Zwei junge Menschen mit Gepäck am Paradiesbahnhof

Geflüchtete

Informationen für studieninteressierte Geflüchtete
Zwei junge Menschen mit Gepäck am Paradiesbahnhof
Foto: Elisa Hofmann

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt Geflüchtete, schnell in Deutschland ein neues Zuhause und neue Perspektiven zu finden.

Das Internationale Büro berät alle Studieninteressierten zu den Angeboten, Voraussetzungen und individuellen Möglichkeiten. 

Förderung

Das Programm INTEGRA für Geflüchtete des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Allgemeine Informationen für Geflüchtete und Betreuende

Wir empfehlen, dass Sie zuerst einen sicheren Ort und einen Wohnplatz finden. Melden Sie sich bei den lokalen Ämtern an, z.B. Bürgerservice oder Ausländerbehörde. Diese werden Sie auch beraten, wie Sie finanzielle Hilfe beantragen, Arbeit oder Deutschkurse finden können.

Weitere Informationen für Geflüchtete, auch zum Aufenthaltsrecht, finden Sie bitte auf den Webseiten

Es gibt in Jena eine ehrenamtliche Rechtsberatung für Geflüchtete (Refugee Law ClinicExterner Link) und eine ehrenamtliche Migrations-und Sozialberatung (MAPExterner Link) durch Studierende der Jenaer Hochschulen.

Wege ins Studium
  • 203 Studienprogramme bietet die Universität Jena an. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um an der Universität Jena zu studieren? Wie und wann können Sie sich bewerben? Infomieren Sie sich bitte über unsere Studienangebote für internationale Bewerber/innen.
  • Falls unser Studienangebot nicht Ihr Wunschfach enthält, informieren Sie sich bitte im Hochschulkompass Externer Linküber die Angebote anderer deutscher Hochschulen.
  • Für Studienbewerbungen werden beglaubigte Kopien deutscher Übersetzungen von Zeugnissen benötigt.
  • Falls Sie noch unsicher sind, nutzen Sie unsere Informationen zur Studienorientierung.
  • Nicht verpassen: Hochschulinfotag am 13.5.2023.
Platzbegrenzung und Anerkennung von Studienleistungen

Einige Studiengänge (z.B. Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin im 1. Fachsemester und in höheren Fachsemestern, DoSV-Studiengänge) sind zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass es nur wenige Studienplätze gibt. Für diese Studiengänge müssen hohe Anforderungen erfüllt und ein Auswahlverfahren bestanden werden. Es gibt also keine Garantie auf einen Studienplatz. Wir beraten Sie auch gern zu Alternativen.

Falls Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester fortsetzen wollen, müssen Sie bisherige Studienleistungen dokumentieren können. Die Anerkennung und Anrechnung Ihrer Studienleistungen prüft ein zentrales Prüfungsamt. Es ist nicht sicher, dass Ihnen alle Leistungen angerechnet werden. Dadurch kann sich Ihre geplante Studienzeit verlängern.

Deutschkenntnisse

Die meisten Studiengänge der Universität werden auf Deutsch unterrichtet, manche Masterstudiengänge auf Englisch. Für die Zulassung ist ein sehr hohes Deutschniveau (DSH-2, entspricht etwa B2+/C1 laut GER) nötig. Dieses muss mit einem Testzertifikat nachgewiesen werden. Üblicherweise erreichen Lernende ohne vorherige Kenntnisse dieses Niveau erst nach 2-3 Jahren. Die Universität bietet einen Vorbereitungskurs auf die DSH-Prüfung an, ab Niveau B1, kostenpflichtig, Bewerbung ab Mai möglich.

Migrant/innen können grundlegende Deutschkenntnisse bis Niveau B1 in Integrationskursen erlernen (Anbieter findenExterner Link).

