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Fortbildungsmöglichkeiten Weltweit

Förderung von Staff-Trainings weltweit
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Foto: Hannes Grämer

Erasmus+ ICM

Das Mobilitätsprogramm ERASMUS+ Weltweit ermöglicht den Austausch von Mitarbeiter*innen der Friedrich-Schiller-Universität mit Partnerhochschulen außerhalb der EU.

Die Universität Jena bietet Ihnen hierfür den Austausch mit den Partnerländern:

  • Armenien
  • Georgien
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Republik Moldau
  • Ukraine
  • USA

Ziele und Vorteile Erasmus+ ICM

  • Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder eine neue Sprache vor Ort zu erlernen
  • Austausch und Ausbau der eigenen Methodenkompetenz
  • Vollfinanzierung des Gastaufenthaltes in Form einer Dienstreise
  • organisatorische und fachliche Unterstützung für Fort- und Weiterbildungen (Training) durch das Internationale Büro und die Betreuung an der Gasthochschule im Ausland
Teilnehmerkreis

Teilnehmen können Mitarbeiter*innen und Hochschulpersonal der Universität Jena aus allen Bereichen, z. B.:

  • Internationales Büro
  • Studienberatung/-verwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterbildung
  • Forschungstransfer
  • Finanzen
  • Bibliothek
  • Fachbereiche und Sekretariate
  • Technisches Personal
  • Dezernate
Bedingungen

Mit dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, die Partnerhochschulen kennenzulernen, interessante Einblicke in die Arbeitsabläufe zu gewinnen und vielleicht Anregungen für Ihre eigene Arbeit an der Universität Jena zu bekommen. Auch persönliche internationale Kontakte für einen zukünftigen Austausch können geknüpft werden. Ein entsprechendes Aufenthaltsprogramm (Mobilitätsvereinbarung) muss vorab erstellt werden. Grundsätzlich gelten folgende Förderbestimmungen:

  • Aufenthalt an einer Erasmus-Partnerhochschule der Universität Jena oder Teilnahme an einer Staff Training Week oder einem Sprachkurs
  • die Dauer umfasst 5, höchstens 14 Tage Aufenthalt
  • Erstattung der Reisekosten erfolgt gem. Thüringer Reisekostengesetz
Förderung
  • Reisekosten
  • Unterkunft

basierend auf dem Thüringer Reisekostengesetz

Durchführung

Nach Erhalt der Finanzierungszusage schicken Sie diese mit dem ausgefüllten Fortbildungsantrag (über den*die Dezernent*in, Leiter*in der Einrichtung bzw. das Dekanat) an die Abteilung Personalentwicklung - von hier erhalten Sie die Genehmigung des Arbeitsaufenthaltes.

Haben Sie eine Bewilligung zur Finanzierung und eine Genehmigung auf Fortbildung erhalten, können Sie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen treffen. Dazu gehören:

  • Abstimmung über Termin und Umfang des Arbeitsbesuches
  • Abstimmung mit Einrichtungen, die besichtigt werden möchten
  • Erstellung der Mobilitätsvereinbarung (Arbeitsplan)
  • Beantragung einer Dienstreisegenehmigung im QUISRKA
  • Buchung der Reise im Reisebüro oder Online

Bitte beachten Sie die Informationen und Reiserichtlinien der Reisekostenstelle unter www.uni-jena.de/reisekosten

Vor Beginn der Mobilität sind folgende Unterlagen im Internationalen Büro einzureichen:

  • Mobilitätsvereinbarung (vollständig unterschrieben)
  • Fördervereinbarung (erhalten Sie vom Internationalen Büro)

Nach Beendigung Ihrer Personalmobilität reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Internationalen Büro ein:

  • vollständige Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen nach erfolgter Eingabe vorab im QUISRKA
  • EU - Formulare: Letter of confirmation, Bericht
Partnerhochschulen

Armenien

  • Yerevan State University

Georgien

  • Ivane Javakhisvili Tbilisi State University

Indien

  • Indian Institute of Science Education and Research (IISER) Pune Society

Israel

  • Haifa University
  • Hebrew University
  • Tel Aviv University

Japan

  • Chiba University
  • Saitama University

Kanada

  • University of Waterloo

Korea

  • Chung-Ang University

Republik Moldau

  • Moldova State University

Ukraine

  • Ivan Franko National University Lviv

USA

  • University of Arizona
Beantragung

Die Beantragung der Finanzierung erfolgt im Internationalen Büro. Anträge können laufend für das aktuelle akademische Jahr eingereicht werden. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular am Ende der Seite unter Downloads.

Besprechen Sie Ihr Vorhaben vorab mit Ihrer*Ihrem Vorgesetzten. Die Antragstellung auf Genehmigung einer Fortbildung erfolgt im Dezernat 5 oder in Ihrem Dekanat. Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Dezernat 5 gleichzeitig. Die Genehmigung/Ablehnung reichen Sie bitte zum Antrag auf Finanzierung im Internationalen Büro nach. Bitte nutzen Sie das Formular des Personaldezernates Antrag auf Fortbildung.

Einzureichende Dokumente für die Beantragung

Einzureichen bei:

Internationales Büro
Jana Blumenstein
Fürstengraben 1, UHG
07743 Jena

Email: outgoing@uni-jena.de

Unterlagen, Fristen und Formalitäten

Vor dem Auslandsaufenthalt

Working Plan

  • regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen
  • muss von der Gasthochschule und der Universität Jena unterschrieben werden
  • Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
  • Original aufbewahren für eventuelle spätere Änderungen
  • Termin: 1. Teil des Working Plans ("Before Mobility") vor Abreise mit Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen

Grant Agreement/ Fördervereinbarung

  • regelt die Finanzierung über das ERASMUS+ Programm zwischen Mitarbeiter*in und Universität Jena
  • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
  • Termin: vor der Abreise

Während des Auslandsaufenthaltes

Certificate of Arrival/Ankunftsbestätigung

  • bestätigt ihre Ankunft und Immatrikulation an der Gasthochschule
  • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
  • Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule

Final Report

  • von der Gasthochschule ausfüllen lassen
  • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
  • Termin: vor der Abreise

Nach dem Auslandsaufenthalt

Survey der EU

  • Die EU-Umfrage bitte online ausfüllen! Hierzu erhalten Sie eine automatisierte Aufforderungs-Email nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts.
Sprachkurse

Für einen Auslandsaufenthalt ist mitunter noch eine sprachliche Vorbereitung nötig. Das Sprachenzentrum der Universität Jena bietet für Mitarbeiter*innen deshalb vorbereitende Kurse in den verschiedensten Sprachen an. Es besteht meist aber auch die Möglichkeit, einen Sprachkurs an der Gasthochschule zu belegen.

Ansprechpartner

Jana Blumenstein
Universitätshauptgebäude, Raum 0.22
Fürstengraben 1
07743 Jena
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr. 10.00 - 12:00
Di. 13.30 - 15.00