Zwei junge Menschen mit Gepäck am Paradiesbahnhof

Geflüchtete

Informationen für studieninteressierte Geflüchtete
Zwei junge Menschen mit Gepäck am Paradiesbahnhof
Foto: Elisa Hofmann

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt Geflüchtete, schnell in Deutschland ein anzukommen und neue Perspektiven zu finden.

Das Internationale Büro berät alle Studieninteressierten zu den Angeboten, Voraussetzungen und individuellen Möglichkeiten. 

  • Allgemeine Informationen für Geflüchtete und Betreuende

    Wir empfehlen, dass Sie zuerst einen sicheren Ort und einen Wohnplatz finden. Melden Sie sich bei den lokalen Ämtern an, z.B. Bürgerservice oder Ausländerbehörde. Diese werden Sie auch beraten, wie Sie finanzielle Hilfe beantragen, Arbeit oder Deutschkurse finden können.

    Weitere Informationen für Geflüchtete, auch zum Aufenthaltsrecht, finden Sie bitte auf den Webseiten

    Es gibt in Jena eine ehrenamtliche Rechtsberatung für Geflüchtete (Refugee Law ClinicExterner Link) und eine ehrenamtliche Migrations-und Sozialberatung (MAPExterner Link) durch Studierende der Jenaer Hochschulen.

  • Wege ins Studium
    • 203 Studienprogramme bietet die Universität Jena an. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um an der Universität Jena zu studieren? Wie und wann können Sie sich bewerben? Infomieren Sie sich bitte über unsere Studienangebote für internationale Bewerber/innen.
    • Falls unser Studienangebot nicht Ihr Wunschfach enthält, informieren Sie sich bitte im Hochschulkompass Externer Linküber die Angebote anderer deutscher Hochschulen.
    • Für Studienbewerbungen werden beglaubigte Kopien deutscher Übersetzungen von Zeugnissen benötigt.
    • Falls Sie noch unsicher sind, nutzen Sie unsere Informationen zur Studienorientierung.
    • Nicht verpassen: Hochschulinfotage .

    Platzbegrenzung und Anerkennung von Studienleistungen

    Einige Studiengänge (z.B. Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin im 1. Fachsemester und in höheren Fachsemestern, DoSV-Studiengänge) sind zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass es nur wenige Studienplätze gibt. Für diese Studiengänge müssen hohe Anforderungen erfüllt und ein Auswahlverfahren bestanden werden. Es gibt also keine Garantie auf einen Studienplatz. Wir beraten Sie auch gern zu Alternativen.

    Falls Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester fortsetzen wollen, müssen Sie bisherige Studienleistungen dokumentieren können. Die Anerkennung und Anrechnung Ihrer Studienleistungen prüft ein zentrales Prüfungsamt. Es ist nicht sicher, dass Ihnen alle Leistungen angerechnet werden. Dadurch kann sich Ihre geplante Studienzeit verlängern.

    Deutschkenntnisse

    Die meisten Studiengänge der Universität werden auf Deutsch unterrichtet, manche Masterstudiengänge auf Englisch. Für die Zulassung ist ein sehr hohes Deutschniveau (DSH-2, entspricht etwa B2+/C1 laut GER) nötig. Dieses muss mit einem Testzertifikat nachgewiesen werden. Üblicherweise erreichen Lernende ohne vorherige Kenntnisse dieses Niveau erst nach 2-3 Jahren. Die Universität bietet einen Vorbereitungskurs auf die DSH-Prüfung an, ab Niveau B1, kostenpflichtig, Bewerbung ab Mai möglich.

    Migrant/innen können grundlegende Deutschkenntnisse bis Niveau B1 in Integrationskursen erlernen (Anbieter findenExterner Link).

    Online gibt es viele, teilweise kostenlose Selbstlernprogramme, z.B.:

    Für ukrainische Studieninteressierte und Studierende gibt es folgende Angebote:

    • Kostenlose Teilnahme am Selbsteinstufungstest onSET
    • Kostenlose Buchung eines Online-Selbstlernkurses (Lernplattform Deutsch-Uni Online)
    • Kostenlose Teilnahme am Sprachtest TestDaF
    • Kostenlose Teilnahme am Studieneignungstest TestAS

    Informationen zur Anmeldung und kostenfreien Buchung: 

    https://www.daad-ukraine.org/de/studieren-in-deutschland/digitaler-campus/Externer Link

    Wer seine Deutschkenntnisse mit dem onSET einstuft, erhält mit der Anmeldung einen kostenfreien Deutschkurs der Deutsch-Uni Online (DUO) für das nächsthöhere Sprachniveau dazu.

  • Beratungsangebote

    Wenn Sie Interesse an einem Studium haben, beraten wir Sie gern. 

    Die Studienberatung für den ersten akademischen Abschluss (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) führt Frau Dwars durch. Ihre Sprechzeiten finden Sie bitte im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros. Wir beraten auch per E-Mail, Telefon oder zoom (auf Anfrage). Wir sprechen Deutsch und Englisch.