Online gibt es viele, teilweise kostenlose Selbstlernprogramme, z.B.:

Für ukrainische Studieninteressierte und Studierende gibt es folgende Angebote:

  • Kostenlose Teilnahme am Selbsteinstufungstest onSET
  • Kostenlose Buchung eines Online-Selbstlernkurses (Lernplattform Deutsch-Uni Online)
  • Kostenlose Teilnahme am Sprachtest TestDaF
  • Kostenlose Teilnahme am Studieneignungstest TestAS

Informationen zur Anmeldung und kostenfreien Buchung: 

https://www.daad-ukraine.org/de/studieren-in-deutschland/digitaler-campus/Externer Link

Wer seine Deutschkenntnisse mit dem onSET einstuft, erhält mit der Anmeldung einen kostenfreien Deutschkurs der Deutsch-Uni Online (DUO) für das nächsthöhere Sprachniveau dazu.

Beratungsangebote

Wenn Sie Interesse an einem Studium haben, beraten wir Sie gern. 

Die Studienberatung für den ersten akademischen Abschluss (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) führt Frau Dwars durch. Ihre Sprechzeiten finden Sie bitte im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros. Wir beraten auch per E-Mail, Telefon oder zoom (auf Anfrage). Wir sprechen Deutsch und Englisch.

Studieninteressierte für ein Masterstudium wenden sich bitte an das Master-Service-Zentrum.

Interessierte an einer Promotion berät die Graduiertenakademie.

Geflüchtete Wissenschaftler/innen berät der Bereich Gastwissenschaftler/innen.

Informationen über unsere Studienmöglichkeiten finden Sie unter Studienangebot, über die Zugangsvoraussetzungen zum Studium unter Abschlussstudium international.

Bei Fragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an incoming@uni-jena.de oder besuchen Sie persönlich eine Sprechstunde der Studienberatung im Bereich Internationale Studierende.

Stipendien für den DSH-Vorbereitungskurs

Für deutschsprachige Studiengänge wird in der Regel der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau DSH-2 („Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“) verlangt. Wenn Sie bereits gute Deutschkenntnisse besitzen, aber vor dem Studium noch weiter Deutsch lernen müssen, um die DSH-2 zu bestehen, empfehlen wir Ihnen unseren DSH-Vorbereitungskurs. Dieser dauert von 27.03.2023 bis 07.07.2023. 

Die Universität Jena bietet fünf Geflüchteten Stipendien für die Teilnahme am DSH-Kurs an. Das Stipendium umfasst die Kursgebühren für das Sommersemester 2023 und die Prüfungsgebühr (einmalig). Eine Auszahlung der Stipendien ist nicht möglich. Bewerbungsfrist ist der 31.01.2023.

Voraussetzungen für das DSH-Kurs-Stipendium für Geflüchtete:
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
  • Füllen Sie bitte den Stipendienantrag pdf, 2 mbaus und übersenden Sie uns den Stipendienantrag mit folgenden Dokumenten:
    • Geflüchtete, Nachweis durch Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Einreisestempel (Aus Ukraine nach dem 24.2.2022), oder anderer Flüchtlingsstatus in Deutschland
    • Meldebescheinigung (Wohnort in Thüringen, möglichst nahe Jena)
    • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (originalsprachig mit Übersetzung)
    • beglaubigte Kopie des Nachweises der Studienzeiten und des Hochschulabschlusszeugnisses (wenn vorhanden) (originalsprachig mit Übersetzung)
    • Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
    • tabellarischer Lebenslauf

Wenn Ihr Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zum Eingangstest für den DSH-Kurs am 27.03.2023 eingeladen. Die Auswahl der Stipendiaten findet nach dem Eingangstest zum DSH-Kurs statt. Zahlen Sie daher bitte noch keine Kursgebühren. Falls Sie kein Stipendium erhalten, müssen Sie die Kursgebühren in Höhe von € 1.050,00 bis 03.04.2023 einzahlen (keine Ratenzahlung möglich).

Kontakt

incoming@uni-jena.de

Deutschkurse am Sprachenzentrum

Haben Sie Interesse Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern? Die Sprachkurse der Universität werden vor allem für Studierende und Beschäftigte der Universität angeboten. Es besteht für eine begrenzte Anzahl Geflüchteter die Möglichkeit des Besuchs eines Deutschkurses (2 oder 4 Stunden/Woche) im Sprachenzentrum der Universität Jena. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur nach regelmäßiger Teilnahme am Kurs.

