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Rosensäle
Fürstengraben 27
07743 Jena
Arbeitsgruppe beim Brainstorming
Foto: Wavebreak Media
Gute Lehre hat an der Universität Jena einen zentralen Stellenwert. Die Akademie für Lehrentwicklung (ALe) unterstreicht die Bedeutung der Lehre für die Universität, indem sie Förderlinien ausschreibt, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Lehre an unserer Universität leisten. Die Förderlinien sollen dazu dienen, die zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für das projekt- oder auch veranstaltungsbezogene Voranbringen der Lehre notwendig sind.
Die ALe unterstützt damit das Engagement von Lehrenden und Studierenden, die sich für die hohe Qualität universitärer Lehre einsetzen. Die Prinzipien guter (digitaler) Lehre der Universität Jena stellen dabei die Grundlage für zu fördernde Lehrprojekte dar. Bei der Auswahl der zu fördernden Lehrprojekte berücksichtigt das Expertengremium der ALe zudem strategische und aktuelle Herausforderungen in der Lehre, wie beispielsweise Digitalisierung, Demokratiebildung, Internationalisierung, Interdisziplinarität, Nachhaltigkeit und Inklusion.
Alle an guter Lehre interessierte Universitätsangehörige sind herzlich eingeladen, sich an den für sie relevanten Ausschreibungen der Akademie zu beteiligen.
Die ALe schreibt die nachfolgenden Förderlinien aus.
Informieren Sie sich gern in den Ausschreibungen der einzelnen Förderlinien näher darüber, für welche lehrbezogenen Projekte Förderungen vergeben werden können:
In der Förderlinie „Freiraum für die Lehrentwicklung“ können Lehrende an der Universität Jena zusätzliche Ressourcen für die Weiterentwicklung der universitären Lehre erhalten.
Die Weiterentwicklung der universitären Lehre kann beispielsweise erfolgen durch:
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel in Höhe von maximal 50.000 Euro im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird maximal für zwei Semester gewährt und beginnt i.d.R. zum nächsten Wintersemester nach Antragstellung. Antragstellungen für Projekte mit geringerem Fördervolumen und/oder einer kürzeren Laufzeit sind möglich und explizit erwünscht.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Alle hauptamtlich Beschäftigten der Universität Jena/des Universitätsklinikums Jena, die in der Lehre tätig sind, können sich für diese Förderung bewerben. Dabei können die zu fördernden Projekte sowohl von Einzelpersonen als auch von Teams durchgeführt werden.
Maßgeblich für die Auswahl eines zur fördernden Projekts ist der zu erwartende Beitrag für die Weiterentwicklung der universitären Lehre; daher dienen folgende Aspekte als Auswahlkriterien:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Mit der Förderlinie „Innovation in der Lehre“ bietet die ALe Lehrenden Anreize für die Konzeption und Durchführung von Projekten, die in innovativer Weise nachhaltig und modellhaft zur Weiterentwicklung der Lehre an der Universität Jena beitragen. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement der Fakultäten, Institute und Fachbereiche zur Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Mit der Förderlinie "Entwicklungsdialog Lehre" wird daher gezielt der fachbezogene Austausch über das Lehren und Lernen. fokussiert.
Förderfähig sind Tagungen, Klausurtagungen oder andere Dialogformen auf Fakultäts-,Instituts- oder Fachbereichsebene, durch die bspw.:
Zwei Formate sind möglich:
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro gefördert. Mit diesen Mitteln sind neben vielen anderen Leistungen beispielsweise folgende veranstaltungsspezifische Leistungen finanzierbar:
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement von Studierenden im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Studentische Projekte, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Im Sommer 2026 wird diese Förderlinie unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage der Ernst-Abbe-Stiftung ausgeschrieben.
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt in Kooperation mit der Ernst-Abbe-Stiftung das Engagement von Studierenden im Bereich der Lehre und des Lernens an der Universität Jena. Studentisch organisierte Einzelvorhaben, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre und des Lernens dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Wann?
Bewerbungen sind in elektronischer Form innerhalb der fakultätsinternen Fristen jeweils zum 15. Februar (alle o.a. Förderlinien) und zum 15. August (Förderlinien "Entwicklungsdialog Lehre", "Studentische Initiativen" und "Studentische Initiativen PLUS") bei der Fakultätsleitung meist über die Studiendekanin oder den Studiendekan) einzureichen.
Die Fakultätsleitungen leiten dann die durch die Fakultät befürworteten Projektbewerbungen bis zum 15. März bzw. 15. September per e-Mail an die ALe weiter.
Informationen zu den fakultätsinternen Fristen finden Sie nachfolgend oder Sie erhalten diese und weitere Informationen zum fakultätsspezifischen Vorgehen im Dekanat (i.d.R. bei der Studiendekanin oder dem Studiendekan bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) Ihrer Fakultät.
| Fakultätsinterne Fristen |
alle o.a. Förderlinien |
Förderlinien |
|---|---|---|
|
15. Februar | 15. August |
Wie?
Informationen über die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie in der Ausschreibung der jeweiligen Förderlinie. Die Ausschreibungen zu den einzelnen Förderlinien, entsprechende Finanzbedarfkalkulationshilfen sowie das Bewerbungsformular finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Anträge sind bevorzugt in deutscher, ggf. in englischer Sprache, zu verfassen.
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