    Studieninteressierte für ein Masterstudium wenden sich bitte an das Master-Service-Zentrum.

    Interessierte an einer Promotion berät die Graduiertenakademie.

    Geflüchtete Wissenschaftler/innen berät der Bereich Gastwissenschaftler/innen.

    Informationen über unsere Studienmöglichkeiten finden Sie unter Studienangebot, über die Zugangsvoraussetzungen zum Studium unter Abschlussstudium international.

    Bei Fragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an incoming@uni-jena.de oder besuchen Sie persönlich eine Sprechstunde der Studienberatung im Bereich Internationale Studierende.

  • Deutschkurse am Sprachenzentrum

    Haben Sie Interesse Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern? Die Sprachkurse der Universität werden vor allem für Studierende und Beschäftigte der Universität angeboten. Es besteht für eine begrenzte Anzahl Geflüchteter die Möglichkeit des Besuchs eines Deutschkurses (2 oder 4 Stunden/Woche) im Sprachenzentrum der Universität Jena. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur nach regelmäßiger Teilnahme am Kurs.

    Über das aktuelle Deutschkursangebot des Sprachenzentrums informieren Sie sich bitte unter https://www.uni-jena.de/spz-deutsch

    Informationen zur Anmeldung zum Deutschkurs: 

    a)     Registrierung für Kurse während des Semesters:

    b)     Einstufungstest

    Nur nach Registrierung (a). Nehmen Sie am Einstufungstest teil.  Das Ergebnis des Tests erfahren Sie vor der Einschreibung (c).

    c)     Einschreibung für Deutschkurse

    Diese findet auf Einladung per E-Mail statt. Terminn siehe Webseite oben. 

    d)     Bezahlung der Kursgebühr

    Informationen zur Bezahlung der fälligen Kursgebühr erhalten Sie nach Einstufung.

  • Gasthörerprogramm

    Wer sich in der Freizeit akademisch weiterbilden möchte, kann am Gasthörerprogramm der Universität Jena teilnehmen. Das Gasthörerprogramm umfasst deutschsprachige Lehrveranstaltungen zu Grundlagen eines akademischen Faches. In den Vorlesungen des Gasthörerprogramms können keine Prüfungen abgelegt oder Leistungspunkte erworben werden.

    Alle Details zu Anmeldung, Terminen, Kosten, Inhalten und Kontakt für Fragen finden Sie unter uni-jena.de/gasthoerer.

    Fragen zum Gasthörerprogramm beantwortet das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ), den Kontakt finden Sie auf der Seite des Gasthörerprogramms.

    • Gasthörerschaft beantragen:
      • Informieren Sie sich über das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot für Gasthörende Gasthörerprogramm > Aktuelles Programm und suchen Sie sich 1-4 Lehrveranstaltungen aus. 
      • Wie Sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, die nicht für Gasthörende angeboten wird, erfahren Sie ebenfalls auf dieser Seite
      • Sie können Ihre Gasthörerschaft bis kurz vor Vorlesungsbeginn beantragen. Füllen Sie dafür den Gasthörerantrag vollständig aus (Gasthörerprogramm unter > Gasthörerantrag, bitte alle Lehrveranstaltungen eintragen. Fußnote 1 gilt nicht für Sie). Geben Sie den Gasthörerantrag am Info-Tresen im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) ab oder schicken Sie ihn per Post an: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studierenden-Service-Zentrum, Fürstengraben 1, 07743 Jena.
    • Gasthörergebühr bezahlen:
      • Sie können die Gasthörergebühr mit Ihrer EC-Karte im SSZ bezahlen, wenn Sie den Antrag abgeben. Alternativ überweisen Sie die Gebühr vor der Abgabe des Antrags an die Universität. Die Höhe der Gebühr und die Bankverbindung finden Sie auf Gasthörerprogramm unter > Kosten
      • Sie zahlen keine Gebühr, wenn Sie mit dem Gasthörerantrag Folgende Dokumente vorlegen:
        • Ihren Arbeitslosengeld(ALG-II)-Bescheid und/oder 
        • den Nachweis Ihres Geflüchtetenstatus (Pass, Passersatz, Zusatzblatt, Bescheinigung), dazu zählen: 
          • Asylgesetz: Asylsuchender (Ankunftsnachweis) gem. § 63a Abs. 1; Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 i.V.m. § 63; 
          • Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 verschiedene Abs. (humanitäre Aufnahmeverfahren), §24 Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz, § 25 verschiedene Abs. oder § 27 (Familiennachzug), Duldung gem. §60a.
  • Angebote für Nicht-EU-Bürger/innen nach der Flucht

    Beratung für Studierende aus Drittstaaten, die aus der Ukraine geflohen sind und in ihr Heimatland zurückkehren möchten: