr Mikrofon aus.
  • Um eine persönliche und differenzierte Kommunikation zu ermöglichen und damit die Qualität der Lehrveranstaltung zu sichern, ist gewünscht, dass mit Eintritt in den Veranstaltungsraum die Kamera eingeschaltet wird.
  • Jede/r Teilnehmende achtet darauf, dass im Sichtfeld der Kamera keine privaten Gegenstände oder Bilder sind, die nicht geteilt werden sollen; ggf. kann zur Abhilfe ein virtueller Hintergrund gewählt werden.
  • Studierende richten sich hinsichtlich der konkreten Durchführung der Videokonferenz, z. B. bezüglich des Anschaltens der Kamera, der Stumm- und Aktivschaltung des Mikrofons und der Nutzung des Chats, soweit wie möglich nach den Empfehlungen der/des Lehrenden. Es wird angeraten, die Technik im Vorfeld der Veranstaltungen zu prüfen.
  • Lehrende zeigen Verständnis dafür, wenn Studierende aus nachvollziehbaren Gründen, z. B. aufgrund individueller temporärer Einschränkungen in der Nutzung von Technologien, die Empfehlungen der/s Lehrenden nicht befolgen können. Derartige Einschränkungen, die die Studierenden an die/den Lehrende/n/ rückmelden, sollen sich nicht nachteilig für die Studierenden auswirken.
  • Das Aufzeichnen von Lehrveranstaltungen oder Lehrveranstaltungsteilen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller an der Veranstaltung teilnehmenden Lehrenden und Studierenden zulässig.*
  • Durch die Berücksichtigung grundlegender Empfehlungen zur IT-Sicherheit sind eigene und fremde Systeme vor Schaden zu bewahren, z. B. sind technische Anwendungen durch Updates stets aktuell zu halten, Passwörter sicher zu wählen und Virenscanner einzusetzen. Die Universität Jena bietet hierzu Beratung: https://www.uni-jena.de/sicherheit

Einhaltung der Regeln

Alle Lehrenden und Studierenden sind zur Einhaltung der Regeln für digitale Lehre angehalten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen der Regeln soll zunächst ein Klärungsversuch mit der betreffenden Person unternommen werden, um ggf. bestehende Missverständnisse auszuräumen und eine Verhaltensänderung zu ermöglichen. Kann auf diesem Weg keine Klärung herbeigeführt werden, sollen Institutsleitung oder die Studiendekanate der Fakultät in den Klärungsprozess eingebunden werden.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, sich in den Fakultäten oder auf Universitätsebene an die Gleichstellungsbeauftragen zu wenden oder an den Diversitätsbeauftragten der Universität.

 

 * Verstöße gegen diese Regeln können rechtliche Folgen haben.