Über das aktuelle Deutschkursangebot des Sprachenzentrums informieren Sie sich bitte unter https://www.uni-jena.de/spz-deutsch

Informationen zur Anmeldung zum Deutschkurs: 

a)     Registrierung für Kurse während des Sommersemesters:

b)     Einstufungstest

Nur nach Registrierung (a)). Nehmen Sie am Einstufungstest teil: Dienstag, 28. März, 18-20 Uhr, online.  Das Ergebnis des Tests erfahren Sie vor der Einschreibung (c)).

c)     Einschreibung für Deutschkurse

Diese findet auf Einladung per E-Mail am 31.3.2023 statt. 

d)     Bezahlung der Kursgebühr

Kurze Zeit nach der Einschreibung erhalten Sie eine E-Mail, in der steht, welche Gebühr Sie für den Sprachkurs bezahlen müssen. Bitte überweisen Sie die Kursgebühr schnellstmöglich und senden Sie Ihren Kontoauszug als Nachweis bis spätestens Ender der 2. Veranstaltungswoche an deutsch@uni-jena.de.  

Gasthörerprogramm

Wer sich in der Freizeit akademisch weiterbilden möchte, kann am Gasthörerprogramm der Universität Jena teilnehmen. Das Gasthörerprogramm umfasst deutschsprachige Lehrveranstaltungen zu Grundlagen eines akademischen Faches. In den Vorlesungen des Gasthörerprogramms können keine Prüfungen abgelegt oder Leistungspunkte erworben werden.

Alle Details zu Anmeldung, Terminen, Kosten, Inhalten und Kontakt für Fragen finden Sie unter uni-jena.de/gasthoerer.

Fragen zum Gasthörerprogramm beantwortet das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ), den Kontakt finden Sie auf der Seite des Gasthörerprogramms.

  • Gasthörerschaft beantragen:
    • Informieren Sie sich ab Mitte März über das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot für Gasthörende Gasthörerprogramm > Aktuelles Programm und suchen Sie sich 1-4 Lehrveranstaltungen aus. 
    • Wie Sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, die nicht für Gasthörende angeboten wird, erfahren Sie ebenfalls auf dieser Seite
    • Sie können ab Mitte März bis 15.04.2023 Ihre Gasthörerschaft beantragen. Füllen Sie dafür den Gasthörerantrag vollständig aus (Gasthörerprogramm unter > Gasthörerantrag, bitte alle Lehrveranstaltungen eintragen. Fußnote 1 gilt nicht für Sie). Geben Sie den Gasthörerantrag am Info-Tresen im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) ab oder schicken Sie ihn per Post an: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studierenden-Service-Zentrum, Fürstengraben 1, 07743 Jena.
  • Gasthörergebühr bezahlen:
    • Sie können die Gasthörergebühr mit Ihrer EC-Karte im SSZ bezahlen, wenn Sie den Antrag abgeben. Alternativ überweisen Sie die Gebühr vor der Abgabe des Antrags an die Universität. Die Höhe der Gebühr und die Bankverbindung finden Sie auf Gasthörerprogramm unter > Kosten
    • Sie zahlen keine Gebühr, wenn Sie mit dem Gasthörerantrag Folgende Dokumente vorlegen:
      • Ihren Arbeitslosengeld(ALG-II)-Bescheid und/oder 
      • den Nachweis Ihres Geflüchtetenstatus (Pass, Passersatz, Zusatzblatt, Bescheinigung), dazu zählen: 
        • Asylgesetz: Asylsuchender (Ankunftsnachweis) gem. § 63a Abs. 1; Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 i.V.m. § 63; 
        • Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 verschiedene Abs. (humanitäre Aufnahmeverfahren), §24 Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz, § 25 verschiedene Abs. oder § 27 (Familiennachzug), Duldung gem. §60a.
Angebote für Drittstaatsangehörige nach Flucht aus der Ukraine
Beratung für Studierende aus Drittstaaten, die aus der Ukraine geflohen sind und in ihr Heimatland zurückkehren möchten:
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